Wie nun bekannt wurde, wurde für den „Atlantic Flottenfonds", bestehend aus der MT „Chemtrans Alter" Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, der MT „Chemtrans Ems" Gmbh & Co. KG, der MT „Chemtrans Oste" Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG und der MT „Chemtrans Weser" Gmbh & Co. KG vor dem Amtsgericht Bremen Insolvenzantrag gestellt (504 IN 9/12, 504 IN 11/12, 504 IN 13/12, 504 IN 15/12). Am 21. März 2012 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Edgar Grönde bestellt.
Überraschend ist die Insolvenz der Unternehmen, in die die Anleger über 30 Millionen Euro investiert haben, aber keineswegs. Der Atlantic Flottenfonds hatte bereits in der Vergangenheit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Zum Insolvenzantrag führte nun nach Mitteilung der Geschäftsführung die Weigerung der Banken, die weitere Finanzierung mitzutragen. Zur Sanierung der Unternehmen soll nun ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden.
Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger zu erheblichen Verlusten oder möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater gegenüber den Anlegern nicht ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt.
„Anlageberater haben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu erfüllen. So haben die Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufzuklären. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/Atlantic Flottenfonds" beizutreten.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 27. März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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