Dienstag, März 20, 2012

SIAG Schaaf AG- vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Mit Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichtes vom 19.03.2012 wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird zu prüfen haben, ob und wie das Unternehmen fortgeführt werden kann. Insgesamt beschäftigt SIAG mit seinen Tochterunternehmen an elf Standorten ca. 1800 Mitarbeiter in Deutschland, Tschechien, Frankreich, Ägypten, Singapur sowie in den USA.

Die finanziellen Probleme bei SIAG zeichneten sich schon seit einigen Wochen ab. Bereits am 24.02.2012 teilte SIAG mit, es erwarte „nach den vorläufigen Zahlen des Jahresabschlusses 2011 einen Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals nach HGB-Abschluss“. Die Ursachen hierfür lägen bei Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten.

Laut letztem bekannten Jahresabschluss zum 31.12.2010 beendete das Unternehmen bei einer Bilanzsumme von über 136 Mio. Euro und einem Umsatz von 144 Mio. Euro das Geschäftsjahr 2010 mit einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 15,8 Mio. Euro.

Als Grund für die nunmehr eingetretene Insolvenz nannte das Unternehmen hohe Verluste in den USA, Verzögerungen im Projektgeschäft und eine von der Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte Unterbeschäftigung in den Jahren 2010 und 2011. Negativ ausgewirkt haben dürften sich die Probleme bei der Anbindung von Off-Shore-Projekten an die Stromnetze, die auch bei anderen Großprojekten zu erheblichen Verzögerungen führten.

Im Sommer 2011 begab SIAG dann eine Inhaberteilschuldverschreibung, die mit 9 Prozent im Jahr verzinst wurde. Grund für die hohen Zinsen war unter anderem ein für SIAG weniger erfreuliches Rating von Standard & Poor's (S&P). Die Analysten bewerteten das Unternehmen vorläufig nur mit der Note „B-“ im mittleren spekulativen Bereich und die Anleihe erhielt sogar nur das Rating „CCC+“.
Mit den aus der Anleihe vereinnahmten Geldern in Höhe von 50 Mio. Euro sollten Investitionen als auch der Abbau von Bankverbindlichkeiten finanziert werden.

Mit der Insolvenz von SIAG stehen die Anleihezeichner nun vermutlich vor einem Totalverlust. Die Meldung über den voraussichtlichen Verlust des hälftigen Eigenkapitals vom Februar 2012 lässt darauf schließen, dass die erhoffte Konsolidierung bei SIAG nicht gelang und vielmehr weitere Verbindlichkeiten aufgelaufen sind, die das vorhandene Vermögen übersteigen. Selbst für den Fall, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, das Unternehmen unter Einschnitten fortzuführen, werden voraussichtlich erhebliche Opfer von den Gläubigern verlangt werden.

Betroffene Anleihezeichner sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob nicht Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung der Inhaberteilschuldverschreibung bestehen. Denkbar wären Ansprüche aus Prospekthaftung oder Ansprüche gegen verantwortliche Vorstände aus Durchgriffshaftung. Auch Ansprüche gegen die die Anleihe vermittelnden Institute und Berater wären möglich.

„Da jedoch gerade im Hinblick auf die Prospekthaftung sehr kurze Verjährungsfristen laufen, sollten sich betroffene Anleger nicht zu viel Zeit lassen, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen“, meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.

„Einige Ansprüche verjähren bereits 6 Monate ab Kenntnis vom Anspruchsgrund“, so Geißler weiter. „Aufgrund der in diesem Bereich der Mittelstandsanleihen oft mangelhaft durchgeführten Beratung und Dokumentation derselben, sehe ich gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ebenso besteht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren und den besonderen gesetzlichen Regelungen für Schuldverschreibungen nach meiner Meinung erheblicher Beratungsbedarf bei den Anlegern“, führt Geißler aus.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Bundesweit erste positive OLG-Entscheidung zur Lex-Konzept-Rente gegen CMI

Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 08.03.2012 einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte Heidelberg – Berlin vertretenen Anleger im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente Schadensersatz gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) zugesprochen, der vor allem die vollständige Freistellung von dem aufgenommenen Darlehen bei der Helaba Suiss (heute Frankfurter Bankgesellschaft) in Höhe von rund 1.040.622,- CHF (rund 860.000,- € ) umfasst, welches zur Finanzierung aufgenommen wurde.

Bei diesem Urteil dürfte es sich um das bundesweit erste positive oberlandesgerichtliche Urteil für einen Anleger der Lex-Konzept-Rente handeln. Insgesamt sollen rund 800 Anleger eine solche Lex-Konzept-Rente abgeschlossen haben, das Volumen wird auf bis zu 200 Mio € geschätzt.

Die Begründung, mit welcher das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe CMI verurteilte, ist überzeugend, so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat. Das Gericht ging davon aus, dass der Versicherer CMI dem Kläger die prognostizierte Rendite unzutreffend dargestellt habe. Der von der CMI erweckte Anschein, dass dem Anleger durch die Versicherung wertvolle Garantien geboten würden, welche sein Anlagekapital schützen würden, entspreche nicht dem tatsächlichen Geschäftsmodell.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat - wenn sie vom Bundesgerichtshof bestätigt wird -weitreichende Folgen für den Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited, da nunmehr auch deren Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit der Einbindung ihrer Versicherungsprodukte in einem weiteren fremdfinanzierten Rentenmodell obergerichtlich festgestellt wurde.

Der Bundesgerichtshof wird wohl noch in diesem Jahr zu einer Schadensersatzverpflichtung von CMI im Zusammenhang mit dem EuroPlan entscheiden. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet. „Nach einem bereits im letzten Jahr vor dem OLG Stuttgart von meinem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Hans Witt erfolgreich geführten Verfahren gegen CMI (Anlagemodell EuroPlan), ist dies das zweite OLG Verfahren, welches wir erfolgreich gegen CMI abschließen konnten. Dabei haben wir noch kein oberlandesgerichtliches Verfahren gegen CMI verloren, und es stehen weitere Entscheidungen vor diversen Oberlandesgerichten für von uns vertreten Mandanten an, bei denen wir ebenfalls mit obsiegenden Urteilen gegen CMI rechnen“, so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lex-Konzept-Rente" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden. Im JUVE Handbuch 2011/12 wird Witt Rechtsanwälte als Kanzlei von besonderer Bedeutung und Reputation im Regionalbereich genannt und ist dort als einzige Kanzlei im Raum Heidelberg und Mannheim für den Bereich Kapitalanlagerecht aufgeführt. Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland.

IGB Container 4 GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Schiffsfonds IGB Container 4 GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht.

Es wird die Inanspruchnahme der Commerzbank, Filiale Neuss, auf Schadensersatz vorbereitet. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ IGB Container 4 GmbH & Co. KG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Montag, März 19, 2012

Lufthansa Miles & More – LG Köln verurteilt Lufthansa zu Schadenersatz wegen Meilenabwertung im Jahr 2011.

Mit Urteil des LG Köln vom 16.03.2012 wurde nunmehr die Lufthansa verurteilt, einem Miles & More Kunden Schadenersatz für die Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen zu erstatten.

Seit Anfang 2011 verlang die Lufthansa für interkontinentale Flüge von ihren Miles & More Kunden zwischen 15 und 20% mehr Prämienmeilen. Ein Vielflieger der Lufthansa wollte diese Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen nicht hinnehmen und reichte daher Klage zum zuständigen Landgericht in Köln ein. Das Gericht gab dem unzufriedenen Vielflieger nun Recht. Die Änderung der Bedingungen von Miles & More erfolgte nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig und seien daher unwirksam.

„Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte liegen bereits mehrere Anfragen von Vielfliegern vor, die sich durch die Abwertung ihrer Meilenkonten im Jahr 2011 ebenfalls geschädigt sehen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, der die Anfragen derzeit prüft.

Für die Lufthansa geht es um viel Geld. Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung hatten die 20 Millionen Teilnehmer an dem Bonusprogramm „Miles & More“ Ende des Jahres 2010 bereits 198 Milliarden Bonusmeilen gesammelt. Vor Änderung der Teilnahmebedingungen Anfang des Jahres 2011 und der damit verbundenen Abwertung des Meilenwerts hätte man für diese Meilen ca. 2,2 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika bezahlen können. Nach Umstellung des Werts der Meilen können die Vielflieger heute hiervon nur noch 1,88 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika finanzieren. Eine Ersparnis für die Lufthansa von 14,5%.

„Sollte sich daher nur ein Bruchteil dieser Meileninhaber dazu entschließen, die Abwertung ihrer Meilenkonten gerichtlich überprüfen zu lassen, können schnell erhebliche Schadenersatzforderungen zusammenkommen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Der BGH hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten in ihren Vielfliegerprogrammen nicht drastisch kürzen dürfen. Betroffen war damals Air Berlin, die 2007 nach der Übernahme von LTU das Redpoints-Meilenprogramm einstellen wollte und die daher die Frist zu Einlösung von Meilen verkürzte. Auch darin sahen die Richter des BGH eine unbillige Benachteiligung der Kunden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät den Kunden von Miles & More, ihre Ansprüche von einer Kanzlei ihres Vertrauens prüfen zu lassen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Miles & More" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 19. März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


LG Rottweil verurteilt VR-Bank Horb-Freudenstadt zur Rückabwicklung eines DGI 30

Nach einer äußerst kontrovers geführten Hauptverhandlung verurteilte das Landgericht Rottweil die VR-Bank Horb-Freudenstadt eG zur vollständigen Rückabwicklung einer DGI-30-Beteiligung. Bis zuletzt hatte sich die beklagte Bank geweigert, die Rechtslage zu akzeptieren.

Ihre Verteidigung stützte sie im Wesentlichen auf längst überholte Argumente. So habe sie ihre Aufklärungspflicht über gezahlte Provisionen nicht gekannt und befinde sich insoweit in einem Verbotsirrtum. Auch handele es sich bei den Provisionen nicht um Rückvergütungen, über welche aufzuklären sei. Sämtliche dieser Argumente sind durch die Obergerichte und den BGH längst widerlegt.

Das bizarrste Argument war jedoch zur Rechtfertigung des Verjährungseinwands gezogen worden. Da im Handelsblatt sowie anderen Medien bereits 2007 über die Kick-Back-Rechtsprechung berichtet worden sei, habe der Anleger die notwendige Kenntnis hiervon gehabt, so dass Verjährung eingetreten sei.

Bankseitig wurde Drittwiderklage erhoben, sowie der DG Anlage mbH der Streit verkündet. Im Ergebnis ohne jeden Erfolg. "Die Argumentation zur Verjährung unter Bezugnahme auf Veröffentlichungen im Handelsblatt stammt von einer bankrechtlichen Fortbildung Ende 2011 in Frankfurt und wurde durch das dortige Fachpublikum bereits als vorgezogene karnevalistische Einlage gewürdigt.

Im Handelsblatt war weder zu lesen, dass die VR-Bank Horb-Freudenstadt für die Vermittlung des DGI 30 eine Provision erhalten hat, noch wie hoch diese war. Auch besteht keine Verpflichtung eines Anlegers, die Wirtschaftpresse kritisch zu durchforsten", so der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmartkrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. "Erfreulicherweise ist das LG Rottweil auf diesen Unsinn gar nicht näher eingegangen".

Das Urteil ist auch insofern erfreulich, als es das erste bekannte Urteil des LG Rottweil zugunsten eines DG-Anlegers ist. Zuletzt hatte das LG Rottweil eine DG-Klage, welche durch eine norddeutsche Kanzlei geführt wurde, abgewiesen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V.  Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Sonntag, März 18, 2012

SIAG Schaaf Industrie AG insolvent – Totalverlust droht!

Der Windanlagen-Zulieferer SIAG gab bekannt, dass am 19.03.2012 beim zuständigen Amtsgericht Montabaur Insolvenzantrag gestellt werden wird.

Damit droht den Investoren der im letzten Jahr von SIAG begebenen Inhaberteilschuldverschreibung (ISIN DE000A1KRAS1, WKN A1KRAS) der Totalverlust. Am 15.03.2012 wurde die Anleihe noch mit einem Kurs von 57 % gehandelt.

Der sogenannte Windkraft-Technologie-Bond war mit 9 Prozent verzinst. Insgesamt sollen 50 Mio. Euro an Investorengeldern mit der Anleihe eingesammelt worden sein.

Die Inhabergeführte SIAG-Gruppe gehörte nach eigenem Bekunden zu den weltweit größten Zulieferern für die Windkraftindustrie. Dabei trat sie als Komplettanbieter für alle Stahl- und Aluminiumkomponenten einer Windkraftanlage auf.

Spezialisiert ist SIAG auf die Herstellung von Türmen und Gründungsstrukturen sowohl im Onshore- als auch im Offshoresegment.

„Anleger sollten unbedingt prüfen lassen, ob unter den gegebenen Umständen Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte oder den Vertrieb möglich sind“, meint BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena.

„Betroffenen Anlegern könnte für den Fall einer unzureichenden Aufklärung über die mit der Anleihe verbundenen Risiken im Zuge der Zeichnung ein Schadensersatzanspruch gegen die beratenden Banken oder Vertriebe zustehen“ so Geißler. „Die Anleger sollten sich daher von einem auf das Gebiet spezialisierten Fachanwalt beraten und mögliche Ansprüche prüfen lassen. Gerade im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zu Anleihen scheint eine Beratung angebracht“, empfiehlt Geißler weiter.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Samstag, März 17, 2012

CFB 167 : Nächstes Schiffsfondsdebakel kündigt sich an.

CFB 167 (Containerriesen der Zukunft I) verweigert die Auszahlung an Anleger. Hintergrund der Verweigerung, die Ausschüttung für 2011 zu zahlen, ist die sogenannte „105%-Klausel“. Hinter dieser Klausel verbirgt sich die Absicherung der Banken bei starken Währungsschwankungen.

Viele Schiffsfonds, so auch der CFB 167, haben die Fremdmittel in japanischen Yen aufgenommen. Aufgrund der erheblichen Währungsschwankungen kann die Bank bei einem bestimmten Szenario der Ausschüttung widersprechen bzw. ihr nicht zustimmen. Die 105%-Klausel bestimmt das Verhältnis zwischen der Leitwährung US-Dollar und dem Japanischen Yen. Hintergrund ist, dass der Kurs des japanischen Yen gegenüber dem Kurs des US-Dollars erheblich gestiegen ist. Aufgrund dessen hat sich der Darlehenswert erheblich erhöht. Die Banken sind aufgrund dieser Tatsache berechtigt, entweder außerplanmäßig Darlehensrückführungen zu verlangen, oder zusätzliche Sicherheiten von den Schiffsgesellschaften zu beanspruchen.

Auf der Strecke bleiben wieder einmal die Anleger.

Anleger, die den Fonds CFB 167 gezeichnet haben, sollten durch einen entsprechenden Fachanwalt überprüfen lassen, ob möglicherweise Ansprüche aus Falschberatung der Commerzbank geltend gemacht werden können, rät BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bank- u. Kapitalmarktrecht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG wird für die von ihnen vertretenen Anleger die Einreichung entsprechender Schadensersatzklagen prüfen.

Generell gilt bei in Schieflage befindlichen Schiffsfonds folgendes:

Anleger werden vermehrt aufgefordert, frisches Kapital zur Verfügung zu stellen. Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG die nachfolgend dargestellte Checkliste entworfen.

Schiffsfonds in der Krise Checkliste/Nachschuss

Checkliste

1. Besteht eine rechtliche Verpflichtung?
2. In welcher Höhe ist meine Hafteinlage im HR eingetragen?
3. Ist die Hafteinlage durch Auszahlungen geschmälert worden?
4. Ausnahme nach § 172 Abs. 5 HGB prüfen.
5. Bei rechtlicher Verpflichtung:Auf die Zahlung einrichten
6. Spätestens jetzt Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarkrecht einschalten, um zu prüfen ob und gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
7. Wenn Nachschuss zur Sanierung gefordert wird und keine rechtliche Verpflichtung besteht. Prüfen,ob Obergrenze für Nachschuss im Gesellschaftsvertrag steht.
8. Wenn ja, kann mit Mehrheitsbeschluss ein Nachschuss gefordert werden. Wenn nein, besteht ein Austrittsrecht. Prüfen,welche Konsequenzen laut Gesellschaftsvertrag bestehen.
9. Höhe Auseinandersetzungsguthaben ermitteln und Anwalt wegen Schadensersatz einschalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CFB 167“ anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 17. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Freitag, März 16, 2012

DG-Fonds: Volksbank Erlangen Höchstadt schließt Vergleich mit DG-Anleger

Sie VR-Bank Erlangen-Höchstadt wurde bereits mehrfach durch das Landgericht Nürnberg wegen verschwiegener Rückvergütungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von DG-Fonds verurteilt.

Obwohl man meinen könnte, dass diese die insoweit eindeutige Rechtslage nunmehr kennt, war es erneut erforderlich, Klage einzureichen. Einer weiteren Verurteilung entging die Bank allein dadurch, dass sie sich vergleichsweise verpflichtete, die erbrachten Einlagen vollständig zurück zu zahlen. Allein bereits geflossene Ausschüttungen wurden in Abzug gebracht.

Warum die VR-Bank nicht außergerichtlich eine - auch für diese gesichtswahrende - Lösung mit Ihren Kunden angestrengt hat, bleibt letztlich unverständlich. Erneut wurden Anwalts- und Gerichtskosten produziert - auch aufgrund der üblichen aber stets überflüssigen Streitverkündung - welche letztlich zu Lasten der Genossenschaft gehen.

"Ich habe es aufgegeben, zu versuchen, dass häufig irrationale prozessuale Handeln der Banken nach zu vollziehen, dies ist m.E. nicht möglich", so der erneut erfolgreiche Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. "Da auch der im letzten Prozess gegen die VR-Bank Erlangen-Höchstadt erfolgte Anwaltswechsel nicht die bankseitig gewünschte Klageabweisung brachte, dürfte auch der VR-Bank Erlangen-Höchstadt die gegebene Rechtslage zwischenzeitlich bekannt sein. Anstatt einzulenken, wird gleichwohl das Geld der Genossenschaft überflüssigerweise verprozessiert..."

Obwohl der zuständige Einzelrichter angab, mit bankrechtlichen Spezialfragen nicht vertraut zu sein, schilderte er die Rechtslage als für die Klagepartei äußerst vorteilhaft. Dies führte letztlich zum Einlenken der Bank, nachdem auch der Versuch, Steuervorteile vom Schaden abzuziehen, scheiterte. Die Bank verpflichtete sich nun, den vollständigen Einlagebetrag zzgl. Agio der drei betroffenen Fonds zu erstatten. Allein die in der Vergangenheit erzielten Ausschüttungen wurden in Abzug gebracht. Erneut zeigten sich mit dem erreichten Ergebnis nicht allein der BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, sondern auch das betroffene Ehepaar zufrieden.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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KANAM GRUNDINVEST FONDS: Schadensersatzforderung gegen die Kreissparkasse Heinsberg

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des KANAM GRUNDINVEST FONDS übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs seiner Investition geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Kreissparkasse Heinsberg auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld von Fondsanlagen.

Nach einer verlängerten Aussetzung wurde die Rücknahme von Fondsanteilen mittlerweile ganz eingestellt. Der Fonds KANAM GRUNDINVEST wird aufgelöst und die Anleger in unbekannter Höhe ausgezahlt. Die Dauer der Abwicklung ist offen, wie auch der Ungewissheit der Anleger über den Ausgang ihrer oft auf Sicherheit und Kapitalerhalt ausgerichteten Investition.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zu Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo – Top - Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Commerzbank AG zum Schadenersatz an Anlegerin verurteilt.

Wenn sich ein Berater einer Bank, bei seiner Aufklärung, eines sogenannten „finanztechnischen Vokabulars“ bedient, kann er nicht damit rechnen, dass der Anleger dies versteht. Dies bedeutet im Klartext, dass der Berater dem Anleger mit einfachen und verständlichen Worten die Funktion und Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage erläutern muss und sich vor allem auch vergewissern muss, dass der Anleger seine Erklärungen auch richtig verstanden hat.“

Eine pensionierte Lehrerin hat vor dem Landgericht Chemnitz auf ihre Klage hin erreicht, dass die Commerzbank AG, als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, zum Schadenersatz verurteilt wurde, weil das Gericht festgestellt hat, dass die Klägerin von der Beraterin der Dresdner Bank nicht ausreichend anlässlich des Erwerbs einer Kapitalanlage über Risiken aufgeklärt worden ist.

Die Pensionistin hatte auf Empfehlung der Kundenberaterin der Dresdner Bank insgesamt 6 Zertifikate der Dresdner Bank in den Jahren 2006 und 2007 erworben. Bei diesen Zertifikaten war die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nicht garantiert. Die Papiere bezogen sich auf Aktienindizes, die bestimmte Kursschwellen nicht berühren oder unterschreiten duften, um 100 % des eingezahlten Kapitals zurückgezahlt zu erhalten. Aufgrund der Finanzmarktkrise kam es bei den Papieren der Pensionistin zur Unterschreitung dieser Kursschwellen und damit zu erheblichen Verlusten.

Die Klägerin hatte vorher lediglich in sichere Geldanlagen, wie z. B. Schatzbriefe, investiert und wollte keineswegs riskante Geldgeschäfte eingehen, weil es sich um ihr aus ihrem Arbeitsleben erspartes Kapital handelte. Die Anlegerin: „ Die Beratung hat größtenteils telefonisch stattgefunden. Als langjährige Kundin habe ich meiner Bank vertraut, dass diese mich meinen Anlagevorstellungen entsprechend berät und aufklärt.“

Die Rechtsanwälte Limmer & Dr. Schlomka aus Chemnitz, die die Klägerin vor dem Landgericht Chemnitz vertreten haben, weisen daraufhin, dass es sich bei Zertifikaten um spekulative Geldanlagen handelt, was sich auch am Beispiel der sogenannten „Lehmann-Zertifikate“ eindrucksvoll erwiesen hätte.

Rechtsanwalt Limmer: „Im Beratungsgespräch mit unserer Mandantin musste wir feststellen, dass dieser aufgrund ihres Anlegerprofils diese Papiere nicht oder nur nach sorgfältigster Beratung über deren Charakter und Risiken hätten verkauft werden dürfen. Eine solche Beratung lag nicht vor, so dass wir unserer Mandantin zur Klage geraten haben.“

Diese Auffassung wurde durch das Landgericht Chemnitz nunmehr bestätigt. Auch das Gericht geht von einem Beratungsfehler seitens der Dresdner Bank aus und kommt zu der Auffassung, dass die Beratung der Klägerin durch die Mitarbeiterin der Dresdner Bank nicht anleger- und objektgerecht war. Da die Risikobereitschaft der Klägerin bei der Dresdner Bank als „niedrig“ eingestuft war, hätte diese die Klägerin vor Erwerb der umstrittenen Zertifikate in einer für die Klägerin verständlichen Art und Weise darauf hinweisen müssen, dass bei diesen Anlagen Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich sind. Eine solche Aufklärung der Klägerin ist auch nach den Aussagen der Beraterin im Prozess nicht erfolgt.

Rechtsanwalt Limmer: „Bemerkenswert an dem vorliegenden Fall ist die Tatsache, dass selbst nach der eigenen Aussage der Beraterin keine ausreichende Aufklärung unserer Mandantin erfolgt ist. Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Berater einer Bank, wenn er sich bei seiner Aufklärung, wie im vorliegenden Fall, sogenannten „finanztechnischen Vokabulars“ bedient, er nicht damit rechnen kann, dass der Anleger dies versteht. Dies bedeutet im Klartext, dass der Berater dem Anleger mit einfachen und verständlichen Worten die Funktion und Risiken einer empfohlenen Kapitalanlage erläutern muss und sich vor allem auch vergewissern muss, dass der Anleger seine Erklärungen auch richtig verstanden hat.“

Nach der Erfahrung der Rechtsanwälte Limmer & Dr. Schlomka, die häufig ähnliche Fälle in ihrer täglichen Praxis zu behandeln haben, findet eine solche Aufklärung in der Regel nicht statt, insbesondere, wenn es sich um ältere Anleger handelt. In Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat nun auch das Landgericht dieser Beratungspraxis eine Absage erteilt.

Darüber hinaus wurden der Pensionistin auch entgangene Zinsen zugesprochen, die sie erzielt hätte, wenn sie das Geld in eine sichere Anlage investiert hätte. Das Gericht hat dabei den allgemein üblichen Zinssatz auf 3 % p. a. im Durchschnitt geschätzt.

Die Rechtsanwälte Limmer & Dr. Schlomka raten Anlegern, die solche oder ähnliche Kapitalanlagen erworben haben, sich an spezialisierte Anwälte zu wenden, um abklären zu lassen, ob sie ausreichend beraten wurden und falls ein Beratungsfehler vorliegt, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Walter Limmer

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, März 15, 2012

Privatanleger und Griechische Staatsanleihen - Auswege und Handlungsoptionen –

In den letzten Tagen melden sich immer mehr verunsicherte Gläubiger von griechischen Staatsanleihen bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" und bitten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte um Rat.

So haben Privatanleger, die griechische Staatsanleihen besitzen, in den vergangenen Tagen Post von ihrer Bank bekommen. Inhalt war das in der Tagespresse äußerst kontrovers diskutierte Umtauschangebot aus Griechenland. Nach dem griechischen Angebot sollten die deutschen Privatanleger auf mindestens 53,5% ihrer Forderungen gegenüber Griechenland verzichten.

Die zum Tausch angebotenen neuen Anleihen haben eine Laufzeit von 30 Jahren. Da die Offerte von der erforderlichen Mehrheit der Privatanleger angenommen wurde, kam es nun zum Zwangsumtausch auch für diejenigen Anleger, die das Angebot abgelehnt hatten.

Nach dem nun vereinbarten Schuldenschnitt stehen viele Anleger, die in Besitz griechischer Staatsanleihen sind, vor herben Verlusten.

Doch nicht alle Gläubiger, die den Umtausch abgelehnt haben, wollen sich mit der Situation abfinden.

Im Gegenteil:

Viele Anleger versuchen nun, die ihnen entstandenen Schäden direkt gegenüber Griechenland und den beteiligten Banken durchzusetzen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Anlegern Argentinischer Staatsanleihen gerichtlich vertreten hatte.

Ob die derzeit vorbereiteten Klagen in Griechenland oder den USA eingereicht werden müssen, wird gerade intensiv geprüft. "Wir suchen einen Weg, der für die Gläubiger am einfachsten zu gehen und die höchste Rechtssicherheit gewährleistet", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Von der Kanzlei BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wird u.a. auch geprüft, ob der vereinbarte Schuldenschnitt überhaupt mit den deutsch- griechischen Investitionsschutzabkommen vereinbar ist, das die deutschen Anleger vor politischen Risiken schützen sollte.

Zudem kommen gegenüber den jeweiligen Banken, die griechische Staatsanleihen an Privatpersonen verkauft haben, auch Beratungshaftungsansprüche in Betracht, sofern die Anleger bei Erwerb der Anleihen nicht ordnungsgemäß über die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihen bestehenden Risiken aufgeklärt wurden.

Anleger, die vor dem Erwerb der griechischen Papiere beraten worden sind, sollten daher in einem ersten Schritt alle Unterlagen zusammenstellen, die sie im Zusammenhang mit dem Kauf der Anleihen erhalten haben, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Sollte die Falschberatung im Einzelfall bewiesen werden können, besteht gegenüber der jeweiligen Bank ein Anspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts. Der Anleger wäre in diesem Fall so zu stellen, als hätte er die griechischen Staatsanleihen nie erworben.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DG-Fonds: Verfahren vor dem LG Ulm endete mit vollständiger Rückzahlung geleisteter Zahlungen

Ein Verfahren vor dem Landgericht Ulm endete für die betroffene DG-Anlegerin höchst erfreulich. Diese erhält nunmehr durch einen abgeschlossenen Vergleich mit der betroffenen VR-Bank sämtliche geleisteten Zahlungen, insgesamt knapp EUR 140.000,- zurück.

Bislang war dem Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze noch keine Entscheidung des LG Ulm in DG-Sachen bekannt. Umso größer war die Verunsicherung, als eine Güteverhandlung zunächst nicht durchgeführt, sondern sofort in die Beweisaufnahme eingetreten wurde.

Die betroffene Apothekerin hatte die Rückabwicklung dreier DG-Fonds eingeklagt, nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der betroffenen Bank nicht möglich war. Intensiv und äußerst kritisch wurde die Anlegerin unmittelbar nach Beginn der insgesamt über drei stündigen Verhandlung befragt. Die Richterin machte sodann deutlich, dass sie der Anlegerin nicht glaube und auch der Rückvergütungsrechtsprechung der Obergerichte äußerst kritisch gegenüberstehe. Gleichwohl sehe sie keine Möglichkeit, der beklagten Bank zu helfen.

Die Sach- und Rechtslage wurde sodann intensiv erörtert. Hierbei wurde auch deutlich, dass die intensiven Ausführungen der beklagten Bank zur angeblichen Verjährung der Schadensersatzansprüche der Klägerin, sowie der angeblichen Verpflichtung zum Abzug von Steuervorteilen - trotz grundsätzlicher Sympathie der zuständigen Richterin - in einem Urteil nicht geteilt würden.

Sodann wurde ein Vergleich abgeschlossen, welcher eine vollständige Rückzahlung sämtlicher von der Klägerin in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen gegen Übertragung der Fondsanteile an die Bank beinhaltet. "Erfreulicherweise konnte die Sache zeitnah zu einem guten Ende gebracht werden", so der Schweinfurter BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze, welcher auch diese Klägerin vertrat. "Statt jahrelangen und mit Kosten verbundener Wartezeit erhält die Anlegerin nicht einmal sechs Monate nach erfolgter Mandatierung ihr Geld - und auch noch vollständig - zurück." Erneut ein Ergebnis, dass sich sehen lassen kann.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

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Mittwoch, März 14, 2012

CFB-Fonds Nr. 159: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte schließt Vergleich für Anleger.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich hat vor dem Landgericht Ravensburg für einen Anleger des CFB Fonds Nr. 159 ein überaus erfreuliches Ergebnis erzielt. Die beklagte Bank verpflichtete sich im Rahmen eines Vergleichs, an den Anleger den gesamten Nominalbetrag seiner Beteiligung sowie das Agio zu zahlen. Lediglich die erhaltenen Ausschüttungen muss sich der Anleger anrechnen lassen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte, nachdem es zu keiner außergerichtlichen Einigung gekommen war, für den Anleger Klage vor dem Landgericht Ravensburg erhoben und dabei geltend gemacht, dass dem Kläger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Gestützt wurden diese Ansprüche zum einen auf den Umstand, dass der Anleger nur sichere Anlagen zeichnen wollte, ihm stattdessen aber solche mit dem Risiko des Totalverlustes vermittelt wurden. Zum anderen warf der Anleger der Bank vor, ihn nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass dieser für die Vermittlung der streitgegenständlichen Beteiligung Provisionen zuflossen. Nachdem das Gericht deutlich seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert hatte, dass die Ansprüche begründet sein könnten, zeigte die Bank Vergleichsbereitschaft. Mit Datum vom 14.07.2011 wurde daraufhin ein Vergleich geschlossen, wonach die beklagte Bank eine Zahlung in oben genannter Höhe leistet.

„Dieser Vergleich bestätigt unsere Rechtsansicht, wonach Banken im Rahmen einer Anlageberatung über den Erhalt von Rückvergütungen aufklären müssen, vollumfänglich," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vor dem Landgericht Ravensburg geführt hat. „Denn das Landgericht hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Beratung für fehlerhaft hält. Für die Anleger des CFB Fonds Nr. 159 ist dieser Vergleich ein positives Zeichen - dies insbesondere angesichts der zurzeit auf dem Zweitmarkt gehandelten Kurswerte, die deutlich unter dem Nominalbetrag liegen."

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CFB-Fonds Nr. 159" anzuschließen.

Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO    www.pixelio.de 

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DG-Fonds: VR-Bank Rhön-Grabfeld erstattet Einlage zurück!

Im Jahr 2004 erstritt der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze vor dem LG Schweinfurt das bundsweit erste Urteil zugunsten eines DG-Anlegers. In der Folge folgte eine unübersehbare Vielzahl von weiteren positiven Vertretungen betroffener DG-Anleger.

Nunmehr kam es zu einem Wiedersehen vor dem Landgericht Schweinfurt. Auf Empfehlung seines Schwagers hatte der Anleger eine Beteiligung am DG-Fonds Nr. 36 gezeichnet. Trotz der bereits erfolgten Verurteilung und der in der Zwischenzeit ergangenen Vielzahl vergleichbarer Entscheidungen sperrte sich die VR-Bank Rhön-Grabfeld gegen eine außergerichtliche Erledigung.

Der Empfehlung des Genossenschaftsverbandes folgend wurde eine Münchner Kanzlei mit der Abwehr der Schadensersatzansprüche beauftragt, welche die in jedem Verfahren gleiche - üblicherweise erfolglose - Verteidigungslinie einschlug. So wurde eine Beratung ebenso bestritten wie der Umstand, dass aufklärungspflichtige Rückvergütungen geflossen waren, Verwirkung und Verjährung eingewandt und es erfolgte selbstverständliche die obligatorische Streitverkündung, deren Sinn sich bis heute keinem betroffenen Verfahrensbeteiligten erschließt.

Nachdem sodann die übliche "Materialschlacht" in Form von über 1000 Seiten umfassenden Schriftsätze gewechselt wurden, kam es nun zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Schweinfurt. Gleich zu Beginn machte das Gericht deutlich, dass es der eindeutigen Rechtsprechung des BGH sowie des OLG Bamberg zu folgen gedenke. "Der Wind steht günstig für die Klägerin", signalisierte der Einzelrichter gleich zu Beginn des Verhandlung. Nach einer Diskussion der Frage, ob Steuervorteile vom Schadensbetrag in Abzug zu bringen seien erfolgte ein Vergleichsschluss, welcher eine vollständige Rückzahlung der erbrachten Einlagen des Anlegers, lediglich gemindert um die diesem zugeflossenen Ausschüttungen beinhaltete. Ein Ergebnis, mit dem sowohl der betroffene Anleger, als auch dessen Anwalt, der BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze durchaus zufrieden sein können.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

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LG Göttingen verurteilt Volksbank Einbeck zur vollständigen Rückabwicklung eines DGI 34.

Wegen verschwiegener Rückvergütungen verurteilte das Landgericht Göttingen die Volksbank Einbeck zur Rückabwicklung eines DGI 34. Die Bank hat nun EUR 117.000 zzgl. Zinsen und Verfahrenskosten zu zahlen.

Dass die Bank sich überhaupt gegen den geltend gemachten Anspruch wehrte, ist dem Anwalt der Klägerin unverständlich. So hatte die Bank unstreitig eine Empfehlung zum Erwerb der Anlage ausgesprochen und unstreitig im Beratungsgespräch weder auf den Umstand der Provisionszahlung noch deren Höhe hingewiesen.

"Die Bank verwies auf den Inhalt des Emissionsprospekts", so der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze. Der BSZ-Vertrauensanwalt hat bereits eine Vielzahl von DG-Anlegern bundesweit erfolgreich vertreten. "Obwohl zwischenzeitlich sämtliche befassten Oberlandesgerichte und sogar der Bundesgerichtshof entschieden haben, dass die DG-Prospekte über die Provisionen nicht aufklären, beantragte die Bank Klageabweisung und sprach gegenüber der DG Anlage Gesellschaft eine Streitverkündung aus", so Dr. Schulze.

"Ansonsten bediente sich die Bank allein der immergleichen - längst überholten - Verteidigungsargumentation der Verjährung, Verwirkung, des unverschuldeten Verschweigens der Provisionen, etc.". Das Gericht war in die Rechtslage gut eingearbeitet und folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, so dass auch Steuervorteile nicht in Abzug gebracht wurden.

"Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird", so der Schweinfurter Anwalt. "Erfahrungsgemäß legen Banken auch ohne Erfolgsaussichten Berufung gegen stattgebende Urteile ein..."

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dienstag, März 13, 2012

dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Postbank Finanzberatung AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung einer Anlegerin des Fonds dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG übernommen, die sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht.

Es wird die Inanspruchnahme der Postbank Finanzberatung AG, Filiale Düsseldorf, auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „dtp Game Portfolio 2007" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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 Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 13.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo – Top - Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Debi Select: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreitet erste Urteile gegen Debi Select!

Anträge auf Einsicht in Geschäftsunterlagen werden von Seiten der Fondsgesellschaft weiterhin zurückgewiesen – BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reicht weitere Klagen gegen Anlageberater ein.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr die ersten Urteile gegen diverse Debi Select Fonds erstritten. Die Fonds wurden in Rahmen einer Stufenklage dazu verurteilt, den Anlagern den Wert ihrer jeweiligen Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen.

Die Anleger haben nunmehr die Möglichkeit, diesen seit dem 01.07.2011 bestehenden Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung gegen die Fonds durchzusetzen und sodann in einem zweiten Schritt auch den sich aus der Auskunft ergebenden Zahlungsanspruch gegen die Fonds zu vollstrecken, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der diversen Debi Select Fonds vertritt.

Auch wenn von Seiten der neuen Rechtsanwälte der Debi Select Gruppe immer wieder versichert wird, dass nunmehr zeitnah auch die von vielen Anlegern begehrte Einsicht in die Geschäftsunterlagen gewährt wird, ist bis heute nichts geschehen. Im Gegenteil: Vor Gericht beantragte die Debi Select nunmehr sogar, die entsprechenden Klagen auf Einsicht in die Geschäftsunterlagen abzuweisen. Eine Begründung für diesen Abweisungsantrag liegt allerdings noch nicht vor. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger sind mehr als irritiert über das in diesem Punkt äußerst widersprüchliche Verhalten der Debi Select.

„Aufgrund der aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte eindeutigen Sach- und Rechtslage hinsichtlich der geltend gemachten Einsichtsrechte, ist davon auszugehen, dass auch diese Verfahren zeitnah zu Gunsten der klagenden Anleger entschieden werden“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter.

Für die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger ist es zudem völlig unverständlich, warum auf Seiten der Debi Select weitere Anwalts- und Gerichtskosten produziert werden, wenn auf der anderen Seite außergerichtlich den Anlegern der Eindruck vermittelt wird, man beabsichtige, mit den Anlegern zu kooperieren.

Zwischenzeitlich hat auch die Staatsanwaltschaft Landshut weitere Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Debi Select aufgenommen. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte diesbezüglich gestellte Antrag auf Akteneinsicht wurde bislang noch nicht beschieden.

Parallel zu den laufenden Verfahren gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen hat die Kanzlei CLLB auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten in letzter Zeit verstärkt, dass ihnen von Seiten verschiedener Anlageberater empfohlen wurde, ihre für die Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen und den sich daraus ergebenden Erlös in die Fonds der Debi Select Gruppe zu investieren.

Auffallend ist, dass Anlegberater aus den unterschiedlichsten Teilen Deutschland den Anlegern dazu geraten haben, ihre bestehenden Lebensversicherungen über eine Gesellschaft mit dem Namen „Inter Consult Factoring“ zu veräußern. Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass die Gesellschaft ursprünglich ihren Sitz in Landshut hatte, wie auch die Debi Select. Weiter ergibt sich aus dem Handelsregister, dass ursprünglich auch die StiKon Treuhand GmbH als Kommanditistin an der Inter Consult Factoring beteilgt war. Der Name StiKon Treuhand GmbH dürfte den Anleger der diversen Debi Select Fonds ebenfalls bekannt sein.

„Sollte sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergeben, dass die Inter Consult Factoring im Interesse der Debi Select Gruppe gehandelt haben sollte und den Anlageberatern nicht nur von der Debi Select für die Vermittlung der Debi Select Beteiligungen, sondern zudem auch noch von der Inter Consult Factoring Provisionen für den Erwerb der Lebensversicherung gezahlt worden sind, eröffnen sich weitere Anspruchsgrundlagen für Anleger der Debi Select Fonds“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB.

In letzter Zeit kursieren im Internet auch weitere Anwaltsschreiben an Anleger der Debi Select Fonds, wonach bei Falschberatungen kein Rückabwicklungsanspruch bestehen soll. Das Schreiben der Anwälte, das der Kanzlei CLLB vorliegt, bezieht sich jedoch ausschließlich auf Ansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft, nicht aber auf Ansprüche gegenüber Anlageberatern und Anlageberatungsgesellschaften.

Sollten Anleger der Debi Select Fonds von ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft selbst.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.

Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft.

Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt Cocron von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, die bereits eine Vielzahl von Anlegern der Debi Select vertritt. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

Nach Schilderung der Anleger stehen bei einzelnen Fonds die zugesagten Ausschüttungen seit September 2011 zur Zahlung aus. Die bereits mehrfach angekündigten Zahlungen wurden bis heute nicht bedient. Auch die bereits angekündigte Gesellschafterversammlung wurde bis heute nicht einberufen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Debi-Select" anzuschließen.

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Verfahren eines DG-30-Anlegers endet mit Vergleich vor dem LG Traunstein

Die Volksbank Rosenheim-Chiemsee verpflichtete sich zur Vermeidung einer ansonsten drohenden Verurteilung nunmehr zu einer Zahlung von EUR 18.500,- an den Erben eines DGI 30.

"Die Bank hat es sich hier sehr leicht gemacht", so der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, welcher den Kläger vertrat. "Außer Ihrer Existenz bestritt die Bank den gesamten Klagevortrag mit Nichtwissen, selbst den Umstand, dass sie überhaupt eine Provision erhalten hat".

Das Landgericht Traunstein indes lies dieses Bestreiten nicht zu, da das Bestreiten eigener Wahrnehmungen gem. § 138 ZPO nicht zulässig ist. Auch der aus Hamburg stammende Anleger zeigte sich hoch erfreut. Ursprünglich war befürchtet worden, dass das oberbayerische Gericht der Klage kritisch gegenüberstehen könnte. Die befürchtete Begrüßung "Ach, Sie sind der Preiss, der unsere Volksbank verklagt - des krigg ma scho" blieb aus und das Gericht lies keinen Zweifel daran, in Befolgung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Volksbank verurteilen zu wollen, sollte nicht ein angemessener Vergleich abgeschlossen werden, was dann auch geschah.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

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Montag, März 12, 2012

GARBE Logimac AG – Entscheidung des Hanseatischen OLG steht an. Die Anleger können hoffen!

An die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte haben sich bereits eine Reihe von besorgten Anlegern der GARBE Logimac AG gewandt, um Hilfe im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung zu erhalten.

„In einigen Fällen wurden bereits Klagen gegen die GARBE Logimac AG und teilweise auch die Beratungsgesellschaften, auf Grund deren Empfehlung Beteiligungen an der GARBE Logimac AG gezeichnet wurden, eingereicht. In diesen Verfahren wurden Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung sowie aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes geltend gemacht. Nunmehr steht eine Entscheidung durch das Hanseatische Oberlandesgericht an“, teil Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit.

In einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Parallel-Verfahren, welches eine Beteiligung an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG zum Gegenstand hatte, erhielt der durch CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger seinen eingezahlten Betrag sowie einen entgangenen Gewinn zurück. „Der erkennende Einzelrichter des Hanseatischen Oberlandesgerichtes sah den Emissionsprospekt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG hinsichtlich der Darstellung der potentiellen Rückzahlungsverpflichtung der gewinnunabhängig gewährten Ausschüttungen als fehlerhaft an“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz weiter.

Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.

Die Emissionsprospekte der GARBE Logimac AG und der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sind nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte hinsichtlich der Darstellung der Rückzahlungsverpflichtung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen vergleichbar. „Sollte das Hanseatische Oberlandesgericht der Rechtsauffassung von CLLB Rechtsanwälte auch im Zusammenhang mit dem Emissionsprospekt der GARBE Logimac AG folgen, so könnte die Befreiung von potentiellen Zahlungsverpflichtungen sowie auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern der GARBE Logimac AG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der GARBE Logimac AG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt. Anleger der GARBE Logimac AG sollten sich an eine auf Kapitalmerkrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um überprüfen zu lassen, ob auch diesen Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlagebratung und aufgrund des wohl fehlerhaften Emissionsprospektes zustehen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GARBE Logimac“ anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz

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