Freitag, März 16, 2012

DG-Fonds: Volksbank Erlangen Höchstadt schließt Vergleich mit DG-Anleger

Sie VR-Bank Erlangen-Höchstadt wurde bereits mehrfach durch das Landgericht Nürnberg wegen verschwiegener Rückvergütungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von DG-Fonds verurteilt.

Obwohl man meinen könnte, dass diese die insoweit eindeutige Rechtslage nunmehr kennt, war es erneut erforderlich, Klage einzureichen. Einer weiteren Verurteilung entging die Bank allein dadurch, dass sie sich vergleichsweise verpflichtete, die erbrachten Einlagen vollständig zurück zu zahlen. Allein bereits geflossene Ausschüttungen wurden in Abzug gebracht.

Warum die VR-Bank nicht außergerichtlich eine - auch für diese gesichtswahrende - Lösung mit Ihren Kunden angestrengt hat, bleibt letztlich unverständlich. Erneut wurden Anwalts- und Gerichtskosten produziert - auch aufgrund der üblichen aber stets überflüssigen Streitverkündung - welche letztlich zu Lasten der Genossenschaft gehen.

"Ich habe es aufgegeben, zu versuchen, dass häufig irrationale prozessuale Handeln der Banken nach zu vollziehen, dies ist m.E. nicht möglich", so der erneut erfolgreiche Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. "Da auch der im letzten Prozess gegen die VR-Bank Erlangen-Höchstadt erfolgte Anwaltswechsel nicht die bankseitig gewünschte Klageabweisung brachte, dürfte auch der VR-Bank Erlangen-Höchstadt die gegebene Rechtslage zwischenzeitlich bekannt sein. Anstatt einzulenken, wird gleichwohl das Geld der Genossenschaft überflüssigerweise verprozessiert..."

Obwohl der zuständige Einzelrichter angab, mit bankrechtlichen Spezialfragen nicht vertraut zu sein, schilderte er die Rechtslage als für die Klagepartei äußerst vorteilhaft. Dies führte letztlich zum Einlenken der Bank, nachdem auch der Versuch, Steuervorteile vom Schaden abzuziehen, scheiterte. Die Bank verpflichtete sich nun, den vollständigen Einlagebetrag zzgl. Agio der drei betroffenen Fonds zu erstatten. Allein die in der Vergangenheit erzielten Ausschüttungen wurden in Abzug gebracht. Erneut zeigten sich mit dem erreichten Ergebnis nicht allein der BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, sondern auch das betroffene Ehepaar zufrieden.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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