Dienstag, März 20, 2012

Bundesweit erste positive OLG-Entscheidung zur Lex-Konzept-Rente gegen CMI

Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 08.03.2012 einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte Heidelberg – Berlin vertretenen Anleger im Zusammenhang mit einer Lex-Konzept-Rente Schadensersatz gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) zugesprochen, der vor allem die vollständige Freistellung von dem aufgenommenen Darlehen bei der Helaba Suiss (heute Frankfurter Bankgesellschaft) in Höhe von rund 1.040.622,- CHF (rund 860.000,- € ) umfasst, welches zur Finanzierung aufgenommen wurde.

Bei diesem Urteil dürfte es sich um das bundesweit erste positive oberlandesgerichtliche Urteil für einen Anleger der Lex-Konzept-Rente handeln. Insgesamt sollen rund 800 Anleger eine solche Lex-Konzept-Rente abgeschlossen haben, das Volumen wird auf bis zu 200 Mio € geschätzt.

Die Begründung, mit welcher das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe CMI verurteilte, ist überzeugend, so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel von der Kanzlei Witt Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat. Das Gericht ging davon aus, dass der Versicherer CMI dem Kläger die prognostizierte Rendite unzutreffend dargestellt habe. Der von der CMI erweckte Anschein, dass dem Anleger durch die Versicherung wertvolle Garantien geboten würden, welche sein Anlagekapital schützen würden, entspreche nicht dem tatsächlichen Geschäftsmodell.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat - wenn sie vom Bundesgerichtshof bestätigt wird -weitreichende Folgen für den Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited, da nunmehr auch deren Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit der Einbindung ihrer Versicherungsprodukte in einem weiteren fremdfinanzierten Rentenmodell obergerichtlich festgestellt wurde.

Der Bundesgerichtshof wird wohl noch in diesem Jahr zu einer Schadensersatzverpflichtung von CMI im Zusammenhang mit dem EuroPlan entscheiden. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet. „Nach einem bereits im letzten Jahr vor dem OLG Stuttgart von meinem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Hans Witt erfolgreich geführten Verfahren gegen CMI (Anlagemodell EuroPlan), ist dies das zweite OLG Verfahren, welches wir erfolgreich gegen CMI abschließen konnten. Dabei haben wir noch kein oberlandesgerichtliches Verfahren gegen CMI verloren, und es stehen weitere Entscheidungen vor diversen Oberlandesgerichten für von uns vertreten Mandanten an, bei denen wir ebenfalls mit obsiegenden Urteilen gegen CMI rechnen“, so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lex-Konzept-Rente" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg / Berlin sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig. Vor allem für Kapitalanleger und Immobilienkäufer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende obergerichtliche Urteile erstritten werden. Im JUVE Handbuch 2011/12 wird Witt Rechtsanwälte als Kanzlei von besonderer Bedeutung und Reputation im Regionalbereich genannt und ist dort als einzige Kanzlei im Raum Heidelberg und Mannheim für den Bereich Kapitalanlagerecht aufgeführt. Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt Rechtsanwalt Hans Witt zu den Top 20 Anlegeranwälten in Deutschland.

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