Dienstag, März 20, 2012

SIAG Schaaf AG- vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Mit Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichtes vom 19.03.2012 wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird zu prüfen haben, ob und wie das Unternehmen fortgeführt werden kann. Insgesamt beschäftigt SIAG mit seinen Tochterunternehmen an elf Standorten ca. 1800 Mitarbeiter in Deutschland, Tschechien, Frankreich, Ägypten, Singapur sowie in den USA.

Die finanziellen Probleme bei SIAG zeichneten sich schon seit einigen Wochen ab. Bereits am 24.02.2012 teilte SIAG mit, es erwarte „nach den vorläufigen Zahlen des Jahresabschlusses 2011 einen Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals nach HGB-Abschluss“. Die Ursachen hierfür lägen bei Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten.

Laut letztem bekannten Jahresabschluss zum 31.12.2010 beendete das Unternehmen bei einer Bilanzsumme von über 136 Mio. Euro und einem Umsatz von 144 Mio. Euro das Geschäftsjahr 2010 mit einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 15,8 Mio. Euro.

Als Grund für die nunmehr eingetretene Insolvenz nannte das Unternehmen hohe Verluste in den USA, Verzögerungen im Projektgeschäft und eine von der Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte Unterbeschäftigung in den Jahren 2010 und 2011. Negativ ausgewirkt haben dürften sich die Probleme bei der Anbindung von Off-Shore-Projekten an die Stromnetze, die auch bei anderen Großprojekten zu erheblichen Verzögerungen führten.

Im Sommer 2011 begab SIAG dann eine Inhaberteilschuldverschreibung, die mit 9 Prozent im Jahr verzinst wurde. Grund für die hohen Zinsen war unter anderem ein für SIAG weniger erfreuliches Rating von Standard & Poor's (S&P). Die Analysten bewerteten das Unternehmen vorläufig nur mit der Note „B-“ im mittleren spekulativen Bereich und die Anleihe erhielt sogar nur das Rating „CCC+“.
Mit den aus der Anleihe vereinnahmten Geldern in Höhe von 50 Mio. Euro sollten Investitionen als auch der Abbau von Bankverbindlichkeiten finanziert werden.

Mit der Insolvenz von SIAG stehen die Anleihezeichner nun vermutlich vor einem Totalverlust. Die Meldung über den voraussichtlichen Verlust des hälftigen Eigenkapitals vom Februar 2012 lässt darauf schließen, dass die erhoffte Konsolidierung bei SIAG nicht gelang und vielmehr weitere Verbindlichkeiten aufgelaufen sind, die das vorhandene Vermögen übersteigen. Selbst für den Fall, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, das Unternehmen unter Einschnitten fortzuführen, werden voraussichtlich erhebliche Opfer von den Gläubigern verlangt werden.

Betroffene Anleihezeichner sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob nicht Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung der Inhaberteilschuldverschreibung bestehen. Denkbar wären Ansprüche aus Prospekthaftung oder Ansprüche gegen verantwortliche Vorstände aus Durchgriffshaftung. Auch Ansprüche gegen die die Anleihe vermittelnden Institute und Berater wären möglich.

„Da jedoch gerade im Hinblick auf die Prospekthaftung sehr kurze Verjährungsfristen laufen, sollten sich betroffene Anleger nicht zu viel Zeit lassen, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen“, meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.

„Einige Ansprüche verjähren bereits 6 Monate ab Kenntnis vom Anspruchsgrund“, so Geißler weiter. „Aufgrund der in diesem Bereich der Mittelstandsanleihen oft mangelhaft durchgeführten Beratung und Dokumentation derselben, sehe ich gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ebenso besteht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren und den besonderen gesetzlichen Regelungen für Schuldverschreibungen nach meiner Meinung erheblicher Beratungsbedarf bei den Anlegern“, führt Geißler aus.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SIAG Schaaf Industrie AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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