Samstag, März 17, 2012

CFB 167 : Nächstes Schiffsfondsdebakel kündigt sich an.

CFB 167 (Containerriesen der Zukunft I) verweigert die Auszahlung an Anleger. Hintergrund der Verweigerung, die Ausschüttung für 2011 zu zahlen, ist die sogenannte „105%-Klausel“. Hinter dieser Klausel verbirgt sich die Absicherung der Banken bei starken Währungsschwankungen.

Viele Schiffsfonds, so auch der CFB 167, haben die Fremdmittel in japanischen Yen aufgenommen. Aufgrund der erheblichen Währungsschwankungen kann die Bank bei einem bestimmten Szenario der Ausschüttung widersprechen bzw. ihr nicht zustimmen. Die 105%-Klausel bestimmt das Verhältnis zwischen der Leitwährung US-Dollar und dem Japanischen Yen. Hintergrund ist, dass der Kurs des japanischen Yen gegenüber dem Kurs des US-Dollars erheblich gestiegen ist. Aufgrund dessen hat sich der Darlehenswert erheblich erhöht. Die Banken sind aufgrund dieser Tatsache berechtigt, entweder außerplanmäßig Darlehensrückführungen zu verlangen, oder zusätzliche Sicherheiten von den Schiffsgesellschaften zu beanspruchen.

Auf der Strecke bleiben wieder einmal die Anleger.

Anleger, die den Fonds CFB 167 gezeichnet haben, sollten durch einen entsprechenden Fachanwalt überprüfen lassen, ob möglicherweise Ansprüche aus Falschberatung der Commerzbank geltend gemacht werden können, rät BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bank- u. Kapitalmarktrecht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG wird für die von ihnen vertretenen Anleger die Einreichung entsprechender Schadensersatzklagen prüfen.

Generell gilt bei in Schieflage befindlichen Schiffsfonds folgendes:

Anleger werden vermehrt aufgefordert, frisches Kapital zur Verfügung zu stellen. Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG die nachfolgend dargestellte Checkliste entworfen.

Schiffsfonds in der Krise Checkliste/Nachschuss

Checkliste

1. Besteht eine rechtliche Verpflichtung?
2. In welcher Höhe ist meine Hafteinlage im HR eingetragen?
3. Ist die Hafteinlage durch Auszahlungen geschmälert worden?
4. Ausnahme nach § 172 Abs. 5 HGB prüfen.
5. Bei rechtlicher Verpflichtung:Auf die Zahlung einrichten
6. Spätestens jetzt Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarkrecht einschalten, um zu prüfen ob und gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
7. Wenn Nachschuss zur Sanierung gefordert wird und keine rechtliche Verpflichtung besteht. Prüfen,ob Obergrenze für Nachschuss im Gesellschaftsvertrag steht.
8. Wenn ja, kann mit Mehrheitsbeschluss ein Nachschuss gefordert werden. Wenn nein, besteht ein Austrittsrecht. Prüfen,welche Konsequenzen laut Gesellschaftsvertrag bestehen.
9. Höhe Auseinandersetzungsguthaben ermitteln und Anwalt wegen Schadensersatz einschalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CFB 167“ anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 17. Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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