Freitag, Januar 20, 2012

Solar Millennium AG: Insolvenz trifft mehr als 30.000 Anleger.

Welche Risiken bei den Geschlossenen Fonds, Aktien und Inhaber Schuldverschreibungen des Unternehmens drohen.

Drei Tage vor Heilig Abend beantragte die börsennotierte Solar Millennium AG beim Amtsgericht Fürth die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Betroffen sind schätzungsweise mehr als 30.000 Investoren – als Aktionäre oder weil sie sich an einem der von Solar Millennium initiierten Geschlossenen Fonds beteiligt oder die Inhaber-Schuldverschreibungen des Unternehmens gekauft haben. Wie weit reichend die finanziellen Risiken der Investoren sind, hängt davon ab, in welcher Form sie sich - also mittelbar oder unmittelbar - bei der Solar Millennium AG engagiert haben.

Die Solar Millennium AG projektierte und finanzierte weltweit Solarkraftwerke. Derzeit gibt es rund 60 Projektgesellschaften und Beteiligungen an Unternehmen in Deutschland, den USA, Spanien, Israel, Marokko, Türkei, Ägypten und in einigen weiteren Ländern. Fast alle Projekte befinden sich in sehr frühen Entwicklungsstadien. Ein einziges Kraftwerk, das als Geschlossener Fonds konzipierte Projekt "Andasol", ist fertig gestellt. Ein weiteres Projekt, das ebenfalls als Geschlossener Fonds konzipierte Vorhaben "Ibersol", befindet sich derzeit im Bau.

"Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind diese Fonds nicht unmittelbar von der Insolvenz der Solar Millennium AG betroffen. Fraglich ist aber, welche vertraglichen Verpflichtungen zwischen den jeweiligen Fondsgesellschaften und der insolventen Gesellschaft bestehen", erläutert Jan-Henning Ahrens, BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Partner der KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen.

Andasol Fonds GmbH & Co. KG.
Daran haben sich 3.569 Investoren mit rund 48 Millionen Euro beteiligt. Das mit diesem Geld finanzierte Kraftwerk in Südspanien erzeugt bereits Strom. "Momentan scheint der Andasol-Fonds solide. Ich rate allerdings dringend dazu, sämtliche Möglichkeiten einer Haftung oder vertraglichen Verpflichtung des Fonds gegenüber der insolventen Solar Millennium AG individuell zu überprüfen. Nur dadurch können Investoren ihre Risiken im Hinblick auf mögliche Verluste aus der bestehenden Insolvenz beurteilen und begrenzen", rät KWAG-Partner und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens. Überdies sollten Investoren ihre Beteiligungen auf rechtssichere Ausstiegsmöglichkeiten von versierten Fachanwälten prüfen lassen.

Ibersol-Fonds GmbH & Co. KG.
Die Platzierung dieses Fonds wurde am 21. Dezember 2011 vorzeitig beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 537 Anleger rund 6,6 Millionen Euro bereitgestellt. Das Geld soll auf einem Treuhandkonto hinterlegt worden sein. Geplant ist, den Fonds nach einem entsprechenden Beschluss seiner Gesellschafter rückabzuwickeln und das Geld an die Zeichner auszuzahlen. "Sämtliche Ausstiegsmöglichkeiten aus diesem Fonds müssen ebenfalls individuell überprüft werden, damit Investoren keine Verpflichtungen oder Nachhaftungen treffen und sie ihr Geld ohne Einbußen zurückerhalten", rät Jan-Henning Ahrens.

Aktien der Solar Millennium AG.
Die rund 14.000 Aktionäre des Unternehmens haben im Insolvenzverfahren keine Forderung. Erst nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger, der Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens und der sich darin anschließenden Liquidation der Gesellschaft können die Aktionäre aus einem dann möglicherweise noch bestehenden Restvermögen Zahlungen erwarten. Der Insolvenzverwalter bemüht sich, den Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres fortzuführen. Zudem sollen ein Teil der Projektgesellschaften sowie die US-Tochter Solar Trust sowie weitere Unternehmensbeteiligungen an Investoren zwecks Schuldenabbaus verkauft werden. "Dies dürfte sehr lange dauern wegen der zahlreichen Gesellschaften, Projekte und Partner", befürchtet Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Sein Rat an Aktionäre: "Individuelle Prüfung sämtlicher Möglichkeiten einer Beraterhaftung beim Erwerb der Aktien. Falls eine mangelhafte Anlageberatung vorliegt, bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen und so den finanziellen Schaden zu begrenzen."

Inhaber-Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG.
Mit fünf Anleihen hat das Unternehmen knapp 227 Millionen Euro bei rund 16.000 Anlegern eingesammelt. "Hier droht - auf Grundlage der mutmaßlichen Quote - wahrscheinlich der Totalverlust", befürchtet KWAG-Partner Ahrens. Hintergrund: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss jeder
Anleger seine eigene Forderung beim Insolvenzverwalter zur so genannten Insolvenztabelle anmelden. Eröffnung des Verfahrens dürfte voraussichtlich im März 2012 sein. "Wer als Anleger die Inhaber-Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG im Depot hat, wird am Ende mit der gleichen Quote wie alle anderen Gläubiger mit ungesicherten Forderungen bedient - erfahrungsgemäß nur ein geringer einstelliger Prozentbetrag des ursprünglichen Investments." Als erstes sollten die Anleihen-Investoren ihre individuellen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Zudem empfiehlt Jan-Henning Ahrens dringend "die individuelle Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb der Anleihen."

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Mittwoch, Januar 18, 2012

Kapitalanlagebetrug und Scheingewinne: Steuerpflichtig ja oder nein?

Vor Jahren hatte die mittlerweile insolvente Anlagegesellschaft CTS GmbH aus Saarlouis ihren Anlegern rund € 430 Millionen gutgeschrieben. Die Gutschrift existierte allerdings nur auf dem Papier.

Damit beginnt dann für viele Anleger ein komplexer Weg durch die Instanzen, wenn das Finanzamt nach einem schmerzhaften Totalverlust einer Kapitalanlage noch Steuern auf fiktive, nicht ausgezahlte Gewinne verlangt und zu guter Letzt möglicherweise noch ein Strafverfahren einleitet, wenn die Gewinne in den vergangenen Zeiträumen nicht versteuert worden sind. In den meisten Fällen sind die Scheinrenditen im Vertrauen auf satte Rendite wieder investiert worden.

Zu der CTS sei in Erinnerung gebracht, dass diese im Jahre 2001 Insolvenz anmelden musste und der Ex-Geschäftsführer der Saarlouiser Firma im Jahre 2003 wegen Anlagebetrugs zu 8 Jahren Haft verurteilt wurde. Die Firma hatte es geschafft, rund 3000 Anleger mit überzogenen Renditeversprechen bei Warentermingeschäften um bis zu 112,4 Millionen € zu prellen. Es wurde eine jährliche Verzinsung von mehr als 15% versprochen, wobei die CTS 30% der Gewinne aus der Anlage erhalten sollte und die Anleger 70%. Es erfolgten dann auch Gutschriften, wobei viele Anleger sich nur einen Bruchteil des Gewinnes auszahlen ließen und den Rest reinvestierten.

Genau diese Reinvestitionen wurden zum Problem und zwar in Form zweier Entscheidungen des BFH, AZ VIII 36/04 und VIII R 4/07.

Das Gericht entschied damals, dass die nicht geflossenen, aber auf dem Papier gebuchten Scheingewinne steuerpflichtig seien. Bei den Finanzgerichten entwickelten sich verschiedene Auffassungen über die Behandlung dieser Gewinne, wobei darauf hinzuweisen ist, dass neuerdings das Finanzgericht des Saarlandes in einem soeben veröffentlichen Beschluss, so die BSZ Vertrauensanwälte Rechtsanwalt Axel Widmaier, Fachanwalt für Steuerrecht und Rechtsanwalt, und Robert Seelig, Fachanwalt für Kapitalanlagen und Bankenrecht, eine Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der zu zahlenden Steuer gewährte.

Das Finanzgericht des Saarlandes wendet sich gegen die Auffassung des BFH, sodass für betroffenen Anleger, wobei die Einschränkung erfolgen muss, soweit Steuerbescheide nicht bereits rechtskräftig sind, zumindest ein kleiner Lichtblick am Ende des Tunnels erscheint. In den Leitsätzen der Entscheidungen des Finanzgerichts bezweifelt dieses zu Recht, ob Gutschriften und Zahlungen an den Anleger in einem Fall von Anlagebetrug als Kapitalrückzahlung oder aber als Zufluss einkommensteuerbarer Erträge anzusehen sind. Betroffene Anleger sollten sich in diesem Fall sachkundigen Rat einholen.

Für mehr Informationen kann man sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Fonds MONTRANUS I und II: OLG Stuttgart verurteilt die Helaba Dublin

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fonds MONTRANUS I und II gegenüber einem Anleger. Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.

In dem Urteil vom 29.12.2011 stellt nunmehr erstmals ein Oberlandesgericht fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Damit folgt das OLG den Argumenten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte, die zuvor schon bei einigen erstinstanzlichen Gerichten, hierunter die Landgerichte Stuttgart, München, Passau und Potsdam, erfolgreich war.

Hintergrund 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators HANNOVER LEASING verkauft. Integraler Bestandteil der Beteiligungen sind obligatorische Finanzierungen, die die Anleger bei der Helaba Dublin aufnehmen mussten. Mit diesen Darlehen wurde knapp die Hälfte der Beteiligungsbeträge finanziert. Den Rest mussten die Anleger durch Eigenkapital aufbringen.

Ein zentrales Verkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Seit 2009 gibt es jedoch Streit zwischen der Fondsverwaltung und dem Finanzamt über die Besteuerungsgrundlagen. Ein Ende dieses Streits ist nicht in Sicht. Auch wirtschaftlich laufen diese Fonds schlechter als geplant. So hat die Geschäftsführung den Anlegern aller drei Fonds in aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass es Ende 2011 keine Ausschüttungen geben werde. Bei dem Fonds MONTRANUS II gab es bislang Barausschüttungen in Höhe von nur etwas mehr als 10 % der Kommanditeinlage. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING Medienfonds. Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS die ersten Schadensersatzurteile gegen beratende Sparkassen erstritten und die ersten Prozesse gegen die finanzierende Helaba Dublin gewonnen.

Anleger können Geschäfte auch heute noch widerrufen.
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen. Infolgedessen können Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar bewertet die aktuelle Entscheidung wie folgt: "Dieses Urteil setzt den positiven Trend der von unserer Kanzlei gegen die Helaba Dublin erstrittenen Urteile fort. Dass jetzt erstmals ein Oberlandesgericht unserer Argumentation gefolgt ist, erhöht die Erfolgsaussichten für alle betroffenen Anleger."

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Montranus Medienfonds" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Januar 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte: Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.

Wiedereröffnung der offenen Immobilienfonds CS Euroreal, KanAm Grundinvest und SEB ImmoInvest bis zum Mai 2012 ist fraglich.

Betroffene Anleger können sich eventuell vor Mai 2012 lösen. Wie die Stiftung Warentest am 17.01.2011 berichtet, beginnt für drei offene Immobilienfonds jetzt die entscheidende Phase, denn die Immobilienfonds CS Euroreal, KanAm Grundinvest und SEB ImmoInvest nehmen immer noch keine Anteile zurück. Bis spätestens Mai 2012 müssen die Fonds wieder öffnen, ansonsten bleibt nur die Abwicklung der offenen Fonds. Immerhin sind die drei Fonds insgesamt 16 Milliarden Euro schwer.

Zahlreiche Anleger wurden von Banken und anderen Beratern mit dem Argument einer hohen Sicherheit dieser Anlageform sowie guter Wertentwicklung und ständiger Verfügbarkeit des eingesetzten Geldes zum Beitritt in diese Fonds überredet. Anleger, welche gutgläubig in diese Fonds investiert haben, geraten nun in teils existentielle Probleme. Sollten die Fonds für immer geschlossen bleiben, drohen für alle Beteiligten hohe Schäden.

In vielen Fällen wurden Anleger nicht vollständig über das hier grundsätzlich bestehende Totalverlustrisiko sowie auf die mangelnde Verwertbarkeit auf dem Zweitmarkt (sogenannte Fungibilität) aufgeklärt. Berater, die diese Hinweise unterließen, können zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein. Da in vielen Fällen die in Betracht kommenden Schadenersatzansprüche schon verjährt sein könnten, kann es sich lohnen, die Fondsbeitritte aufgrund formaler Fehler rückabzuwickeln. Hierfür kann Eile geboten sein, da im Falle einer endgültigen Schließung etwaige Ansprüche nur noch sehr schwer durchsetzbar sein dürften. Betroffene Anleger sollten sich daher rechtzeitig fachkundigen Rat von spezialisierten Rechtsanwälten einholen.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.

Dem BSZ e.V. ist es gelungen, zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. (So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof erstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsver- hältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steu- erberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.

Für Anleger offener Immobilienfonds gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Offene Immobilienfonds anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Januar 2012 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Januar 17, 2012

Multi Advisor Fund I GbR: Alleinaktionär und Vorsitzender der IFF AG weiterhin in Untersuchungshaft.

Alleinaktionär und Vorsitzender der IFF AG wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft. Der Alleinaktionär und Vorsitzende der IFF AG, Herr Michael Turgut, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Hof wirft ihm vor, über die Vermittler der IFF AG bewusst falsche Angaben über die tatsächliche Verwendung der Einmalanlagen und über das Risiko der Beteiligung an der Multi Advisor I GbR gemacht zu haben.

Zu Abklärung der Geschädigten hat sich die Kriminalpolizeiinspektion Hof im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof daher an die Anleger gewandt und um Mithilfe gebeten. In den Fragebögen der Kriminalpolizeiinspektion werden hierzu insbesondere Fragen zu den Umständen der Vermittlung und der Rolle der IFF AG gestellt.

„Für die Geschädigten sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof ein erfreulicher erster Schritt“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger der Multi Advisor I GbR vertritt. „Allerdings war dieser u. E. auch zu erwarten. Denn wir tragen in den Gerichtsverfahren unserer Mandanten, die von der IFF AG vermittelte Kapitalanlagen gezeichnet haben, bereits seit zwei Jahren vor, dass die Vermittler der IFF AG systematisch fehlerhaft beraten haben und dass dies auf die Schulung des Herrn Turgut zurückgehe.“

„Auch die Zivilgerichte haben Herrn Turgut bereits in Haftung genommen“ ergänz Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber LLM., M.A, von CLLB Rechtsanwälte. So verurteilte ihn das Oberlandesgericht München mehrmals wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz, weil er die für ihn tätigen Anlageberater angewiesen hatte, in den Beratungsgesprächen Risiken zu verharmlosen. Auch die Oberlandesgerichte in Bamberg, Stuttgart und Köln verurteilten die Multi Advisor zu Schadensersatz bzw. wiesen die Klage der Gesellschaft ab. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte sogar, dass der Vertrieb der Multi Advisor Fund I GbR selbst darauf angelegt gewesen sei, Anleger zu schädigen.

Für die Geschädigten bestehen somit mehrere Möglichkeiten, ihren Schaden zu begrenzen. Zum einen können sie gegen die Beratungsgesellschaften vorgehen. Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken, wie z.B. das unternehmerische Risiko und das Zweitmarktrisiko, aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen. Zum anderen besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Herrn Turgut, beispielsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, geltend zu machen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR." Anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Januar 2012 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Montag, Januar 16, 2012

Schiffsfonds in der Krise: MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG

Nachdem in den letzten Monaten bereits zahlreiche Schiffsfonds Insolvenz anmelden musste, befindet sich nun mit der MPC Fonds Santa "R" Schiffe mbH & Co. KG ein weiterer Fonds in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Nach Presseberichten konnten wirtschaftliche Erfolge nicht wie erhofft erzielt werden, sodass die zum Kauf der Schiffe aufgenommenen Darlehen nicht zurück gezahlt werden können. Fast zwangsläufig können auch die prospektierten Ausschüttungen an die Anleger nicht geleistet werden - eine für die Anleger überaus unbefriedigende Situation.

"Betroffene sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an dem Fonds empfohlen haben, prinzipiell ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Berater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner ist auch die Provisions-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten haben, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit nach der Erfahrung der CLLB Rechtsanwälte nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Diese Rechtsprechung gilt auch für freie Anlageberater, wenn diese nicht auf Provisionen, die die 15%-Schwelle übersteigen, hingewiesen haben. "Gerade dies dürfte aber nach unserer Einschätzung nur sehr selten erfolgt sein", so Rechtsanwalt Luber weiter. "Dies, obwohl vorliegend von Provisionen, die sogar die 20-Prozemt-Schwelle überschreiten, auszugehen ist."

Rechtsanwalt Luber bewertet die Aussichten für geschädigte Anleger daher als überdurchschnittlich gut, weist aber zugleich auf das akute Verjährungsrisiko hin. Dies gilt für alle 2002 gezeichneten Beteiligungen. Schadensersatzansprüche verjähren hier nämlich 10 Jahre stichtagsgenau nach Entstehung. Eine Beratung von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten ist somit angezeigt.


Bildquelle: © Mariocopa / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Solar Millennium: Interview mit Dr. Walter Späth, Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an.

Ca. 30.000 Anleger von Insolvenzfall betroffen. Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dres. Rohde & Späth. Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an.

Mit Solar Millennium hat einer der größten deutschen Anleiheemittenten kurz vor Weihnachten Insolvenz angemeldet. Der BSZ e.V. sprach mit dem BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte zu dem Fall:

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie sieht die Situation bei Solar Millennium gegenwärtig für die betroffenen Anleger aus?

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth:
Insgesamt sind wohl rund 30.000 Anleger von der Pleite bei Solar Millennium betroffen. Die ca. 14.000 Aktionäre sowie 16.000 Anleger, die ihr Geld in Inhaberschuldverschreibungen des Unternehmens investiert haben, müssen mit hohen Verlusten rechnen, da sie als Gläubiger zum Teil nachrangig behandelt werden. Wie hoch die Insolvenzquote hier ausfallen wird, lässt sich noch nicht sagen, erfahrungsgemäß lässt sich jedoch nur ein Bruchteil des angelegten Geldes als Insolvenz-Forderung realisieren.
Besser sieht es für die ca. 4.000 Anleger in den Fonds Andasol und Ibersol aus, die zur Finanzierung von zwei solarthermischen Kraftwerken in Südspanien aufgelegt wurden, und die keine Insolvenz angemeldet haben.

BSZ e.V.: Gibt es gar keine Hoffnung mehr?

Dr. Späth: Doch. Medienberichten der letzten Tage zufolge gibt es wohl mehrere Interessenten für Solar Millennium. Die "Financial Times Deutschland" zitierte den Insolvenzverwalter Volker Böhm vor kurzem damit, dass sich mehrere potenzielle Käufer für Solar Millennium gemeldet haben sollen, so unter anderem auch der Essener Industriekonzern Ferrostaal. Durch einen eventuellen Verkauf könnte wieder Geld in die Kasse kommen, wir müssen abwarten, wie sich die Situation entwickelt.

BSZ e.V.: Wer ist von der Pleite bei Solar Millenium betroffen?

Dr. Späth: Es sind viele Kleinanleger betroffen, z.B. dürften allein ca. 16.000 Anleger ihr Geld in die fünf Anleihen bei Solar Millennium investiert haben. Es gibt auch viele Rentner, die ihr Geld zur Altersvorsorge investieren wollten.
Durchschnittlich dürften die Anleger zwischen 12.000,- Euro und 15.000,- Euro investiert haben, die Anleger, die sich bei uns inzwischen gemeldet haben, haben zwischen 3.000,- Euro und 150.000,- Euro angelegt.

BSZ e.V.: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Dr. Späth: Betroffene sollten unbedingt ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, sobald dies möglich ist, um von einer möglichen Insolvenzquote zu profitieren.

BSZ e.V.: Sie raten dazu, zweigleisig zu fahren und auch gegebenenfalls auch wegen Prospekthaftung zu klagen. Warum?

Dr. Späth: Meiner Meinung nach wurden die Anleger über die bestehenden Chancen und Risiken der Anlage nicht ausreichend aufgeklärt. Wir prüfen gerade mögliche Ansprüche gegen die Vorstände, Aufsichtsräte, aber auch gegen die Wirtschaftsprüfer. Diese verfügen prinzipiell zumindestens über eine Haftpflichtversicherung.

BSZ e.V: Halten Sie auch einen Fall von Kapitalanlagebetrug für möglich?

Dr. Späth: Die laufenden Strafverfahren gegen den Gründer Hannes Kuhn und das Involviertsein seiner Steuerberatungsfirma bei anderen Schäden mit Inhaberschuldverschreibugen wie z.B. DM Beteiligungen, bei denen Anleger bereits hohe Verluste erlitten haben und ein Fall von Kapitalanlagebetrug nicht ausgeschlossen sein dürfte, stimmen zumindestens nachdenklich. Auch der schnelle Ausstieg von Herrn Claasen als Vorstand nach nur 74 Tagen könnte ein Indiz dafür sein, dass er von der Seriosität des Unternehmens nicht überzeugt war. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung.

BSZ e.V.: Gegenwärtig geben viele Unternehmen verstärkt Anleihen heraus. Was sollten Anleger hierbei beachten?

Dr. Späth: Hohe Renditeversprechungen bringen den Anlegern nichts, wenn das Unternehmen schließlich Insolvenz anmelden muss. Anlegern muss immer bewusst sein, dass bei einer Anlage in Anleihen im schlimmsten Fall der Totalverlust droht, daher sollte nur bei bekannten, lange im Markt tätigen Unternehmen investiert werden. Im Zweifelsfall, wenn man sich nicht sicher ist, sollte man daher lieber kein Geld investieren.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Gespräch (das Interview wurde mit BSZ e.V.-Vorstand Horst Roosen geführt).

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft "Solar Millennium" mit den Berliner und Heidelberger Kanzleien Dres. Rohde & Späth sowie Seelig & Widmaier zwei der erfahrensten Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht für die Zusammenarbeit gewinnen.
Die Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth war bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen mit mehr als 30.000 Geschädigten, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig und konnte hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, insgesamt wurden von Dres. Rohde & Späth allein hierbei mehrere hundert Geschädigte vertreten, Herr Dr. Späth ist dabei Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Anwälte der Heidelberger Kanzlei Seelig & Wiedmaier sind gemeinsam bereits seit ca. 30 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Erfolge für Anleger erzielen, insgesamt wurden mehrere tausend Geschädigte vertreten, Herr Rechtsanwalt Widmaier ist als Fachanwalt für Steuerrecht auch in steuerrechtlichen Belangen sehr versiert.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:


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Samstag, Januar 14, 2012

Solar Millennium / ist die Insolvenz tatsächlich sicher? Fachkundiger Rat tut not!

Wie die Financial Times Deutschland neuerdings berichtet, ist eine Insolvenz von Solar Millennium doch noch nicht sicher. Trotz aller negativen Schlagzeilen seien gleich mehrere potentielle und finanzstarke Investoren grundsätzlich an einem Kauf interessiert.

Wie der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Böhm mitteilte, würden von potentiellen Investoren derzeit bereits die Bücher von Solar Millennium im Einzelnen geprüft. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Abhängig davon, wer zu welchem Preis Solar Millennium erwirbt, besteht daher für die Gläubiger eventuell doch die Hoffnung, zumindest einen Teil des investierten Geldes wiederzusehen. Dies hängt jedoch von mehreren Umständen ab und wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bis dahin sollten im Hinblick auf diese Unsicherheit etwaige Ansprüche gegen Solar Millennium geprüft werden. In einigen Fällen sind grundsätzlich auch Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen beratende Vermittler oder Banken in Betracht zu ziehen. Wie sich mittlerweile herauskristallisiert hat, könnte ein Ansatzpunkt auch darin liegen, dass anlässlich des Beitritts seitens Solar Millennium formale Fehler begangen wurden, welche zu einem schnellen Ausstieg führen können, wie die BSZ Vertrauensanwälte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen.

Betroffene Anleger sollten sich daher angesichts des offenen Ausgangs des Verfahrens rechtzeitig fachkundigen Rat von spezialisierten Rechtsanwälten einholen.

Der BSZ weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, Januar 12, 2012

"Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion."

Gute Chancen auf Schadensersatz beim DJE Real Estate. "Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion", meint der Hamburger BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt Peter Hahn von der Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp).


"Nach dem Premium Management Immobilien-Anlagen und dem DB Immoflex", begründet Hahn seine Kritik, "wird jetzt bereits der dritte Fonds dieser Art, der DJE Real Estate, abgewickelt." Der DJE Real Estate (ISIN: LU0188853955) der Dr. Jens Erhardt Gruppe befindet sich seit 28. Dezember in Liquidation.

Der Fonds wurde am 5. Juli 2004 in Luxemburg aufgelegt und verfügte jüngst nur noch über ein Volumen von 185 Millionen Euro. Vor zwei Jahren waren es noch 651 Millionen Euro. Der Dachfonds hat die Anlegergelder zu 56 Prozent in offene Immobilienfonds, zu 30 Prozent in geschlossene Immobilienfonds und zu zehn Prozent in Immobilienaktien investiert. "Das war fatal für die rund 10.000 betroffenen Anleger", meint Hahn, "denn bei offenen Immobilienfonds wurde auch in den Morgan Stanley P2 Value, den TMW Immobilien Weltfonds und den AXA Immoselect angelegt. Und alle drei Zielfonds werden bereits abgewickelt."

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hahn kritisiert, dass sicherheitsorientierte Anleger insbesondere mit "zwei Argumenten geködert wurden: Diversifizierung und höhere Rendite". Insgesamt seien mehr als eine Million Anleger betroffen, die insbesondere aufgrund von Falschberatung einer Bank offene Immobilienfonds erworben haben. Rund 15 Prozent davon, also mehr als 150.000 Anleger, hätten in Immobilien-Dachfonds investiert. Banken und Sparkassen sind zunehmend gesprächsbereit, wenn es um Schadensersatzansprüche geht. Hahn: "Wir haben festgestellt, dass sich mittlerweile einige Banken und Sparkassen außergerichtlich mit den geschädigten Anlegern einigen wollen." Dabei sollten Anleger beachten, empfiehlt Hahn, dass die Schadensersatzansprüche nicht verjähren und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen eingeleitet werden.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Immobilien-Fonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 12.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

MT "CAPE BEALE" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Postbank Finanzberatung AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Fonds MT "CAPE BEALE" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Postbank Finanzberatung AG auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Mittwoch, Januar 11, 2012

Solar Millennium / neue Hoffnung in einzelnen Fällen

Die Presse berichtet seit einigen Wochen über die Pleite von Solar Millennium. Nach derzeitiger Erkenntnis gibt es zumindest zwei Fonds, nämlich Ibersol und Andasol, welche nicht von der Insolvenz betroffen sind. Ob es auch bei diesen zu einer Insolvenz kommt ist unklar und kann nicht ohne weiteres prognostiziert werden.

Zumindest sollen die beiden Fonds gegenwärtig noch keine Insolvenz angemeldet haben. Sollte es allerdings dazu kommen, ist es möglich, dass Anleger ihre Insolvenzforderungen erst an letzter Stelle geltend machen können und unter Umständen hohe Abschläge hinzunehmen haben.

In einigen dem BSZ vorliegenden Fällen wurden beim Beitritt in die oben genannten Fonds formale Fehler seitens Solar Millennium gemacht, wie die Heidelberger Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass sich Anleger fristlos mit sofortiger Wirkung von ihren Anteilen gegen Erstattung eines so genannten Ausscheidungsguthabens lösen können. Das Ausscheidungsguthaben wurde nach bisherigen Kenntnisstand noch nicht ermittelt und kann daher der Höhe nach noch nicht beziffert werden. Allerdings dürfte dieses weit über einer Insolvenzforderung liegen.

Damit betroffene Anleger der Fonds Ibersol und Andasol überhaupt einschätzen können, ob dieser formale und damit schnelle Weg gangbar ist sollte sie sich unverzüglich fachkundigen, anwaltlichen Rat einholen.

Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steuerberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Hoffnung für Anleger von Lebensversicherungsfonds

Das Hamburger Emissionshaus Lloyd Fonds hat in den Jahren 2004-2009 insgesamt 8 Fonds aufgelegt, deren Zweck der Erwerb von Lebensversicherungen britischer Versicherungsgesellschaften auf dem Zweitmarkt war.

Die Fonds liefen unter dem Namen „Britische Kapital Leben I-VIII“ zahlreiche Anleger hatten sich an den Fonds beteiligt. Bei allen Fonds sind zwischenzeitlich die Ausschüttungen ausgesetzt worden. Im Jahr 2010 wurden keine Ausschüttungen gezahlt. Zahlreiche der 8 Fonds befinden sich in der Krise.

Betroffen sind die Fonds „Britische Kapital Leben I bis VIII. Diese liefen unter der Kurzbezeichnung „ LF 49, 62, 66, 69, 72, 77, 79 und 84“.

Verantwortlich für die Krise ist die Abhängigkeit der Rendite britischer Lebensversicherungen von der Entwicklung der Aktienmärkte. Aufgrund des Aktieneinbruchs in den Jahren 2000-2003 mussten die britischen Versicherungen, die bis dahin bis zu 90 % in Aktien investieren durften, zum Teil erhebliche Verluste hinnehmen. Diese Verluste konnten die Fonds nur mühsam abfangen, was zur Folge hatte, dass auch die Renditen nicht realisiert werden können. Aufgrund dieser Entwicklungen hatte man in England den Aktienanteil auf 50 % Investitionssumme reduziert, was sich auf die Renditeerzielung negativ auswirkte, da diese von steigenden Kursen profitieren. Dies gilt auch für Lebensversicherungen, bei welchen auch auf steigende Policenwerte gesetzt wurde.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Mandanten steht fest – so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main, dass die Beratung durch die Vermittler, aber auch einiger Banken, fehlerhaft war und den Anlegern auf der Grundlage einer Falschberatung Schadenersatzansprüche zustehen könnten. Geschädigte Anleger sollten sich daher durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Hauptpunkte der Falschberatung sind hierbei:
Es wurde oft verschwiegen, dass britische Lebensversicherungen viel stärker an Aktienkurse und Investitionen gebunden sind und es keine Mindestrendite gibt. Bei den Beteiligungen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen. Dies ist gleichbedeutend damit, dass solche Beteiligungen hohe Risiken haben, die bis hin zum Totalverlust führen können. Als Altersvorsorge oder zur Anlage von Vermögen im Alter sind die Anteile somit nicht geeignet. Hierauf hätten die Vermittler hinweisen müssen. Oft war aber das Gegenteil der Fall, da die Beteiligungen gerade aus diesem Zweck angeboten wurden. Fraglich ist auch die Rechtsform, welchen Anlegern weder durch die Vermittler, noch durch die Prospekte verständlich dargestellt wurden und welche aufgrund des Auslandsbezuges bereits höhere Risiken beinhalten. Auch wurde die Aufnahme von Fremdkapital für die Gesellschaft verschwiegen. Hierin liegt aber ein wesentlicher Punkt, da ein hoher Fremdkapitalanteil auch ein erheblich höheres Risiko beinhaltet.

Hinzu kommt, dass die beratenden Banken und Sparkassen die Anleger, denen sie die Beteiligungen empfohlen haben, nicht darüber aufgeklärt haben, dass und in welcher Höhe diese Provisionen (so genannte Kickbacks) erhalten haben. Hierzu wären die Banken und Sparkassen aber verpflichtet gewesen. Die Verletzung dieser Beratungspflicht allein begründet bereits den Schadenersatzanspruch des betroffenen Anlegers.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.Januar 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DS-Rendite-Fonds Nr. 111: Insolventer Schiffsfonds ohne Schiffe

Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 254 IN 162/11) vom 15.12.2011 wurde über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dennoch hält die Fondsgesellschaft an ihrem fragwürdigen Fortführungskonzept fest und versucht die Fondsanleger zu einer Kapitalerhöhung zu bewegen.

Insolvenzeröffnung
Am 21.12.2011 erhielten die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 die traurige Nachricht, dass jetzt auch ihr Schiffsfonds Pleite gegangen ist. Das Amtsgericht Dortmund (Az. 254 IN 162/11) teilte ihnen mit, dass durch Beschluss vom 15.12.2011 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Gesellschaft damit aufgelöst ist.

Versteigerung der beiden Schiffe
Nur wenige Tage später erhielten die Fondsanleger dann ein Schreiben der Gesellschaft für die Verwaltung von Beteiligungen an Tankschiffen mbH (nachfolgend „GVT“). In diesem musste die GVT einräumen, dass der Schiffsfonds mittlerweile nach der Versteigerung der beiden Schiffe DS POWER und DS PERFORMER ohne Schiffe dasteht. Wer jetzt als Anleger aber Transparenz erwartet hatte, wurde zum wiederholten Mal seitens der Dr. Peters Gruppe enttäuscht. Denn die Fondsbeteiligten erfuhren weder den Versteigerungserlös noch wer die beiden Schiffe ersteigert hatte.

Fragwürdiges Fortführungskonzept
Trotz der dürftigen Informationslage und der Auflösung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass man nach wie vor an dem (ursprünglichen) Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept festhalten würde. Geplant wäre jetzt, nach einer Kapitalerhöhung die beiden Aframax-Tanker für insgesamt US-$ 32 Mio. zurück zu kaufen. Eine „überwältigende Mehrheit“ von 97 % der Gesellschafter hätten sich für das Konzept ausgesprochen. Unerwähnt bleibt allerdings, dass nur knapp 60 % des Stimmvolumens an der Abstimmung teilgenommen haben. Schon im Vorfeld der Zwangsversteigerung zeichnete sich nur eine geringe Bereitschaft zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ab. Das Sanierungskonzept mutet extrem ambitioniert an. Unterzieht man die Kalkulation der Dr. Peters Gruppe einer kritischen Würdigung, bleiben zahlreiche Fragen offen.

Keine Kapitalerhöhung
„Viel zu viele Fragen“ wie Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich meint. „Wer Fondsanleger mit derart dürftigen Informationen abspeist darf nicht erwarten, dass diese sich an einem fragwürdigen Sanierungskonzept beteiligen. Wir raten deshalb unseren Mandanten davon ab, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.“

Schadensersatzansprüche
Die Sanierung des DS-Rendite-Fonds Nr. 111 setzt voraus, dass die Fondsbeteiligten mindestens 27 % ihres bisherigen Beteiligungsbetrages nachschießen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel sagt hierzu: „Anleger sollten schlechtem Geld niemals gutes hinterherwerfen! Sinnvoller als die Beteiligung an der Kapitalerhöhung dürfte die Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche sein, vor allem dann, wenn eine Rechtschutzversicherung die kostenlose Rechtsverfolgung ermöglicht.“


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel

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Dienstag, Januar 10, 2012

Kein Anleger muss auf fehlgeschlagenen Kapitalanlagen sitzen bleiben.

Weitere Konkretisierung der Aufklärungspflichten von Anlageberatern. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10.11.11 Az.: III ZR 81/11 die Aufklärungspflichten eines Anlageberaters weiter ausgeformt.

Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zum Zeichnungszeitpunkt einer Kapitalanlage gegen den Fondsinitiatoren anhängig, hat der Anlageberater seinen Kunden über diesen Umstand aufzuklären, selbst wenn das konkrete Ermittlungsverfahren nicht den beratungsgegenständlichen Fonds, sondern andere Fonds des Initiators betrifft.

Der Grund dafür ist, dass Umstände, die für die Zuverlässigkeit des Fondsinitiators wichtig sind, für die Anlageentscheidung des zu beratenden Kunden wesentliche Bedeutung haben können und deshalb von der Aufklärungspflicht des Anlageberaters, über alle Risiken und Eigenschaften der interessierenden Geldanlage richtig und vollständig zu informieren, umfasst sind.

Damit führt der Bundesgerichtshof seine Linie fort, die Aufklärungspflichten bei Beratungen zu Kapitalanlagen zu konkretisieren, wie z.B. im Urteil vom 18.04.2005, Az.: II ZR 197/04 die Verpflichtung des Beraters, auf negative Presseberichte u.a. in dem Brancheninformationsdienst "kapitalmarkt intern" hinzuweisen.

Als weitere verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2002, Az.: III ZR 359 / 02 besteht für den freien Anlageberater, also auch für Beratungsgesellschaften, die Verpflichtung, Anleger ab einem Bezug einer Provision in Höhe von 15% hierüber aufzuklären.

Rechtsfolge einer unterbliebenen Aufklärung ist, dass der Anleger Schadensersatz verlangen kann. Dieser ist darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die ihm vermittelte Beteiligung nicht erworben. Die geleistete Einlage ist dem Anleger (abzüglich etwaig erhaltener Ausschüttungen) zurück zu zahlen – Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf den Schädiger.

Fazit der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft" anzuschließen.

Bildquelle: © Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

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König & Cie. Dritte Britische Leben GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen die Postbank Finanzberatung AG.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Fonds König & Cie. Dritte Britische Leben GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Postbank Finanzberatung AG auf Schadensersatz vorbereitet, die die Beteiligung empfohlen hatte. Die gegen sie zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Finanzierungsaufwendungen und Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 10.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Sonntag, Januar 08, 2012

Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG: Schadensersatzforderung gegen MERCK FINCK & CO Privatbankiers.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wurde die Inanspruchnahme der MERCK FINCK & CO Privatbankiers auf Schadensersatz eingeleitet, die die Patentrechteverwertung als neue Assetklasse empfohlen hatten.

Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG:" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Freitag, Januar 06, 2012

Solar Millennium: Totalverlustrisiko wurde den Anlegern in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht.

Wie sich seit Bekanntwerden der Pleite von Solar Millennium mehr und mehr herauskristallisiert, betrifft diese ganz überwiegend Kleinanleger, die ihr Geld privat bei dem Sonnenkraftwerkshersteller angelegt haben. Mindestens 16.000 dieser Kleinanleger und noch einmal mindestens die gleiche Anzahl an Kleinaktionären werden wohl ihr investiertes Geld niemals - zumindest nicht in voller Höhe - wieder sehen. Die Zahl von 16.000 Privatanlegern bestätigt der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm.

Viele Kleinanleger waren von ökologischen Gesichtspunkten, beziehungsweise dem Grundsatz der Nachhaltigkeit her motiviert, ihr Geld der Solar Millennium AG anzuvertrauen. Dass hiermit teilweise die vollständigen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren gehen können, war den allermeisten Sparern nicht bewusst, da den Anlegern das Totalverlustrisiko in aller Regel nicht hinreichend verdeutlicht wurde

Es bestehen derzeit Forderungen von Gläubigern gegen die Firma Solar Millennium in Höhe von über 220.000.000 Euro. Mit diesem Geld sollten diverse Projekte finanziert werden. Es ist noch völlig unklar, in welcher Höhe die zahlreichen Gläubiger mit einer Begleichung ihrer offenen Forderungen rechnen können. Die Höhe der Verluste ist derzeit nach Angaben des Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Böhm, nicht absehbar. Nach Angaben des Insolvenzverwalters ist vor allem schwer einzuschätzen, ob die 16.000 Aktionäre des Unternehmens ihr Geld jemals wiedersehen. Da die Ansprüche der anderen Gläubiger vorrangig seien, könnten Anleger ihr Geld allenfalls dann wieder sehen, wenn die Forderungen dieser Gläubiger zu 100 % erfüllt werden.

Wie die Heidelberger BSZ e.V. Vertrauensanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig sowie Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen, können neben Forderungen gegen die Solar Millennium AG unter Umständen andere Beteiligte in Anspruch genommen werden. Viele Anleger wurden im Zusammenhang mit dieser Geldanlage von Beratern, Vermittlern oder auch Banken nicht vollständig über alle möglichen Risiken beraten und aufgeklärt. In diesen Fällen sollten Anleger zeitnah prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen andere Beteiligte -welche nicht insolvent sind- zustehen können.

Auch Anleger, welche ohne eine Beratung, aus eigenen Stücken ihr erspartes investiert haben, sollten nicht die Flinte ins Korn werfen. Hier können unter Umständen Ansprüche aus Prospekthaftung beziehungsweise unzureichender Aufklärung bestehen. Anleger seien im übrigen gut beraten, ihre Forderungen zeitnah zur Insolvenztabelle anzumelden und sich ggf. fachmännischen Rates zu bedienen.

Dem BSZ ist es gelungen, u.a. zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung Betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof erstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Mittwoch, Januar 04, 2012

Solar Millennium ist insolvent! Anlegern droht möglicherweise Totalverlust

Wettlauf der Gläubiger wird befürchtet! BSZ e.V. rät dringend, unverzüglich Ansprüche prüfen zu lassen! Unbedingt Forderungen anmelden! Unbedingt Unterlagen, Schriftverkehr und Emissionsprospekte aufbewahren!

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass die Interessen der Anleger und die der Gesellschaft / der Gesamtheit der Gläubiger, die durch den Insolvenzverwalter vertreten werden, nicht parallel laufen. Im Insolvenzverfahren werden die Gläubiger nur mit einer anteiligen Quote rechnen können. Auch wenn Anlegerschützer dazu raten, die Forderungen unbedingt anzumelden, so bleibt doch festzuhalten, dass voller Schadenersatz hier nicht zu erlangen sein wird. Das, was verteilt werden kann, wird nicht ausreichen, alle Gläubiger zu befriedigen.

Bei vielen Kapitalanlagen ist Basis der Anlageentscheidung der Anlageprospekt. Risiken und Chancen werden oft irreführend dargestellt, unternehmerische und personelle Verflechtungen werden verschleiert. Der Anleger erkennt dies nicht. Manchmal stößt man erst nach Einsicht in die Ermittlungs- und Insolvenzakten auf Sachverhalte, die den Prospektinhalt in einem anderen Licht erscheinen lassen. Prospektfehler sind die Grundlage für Schadenersatzansprüche, für die die Prospektverantwortlichen haften.

Für die Anleger tun sich hier – außerhalb des Insolvenzverfahrens – Regressmöglichkeiten gegen Personen auf, die sich auf Rückabwicklung des gesamten Beteiligungsverhältnisses und damit auf volle Rückzahlung des Anlagebetrages zuzüglich des entgangenen Gewinns richten. Es empfiehlt sich somit „zweigleisig zu fahren“ und nicht nur die Forderungen aus der gezeichneten Anlage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden, sondern auch persönlich Schadenersatzansprüche zu verfolgen.

Da hier teilweise kurze Verjährungsfristen zu beachten sind, empfiehlt der BSZ e.V. dringend, anwaltlichen Rat einzuholen, um nicht allein durch Zeitversäumnis aussichtsreiche Ansprüche möglicherweise wieder zu verlieren. Wie gesagt: Es gibt noch andere Gläubiger! Es gilt der alte Spruch: Wer zuerst kommt, mahlt zu erst!

Der BSZ e.V. hat für die Interessengemeinschaft „Solar Millennium“ u.a. mit der Berliner Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth eine Kanzlei gewinnen können, die sich mit der Materie bestens auskennt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kanzlei auf die Firma Solar Millennium aufmerksam gemacht. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, Partner in der Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth, führt insbesondere Verfahren wegen Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug in den Pleitefällen „WBG Leipzig-West AG“ und „DM Beteiligungen AG“. Auch diese Gesellschaften hatten Schuldverschreibungen zur Unternehmensfinanzierung herausgegeben; das dort betriebene Schneeballsystem brach 2006 krachend zusammen. Die Insolvenzverfahren sind bis heute nicht abgeschlossen.

Dr. Rohde rät auch dringend dazu, die Zeichnungsunterlagen, Anschreiben und Prospekte, aufzuheben. Sehr zum Ärger der Geschädigten wird in Schadenersatzprozessen immer wieder verlangt, dass der Anleger nachweist, dass er aufgrund des Prospektes gezeichnet hat.

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Januar 03, 2012

VIP Fonds /Erstes Urteil über Sammelklage in Deutschland

Seit Juni 2009 sind Klagen mit einem Gesamtstreitwert im unteren dreistelligen Millionen-Bereich gegen die HVB AG vor deutschen Gerichten anhängig. Insgesamt hatten etwa 7500 Investoren über € 390 Millionen in den Filmfonds VIP 4 angelegt. Die Auseinandersetzung um aberkannte Steuervorteile bei Medienfonds dauert bereits seit Jahren an.

Gegen die HVB ist seit 2009 vor dem Oberlandesgericht München eine Musterklage anhängig. Der Gesetzgeber hat dieses Instrument geschaffen, um sachlich und rechtlich ähnliche Klagen bündeln zu können. Das OLG musste klären, ob der 2004 veröffentlichte Prospekt für den Film-fond VIP 4 "in erheblichen Punkten unrichtig, unvollständig und irreführend" war.

Da die Anleger lediglich 55 Prozent ihrer Beteiligungssumme selbst aufbrachten und für den übrigen Teil die HVB Kredite zur Verfügung stellte, wird auch die HVB, die den Fonds mit-finanziert hatte, gerichtlich in Anspruch genommen. Vom Gesamtkapital (Eigenmittel und HVB Darlehen) gingen nur 20 Prozent in die Filmproduktion. Der Großteil der Gelder flossen an die HVB zurück, die damit die Garantiezahlung zum Laufzeitende finanzierte. Aus Klägersicht hätte die Tatsache, dass die Schuldübernahme mit dem Geld der Anleger unterlegt war, im Prospekt erwähnt werden müssen.

Jetzt hat das Oberlandesgericht München erstmals nach einer Musterklage den Anlegern Recht gegeben und Prospektfehler festgestellt. Es ist die erste für Anleger positive Entscheidung eines OLGs in einem Musterverfahren in Deutschland

Die vom Gericht zu entscheidende Frage lautete: War das Wertpapierprospekt, das für die Anleger alle notwendigen Informationen enthalten sollte, korrekt oder nicht. Rechtliche Streitereien bzgl. der VIP-Medienfonds ziehen sich schon lange hin. Die geschlossenen Fonds sammelten vor etwa zehn Jahren Geld ein, um damit Filme zu produzieren. In der Filmstadt Hollywood wurden diese Gelder bezeichnender Weise als „stupid german money“ benannt. Den Anlegern wurden erhebliche Steuervorteile sowie eine gute Rendite versprochen. Die erhaltenen Steuervorteile wurde den VIP 4 Fonds von den Finanzämtern entzogen, weil das Geld gar nicht direkt in die Produktion von Filmen geflossen sei, sondern zu großen Teilen zur Absicherung auf ein Festgeldkonto bei einer Bank. Aus diesem Grund erfolgten zahlreiche Klagen von Anlegern gegen den Gründer der Fonds, Andreas Schmid und die finanzierenden Banken. Ein Strafverfahren gegen Andreas Schmid brachte diesem schließlich sechs Jahre Haft ein.

Das Urteil des angerufenen OLG im Musterverfahren lautet nun, dass der Prospekt in Teilen "unrichtig, unvollständig und irreführend ist". Insbesondere das steuerrechtliche Anerkennungsrisiko, das Verlustrisiko und die Prognoserechnung wurden in dem Prospekt fehlerhaft dargestellt. Verantwortlich hierfür wären Andreas Schmid und die HVB. Grundsätzlich haben betroffene Anleger daher Ansprüche auf Schadenersatz und können sich dabei auf das Urteil des OLG München berufen. Erfahrungsgemäß ziehen sich betroffene Banken nach verlorenen Urteilen auf Vergleichslösungen zurück, um verlorene Prozesse und schlechte Presse zu vermeiden, so die BSZ Vertrauensanwälte Seelig & Widmaier, Heidelberg.

Im Übrigen ging es in dem Musterverfahren nur um Prospektfehler. Der HVB droht noch aus einem anderen Grund Ungemach. Ebenso riskant für sie ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das sich auf die Widerrufsbelehrung bei zum Teil fremdfinanzierten Beteiligungen bezieht. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, muss die Bank dem Anleger nicht nur sein Darlehen, sondern den Gesamteinsatz erstatten.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP-Fonds“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03. Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.