In den letzten Tagen erhielten Anleger der Vierten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds- KG (PKF IV) Post von ihren Wohnsitzfinanzämtern. Mit Schreiben des Finanzamts wurde den Anlegern mitgeteilt, dass sie nunmehr die ihnen zuzurechnenden Einkünfte aus der Beteiligung am PKF IV zu versteuern hätten.
"Die Höhe der jeweils zu versteuernden Einnahmen, richtet sich nach der Höhe der jeweiligen Beteiligung am Fonds", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron. Nach bisherigen Informationen wurden Seitens des PKF IV keine Prozesse finanziert, aus denen Einnahmen für die Anleger hätten generiert werden können. Vielmehr wurden fast die gesamten Erlöse aus der Placierung des PKF IV in die Schweiz transferiert.
"Es ist daher für die unserer Kanzlei vertretenen Anleger nicht nachvollziehbar, wie sich der Seitens des Finanzamts festgestellte Gewinn zusammensetzen soll", führt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter aus. Anleger sollten daher unbedingt Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts einlegen, um die Grundlage der Steuerfestsetzung überprüfen zu können.
Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht. Im Rahmen der Klagen wurde Seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte beantragt, die Juragent AG zu verurteilen, die jeweiligen Anleger von sämtlichen weiteren Ansprüchen im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an den jeweiligen Fonds freizustellen.
Die Wichtigkeit eines solchen Antrags hat sich durch die nunmehr vorliegenden Bescheide der jeweiligen Wohnsitzfinanzämter wieder einmal bestätigt, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der in der Angelegenheit "Juragent" bereits über 250 Klageverfahren vor dem zuständigen LG Berlin betreut.
Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen. Die ersten Verfahren auf Zahlung der Garantieausschüttung konnten zwischenzeitlich zu Gunsten der dort klagenden Anleger rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Zwangsvollstreckung läuft.
Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich. Bisher ist es der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gelungen, mehr als 23 Urteile gegen die Juragent AG und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten. Verschiedene Kammern des zuständigen LG Berlin folgten der Argumentation von CLLB, wonach sich die jeweils vertretenen Anleger durch die Ausführungen im Anlageprospekt zum PKF IV getäuscht fühlten. Seitens der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wurden in den letzten Tagen weitere Klagen eingereicht.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Juragent" anzuschließen.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.