Samstag, Februar 06, 2010

Strafbefreiende Selbstanzeige um jeden Preis?

Trotz rechtlicher Problematiken und anhängigem Bundesverfassungsgerichtsverfahren wurde durch Landesfinanzminister Helmut Linssen aus Nordrhein-Westfalen grünes Licht zum Ankauf der umstrittenen Daten CD angeblicher deutscher Steuersünder erteilt.

Dieses Ergebnis überrascht Steuerexperten kaum. Sollen doch nach der Financial Times Deutschland auf dem Datenträger die Namen und Kontodaten von etwa 1.500 deutschen Anlegern bei der Schweizer Bank Credit Suisse zu finden sein. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, dass es sogar um mehr als die zunächst angenommenen 100 Mio. Euro an hinterzogenen Steuern gehen soll. Ein gutes Geschäft für den Fiskus.

Das Geschäft für den Staat könnte sogar noch besser werden. Anscheinend fangen die ersten Anleger an von sich aus Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden einzureichen. Die grundsätzliche Idee, die dahinter steht, ist zunächst gut. Tatsächlich bewirkt eine korrekt gestellte Selbstanzeige eine vollständige Straffreiheit des Betroffenen. Hierzu bedarf es allerdings einer gründlichen Beratung durch einen entsprechenden Steuerexperten. Daher weist der Steuerrechtler und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Dr. Morgenstern LL.M. (taxation) eindringlich darauf hin, "Die goldene Brücke auf dem Weg zurück in die Straffreiheit ist mit sehr vielen Fallen gespickt, in die sich auch schnell ein mit der Materie nicht bestens vertrauter Berater verstricken kann. Die vermögensrechtlichen Schadenersatzansprüche wegen einer möglichen Falschberatung gegen den Berater nützen in diesen Fällen den Betroffenen wenig. Die strafrechtliche Verfolgung und Aburteilung werden Sie dadurch nicht los".

Insbesondere gilt es zu beachten, dass z.B. die erwartete Steuer bereits vor der eingereichten Selbstanzeige errechnet wird! Hinzukommen Zinsen von 6 % pro Jahr und das auf maximal 10 Jahre in denen die Erklärung bisher nicht erfolgt war. Wer bereits die sich dabei ergebende Summe nicht bezahlen könnte, der braucht auch keine Selbstanzeige zu erstatten, denn ohne die vollständige Bezahlung der Steuern gibt es auch keine Straffreiheit. Dann gilt es zu beachten, dass man auch bei dem richtigen Finanzamt seine strafbefreiende Selbstanzeige einreicht und die Selbstanzeige auch alle notwendigen Angaben, die unerlässlich sind, beinhaltet.

Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Steuerhinterziehung das Finanzamt die Steuern für die letzten 10 Jahre nachträglich erheben kann. Strafrechtlich verjährt die Steuerhinterziehung aber bereits nach 5 Jahren. Eins steht jedenfalls unzweifelhaft fest. Wer eine mangelhafte Selbstanzeige einreicht, der schadet sich mehr als dass er sich nützt.

Die erfahrenen Steuerexperten des BSZ e.V. stehen Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Steuerehrlichkeit" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Februar 05, 2010

Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG legt Telefonprotokolle vor

Dem Wertpapierunternehmen Accessio Wertpapierhandelshaus AG wird seit Monaten von mehreren Anlegern vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß beraten zu haben. Die Vorwürfe ähneln sich dabei in vielen Fällen. Demnach haben Anleger ein Tagesgeldkonto bei Accessio eröffnet und sind in der Folgezeit von Beratern des Wertpapierhandelshauses telefonisch kontaktiert worden. Obwohl die Anleger nach deren Angaben gegenüber Accessio erklärt hatten, nur sichere Kapitalanlagen zeichnen zu wollen, hätten ihnen die Anlageberater solche mit Totalverlustrisiko empfohlen.

Accessio bestreitet diese Vorwürfe und erklärt, ordnungsgemäß beraten zu haben. Im Prinzip wäre es nun relativ unproblematisch, diesen Widerspruch aufzuklären, indem einfach die Telefonprotokolle über die Beratungsgespräche angehört werden. Der Bitte der Anleger, doch diese Telefonprotokolle anhören zu dürfen, weicht Accessio aber oftmals aus.

„Dies ist aber grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der für mehrere Mandanten Verfahren gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn die zuständige Kammer des Landgerichts fordert Accessio inzwischen regelmäßig zur Vorlage der Telefonprotokolle auf. Dieser Pflicht kommt das Wertpapierhandelshaus letztlich auch nach.“

Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, den Inhalt und den Ablauf der Beratungsgespräche nachzuweisen. Rechtsanwalt Christian Luber von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche gegen die Accessio Wertpapierhandelshaus AG anwaltlich prüfen zu lassen. Dies insbesondere auch deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich drei Jahre nach Zeichnung der jeweiligen Kapitalanlage verjähren.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.

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Donnerstag, Februar 04, 2010

Amtsgericht eröffnet Cargofresh-Insolvenz. Was Anleger jetzt wissen müssen.

Das Amtsgericht Reinbek hat am 01.02.2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cargofresh AG eröffnet. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch wurde zum Insolvenzverwalter bestimmt. Jetzt beginnen für die Gläubiger des Ahrensburger CA-Anbieters wichtige Fristen zu laufen.

Das Gericht fordert beispielsweise alle Anleger dazu auf, ihre Forderungen bis zum 16.03.2010 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei müssen die Anleger einiges beachten:

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie die Forderung als (erstrangige) Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Tabelle anmelden und ergänzend dazu mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen. Dabei ist aber größte Genauigkeit geboten. Denn nach § 174 Abs. 2 InsO müssen die Gläubiger alle Tatsachen angeben, aus denen die unerlaubte Handlung folgt. Wenn der Anspruch nicht oder nicht richtig begründet wird, droht die Forderung bestenfalls als nachrangige Forderung nach § 39 InsO zur Tabelle genommen zu werden.“

„Nachrangig“ bedeutet in dem Fall, dass die Forderung erst nach allen anderen (erstrangigen) Insolvenzforderungen bedient wird. Und da in der Insolvenz naturgemäß von Anfang zu wenig Geld für alle Forderungen vorhanden ist, gehen diese Gläubiger meistens leer aus. Deshalb rät BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira allen Anlegern, die Forderung von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.

Darüber hinaus haben wahrscheinlich viele Anleger die Chance, Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und die Anlagevermittler, in den meisten Fällen die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) geltend zu machen.

Im Einzelnen:
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 200 Cargofresh-Geschädigte und über 400 ACCESSIO/ Driver & Bengsch-Geschädigte. Sie kamen in den meisten Fällen zu dem Ergebnis, dass die Anleger die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG wegen des Verschweigens des Totalverlustrisikos und der Verheimlichung der Annahme der Kickbacks mit hinreichender Erfolgsaussicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Mittlerweile wurde die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG in einem der von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertretenen Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe erfolgreich wegen Beratungsfehlern zum Schadensersatz verurteilt. Das bestätigt die Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

K1-Fonds: „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ in Gläubigerausschuss gewählt!

Mitglied der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ in Gläubigerausschuss bei K1 Global gewählt. Liquidator findet bisher wenig Vermögen, Verdacht eines Schneeballsystems! Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schließen sich dem BSZ e.V. an!

Im Fall K1 fanden am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands die Gläubigerversammlungen für K1 Invest und K1 Global auf den British Virgin Islands statt. Rechtsanwalt Sascha Sardisong von der Mitgliedskanzlei der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ Fischer und Partner aus Zürich wurde dabei in den Gläubigerausschuss von K1 Global gewählt. Somit können die Interessen der Gläubiger hier bestmöglich vertreten werden. Von ca. 600 Mio. € Forderungen wurden bisher nur ca. 30 Mio. Schweizer Franken angemeldet.

Der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer vertritt bereits im Rahmen der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ mit Mitgliedskanzleien in Berlin, Deutschland, Wien, Österreich, Zürich, Schweiz, sowie Vaduz, Liechtenstein, einen Großteil der Schweizer Geschädigten, insgesamt werden weit mehr als 100 Geschädigte mit einem Volumen zwischen ca. 5.000,- € und mehreren Millionen Euro vertreten, bisher wird ein Volumen von ca. 30 Mio. im Rahmen der Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 vertreten. Auch in Großbritannien, in den Niederlanden, sowie Monaco hat die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ mit Kanzleien Kontakt aufgenommen, um die Interessen der Anleger optimal zu vertreten. Auf den British Virgin Islands wird bzw. wurde die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ von der auf den Virgin Islands ansässigen, u.a. auf Betrug spezialisierten Anwaltskanzlei Martin Kenney (www.martinkenney.com) betreut, um hier weitere Informationen zu erhalten.

Laut dem Berliner Anlegeranwalt Dr. Walter Späth, MSc, wurden bisher lediglich „ca. 350.000 Dollar in den USA gefunden, und ca. 200.000,- Dollar bei der niederländischen Rabo-Bank. Ob noch mehr Geld von dem Liquidator gefunden werden kann, ist leider unsicher, im schlimmsten Fall werden die Anleger einem weitgehenden Totalverlust ihrer Anlagesumme ins Auge sehen müssen.“ Rechtsanwalt Dr. Daniel Fischer ist auch zuversichtlich, dass Privatvermögen von Kiener ausfindig gemacht werden könne. „Bisher konnte Kiener nicht befragt werden,“ so Fischer, „wir gehen jedoch davon aus, dass demnächst eine Einsicht in die Strafakten möglich sein wird.“

Zudem könnte es laut Fischer sein, dass ein Rückgriff auf schon aus dem Fondsvermögen beglichene Forderungen (sogenanntes Clawback-Verfahren) möglich sei, dies werde gerade intensiv geprüft.

Von der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ wird gerade auch geprüft, ob die vom K1-Fall betroffenen Banken haftbar gemacht werden können, ebenso wie eventuell Helmut Kiener selbst, die Vermittler der Anlage und unter Umständen auch Wirtschaftsprüfer. Auch die Rolle der Depotbanken und Treuhänder wird gerade intensiv von der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ überprüft. Medienberichten der letzten Tage zufolge wird von der Staatsanwaltschaft inzwischen gegen 7 Personen staatsanwaltschaftlich ermittelt.

Da sich der Skandal inzwischen auch massiv nach Liechtenstein auszuweiten scheint, wird die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ auch demnächst von der Liechtensteiner Allianzkanzlei über Neuigkeiten aus Liechtenstein berichten, Pressevertreter können sich gerne an den BSZ e.V. wenden, um hier neue Informationen zu erhalten.

Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben also gute Argumente, um sich dem BSZ e.V. anzuschließen und somit Zugang zur „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ zu erhalten.

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Dienstag, Februar 02, 2010

Schifffonds: Anlegergelder versenkt?!

Die Wirtschaftskrise macht auch vor den Schifffondsanbietern nicht halt. Für Experten kommt dies nicht überraschend. Beispielsweise hatte das Manager Magazin bereits im Jahre 2002 darauf hingewiesen, dass die Containerschifffahrt in einer tiefen Krise steckt. Dies hat aber die Anleger nicht davon abgehalten, weiter in großer Zahl Schifffonds zu zeichnen. In vielen Fällen wurden den Anlegern diese Fondsprodukte sogar von Banken oder freien Anlageberatern/Anlagevermittlern empfohlen, ohne dass den Anlegern die Risiken dieser Fonds vor Augen geführt wurden.

In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Anbieter von Schifffondsbeteiligungen meist vor allem am Verkauf der Schiffe und nicht so sehr an deren Betrieb verdienen. Um den Banken und Beraten den Vertrieb von Schiffsbeteiligungen schmackhaft zu machen, bot man den Kreditinstituten nicht selten auch attraktive Provisionen, wenn diese Schifffondsprodukte an ihre Kundschaft brachten. Häufig betrugen diese Provisionen, die den beratenden Banken/Beratern zuflossen, 10 % und mehr (bezogen auf die Beteiligungssumme).

In den meisten uns bekannten Fällen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit ihren Büros in München, Berlin und Zürich, wurden die von den Banken/Beratern vereinnahmten Provisionen nicht gegenüber dem Kunden offen gelegt. Dies stellt bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrags eine Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zum Schadenersatz berechtigt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) muss auf diese (versteckten) Innenprovisionen vor der Zeichnung hingewiesen werden.

Zahlreiche Anleger waren sich bei Zeichnung auch nicht über die Risiken im Klaren, die eine Schifffondsbeteiligung birgt. Im Extremfall kann ein Anleger auch bei diesem Anlageprodukt einen Totalverlust erleiden.

So wurde gemeldet, dass die Fonds MS Charline (Fafa Capital), MS Carl C und MS Hannes C (jeweils Embdena) bereits von einer Insolvenz betroffen sind.

Auch bei zwei Fonds des Dachfonds Ownership V ist ein Insolvenzverfahren zu beklagen. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert.

In wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist auch der HCI Shipping Select XV.

Bei Lloyds Fonds läuft ebenfalls nicht alles so wie gewünscht, da beispielsweise bei der MS Wehr Weser und bei der MS Emilia Schulte Sanierungsbedarf besteht.

Gleiches gilt auch bei mehreren Fonds des Fondshauses Hamburg (beispielsweise FHH Fonds 22 und 24).

Bei den DS Fonds 38 und 39 (Cape Hatteras/Cape Horn) gab es bereits eine Aufforderung an die Anleger einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen.

Sanierungskonzepte gibt es für die MS Champion, MS Elisabeth und MS Eyrene des Anbieters Gehab.

Anleger, die ihr Kapital in Schifffonds investiert haben, sollten daher die wirtschaftliche Situation des von Ihnen erworbenen Fonds einer Prüfung unterziehen bzw. unterziehen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Wurde dem Anleger im Rahmen eines Beratungsgespräch nicht mitgeteilt, dass er erhaltene Ausschüttungen eventuell wieder zurückzahlen muss, dass ein Totalverlustrisiko besteht, die Beteiligung nicht jederzeit veräußerbar ist und/oder in welcher Höhe die Bank bzw. der Berater an diesem Produkt verdienen, so kann nur angeraten werden, sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte abschließend.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.

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Verfahren VIP 4 Medienfonds vor dem endgültigen Abschluss

HVB entschädigt auch die über Drittanbieter vermittelten VIP 4 Anleger/Annahmefrist für Vergleichsangebot der Commerzbank AG/ HVB bezüglich des VIP Medienfonds verlängert.

Die Commerzbank sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG einigten sich im November 2009 mit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG), als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds, auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich. Die HypoVereinsbank entschädigt nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, gleichzeitig verlängern beide Institute die Annahmefrist für alle VIP 3 und VIP 4 Medienfondsanleger bis zum 01. März 2010. Dies ermöglicht allen Anlegern, offene Fragen zu klären und sich mit ihren Rechtschutzversicherungen auseinanderzusetzen. Bisher betraf dieses Angebot speziell Anleger, deren Fonds durch die Commerzbank vertrieben worden sind. Nun können auch Anleger, welche durch andere Banken oder Drittanbieter beraten und betreut wurden, dem Vergleichsangebot nachkommen. Alle betroffenen Anleger erhielten oder erhalten hierzu kurzfristig Post direkt durch die HVB oder über KWAG.

Das damalige und immer noch geltende Angebot betrifft alle Anleger - somit auch diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen: "Mit dem jetzigen Angebot der HVB gibt es eine Lösung für ausnahmslos alle Anleger des Fonds VIP 4. Damit geht eines der größten Verfahren im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines geschlossenen Fonds zu Ende. Schon das bisherige Angebot hat bei unserem Mandanten eine Zustimmungsquote von rund 95 Prozent. Wenn nun auch alle Anleger, die nicht über die Commerzbank gezeichnet haben, in den Genuss dieser Lösung kommen, dürften nur noch wenige Klagen übrig bleiben. Ein Umstand, der auch die beteiligten Gerichte sicher freuen wird."

KWAG vertritt rund 1.500 Anleger der VIP-Medienfonds. Weit über hundert Gerichtsverfahren in Sachen VIP gegen die beratenden Banken wurden vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten gewonnen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anzuschließen.

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Freitag, Januar 29, 2010

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG - dramatische Entwicklung für Anleger

Keine guten Nachrichten gibt es derzeit für die Anleger, welche sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben.

Mit Schreiben vom 21.01.2010 werden die Gesellschafter, die Ihre gezeichnete Einlage in Raten erbringen und noch nicht voll eingezahlt haben (Sprint-Verträge), aufgefordert, trotz der Liquidation ihrer Ratenzahlungspflicht weiter nachzukommen. Darüber hinaus werden Anleger, die in den letzten Jahren Ausschüttungen erhalten haben (Classic-Verträge), aufgefordert, diese binnen einer Frist bis zum 08. Februar 2010 zurückzuzahlen.

Spätestens jetzt sollten Anleger, die eine solche Aufforderung erhalten haben, anwaltlich prüfen lassen, ob sie zu einer Rückzahlung verpflichtet sind.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hierzu wie folgt: "Nach unserer Auffassung können viele Anleger dem Rückforderungsbegehren mit Schadensersatzansprüchen entgegentreten. Sie sind dann nicht verpflichtet, die erhaltenen Ausschüttungen bzw. weitere Raten an die ALAG zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Beteiligung als eine sichere Anlage empfohlen wurde."

"Erst kürzlich konnten wir für einen Mandanten in einem ähnlichen gelagerten Fall Schadensersatz vor dem Oberlandesgericht Dresden erstreiten. Auch dort hatte sich der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt und wurde nicht hinreichend auf die Risiken einer solchen Beteiligung im Vorfeld aufgeklärt. Das Gericht folgte unserer Argumentation", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, "dass sich die Gesellschaft das Fehlverhalten der von ihr beauftragten Vermittler zurechnen lassen muss und sprach dem Anleger daher Schadensersatz in voller Höhe zu".

Betroffenen ALAG-Anlegern ist daher dringend zu empfehlen, rechtlichen Rat bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen.

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Mittwoch, Januar 27, 2010

CAPITAL GARANT Gruppe: Geschäftsführer Alexander von Stahl geht von Bord

Mit Bekanntmachung vom 09.12.2009 im Handelsregister des Amtsgerichtes München konnten die Anleger des CAPITAL GARANT Ratenfonds mit Sitz in Neubiberg, Nachfolger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 mit Sitz in Augsburg, in Erfahrung bringen, dass der bisherige Geschäftsführer Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D., als Geschäftsführer des Investmentfonds CAPITAL GARANT Ratenfonds ausgeschieden ist.

Über die genauen Hintergründe des Ausscheidens ist hier zwar nicht bekannt, Anleger jedoch, die ihren früheren Anlageentschluss auch auf die Reputation dieser prominenten Geschäftsführung gegründet hatte, dürften enttäuscht vom plötzlichen Ausscheiden sein und sich fragen, ob sie auf das richtige Pferd gesetzt haben.

Auch für die weitere Entwicklung des CAPITAL GARANT Ratenfonds dürfte der Ausstieg des ehemaligen Generalbundesanwalt sich eher negativ auswirken, fällt doch ein gewichtiges Beteiligungsargument für zukünftige Anleger weg, da allein Tatsache, dass die Fondsgeschäftsführung durch Herrn von Stahl wahrgenommen wurde, für einen potentiellen Anleger ein nicht unwesentliches Entscheidungskriterium sein kann. Damit dürften sich die zukünftige Akquise von Neukunden und damit der Zufluss weiteren Fondskapitals erschweren.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher der Rechtsanwaltskanzlei MHG hierzu: „Anleger, die sich primär im Vertrauen auf die Geschäftsführung durch Herrn von Stahl an dem CAPITAL GARANT Ratenfonds beteiligt haben und monatlich noch fleißig ihre Raten einzahlen, könnten sich durch den Weggang zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds veranlasst sehen, was der weiteren Entwicklung des Fonds abträglich sein kann.“

Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Anleger CAPITAL GARANT Ratenfonds oder Interessierte über diesen Renommee-Verlust zumindest auf der Homepage des Fonds nicht informiert werden. So wird dort nach über einem Monat immer noch Herr Alexander von Stahl als Fonds-Geschäftsführer benannt. Dies kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen bis hin zur Haftung führen.

Vermittler jedenfalls, die entsprechende Fondsanteile aktuell vermitteln, sollte auf jeden Fall den Anlagekunden entsprechend informieren und dies dokumentieren um sich vor einer Beraterhaftung zu schützen.

Anleger, die sich über einen Fondsausstieg beraten lassen möchten, steht eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. offen.

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Dienstag, Januar 26, 2010

Lehman-Zertifikate: Weiterer Spitzenerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Commerzbank!

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank) vor Landgericht Potsdam wegen Vermittlung von Lehman-Zertifikaten. Achtung: Es droht Verjährung!

Nach dem Sensationserfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth vor dem Landgericht Potsdam vom 24.06.2009, in dem die Postbank zu vollumfänglichen Schadensersatz an die Kläger verurteilt wurde (Urteil noch nicht rechtskräftig), ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth nun ein weiterer Spitzenerfolg vor dem Landgericht Potsdam gelungen:

In dem mit Datum vom 20.01.2010 gesprochenen Urteil vor dem LG Potsdam wurde die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die der Klägerin die Zertifikate vermittelt hatte, zu vollumfänglichem Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro nebst der Übernahme außergerichtlicher Kosten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 20.01.2010, Az.: 8 O 277/09, noch nicht rechtskräftig).

Damit konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits 2 vollumfänglich Klage stattgebende Urteile gegen zwei verschiedene Banken erstritten werden, ebenso wie bereits zahlreiche Vergleiche mit diversen vermittelnden Banken in den letzten Wochen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sobald dies der Fall sein wird, werden wir diese umfänglich erläutern.

Für das Berufungsverfahren des vor dem LG Potsdam am 24.06.2009 entschiedenen Verfahrens gegen die Postbank ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg übrigens am 28.04.2010 zu erwarten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: "Wir freuen uns über diesen weiteren Erfolg für die Lehman-Geschädigten" und weist Geschädigte darauf hin, dass "speziell im Fall von der Dresdner Bank vermittelten Lehman Zertifikaten in den nächsten Wochen Verjährung drohen könnte, da zahlreiche Lehman-Zertifikate im Frühjahr 2007 vermittelt wurden und aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpGH a.F. Verjährung drei Jahre nach Anspruchsentstehung eintritt." Auch für von anderen Banken vermittelte Lehman-Zertifikate droht in den nächsten Wochen Verjährung, so dass Geschädigte auch hier prüfen sollten, ob die Verjährung nicht gehemmt werden soll.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Montag, Januar 25, 2010

Geld zurück von der Versicherung?

Bahnbrechendes Urteil des BGH, vom 29.07.2009. Schadenersatzansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherungen in Höhe von bis zu € 15 Mrd. in der Diskussion. BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Das ARD-Magazin Plusminus berichtete bereits in der Sendung vom 12.01.2010 darüber, dass Versicherer bei in Raten gezahlten Lebens-, Sach- oder auch Kfz-Versicherungen zu hohe Ratenzahlungszuschläge berechnen. Die Veröffentlichung des Urteils LG Bamberg (Az 2 O 764/04, welches mit der Entscheidung des BGH vom 29.07.2009 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) rechtskräftig wurde, kann die deutschen Versicherungsunternehmen laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt bis zu 15 Mrd. Euro kosten.

Kunden, die ihre Verträge statt im Rahmen einer jährlichen Einmalzahlung in Raten mit Zuschlag zahlen können sich u. U. jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich.

Grundsätzlich fallen alle privaten Versicherungen unter die bislang weitgehend unbekannte Entscheidung des BGH. Betroffen sind insbesondere, Lebens- und Sachversicherung. Krankenversicherungen sind dagegen nicht von der Entscheidung erfasst. Das Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen die effektiven Jahreszinsen anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge grundsätzlich auch noch Jahre später zurückfordern. Die zuviel bezahlten Raten müssen zudem zu Gunsten des Versicherungsnehmers verzinst werden. Wurden Kunden darüber hinaus bei vereinbarter Ratenzahlung nicht schriftlich über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, noch heute ihren Vertrag zu widerrufen (BGB § 355).

Das Hamburger Abendblatt berichte hierzu u. a.:

Die HUK hatte gegen das Urteil des LG Bamberg Berufung eingelegt und bekam vor dem Oberlandesgericht Bamberg recht (Az.: 3 U 35/06). Darauf zog die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor den BGH. In der mündlichen Verhandlung hat der BGH erkennen lassen, dass er der Auffassung des LG Bamberg folgt, sagt Lars Gatschke vom vzbv. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung erkannte die HUK das Urteil des LG Bamberg an. Die Versicherung verhinderte damit, dass sich der BGH in der Sache äußerte. Ein geschickter Schachzug der HUK. Da im Zusammenhang mit der Ratenzahlung auch keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte, hätte der Vertrag ggf. sogar rück abgewickelt werden. Davon sind möglicherweise selbst solche Verträge betroffen, die bereits gekündigt wurden. Das wäre für die Versicherer verheerend. Der Schaden könnte dann bis zu 50 Milliarden Euro betragen, berichtet die Presse.

Auch in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 23./24.01.2010 wird das Urteil des BGH und des LG Bamberg ausführlich besprochen.

Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt fachkundig prüfen lassen, ob auch ihnen ggf. Rückforderungsansprüche und/oder Widerrufsrechte gegenüber ihrer Versicherungen zustehen, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Versicherungen" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Samstag, Januar 23, 2010

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse: BSZ e.V. –Vertrauensanwälte fordern Anlegergelder zurück!

Wie viele Verantwortliche bzw. Mitwisser gibt es? Spuren in die Schweiz, nach Düsseldorf und Berlin. BSZ e.V. fordert Verantwortliche zur Rückzahlung auf!

Im Fall Real Estate & Oil, Dubai Oil Industries wächst der Kreis der Geschädigten. Inzwischen haben sich ca. 50 Geschädigte beim BSZ e.V. gemeldet, die jeweils zwischen 2.000,- € und 850.000,- € bei dem Betrugsfall verloren haben, der Gesamtschaden dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Im Fall Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse/Real Estate & Oil konnte inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden, dass die Anlage bei Dubai Oil Industries bzw. Real Estate & Oil wahrscheinlich von Telefonverkäufern aus Düsseldorf an die Anleger vermittelt wurde, die Firma „Real Estate & Oil gab dabei eine Adresse in Düsseldorf an, in einem Büro in Düsseldorf ist dabei Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge noch der Name Real Estate & Oil an dem Eingangsschild vorhanden. Die Telefonverkäufer gaben sich offensichtlich mit falschem Namen als „Dr. Rössler“ oder „Dr. Reisinger“ aus.

Die Homepage der Unternehmen wurde dabei Recherchen des BSZ e.V. zufolge von einem Berliner Webdesign-Unternehmen gestaltet, das inzwischen schriftlich bestätigte (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), die Websites gestaltet zu haben, und hierbei mit einem Herrn „Helmut Lange“ Kontakt gehabt zu haben. Der BSZ e.V. wird mit diesem Webdesign-Büro Kontakt aufnehmen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern auch mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr „Vorsitzender“ der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein, allerdings nur offiziell.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen mit diesem Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und diesen zur Rückzahlung der Anlegergelder aufgefordert, denn als Vorsitzender hätte er nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Vorgänge innerhalb des Unternehmens überprüfen müssen.

Der Kreis der Verantwortlichen bei den drei Unternehmen scheint auch durchaus recht groß zu sein, auch diverse anonyme Anrufer melden sich inzwischen beim BSZ e.V., die neue Informationen preisgeben wollen. Ob ein derart großer Kapitalanlagebetrug sich auf Dauer verbergen lässt, ist fraglich.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Auch hier haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in Kooperation mit renommierten Schweizer Anlegerschutzkanzleien inzwischen Schadensersatzansprüche gegenüber einer Vermittlungsfirma geltend gemacht. Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger. Nach Informationen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG Anleger der Gesellschaft nunmehr anschreiben und auffordern, erhaltene Ausschüttungen an die Gesellschaft zurück zu bezahlen. Den Anlegern wird für die Rückzahlung eine Frist zum 8.2.2010 gesetzt.

Die Kanzlei vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern dringen, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist. Gegebenenfalls kann dem Rückforderungsbegehren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden.

Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Aufklärung atypisch stiller Gesellschafter:

Sind Anleger über wesentliche Umstände des Erwerbes einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung nicht aufgeklärt worden, steht ihnen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch zu. Sie sind so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Die bereits geleisteten Einlagen sind ihnen - abzüglich erhaltener Ausschüttungen - zu erstatten und von weiteren Einlageverpflichtungen sind sie freizustellen. Dieser Anspruch wegen Aufklärungsverschuldens kann bei atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst, also gegenüber der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG geltend gemacht werden. Danach können die bereits geleisteten Einlagen (abzüglich Ausschüttungen) zurückgefordert und eine etwaige Forderung auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verweigert werden.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.

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Donnerstag, Januar 21, 2010

Lehman-Zertifikate: Positive Aussichten in mündlichem Verhandlungstermin

Mündlicher Verhandlungstermin vor dem LG Potsdam am 20.01.2010 gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank): Richter bescheinigt Klage Aussichten auf Erfolg;
Achtung: Akute Verjährungsgefahr für von Dresdner Bank vermittelte Lehman-Zertifikate

Am 20.01.2010 fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Potsdam statt, in dem die dortige Klägerin ihren Schaden in Höhe von 107.000,- €, den sie mit Lehman-Zertifikaten erlitten hatte, die ihr von der Dresdner Bank vermittelt wurden, geltend macht. In dem Rechtsstreit, der sich gegen die Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die Commerzbank richtet, war zwischen den Parteien streitig, ob die Klägerin überhaupt einen Auftrag zum Kauf der streitgegenständlichen Lehman-Zertifikate abgegeben hatte, die Klägerin behauptete, vom Erwerb einer Festgeldanlage ausgegangen zu sein.

In dem Fall, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, betreut wird, fand der Vorsitzende der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam deutliche Worte: Ganz egal, ob man nun eine Auftragerteilung durch die Klägerin zum Erwerb der Lehman-Zertifikate bejahen würde oder nicht, würde die Klage nach gegenwärtigem Sachstand wohl als begründet anzusehen sein. Der Vorsitzende äußerte sich dahingehend, dass die Kammer noch zu entscheiden habe, ob der Beklagten Schriftsatznachlass zu gewähren sei, sofern das nicht der Fall sei, werde demnächst ein Verkündungstermin bestimmt werden.

Nach dem großen Erfolg der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vom 24.06.2009 vor dem LG Potsdam, in dem die Postbank von der 8. Zivilkammer des LG Potsdam zu vollumfänglichen Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten verurteilt wurde, könnte sich nun also demnächst ein 2. Klageerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte anbahnen.

Auch das Berufungsverfahren in dem erstinstanzlichen Verfahren gegen die Postbank läuft gerade vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung ist im April 2010 zu rechnen, nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth dürften die Kläger auch im Berufungsverfahren „recht gute“ Chancen haben. In den letzten Wochen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch einige positive gerichtliche Vergleiche mit einigen vermittelnden Banken erzielt werden.

Weniger gut scheinen wohl die mündlichen Verhandlungstermine in zwei Berufungsverfahren in Sachen Lehman-Zertifikate gelaufen zu sein, die ebenfalls am 20.01.2010 vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt wurden, die nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreut werden. Nach den Sensationserfolgen der Kläger vor dem Landgericht Hamburg teilte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer Medienberichten zufolge mit, dass er die „kick-back“-Rechtsprechung des BGH sowie den fehlenden Hinweis auf das Emittentenrisiko wohl anders beurteilen würde als das LG Hamburg, das den Klägern in 1. Instanz vollumfänglich Recht gegeben hatte. Der Richter teilte Medienberichten zufolge mit, dass die Besonderheiten des Einzelfalls stärker betrachtet werden müssten, und überprüft werden müsse, welche konkreten Interessen der Anleger beim Erwerb hatte und welche konkreten Risikohinweise er dabei erhalten habe, ein Verkündungstermin wird für den 14. April erwartet.

Unbedingt beachten sollten Lehman-Geschädigte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, dass „zahlreiche Ansprüche Geschädigter auf Grund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. zu verjähren drohen. Da zahlreiche Lehman-Zertifikate. speziell bei der Dresdner Bank, im Frühjahr 2007 vermittelt wurden, könnte hier bereits in einigen Tagen bzw. Wochen Verjährung drohen und Geschädigte müssen somit verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen.“ Teilweise kann auch durch ein Güteverfahren die Verjährung gehemmt werden, dass unter Umständen auch über die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte eingeleitet werden kann.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.


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Ponaxis AG: Die Kassen sind leer

Die Anleihegläubiger des Hamburger Beteiligungsunternehmens Ponaxis AG müssen um ihr Geld fürchten. Die Liquidität des Unternehmens könnte möglicherweise bereits im Februar 2010 erschöpft sein.

Der Vorstand der Ponaxis AG teilte auf der letzten Gläubigerversammlung am 14.01.2010 in Hamburg mit, dass das Unternehmen über eine Liquidität von mittlerweile nur noch € 30.000,00 verfügt. Auf Nachfrage räumte der Vorstand ein, dass diese Liquidität für sich genommen nicht mehr ausreicht, um in den kommenden Monat zu gehen. Das Überleben des Unternehmens hänge vor allem davon ab, wie die kommenden Investorengespräche am 26.01.2010 verlaufen.

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira: „Daraus schließen wir, das Unternehmen am Ende wäre, wenn es ihr nicht noch kurzfristig gelingen sollte, einen Investor zu finden, der das Unternehmen sofort mit frischem Geld versorgt. Dadurch käme es möglicherweise zu einem Totalausfall der Anleihegelder.“

„In diesem Fall ist die Durchsetzung der Reduzierung und Stundung der Zinsen auf die Anleihen 2005/2011 (WKN A0EUCD) und 2008/2016 (WKN A0XXW3) auf den Gläubigerversammlungen am 23.12.2009 und am 14.01.2010 praktisch sinnlos gewesen. Zudem ist die Ponaxis AG laut dem Vorstand bereits seit Anfang 2008 in Schwierigkeiten. Die Unternehmensverantwortlichen hätten sich viel früher an die Anleihegläubiger wenden müssen, um sie zur Mitwirkung an der Sanierung aufzurufen. Sie haben somit unter Umständen wertvolle Zeit verloren.“, so Herr Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

Die beiden Ponaxis-Anleihen wurden auch von dem Itzehoer Finanzdienstleister ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Den Beratern wird mittlerweile von vielen Kunden vorgeworfen, dass sie sie nicht richtig über die ganz erheblichen Risiken dieser Wertpapiere aufgeklärt haben. Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte vertreten deshalb sehr viele ACCESSIO-Kunden und konnten jetzt in einem wegweisenden Teil-Urteil des Landgerichts Itzehoe die Verurteilung des Wertpapierhandelshauses wegen Beratungsfehlern herbeiführen.

Deshalb rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen betroffenen Anleihegläubiger prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden können.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG" anzuschließen.

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Mittwoch, Januar 13, 2010

K1 Invest/K1 Global: Gläubigerversammlung auf den BVI am 01.02.2010!

Gläubigerversammlung für K1 Invest und K1 Global am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands. "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" wird Rechte der Gläubiger auf den BVI wahrnehmen. Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schließen sich dem BSZ e.V. an!

Der Liquidator Grant Thornton hat bekannt gegeben, dass die Gläubigerversammlungen der beiden Fonds "K1 Invest" sowie "K1 Global" am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands in stattfinden werden.

Ein Anwalt aus der Anwaltskanzlei Dr. Fischer & Kollegen aus Zürich, die Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist, wird persönlich zum Termin am 01.02.2010 auf die British Virgin Islands fliegen, um die Rechte der Gläubiger wahrzunehmen. Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", bestehend aus Kanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein, die bereits seit einiger Zeit mit dem Liquidator persönlich in Kontakt steht, wird versuchen, auf die Versammlung Einfluss zu nehmen, um die Rechte der Gläubiger genügend zu wahren.

Bei den beiden Fonds K1 Invest sowie K1 Global zusammen werden von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" bereits Stimmen von ca. 13 Mio. Euro (entsprechend ca. 20 Mio. Schweizer Franken) vertreten, je mehr Stimmen der Gläubiger vertreten werden, umso sinnvoller ist dies, und umso mehr können die Gläubiger voraussichtlich Einfluss auf das Verfahren nehmen. Spätestens bis zum 29.01.2010 müssen dem Liquidator hierzu aber die entsprechenden Angaben gemacht werden.
Der Liquidator teilt mit, dass die Investoren einen Gläubigerausschuss bilden können, jedoch voraussichtlich kein Stimmrecht haben werden.

Bereits in der Ausgabe der Financial Times vom 12.01.2010, Seite 22, hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei Rohde & Späth aus Berlin der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" angehört, moniert, dass "das Insolvenzrecht der British Virgin Islands nicht sehr gläubigerfreundlich ist," sowie weiter, dass die Gläubiger nur sehr eingeschränkte Mitspracherechte hätten. "In der Praxis werden die Fondsgesellschaften nur sehr wenig reglementiert, sobald das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, sprich, die Insolvenz eingetreten ist, wird es den Gläubigern ebenfalls nicht unbedingt leicht gemacht, ihre Rechte durchzusetzen."

Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" lässt gerade von einer auf den British Virgin Islands ansässigen Anwaltskanzlei (es handelt sich hierbei nicht um die Kanzlei Harneys, die den Liquidator dessen eigenen Angaben zufolge unterstützt und) Möglichkeiten prüfen, die Stellung der Gläubiger zu verbessern. Entscheidend ist dabei nach Einschätzung der damit befassten Kanzlei auf den British Virgin Islands, dass die Gläubiger als "creditors" eingestuft werden.

Bisher konnten leider vom Liquidator nur recht geringe Vermögenswerte aufgefunden werden, im Fall K1 Invest wurden dabei laut Liquidator von einem angeblichen Fondsvermögen in Höhe von ca. 350 Mio. Euro bisher lediglich ca. 260.000 bis 300.000,- Euro aufgefunden, bei dem Fonds K1 Global von einem Fondsvermögen zwischen 170 und 180 Mio. Euro bisher lediglich ca. 5 Mio. Euro, wie der Liquidator vor einiger Zeit mitteilte.

Ob noch weitere Vermögenswerte gefunden werden, ist leider unsicher und wird sich erst mit der Zeit zeigen, sollten keine weiteren Vermögenswerte gefunden werden können, so wäre ein fast vollständiger Totalverlust der eingesetzten Gelder für die Anleger zu verzeichnen. "Im schlimmsten Fall, sofern keine weiteren Vermögenswerte mehr gefunden werden könnten, wären die Anleger also darauf angewiesen, Schadensersatzansprüche gegen die diversen Verantwortlichen wie Helmut Kiener persönlich, die jeweiligen Vermittler, Treuhänder, Kontenprüfer, Prospektverantwortliche, etc. geltend zu machen. Diese Ansprüche prüfen wir gegenwärtig mit Hochdruck," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Über die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" werden gerade die Möglichkeiten der Betroffenen in Deutschland, der Schweiz, Österreich sowie Liechtenstein über Partnerkanzleien in diesen Ländern geprüft.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich der Interessengemeinschaft K1 anschließen.

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Dienstag, Januar 12, 2010

OLG Dresden spricht GRE-Anleger Rückerstattung seiner gesamten Einlage als Schadensersatz zu.

Voller Erfolg für Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte

Mehr als erfreulich beginnt das Jahr für einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Global Real Estate AG (GRE): Mit Urteil vom 30.12.2009 (12 U 825/09) wurde die GRE vom Oberlandesgericht Dresden zu Schadensersatz verurteilt. „Damit können nun auch all jene Anleger wieder Hoffnung schöpfen, die bisher von einer Verjährung ihrer Ansprüche ausgegangen waren“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger hatte im Jahr 2002 eine atypisch stille Beteiligung an der GRE abgeschlossen. Die Anlage war ihm seinerzeit als sichere Altersvorsorge empfohlen worden. Eine Aufklärung über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken fand nicht statt. Erst Jahre später erfuhr der Kläger von dem mit der Beteiligung einhergehenden Totalverlust- und Haftungsrisiko in Höhe der von ihm gezeichneten Gesamteinlage. Da sich der Kläger über die mit der Beteiligung tatsächlich verbundenen Risiken getäuscht fühlte, beauftragte er die Kanzlei BRÜLLMANN mit der fristlosen Kündigung seiner Beteiligung. Da diese von der GRE zurückgewiesen wurde und sich die GRE darüber hinaus weigerte, die vom Kläger geleistete Einlage zu erstatten, wurde Ende 2007 Klage vor dem Landgericht Zwickau wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht.

Während das Landgericht Zwickau sich nicht dazu entschließen konnte, der Argumentation der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zu folgen und die Klage mit dünner Begründung abwies, schloss sich demgegenüber das Oberlandesgericht Dresden den Ausführungen des Klägers an, und gab dessen Klage vollumfänglich statt.

„Anders als die Vorinstanz“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „die dem Kläger noch grobe Fahrlässigkeit unterstellte, folgte das Berufungsgericht unserer Argumentation. Der Kläger ist danach nicht verpflichtet, die Hinweise im Zeichnungsschein zum Anlass zu nehmen, an der Richtigkeit der Beratung zu zweifeln. Aus diesem Grund kann ihm auch keine fahrlässige Unkenntnis der den Schadensersatzanspruch begründenden Umstände vorgeworfen werden.“

Unschädlich für den Kläger war es in diesem Zusammenhang auch, dass er den Erhalt des Emissionsprospektes schriftlich bestätigt hatte: Nach Auffassung des Gerichts ist nämlich „keineswegs ausgeschlossen (...), dass diese Erklärungen aufforderungsgemäß in Beitrittsantrag und ‚Anlageerklärung’ an angegebener Stelle abgezeichnet wurden, ohne dass der Kläger die Formulare inhaltlich zur Kenntnis genommen hätte.“

In Folge des positiven Urteils des Oberlandesgerichts Dresdens erhält der Kläger nunmehr seine gesamte bisher an die GRE geleistete Einlage ersetzt. Darüber hinaus erhält er den ihm entgangenen Gewinn sowie die außergerichtlich angefallenen Anwaltsgebühren; Steuervorteile aus der Beteiligung muss er sich hingegen nicht anrechnen lassen.

Anders als es die Verlautbarungen der GRE vermuten lassen, sind dementsprechend Schadensersatzansprüche gegen die GRE grundsätzlich durchsetzbar. Betroffene Anleger, welche sich ebenfalls über ihre Beteiligung und die damit verbundenen Risiken getäuscht fühlen, sollten sich daher mit einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global Real Estate AG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sonntag, Januar 10, 2010

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West: Insolvenzverwalter fordert Anleger zur Rückzahlung auf!

BSZ e.V. rät zur Überprüfung!

Insolvenzverwalter fordert zahlreiche Anleger zur Rückzahlung erhaltener Zahlungen auf! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Rückzahlungsverlangens.

Zahlreiche Anleger der insolventen WBG Leipzig-West AG, die vor der Insolvenz noch Gelder von der Gesellschaft zurück erhalten haben, werden gegenwärtig per Mahnbescheid vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, diese Beträge zurück zu bezahlen.

Auch den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten war es vor der Insolvenz gelungen, für ca. 200 Anleger zu erreichen, dass die angelegten Gelder von der WBG Leipzig zurück bezahlt wurden. Als Begründung führt der Insolvenzverwalter in den bisher bekannt gewordenen Fällen aus, dass die Anleger oder deren Prozessbevollmächtigte "Kenntnis" von der anschließenden Insolvenz der WBG gehabt hätten.

Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten betroffenen Anlegern dringend dazu, überprüfen zu lassen, ob das Rückzahlungsverlangen des Insolvenzverwalters rechtmäßig ist. Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, "hatten in der Regel weder die Anleger selbst noch deren Prozessbevollmächtigte ganz sichere Kenntnis von der anschließenden Insolvenz."

Für Geschädigte Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anzuschließen.

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Freitag, Januar 08, 2010

ACCESSIO haftet. Gericht spricht Anlegerin wegen Falschberatung Schadensersatz zu.

Das Landgericht Itzehoe hat einer geschädigten Kundin der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG Recht gegeben. Es stellte fest, dass der Finanzdienstleister die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt hat. Jetzt muss er den Kaufpreis und die Verfahrenskosten ersetzen. Das Teil-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung wurde von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte erstritten. Die Rechtsanwälte betreuen über die größte ACCESSIO-Interessengemeinschaft Deutschlands mittlerweile über 400 Anleger. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Das ist soweit ersichtlich das erste Urteil. Es hat nach unserer Einschätzung für viele Anleger grundsätzliche Bedeutung, weil sich die Sachverhalte häufig ähneln. Deshalb gehen wir davon aus, dass die meisten anderen ACCESSIO-Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen können.“

Die Kundin des Finanzdienstleisters (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) bezeichnete sich als sicherheitsorientierte Anlegerin, die Tagesgeld zeichnen wollte und nach der Eröffnung des Kontos durch einen Telefonverkäufer zur Zeichnung festverzinslicher Wertpapiere verleitet wurde. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Bei den empfohlenen Wertpapieren handelt es sich meistens um Inhaber-Genussscheine oder Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG, Pongs & Zahn AG, Salvator Grundbesitz AG, HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG, mit denen die Anleger alles verlieren können, was vielen nach ihrer Aussage aber so nicht erklärt wurde.“

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper weiter: „Und das Totalverlustrisiko hat sich mittlerweile in mehreren Fällen realisiert. Einige der Gesellschaften sind insolvent. Viele Anleger haben dadurch ihre ganze Altersvorsorge verloren. Deshalb ist es ganz wichtig, dass sich die Anleger gegen solche Schlechtleistungen wehren.“

Nach der Einschätzung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte können alle ACCESSIO-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, die nicht oder nicht richtig über die Risiken und auch nicht über die Annahme der Kick-Backs informiert worden sind. Deshalb rät die Hamburger Kanzlei allen Betroffenen, die Rechtslage von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.

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Lagerstr. 49
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Dezember 30, 2009

K1-Fonds: Es ist fast kein Geld mehr da!

Internationale Anwaltsallianz K1 prüft Ansprüche Geschädigter!

Liquidator Grant Thornton findet fast kein Fondsvermögen in K1-Fonds! Internationale Anwaltsallianz aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein prüft Haftung gegen diverse Verantwortliche.

Schlechte Nachrichten für die Anleger in K1-Fonds:
In Sachen K1 Invest teilt der Liquidator den Anlegern mit, dass hier bisher fast keine Fonds-Vermögenswerte gefunden worden seien, lediglich bei der Rabobank in den Niederlanden soll sich ein Betrag in Höhe von 260.000,- € befinden, auf den man aber noch keinen Zugriff habe. Wo die weiteren ca. 340- 350 Mio. € an Anlegergeldern sind, konnte der Liquidator nicht mitteilen.

Schlimmer noch: Der Insolvenzverwalter teilt den Anlegern folgendes mit: „Unsere bisherigen Untersuchungen weisen darauf hin, dass diese Anlagewerte, soweit sie tatsächlich existieren, mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Wert aufweisen.“ In Sachen K1 Global wurden Medienberichten der letzten Tage gegenwärtig nur ca. 5 Mio. € gefunden, obwohl das Fondsvermögen bei über 170 Mio. € liegen soll.

„Es steht somit ganz klar zu befürchten, dass die Anleger im schlimmsten Fall, sofern keine weiteren werthaltigen Vermögenswerte gefunden würden, einem weitgehenden Totalverlust der Anlage ins Auge sehen müssten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.

Insgesamt werden von der internationalen Anwaltsallianz im Fall K1 im BSZ e.V. in Deutschland, Österreich und der Schweiz inzwischen ca. 130 Betroffene betreut (davon in Deutschland und Österreich jeweils ca. 60), in Deutschland und Österreich belaufen sich die bisherigen Anlagesummen zwischen 10.000,- € und 300.000,- €, in der Schweiz auf bis zu 13 Mio. Schweizer Franken).

Betreut werden die Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Rahmen der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ von den renommierten Kanzleien Rohde & Späth aus Berlin, HLMK aus Wien sowie Fischer und Partner aus Zürich.

Auch eine sehr renommierte Kanzlei aus Liechtenstein, deren Name in Kürze bekannt gegeben wird, hat sich inzwischen der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ angeschlossen, um die Ansprüche Geschädigter in Liechtenstein zu prüfen, wie der BSZ e.V. bereits berichtet hat, hat sich der Skandal inzwischen nach Liechtenstein ausgeweitet.

„Wir prüfen gerade national und international mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger gegen Helmut Kiener persönlich, die Vermittler der Anlage, die jeweiligen Kontenprüfer, aber auch gegen Depotbanken und weitere Verantwortliche wie Prospektverantwortliche,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, „und sind zuversichtlich, hier erste vielversprechende Ansatzpunkte gefunden zu haben.“

Betroffene aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich der Interessengemeinschaft K1 im BSZ e.V. anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Dezember 23, 2009

Mehr Geld für geschädigte Phoenix Anleger von der EdW?

Was bedeuten die Berliner Urteile tatsächlich für die Phoenix Anleger? Durch das Land geht ein Aufatmen. Berliner Richter des Amtsgerichtes Berlin Mitte haben doch tatsächlich gegen die EdW, die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, entschieden.

Sie urteilten, dass die sogenannte Teilentschädigung, die den Phoenix- Anlegern seitens der EdW aufoktroyiert wurde, so nicht rechtens sei. Der vorgenommene Einbehalt, der sich größtenteils aufgrund der unklaren Rechtslage zu den Aussonderungsrechten der Anleger ergibt, dürfe so nicht gebildet werden und die Anleger müssten entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) entschädigt werden.

Dies bedeutet, dass von den bestehenden Forderungen der Anleger aus Wertpapiergeschäften 90 % jedoch maximal 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. maximal 40.000 EUR bei verheirateten Anlegern entschädigt werden müssen. Den erstrittenen Urteilen ist daher aus Sicht der Anleger absolut zuzustimmen. Um sich auf diese Urteile endgültig gegenüber der EdW berufen zu können, sollte jedoch noch deren Rechtskraft abgewartet werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die EdW gegen die erstinstanzlichen Urteile des Amtsgerichtes Rechtsmittel einlegen wird, so dass die Entscheidungen des Berliner Amtsgerichtes wohl noch einmal in der nächsten Instanz überprüft werden.

Aber was heißt das nun für den Einzelnen? Auch wenn die Urteile im Interesse der geschädigten Anleger Bestand haben sollten, so ergeben sich zunächst unmittelbar nur Vorteile für diejenigen Anleger, die bereits einen Bescheid über ihre Entschädigung von der EdW erhalten haben. Diese Anleger, die regelmäßig auch bereits einen Teil Ihrer Entschädigung in Geld erhielten, haben dann einen Anspruch auf einen geänderten Bescheid.

Die Differenz der Entschädigungssummen muss dann ebenfalls innerhalb kurzer Zeit gezahlt werden. Die überwältigende Mehrheit der Phoenix Anleger, nämlich diejenigen, die bisher noch keinen Bescheid über ihre Entschädigung erhalten haben, müssen weiterhin erst auf ihren Bescheid seitens der EdW warten. Sie können dann allerdings darauf vertrauen, dass, wenn die Urteile so wie sie im Moment gefallen sind bestätigt werden, die ihnen zukünftig ausgewiesene Entschädigungshöhe auch unter Berücksichtigung der Gerichtsurteile berechnet werden. Das heißt, dass dann keine Abzüge mehr einbehalten werden.

Nach Mitteilung der EdW auf der eigenen Internetseite brauchen sich die Anleger zumindest wegen der Verjährung ihrer Ansprüche keine Sorgen zu machen. Auch wenn die Urteile des Berliner Amtsgerichtes in der Berufung bestätigt werden sollten, droht derzeit keine Verjährung der Ansprüche bezüglich des noch nicht entschädigten Teils. Demnach können selbst die Anleger, die bereits eine Entschädigung erhalten haben, beruhigt die Urteile der Berufungsinstanzen abwarten und müssen nun keine überhasteten Klagen gegen die EdW anstrengen. Sofern die Urteile in der Berufung bestätigt würden, bleibt genügend Zeit seine dann bestehenden Ansprüche gegenüber der EdW außergerichtlich anzumelden. Damit sparen die Anleger dann Geld und Nerven, die sie in spontanen Klagen sonst aufwenden müssten.

Für die Anleger die bisher noch keinen Bescheid über eine Entschädigung erhalten haben, ändert sich durch die Berliner Urteile zunächst nichts. Sie haben nach einem Urteil des Landgerichtes Berlin keinen rechtlichen Anspruch vor Bescheidung durch die EdW gegen diese zu klagen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern von den MHG Rechtsanwälten meint:“ Jeder Anleger, der schon einen Bescheid der EdW erhalten hat, sollte unbedingt überprüfen lassen, ob der vorgenommene Einbehalt rechtens ist.“

Für Fragen zu dem Themenkomplex Phoenix steht es allen Betroffenen frei sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Phoenix Managed Accounts" anzuschließen.

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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.