Das Amtsgericht Reinbek hat am 01.02.2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cargofresh AG eröffnet. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch wurde zum Insolvenzverwalter bestimmt. Jetzt beginnen für die Gläubiger des Ahrensburger CA-Anbieters wichtige Fristen zu laufen.
Das Gericht fordert beispielsweise alle Anleger dazu auf, ihre Forderungen bis zum 16.03.2010 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei müssen die Anleger einiges beachten:
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie die Forderung als (erstrangige) Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Tabelle anmelden und ergänzend dazu mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen. Dabei ist aber größte Genauigkeit geboten. Denn nach § 174 Abs. 2 InsO müssen die Gläubiger alle Tatsachen angeben, aus denen die unerlaubte Handlung folgt. Wenn der Anspruch nicht oder nicht richtig begründet wird, droht die Forderung bestenfalls als nachrangige Forderung nach § 39 InsO zur Tabelle genommen zu werden.“
„Nachrangig“ bedeutet in dem Fall, dass die Forderung erst nach allen anderen (erstrangigen) Insolvenzforderungen bedient wird. Und da in der Insolvenz naturgemäß von Anfang zu wenig Geld für alle Forderungen vorhanden ist, gehen diese Gläubiger meistens leer aus. Deshalb rät BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira allen Anlegern, die Forderung von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.
Darüber hinaus haben wahrscheinlich viele Anleger die Chance, Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und die Anlagevermittler, in den meisten Fällen die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) geltend zu machen.
Im Einzelnen:
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 200 Cargofresh-Geschädigte und über 400 ACCESSIO/ Driver & Bengsch-Geschädigte. Sie kamen in den meisten Fällen zu dem Ergebnis, dass die Anleger die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG wegen des Verschweigens des Totalverlustrisikos und der Verheimlichung der Annahme der Kickbacks mit hinreichender Erfolgsaussicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Mittlerweile wurde die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG in einem der von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertretenen Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe erfolgreich wegen Beratungsfehlern zum Schadensersatz verurteilt. Das bestätigt die Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Das Gericht fordert beispielsweise alle Anleger dazu auf, ihre Forderungen bis zum 16.03.2010 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei müssen die Anleger einiges beachten:
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: „Die Anleger müssen bei der Forderungsanmeldung darauf achten, dass sie die Forderung als (erstrangige) Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Tabelle anmelden und ergänzend dazu mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung begründen. Dabei ist aber größte Genauigkeit geboten. Denn nach § 174 Abs. 2 InsO müssen die Gläubiger alle Tatsachen angeben, aus denen die unerlaubte Handlung folgt. Wenn der Anspruch nicht oder nicht richtig begründet wird, droht die Forderung bestenfalls als nachrangige Forderung nach § 39 InsO zur Tabelle genommen zu werden.“
„Nachrangig“ bedeutet in dem Fall, dass die Forderung erst nach allen anderen (erstrangigen) Insolvenzforderungen bedient wird. Und da in der Insolvenz naturgemäß von Anfang zu wenig Geld für alle Forderungen vorhanden ist, gehen diese Gläubiger meistens leer aus. Deshalb rät BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira allen Anlegern, die Forderung von einem spezialisierten Rechtsanwalt anmelden zu lassen.
Darüber hinaus haben wahrscheinlich viele Anleger die Chance, Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und die Anlagevermittler, in den meisten Fällen die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) geltend zu machen.
Im Einzelnen:
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertreten mittlerweile über 200 Cargofresh-Geschädigte und über 400 ACCESSIO/ Driver & Bengsch-Geschädigte. Sie kamen in den meisten Fällen zu dem Ergebnis, dass die Anleger die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG wegen des Verschweigens des Totalverlustrisikos und der Verheimlichung der Annahme der Kickbacks mit hinreichender Erfolgsaussicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann. Mittlerweile wurde die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG in einem der von BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vertretenen Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe erfolgreich wegen Beratungsfehlern zum Schadensersatz verurteilt. Das bestätigt die Einschätzung der BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.