Die Anleihegläubiger des Hamburger Beteiligungsunternehmens Ponaxis AG müssen um ihr Geld fürchten. Die Liquidität des Unternehmens könnte möglicherweise bereits im Februar 2010 erschöpft sein.
Der Vorstand der Ponaxis AG teilte auf der letzten Gläubigerversammlung am 14.01.2010 in Hamburg mit, dass das Unternehmen über eine Liquidität von mittlerweile nur noch € 30.000,00 verfügt. Auf Nachfrage räumte der Vorstand ein, dass diese Liquidität für sich genommen nicht mehr ausreicht, um in den kommenden Monat zu gehen. Das Überleben des Unternehmens hänge vor allem davon ab, wie die kommenden Investorengespräche am 26.01.2010 verlaufen.
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira: „Daraus schließen wir, das Unternehmen am Ende wäre, wenn es ihr nicht noch kurzfristig gelingen sollte, einen Investor zu finden, der das Unternehmen sofort mit frischem Geld versorgt. Dadurch käme es möglicherweise zu einem Totalausfall der Anleihegelder.“
„In diesem Fall ist die Durchsetzung der Reduzierung und Stundung der Zinsen auf die Anleihen 2005/2011 (WKN A0EUCD) und 2008/2016 (WKN A0XXW3) auf den Gläubigerversammlungen am 23.12.2009 und am 14.01.2010 praktisch sinnlos gewesen. Zudem ist die Ponaxis AG laut dem Vorstand bereits seit Anfang 2008 in Schwierigkeiten. Die Unternehmensverantwortlichen hätten sich viel früher an die Anleihegläubiger wenden müssen, um sie zur Mitwirkung an der Sanierung aufzurufen. Sie haben somit unter Umständen wertvolle Zeit verloren.“, so Herr Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.
Die beiden Ponaxis-Anleihen wurden auch von dem Itzehoer Finanzdienstleister ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Den Beratern wird mittlerweile von vielen Kunden vorgeworfen, dass sie sie nicht richtig über die ganz erheblichen Risiken dieser Wertpapiere aufgeklärt haben. Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte vertreten deshalb sehr viele ACCESSIO-Kunden und konnten jetzt in einem wegweisenden Teil-Urteil des Landgerichts Itzehoe die Verurteilung des Wertpapierhandelshauses wegen Beratungsfehlern herbeiführen.
Deshalb rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen betroffenen Anleihegläubiger prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden können.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Der Vorstand der Ponaxis AG teilte auf der letzten Gläubigerversammlung am 14.01.2010 in Hamburg mit, dass das Unternehmen über eine Liquidität von mittlerweile nur noch € 30.000,00 verfügt. Auf Nachfrage räumte der Vorstand ein, dass diese Liquidität für sich genommen nicht mehr ausreicht, um in den kommenden Monat zu gehen. Das Überleben des Unternehmens hänge vor allem davon ab, wie die kommenden Investorengespräche am 26.01.2010 verlaufen.
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira: „Daraus schließen wir, das Unternehmen am Ende wäre, wenn es ihr nicht noch kurzfristig gelingen sollte, einen Investor zu finden, der das Unternehmen sofort mit frischem Geld versorgt. Dadurch käme es möglicherweise zu einem Totalausfall der Anleihegelder.“
„In diesem Fall ist die Durchsetzung der Reduzierung und Stundung der Zinsen auf die Anleihen 2005/2011 (WKN A0EUCD) und 2008/2016 (WKN A0XXW3) auf den Gläubigerversammlungen am 23.12.2009 und am 14.01.2010 praktisch sinnlos gewesen. Zudem ist die Ponaxis AG laut dem Vorstand bereits seit Anfang 2008 in Schwierigkeiten. Die Unternehmensverantwortlichen hätten sich viel früher an die Anleihegläubiger wenden müssen, um sie zur Mitwirkung an der Sanierung aufzurufen. Sie haben somit unter Umständen wertvolle Zeit verloren.“, so Herr Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.
Die beiden Ponaxis-Anleihen wurden auch von dem Itzehoer Finanzdienstleister ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Den Beratern wird mittlerweile von vielen Kunden vorgeworfen, dass sie sie nicht richtig über die ganz erheblichen Risiken dieser Wertpapiere aufgeklärt haben. Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte vertreten deshalb sehr viele ACCESSIO-Kunden und konnten jetzt in einem wegweisenden Teil-Urteil des Landgerichts Itzehoe die Verurteilung des Wertpapierhandelshauses wegen Beratungsfehlern herbeiführen.
Deshalb rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen betroffenen Anleihegläubiger prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden können.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.