BSZ e.V. rät zur Überprüfung!
Insolvenzverwalter fordert zahlreiche Anleger zur Rückzahlung erhaltener Zahlungen auf! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Rückzahlungsverlangens.
Zahlreiche Anleger der insolventen WBG Leipzig-West AG, die vor der Insolvenz noch Gelder von der Gesellschaft zurück erhalten haben, werden gegenwärtig per Mahnbescheid vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, diese Beträge zurück zu bezahlen.
Auch den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten war es vor der Insolvenz gelungen, für ca. 200 Anleger zu erreichen, dass die angelegten Gelder von der WBG Leipzig zurück bezahlt wurden. Als Begründung führt der Insolvenzverwalter in den bisher bekannt gewordenen Fällen aus, dass die Anleger oder deren Prozessbevollmächtigte "Kenntnis" von der anschließenden Insolvenz der WBG gehabt hätten.
Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten betroffenen Anlegern dringend dazu, überprüfen zu lassen, ob das Rückzahlungsverlangen des Insolvenzverwalters rechtmäßig ist. Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, "hatten in der Regel weder die Anleger selbst noch deren Prozessbevollmächtigte ganz sichere Kenntnis von der anschließenden Insolvenz."
Für Geschädigte Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Insolvenzverwalter fordert zahlreiche Anleger zur Rückzahlung erhaltener Zahlungen auf! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Rückzahlungsverlangens.
Zahlreiche Anleger der insolventen WBG Leipzig-West AG, die vor der Insolvenz noch Gelder von der Gesellschaft zurück erhalten haben, werden gegenwärtig per Mahnbescheid vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, diese Beträge zurück zu bezahlen.
Auch den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten war es vor der Insolvenz gelungen, für ca. 200 Anleger zu erreichen, dass die angelegten Gelder von der WBG Leipzig zurück bezahlt wurden. Als Begründung führt der Insolvenzverwalter in den bisher bekannt gewordenen Fällen aus, dass die Anleger oder deren Prozessbevollmächtigte "Kenntnis" von der anschließenden Insolvenz der WBG gehabt hätten.
Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten betroffenen Anlegern dringend dazu, überprüfen zu lassen, ob das Rückzahlungsverlangen des Insolvenzverwalters rechtmäßig ist. Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, "hatten in der Regel weder die Anleger selbst noch deren Prozessbevollmächtigte ganz sichere Kenntnis von der anschließenden Insolvenz."
Für Geschädigte Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.