Käufer/Verkäufer von Auslandsimmobilien haben zahlreiche Fallstricke zu beachten und benötigen professionelle Hilfe! BSZ e.V.-Anwalt Ticona Cuba als Experte zum Thema Auslandsimmobilien in „Börse am Mittag“ bei N 24!
Zahlreiche deutsche Bundesbürger haben in den letzten Jahren eine Immobilie im Ausland erworben oder tragen sich mit dem Gedanken, eine derartige Auslandsimmobilie zu erwerben.
Dabei rät der BSZ e.V. dringend, im Fall des Erwerbs oder des Verkaufs einer Auslandsimmobilie professionelle Hilfe einzuholen. Sind bereits beim Immobilienkauf im Inland zahlreiche Fallstricke zu beachten, die den Immobilienerwerb trüben können, so gilt dies erst recht für den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie im Ausland. Auch können sich nach dem Erwerb von Auslandsimmobilien zahlreiche Probleme ergeben, vor allem auch Probleme steuerlicher Art, wie viele Käufer bzw. Anleger berichten.
Dem BSZ e.V. ist es gelungen, für die Betreuung der Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ international tätige, renommierte Anwaltskanzleien, wie z.B. die Kanzlei Ticona Cuba mit Sitz in Hamburg und Berlin und Kooperationspartnern in Spanien und Südamerika für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Rechtsanwalt Juan Carlos Ticona Cuba hat die Anwaltszulassung in Hamburg, Deutschland ebenso wie in Madrid, Spanien sowie La Paz, Bolivien und konnte am 02.06.2009 gegen 13.25 Uhr bereits als Experte zum Thema Auslandsimmobilien in der Sendung „Börse am Mittag“ auf N 24 Antworten zu wichtigen Fragen geben, worauf bei Auslandsimmobilien geachtet werden muss.
Im Rahmen der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ erhalten die Mitglieder im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft im Rahmen einer Erstberatung Antworten zu folgenden Fragestellungen:
Kauf einer Auslandsimmobilie, worauf sollte geachtet werden?
Verkauf einer Auslandsimmobilie
Nachlassabwicklung
Steuerliche Behandlung/Probleme bei Auslandsimmobilien
usw.
Für Auslandsimmobilien in folgenden Ländern kann der BSZ e.V. Unterstützung anbieten:
Spanien
Portugal
sämtliche südamerikanischen Länder, also z.B. Argentinien, Brasilien, Bolivien, Chile, Uruguay, Mexiko, usw. (über Kanzlei Ticona Cuba in Verbindung mit Kooperationspartnern in Südamerika)
Türkei (über Kooperationspartner in der Türkei)
Interessenten können sich beim BSZ e.V. der Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Zahlreiche deutsche Bundesbürger haben in den letzten Jahren eine Immobilie im Ausland erworben oder tragen sich mit dem Gedanken, eine derartige Auslandsimmobilie zu erwerben.
Dabei rät der BSZ e.V. dringend, im Fall des Erwerbs oder des Verkaufs einer Auslandsimmobilie professionelle Hilfe einzuholen. Sind bereits beim Immobilienkauf im Inland zahlreiche Fallstricke zu beachten, die den Immobilienerwerb trüben können, so gilt dies erst recht für den Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie im Ausland. Auch können sich nach dem Erwerb von Auslandsimmobilien zahlreiche Probleme ergeben, vor allem auch Probleme steuerlicher Art, wie viele Käufer bzw. Anleger berichten.
Dem BSZ e.V. ist es gelungen, für die Betreuung der Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ international tätige, renommierte Anwaltskanzleien, wie z.B. die Kanzlei Ticona Cuba mit Sitz in Hamburg und Berlin und Kooperationspartnern in Spanien und Südamerika für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Rechtsanwalt Juan Carlos Ticona Cuba hat die Anwaltszulassung in Hamburg, Deutschland ebenso wie in Madrid, Spanien sowie La Paz, Bolivien und konnte am 02.06.2009 gegen 13.25 Uhr bereits als Experte zum Thema Auslandsimmobilien in der Sendung „Börse am Mittag“ auf N 24 Antworten zu wichtigen Fragen geben, worauf bei Auslandsimmobilien geachtet werden muss.
Im Rahmen der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ erhalten die Mitglieder im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft im Rahmen einer Erstberatung Antworten zu folgenden Fragestellungen:
Kauf einer Auslandsimmobilie, worauf sollte geachtet werden?
Verkauf einer Auslandsimmobilie
Nachlassabwicklung
Steuerliche Behandlung/Probleme bei Auslandsimmobilien
usw.
Für Auslandsimmobilien in folgenden Ländern kann der BSZ e.V. Unterstützung anbieten:
Spanien
Portugal
sämtliche südamerikanischen Länder, also z.B. Argentinien, Brasilien, Bolivien, Chile, Uruguay, Mexiko, usw. (über Kanzlei Ticona Cuba in Verbindung mit Kooperationspartnern in Südamerika)
Türkei (über Kooperationspartner in der Türkei)
Interessenten können sich beim BSZ e.V. der Interessengemeinschaft „Auslandsimmobilien“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.