Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nun für einen Anleger die erste Schadensersatzklage gegen das Accessio Wertpapierhandelshaus AG beim Amtsgericht Itzehoe eingereicht. Hintergrund ist eine, nach Auffassung des Anlegers, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes der Driver&Bengsch-Inhabergenussscheine.
Der Anleger hatte im Jahr 2006 ein Tagesgeldkonto bei der Driver & Bengsch AG, der Rechtsvorgängerin der Accessio Wertpapierhandelshaus AG, eröffnet. In der Folgezeit wurde er von einem Berater der Accessio Wertpapierhandelshaus AG mehrmals telefonisch kontaktiert und über Möglichkeiten der Kapitalanlage informiert. Stets wies der Anleger darauf hin, kein Interesse an anderen Anlagen als dem Tagesgeldkonto zu haben. Als der Berater im August 2007 erneut zu dem Anleger Kontakt aufnahm und ihm eine unverbindliche Beratung vorschlug, willigte der Anleger aber schließlich zu einem Beratungsgespräch ein.
Der Berater stellte dem Anleger -nach Darstellung des Anlegers- daraufhin den Genussschein der Driver & Bengsch AG vor und erklärte, dass dieser eine sichere Anlage sei, im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung des Anlegers ausschließlich positiv bewertet.
Mit der Klage begehrt der Anleger volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als hätte er die Driver&Bengsch-Inhabergenussscheine nicht erworben. Der Anleger fordert mithin Erstattung der von ihm bisher geleisteten Einlagen sowie einen entgangenen Gewinn für eine im Falle ordnungsgemäßer Beratung getätigten Anlage in eine festverzinsliche Kapitalanlage.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereitet derzeit zahlreiche weitere Klagen geschädigter Anleger gegen das Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor. Diese Klagen werden in den kommenden Wochen bei Gericht eingereicht. Es bleibt abzuwarten, wie Accessio auf die seitens der Anleger erhobenen Vorwürfe reagiert und wie das Gericht die Angelegenheit rechtlich einschätzt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Driver & Bengsch" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Der Anleger hatte im Jahr 2006 ein Tagesgeldkonto bei der Driver & Bengsch AG, der Rechtsvorgängerin der Accessio Wertpapierhandelshaus AG, eröffnet. In der Folgezeit wurde er von einem Berater der Accessio Wertpapierhandelshaus AG mehrmals telefonisch kontaktiert und über Möglichkeiten der Kapitalanlage informiert. Stets wies der Anleger darauf hin, kein Interesse an anderen Anlagen als dem Tagesgeldkonto zu haben. Als der Berater im August 2007 erneut zu dem Anleger Kontakt aufnahm und ihm eine unverbindliche Beratung vorschlug, willigte der Anleger aber schließlich zu einem Beratungsgespräch ein.
Der Berater stellte dem Anleger -nach Darstellung des Anlegers- daraufhin den Genussschein der Driver & Bengsch AG vor und erklärte, dass dieser eine sichere Anlage sei, im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung des Anlegers ausschließlich positiv bewertet.
Mit der Klage begehrt der Anleger volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als hätte er die Driver&Bengsch-Inhabergenussscheine nicht erworben. Der Anleger fordert mithin Erstattung der von ihm bisher geleisteten Einlagen sowie einen entgangenen Gewinn für eine im Falle ordnungsgemäßer Beratung getätigten Anlage in eine festverzinsliche Kapitalanlage.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereitet derzeit zahlreiche weitere Klagen geschädigter Anleger gegen das Accessio Wertpapierhandelshaus AG vor. Diese Klagen werden in den kommenden Wochen bei Gericht eingereicht. Es bleibt abzuwarten, wie Accessio auf die seitens der Anleger erhobenen Vorwürfe reagiert und wie das Gericht die Angelegenheit rechtlich einschätzt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Driver & Bengsch" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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