BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth erstreitet 100 % Schadensersatz für Anlegerin des Activest (Pioneer Investments) Total Return D-Fonds vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg.
In Sachen Activest (Pioneer Investments) Total Return D ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ein großer Erfolg für eine Anlegerin vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg gelungen: Die dortige Anlegerin hatte einen Verlust mit dem Fonds in Höhe von ca. 2.650,- € zu verschmerzen, nachdem die vermittelnde Bank, die (Bayerische) HypoVereinsbank, außergerichtlich eine Schadensregulierung ablehnte, wurde von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth Klage vor dem zuständigen Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingereicht, nach Einreichung der Klage und ca. zweieinhalb Wochen vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zahlte die Beklagte, die (Bayerische) HypoVereinsbank dann freiwillig die vollständige Klagesumme (also zu 100 %) an die dortige Klägerin, die geschädigte Anlegerin aus, und zwar inklusive Anwaltskosten (Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 232 C 72/09) und bat um Klagerücknahme.
Dieser große Erfolg der BSZ e.V-Vertrauensanwälte zeigt, dass geschädigte Activest Total Return-Anleger (der Fonds wurde in der Vergangenheit übrigens, unter Beibehaltung derselben WKN 534304 in „Pioneer Investments Total Return D“ umbenannt), die in der letzten Zeit teilweise nicht unerhebliche Verluste mit diesem Fonds/diesen Fonds hinnehmen mussten, keinesfalls chancenlos sind, um ihren Schaden ersetzt zu erhalten.
„Der Fonds Activest Total Return D ist in der Vergangenheit teilweise ausdrücklich als „sicherheitsorientiert“ angepriesen worden und wurde teilweise ausdrücklich auch sehr konservativen Anlegern teilweise als Basisinvestment verkauft,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth, der den 100%-Erfolg für die Anlegerin erzielt hat. „Die entstandenen Verluste belegen unserer Ansicht nach, dass dies aber leider nicht der Fall ist, bzw., der Fonds durchaus auch in spekulativere Wertpapiere investieren darf.“
Auch das teilweise in der Vergangenheit vorgegebene Renditeziel von ca. 7 % jährlich ist nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte durchaus recht ambitioniert für einen sicherheitsorientierten Fonds.
„Unserer Ansicht nach ist auch die Namensgebung „Total Return“ nicht ganz richtig, denn hierbei wird einem durchschnittlichen Anleger suggeriert, dass mit dem Fonds in jeder Marktlage eine positive Rendite erzielt werden und Verluste vermieden werden können, wobei aber durchaus auch höhere Verluste möglich sind, wie die Entwicklung der Vergangenheit zeigt,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Nach den Recherchen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dürften die Gebühren, die der Anleger als Provisionen zahlt, dabei durchaus über denen vergleichbarer Produkte liegen, so dass für den Vermittler teilweise ein nicht unerhebliches Interesse bestehen dürfte, diese Fonds vor allem wegen der hohen zu verdienenden Provisionen an die Anleger zu vermitteln.
Der BGH hat nun bereits 2 mal entschieden, dass der Anleger über die vom Vermittler erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen (sog. „kickbacks“) ausdrücklich hingewiesen werden muss (BGH, Urteil vom 19.12.2006, Az.: XI ZR 56/05, sowie BGH, Beschluss vom 20.01.2009, Az: XI ZR 510/07). Auch auf diese Provisionen sind die Anleger der Activest Total Return Fonds teilweise nicht ausreichend hingewiesen worden.
Für betroffene Anleger von „Activest (Pioneer Investments) Total Return“ gibt es also mehrere gute Argumente, sich der „BSZ e.V.Interessengemeinschaft Activest (Pioneer Investments) Total Return“ anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
In Sachen Activest (Pioneer Investments) Total Return D ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten ein großer Erfolg für eine Anlegerin vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg gelungen: Die dortige Anlegerin hatte einen Verlust mit dem Fonds in Höhe von ca. 2.650,- € zu verschmerzen, nachdem die vermittelnde Bank, die (Bayerische) HypoVereinsbank, außergerichtlich eine Schadensregulierung ablehnte, wurde von BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth Klage vor dem zuständigen Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingereicht, nach Einreichung der Klage und ca. zweieinhalb Wochen vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zahlte die Beklagte, die (Bayerische) HypoVereinsbank dann freiwillig die vollständige Klagesumme (also zu 100 %) an die dortige Klägerin, die geschädigte Anlegerin aus, und zwar inklusive Anwaltskosten (Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 232 C 72/09) und bat um Klagerücknahme.
Dieser große Erfolg der BSZ e.V-Vertrauensanwälte zeigt, dass geschädigte Activest Total Return-Anleger (der Fonds wurde in der Vergangenheit übrigens, unter Beibehaltung derselben WKN 534304 in „Pioneer Investments Total Return D“ umbenannt), die in der letzten Zeit teilweise nicht unerhebliche Verluste mit diesem Fonds/diesen Fonds hinnehmen mussten, keinesfalls chancenlos sind, um ihren Schaden ersetzt zu erhalten.
„Der Fonds Activest Total Return D ist in der Vergangenheit teilweise ausdrücklich als „sicherheitsorientiert“ angepriesen worden und wurde teilweise ausdrücklich auch sehr konservativen Anlegern teilweise als Basisinvestment verkauft,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth, der den 100%-Erfolg für die Anlegerin erzielt hat. „Die entstandenen Verluste belegen unserer Ansicht nach, dass dies aber leider nicht der Fall ist, bzw., der Fonds durchaus auch in spekulativere Wertpapiere investieren darf.“
Auch das teilweise in der Vergangenheit vorgegebene Renditeziel von ca. 7 % jährlich ist nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte durchaus recht ambitioniert für einen sicherheitsorientierten Fonds.
„Unserer Ansicht nach ist auch die Namensgebung „Total Return“ nicht ganz richtig, denn hierbei wird einem durchschnittlichen Anleger suggeriert, dass mit dem Fonds in jeder Marktlage eine positive Rendite erzielt werden und Verluste vermieden werden können, wobei aber durchaus auch höhere Verluste möglich sind, wie die Entwicklung der Vergangenheit zeigt,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Nach den Recherchen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dürften die Gebühren, die der Anleger als Provisionen zahlt, dabei durchaus über denen vergleichbarer Produkte liegen, so dass für den Vermittler teilweise ein nicht unerhebliches Interesse bestehen dürfte, diese Fonds vor allem wegen der hohen zu verdienenden Provisionen an die Anleger zu vermitteln.
Der BGH hat nun bereits 2 mal entschieden, dass der Anleger über die vom Vermittler erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen (sog. „kickbacks“) ausdrücklich hingewiesen werden muss (BGH, Urteil vom 19.12.2006, Az.: XI ZR 56/05, sowie BGH, Beschluss vom 20.01.2009, Az: XI ZR 510/07). Auch auf diese Provisionen sind die Anleger der Activest Total Return Fonds teilweise nicht ausreichend hingewiesen worden.
Für betroffene Anleger von „Activest (Pioneer Investments) Total Return“ gibt es also mehrere gute Argumente, sich der „BSZ e.V.Interessengemeinschaft Activest (Pioneer Investments) Total Return“ anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.