Die Berliner Pongs & Zahn AG hat am 10.02.2009 in einer ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie im letzten Geschäftsjahr wahrscheinlich einen dramatischen Verlust erlitten hat. Er wird voraussichtlich mehr als die Hälfte des Eigenkapitals betragen.
Die Unternehmensverantwortlichen begründen die Krise mit der sinkenden Nachfrage in der Automobil- und Baubranche nach Polymeren. Sie wollen das Unternehmen durch eine Verringerung des Grundkapitals von € 37.026.00,00 auf €18.513.000,00 wieder auf Kurs bringen. Dazu muss die Gesellschaft eine (außerordentliche) Hauptversammlung einberufen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Die Pongs & Zahn AG befindet sich nach unserer Einschätzung in einer existenziellen Krise. Die Verringerung des Grundkapitals ist eine radikale Maßnahme. Die Aktionäre sollten der Beschlussvorlage nur zustimmen, wenn der Vorstand ein schlüssiges, tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen kann. Andernfalls sollten sie eine Insolvenzantragstellung erwägen, um nicht noch mehr Anlegergelder zu verbrennen."
Denn bei dem Grundkapital handelt es sich zu einem ganz erheblichen Teil um das Genussrechtskapital, dass bei den Anlegern eingesammelt wurde. Durch eine bilanzrechtliche Besonderheit kann dieses Kapital unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital in die Bilanzen eingestellt werden, obwohl es sich tatsächlich um eine Verbindlichkeit des Unternehmens handelt.
BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Gröpper: "Deshalb sollten sich Anleger unbedingt von einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Neben möglichen Ansprüchen gegen die Gesellschaft und die Prospektverantwortlichen kommen möglicherweise auch Ansprüche gegen die Vermittlerin, das Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) in Betracht. Denn in vielen Fällen haben Anleger berichtet, dass sie nicht auf die Risiken der Genussrechte der Pongs & Zahn AG hingewiesen und auch nicht darüber informiert wurden, dass die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG beim Vertrieb der Genussrechte Provisionen von Pongs & Zahn AG kassiert haben. Wenn die Schadensersatzansprüche greifen, werden die Anleger so gestellt, wie sie gestanden hätten, wenn sie die Genussrechte nicht gezeichnet hätten."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Pongs & Zahn AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Unternehmensverantwortlichen begründen die Krise mit der sinkenden Nachfrage in der Automobil- und Baubranche nach Polymeren. Sie wollen das Unternehmen durch eine Verringerung des Grundkapitals von € 37.026.00,00 auf €18.513.000,00 wieder auf Kurs bringen. Dazu muss die Gesellschaft eine (außerordentliche) Hauptversammlung einberufen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Die Pongs & Zahn AG befindet sich nach unserer Einschätzung in einer existenziellen Krise. Die Verringerung des Grundkapitals ist eine radikale Maßnahme. Die Aktionäre sollten der Beschlussvorlage nur zustimmen, wenn der Vorstand ein schlüssiges, tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen kann. Andernfalls sollten sie eine Insolvenzantragstellung erwägen, um nicht noch mehr Anlegergelder zu verbrennen."
Denn bei dem Grundkapital handelt es sich zu einem ganz erheblichen Teil um das Genussrechtskapital, dass bei den Anlegern eingesammelt wurde. Durch eine bilanzrechtliche Besonderheit kann dieses Kapital unter bestimmten Voraussetzungen als Eigenkapital in die Bilanzen eingestellt werden, obwohl es sich tatsächlich um eine Verbindlichkeit des Unternehmens handelt.
BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Gröpper: "Deshalb sollten sich Anleger unbedingt von einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Neben möglichen Ansprüchen gegen die Gesellschaft und die Prospektverantwortlichen kommen möglicherweise auch Ansprüche gegen die Vermittlerin, das Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) in Betracht. Denn in vielen Fällen haben Anleger berichtet, dass sie nicht auf die Risiken der Genussrechte der Pongs & Zahn AG hingewiesen und auch nicht darüber informiert wurden, dass die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG beim Vertrieb der Genussrechte Provisionen von Pongs & Zahn AG kassiert haben. Wenn die Schadensersatzansprüche greifen, werden die Anleger so gestellt, wie sie gestanden hätten, wenn sie die Genussrechte nicht gezeichnet hätten."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Pongs & Zahn AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.