Wie jetzt bekannt wurde, ist der Aufsichtsratvorsitzende der Rosche Finanz AG vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wegen seiner Mitverantwortung bei der betrügerischen Anlagevermittlung der Rosche Finanz AG zu Schadensersatz verurteilt worden.
Der beklagte Aufsichtsratsvorsitzende stand dem Unternehmen, das sich auf die Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds in den Vereinigten Staaten spezialisiert hatte, von Ende 1998 bis Dezember 2000 als Aufsichtsratsvorsitzender vor. Für den Vertrieb selbst wurden Tochtergesellschaften gegründet, die bereits Ende 2001 bzw. Anfang 2002 Insolvenzantrag stellten. Den Anlegern entstanden somit Schäden im jeweils mittleren 5-6 stelligen Bereich.
Hierzu kam es, weil die Anleger, wie das OLG Karlsruhe feststellte, vorsätzlich getäuscht worden seien. Den Anlegern wurden mittels Angaben im Emissionsprospekt die Sicherheit der Anlage und eine angebliche Platzierungsgarantie vorgespielt, ohne, dass diese Kriterien in Wirklichkeit gegeben waren. Hierfür war als Hauptverantwortlicher zwar ein Gesellschafter der Rosche Finanz AG und Prokurist der Tochtergesellschaften verantwortlich, wofür dieser auch bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Gleichfalls verantwortlich sah das OLG Karlsruhe aber auch den Aufsichtsratvorsitzenden der Rosche Finanz AG. Denn dieser habe den Emissionsprospekt gekannt und sich damit der Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht, so das OLG Karlsruhe in seinem rechtskräftigen Urteil vom 04.09.2008 (Az: 4 U 26/06).
"Für die Anleger bedeutet dies, dass nun die Möglichkeit besteht, den Aufsichtsratsvorsitzenden direkt in Haftung zu nehmen!", so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Cocron rät daher allen Betroffenen, umgehend eine des Sachverhalts kundige Kanzlei zu kontaktieren, um die nötigen Schritte einzuleiten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Rosche Finanz AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Der beklagte Aufsichtsratsvorsitzende stand dem Unternehmen, das sich auf die Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds in den Vereinigten Staaten spezialisiert hatte, von Ende 1998 bis Dezember 2000 als Aufsichtsratsvorsitzender vor. Für den Vertrieb selbst wurden Tochtergesellschaften gegründet, die bereits Ende 2001 bzw. Anfang 2002 Insolvenzantrag stellten. Den Anlegern entstanden somit Schäden im jeweils mittleren 5-6 stelligen Bereich.
Hierzu kam es, weil die Anleger, wie das OLG Karlsruhe feststellte, vorsätzlich getäuscht worden seien. Den Anlegern wurden mittels Angaben im Emissionsprospekt die Sicherheit der Anlage und eine angebliche Platzierungsgarantie vorgespielt, ohne, dass diese Kriterien in Wirklichkeit gegeben waren. Hierfür war als Hauptverantwortlicher zwar ein Gesellschafter der Rosche Finanz AG und Prokurist der Tochtergesellschaften verantwortlich, wofür dieser auch bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Gleichfalls verantwortlich sah das OLG Karlsruhe aber auch den Aufsichtsratvorsitzenden der Rosche Finanz AG. Denn dieser habe den Emissionsprospekt gekannt und sich damit der Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht, so das OLG Karlsruhe in seinem rechtskräftigen Urteil vom 04.09.2008 (Az: 4 U 26/06).
"Für die Anleger bedeutet dies, dass nun die Möglichkeit besteht, den Aufsichtsratsvorsitzenden direkt in Haftung zu nehmen!", so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Cocron rät daher allen Betroffenen, umgehend eine des Sachverhalts kundige Kanzlei zu kontaktieren, um die nötigen Schritte einzuleiten.
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