BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erwirken für Anlegerin dinglichen Arrest gegen Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG Herrn Tarik Ersin Yoleri.
Zur Sicherung der Ansprüche gegen den Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG (im Folgenden: EECH AG) Herrn Tarik Ersin Yoleri hat die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine von ihr vertretene Mandantin am 14.05.2008 vor dem Landgericht Hamburg einen dinglichen Arrest (Aktenzeichen 328 O 320/08) erwirkt. Diese Sicherungsmaßnahme wurde aus folgenden Gründen ergriffen:
Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 01. Mai 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies führt bei den Anlegern, die in Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH AG investiert haben mit hoher Wahrscheinlichkeit zu großen finanziellen Verlusten.
Hunderte Anleger der EECH AG hatten ihre Inhaberteilschuldverschreibungen bereits vor Insolvenzeröffnung gekündigt, da die EECH AG nicht, wie prospektiert, in regenerative Energien investiert, sondern das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital anderweitig, vor allem in den spekulativen Kunstmarkt angelegt hatte.
Nachdem die EECH AG die Kündigung der Anleger zunächst zurückwies, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für deren Mandanten zahlreiche Urteile vor dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht erstritten, in denen sich das Gericht der Auffassung der CLLB Rechtsanwälte anschloss und die EECH AG zur Rückzahlung verurteilte.
Auf Grund der Insolvenz der EECH AG können diese Urteile nun nicht vollstreckt werden.
Maßgeblicher Drahtzieher der EECH AG war und ist Herr Tarik Yoleri. Herr Yoleri bekleidet seit dem Jahre 2004 auch das Amt eines Vorstandes bei der EECH AG. Aus diesem Grund hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits zahlreiche Klagen gegen Herrn Tarik Ersin Yoleri wegen deliktischer Haftung eingereicht.
Um die Ansprüche der Anlegerin zu sichern, wurde am 14.05.2008 vor dem Landgericht Hamburg (Az: 328 O 320/08) ein dinglicher Arrest gegen Herrn Tarik Yoleri erwirkt. Das Landgericht Hamburg ordnete wegen des Anspruchs der Antragsstellerin den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen von Herrn Yoleri an. Die Tatsache, dass das Landgericht Hamburg den dinglichen Arrest erlassen hat, zeigt, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, dass das Landgericht Hamburg nach dem schlüssigen Vortrag der Antragstellerin davon ausgeht, dass Ansprüche gegen Herrn Yoleri persönlich geltend gemacht werden können.
Anlegern der EECH AG ist daher dringend anzuraten, möglichst umgehend rechtliche Schritte einzuleiten, da im Wege einer Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip gilt, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron weiter.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Zur Sicherung der Ansprüche gegen den Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG (im Folgenden: EECH AG) Herrn Tarik Ersin Yoleri hat die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine von ihr vertretene Mandantin am 14.05.2008 vor dem Landgericht Hamburg einen dinglichen Arrest (Aktenzeichen 328 O 320/08) erwirkt. Diese Sicherungsmaßnahme wurde aus folgenden Gründen ergriffen:
Über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG wurde am 01. Mai 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies führt bei den Anlegern, die in Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH AG investiert haben mit hoher Wahrscheinlichkeit zu großen finanziellen Verlusten.
Hunderte Anleger der EECH AG hatten ihre Inhaberteilschuldverschreibungen bereits vor Insolvenzeröffnung gekündigt, da die EECH AG nicht, wie prospektiert, in regenerative Energien investiert, sondern das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital anderweitig, vor allem in den spekulativen Kunstmarkt angelegt hatte.
Nachdem die EECH AG die Kündigung der Anleger zunächst zurückwies, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für deren Mandanten zahlreiche Urteile vor dem Landgericht Hamburg und dem Hanseatischen Oberlandesgericht erstritten, in denen sich das Gericht der Auffassung der CLLB Rechtsanwälte anschloss und die EECH AG zur Rückzahlung verurteilte.
Auf Grund der Insolvenz der EECH AG können diese Urteile nun nicht vollstreckt werden.
Maßgeblicher Drahtzieher der EECH AG war und ist Herr Tarik Yoleri. Herr Yoleri bekleidet seit dem Jahre 2004 auch das Amt eines Vorstandes bei der EECH AG. Aus diesem Grund hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits zahlreiche Klagen gegen Herrn Tarik Ersin Yoleri wegen deliktischer Haftung eingereicht.
Um die Ansprüche der Anlegerin zu sichern, wurde am 14.05.2008 vor dem Landgericht Hamburg (Az: 328 O 320/08) ein dinglicher Arrest gegen Herrn Tarik Yoleri erwirkt. Das Landgericht Hamburg ordnete wegen des Anspruchs der Antragsstellerin den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen von Herrn Yoleri an. Die Tatsache, dass das Landgericht Hamburg den dinglichen Arrest erlassen hat, zeigt, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, dass das Landgericht Hamburg nach dem schlüssigen Vortrag der Antragstellerin davon ausgeht, dass Ansprüche gegen Herrn Yoleri persönlich geltend gemacht werden können.
Anlegern der EECH AG ist daher dringend anzuraten, möglichst umgehend rechtliche Schritte einzuleiten, da im Wege einer Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip gilt, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron weiter.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.