Im Rechtsstreit der Deltoton AG mit der auf das Anlegerrecht spezialisierten Stuttgarter BSZ® e.V. Vertrauensanwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung unterlag die Deltoton AG den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten mit Urteil vom 26.03.2006 in der ersten Instanz und hat jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das OLG wird jetzt darüber zu entscheiden haben, ob die von der Deltoton AG beanstandete Verwendung ihres markenrechtlich geschützten Firmennamens als Keyword für eine Google Adword Anzeige gegen das Markengesetz verstößt.
BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: „Da die Frage, ob die Verwendung eines fremden Firmennamens im Internet als Keyword für eine Google Adwords Anzeige zulässig ist, bislang noch nicht vom Bundesgerichtshof entschieden wurde, freuen wir uns natürlich, an der Entwicklung dieser spannenden Rechtsfrage aktiv mitzuwirken. Allerdings haben wir den Eindruck, dass es der Deltoton AG hier weniger um eine angebliche markenrechtliche Verletzung an sich geht, sondern vielmehr darum, kritische Stimmen von Anlegeranwälten auf diese Art und Weise zu unterbinden.“
„So ist uns zum Beispiel aufgefallen, dass mittlerweile bei Eingabe des Keywords ‚Deltoton’ in der Internetsuchmaschine Google auch Anzeigen erscheinen, die auf eine regelrechte Kampagne gegen Anlegeranwälte hinauslaufen“, ergänzt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler von Brüllmann Rechtsanwälte. „Für eine dieser Seiten ist – was aus dem Impressum hervorgeht - die Deltoton AG selbst verantwortlich. Wir wollen und werden uns dadurch jedoch nicht davon abhalten lassen, unsere Meinung im Rahmen des rechtlich zulässigen zu äußern und uns auch weiterhin kritisch mit den Anlagemodellen von Kapitalanlagegesellschaften auseinandersetzen und betroffene und interessierte Anleger entsprechend informieren.“
Leider hat sich in der Vergangenheit nämlich sehr oft gezeigt, dass Anleger nicht ausreichend über das von ihnen erworbene Anlageprodukt informiert waren. Viele Anleger halten nach der Erfahrung von BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert beispielsweise eine atypische oder eine Kommanditbeteiligung oft für eine Art Lebensversicherung. Damit haben Unternehmensbeteiligungen dieser Art jedoch nichts gemeinsam. Dies zeigt, dass die uneingeschränkte Aufklärung und Information durch Dritte nicht nur zuzulassen, sondern im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung geradezu geboten ist.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deltoton" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: „Da die Frage, ob die Verwendung eines fremden Firmennamens im Internet als Keyword für eine Google Adwords Anzeige zulässig ist, bislang noch nicht vom Bundesgerichtshof entschieden wurde, freuen wir uns natürlich, an der Entwicklung dieser spannenden Rechtsfrage aktiv mitzuwirken. Allerdings haben wir den Eindruck, dass es der Deltoton AG hier weniger um eine angebliche markenrechtliche Verletzung an sich geht, sondern vielmehr darum, kritische Stimmen von Anlegeranwälten auf diese Art und Weise zu unterbinden.“
„So ist uns zum Beispiel aufgefallen, dass mittlerweile bei Eingabe des Keywords ‚Deltoton’ in der Internetsuchmaschine Google auch Anzeigen erscheinen, die auf eine regelrechte Kampagne gegen Anlegeranwälte hinauslaufen“, ergänzt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler von Brüllmann Rechtsanwälte. „Für eine dieser Seiten ist – was aus dem Impressum hervorgeht - die Deltoton AG selbst verantwortlich. Wir wollen und werden uns dadurch jedoch nicht davon abhalten lassen, unsere Meinung im Rahmen des rechtlich zulässigen zu äußern und uns auch weiterhin kritisch mit den Anlagemodellen von Kapitalanlagegesellschaften auseinandersetzen und betroffene und interessierte Anleger entsprechend informieren.“
Leider hat sich in der Vergangenheit nämlich sehr oft gezeigt, dass Anleger nicht ausreichend über das von ihnen erworbene Anlageprodukt informiert waren. Viele Anleger halten nach der Erfahrung von BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert beispielsweise eine atypische oder eine Kommanditbeteiligung oft für eine Art Lebensversicherung. Damit haben Unternehmensbeteiligungen dieser Art jedoch nichts gemeinsam. Dies zeigt, dass die uneingeschränkte Aufklärung und Information durch Dritte nicht nur zuzulassen, sondern im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung geradezu geboten ist.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deltoton" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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