Mittwoch, Dezember 04, 2019

Differenzgeschäfte (CFDs) : Achtung vor höchst kriminellen Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern!

Differenzgeschäfte oder CFDs (Contracts for Differences) sind Derivate, ausgenommen Optionen, Terminkontrakte, Swaps oder ausserbörsliche Termingeschäfte, deren Zweck darin besteht, dem Inhaber mittels Long- oder Shortpositionierungen zu ermöglichen, auf Veränderungen im Preis, Kurs oder Wert eines Basiswerts zu setzen.

CFDs sind in der Regel gehebelte Produkte, die nicht an einem Handelsplatz gehandelt werden. Die Preisgestaltung, die Handelsbedingungen und die Abrechnung der Produkte ist nicht standardisiert und intransparent. Die Kosten und Gebühren, die für den Handel mit CFDs anfallen, sind komplex und weit überteuert.

Die Anbieter von CFDs handeln in der Regel als direkte Gegenpartei, sodass ein Interessenkonflikt besteht. Sehr oft wird beziehungsweise wurde der Preis des Basiswerts bei Ablauf des CFD manipuliert oder die Laufzeit des CFD um Sekunden so verlängert, dass der Anbieter den CFD-Kontrakt nicht auszahlen musste.

Preis- und Handelsmanipulationen stehen beziehungsweise standen auf der Tagesordnung.

Hinzu kommt, dass die Anbieter anhand aggressiven Vermarktungspraktiken und irreführenden Werbungen den Anleger ihr Geld regelrecht aus den Fingern zogen.

Diese Umstände nahm die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Jahr 2018 zum Anlass, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger vorübergehend zu beschränken. Mittlerweile wurden die Beschränkungen von den nationalen europäischen Aufsichtsbehörden entsprechend verlängert.

Nicht nur Kleinanleger, sondern jeder Anleger wäre gut beraten, nicht in CFDs zu investieren.

Durch eine raffinierte Trading-Software werden den Anleger nach der Erstinvestition Trading-Gewinne vorgegaukelt, damit kontinuierlich mehr Geld investiert wird. Ständige Telefonanrufe der Anbieter verstärken den Investitionszwang der Anleger. Sobald eine gewisse Investitionssumme erreicht ist, tritt plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein.

Vielfach existieren auch betrügerische Anbieter, bei denen die investierten Gelder gar nie zum Erwerb der CFDs verwendet werden, sondern sogleich über Tarn- und Scheinfirmen in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die Trading-Anzeigen auf den Plattformen allesamt nur fiktiv sind und Gewinne vortäuschen, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.
Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, die Geschädigten zu weiteren Investitionen zu locken.

Kürzlich werben Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kommt aber noch ärger!

Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Geschädigten investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:

  • AlphaFinancialGroup
  • BigOption
  • Centrobank
  • CT Option
  • Geneva Option
  • GTP Capital
  • Invest.com
  • Invory Option
  • Option500
  • Option888
  • Plusoption.com
  • Prestige Option
  • Safemarkets
  • Secondinvest.com
  • Stackoptions
  • Stockpairs
  • Trade.com
  • Tradorax
  • UB4Trade
  • UK Options
  • VX Markets
  • wmoptions

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3% des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

  • Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.

Nach Einschätzung der ESK Rechtsanwälte stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Die ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Betroffene in ihren Anliegen und stehen ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829

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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

OneCoin: Ein groß angelegter Anlegerbetrug.

Bereits im Jahr 2017 hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Geschäfte mit „OneCoins“ in Deutschland untersagt. Betroffen waren die Onecoin Ltd (Dubai), OneLife Network Ltd (Belize), One Network Services Ltd (Sofia/Bulgarien) und die IMS International Marketing Services GmbH.


Eine entsprechende Warnmitteilung gab es unter anderem auch von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).

Gründerin von OneCoin (www.onecoin.eu) war die Bulgarin Ruja Ignatova.

Wie sich nunmehr bewahrheitete, handelte es sich bei OneCoin um ein grossangelegten Anlegerbetrug, bei dem die Anleger gesamthaft mehr als 4 Milliarden US-Dollar verloren. Derzeit ist unbekannt, wo das Geld der Anleger geblieben ist. Ruja Ignatova ist untergetaucht.

Tatsächlich war OneCoin keine Kryptowährung, sondern soll es sich um ein perfides Pyramidenspiel, oder auch Schneeballsystem genannt (in Englisch: „Ponzi Scheme“), gehandelt haben.

Mittlerweile ermittelt bereits das amerikanische FBI in dieser Sache.

Den Stein ins Rollen brachte der Bruder von Ruja Ignatova, der aus Angst vor möglichen Vergeltungsmassnahmen durch Ignatova und ihr Umfeld in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden solle.

Das Wichtigste, was Sie als Opfer nach dem Verlust ihrer investierten Gelder tun können, ist sich Hilfe bei einem Anwalt mit ausreichend Wissen und Erfahrung zu holen. Die hier berichtende ESK Anlegerschutzkanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet und unterstützt Betroffene Anleger gerne.

Die Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern:  Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das Handwerk zu legen. So wie es der Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von Strafanzeigen.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

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Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.

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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail



360SmartFX / Game Capital Ads Limited: Auf der Warnliste der FMA

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.wordpress.com am 04. Dezember 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
360SmartFX / Game Capital Ads Limited
Suite 305, Griffith Corporate Center, Postfach 1510
Beachmont, Kingstown
St. Vincent und die Grenadinen
https://360smartfx.com
support@360smartfx.com

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, lizenzpflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Daher ist die Annahme von Geldern anderer Parteien zum Zwecke der Verwaltung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BWG) nicht zulässig.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger melden sich unter: ESK-Schutzbund@email.de





Wie Unternehmer die Blockchain-Technologie als Mittel zur Unternehmensfinanzierung nutzen können.

Innovative Unternehmen nutzten seit geraumer Zeit die Neuartigkeit der Blockchain-Technologie als Mittel zur Unternehmensfinanzierung. Diese Finanzierungsmethode wird heutzutage unten dem Begriff Security Token Offering (STO) erfasst.

Unternehmen können dabei Eigenkapitalinstrumente (zB Aktien), Fremdkapitalinstrumente (zB Anleihen) oder Hybridprodukte in Form von Token emittieren. Token können als Wertrechte angesehen werden, die auf einer dezentralen Datenbank (Blockchain) ausgegeben und dort übertragen werden.

Als erste Adresse für das Token-Geschäft hat sich das Fürstentum Liechtenstein in Position gebracht. In Liechtenstein tritt am 01.01.2020 das weltweit erste Gesetz über Token und VT-Dienstleister (kurz: „TVTG“) in Kraft. Umgangssprachlich wird es auch „Blockchain-Gesetz“ genannt. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Blockchain-Anwendungen bezweckt es die Schaffung von Rechtssicherheit und die Stärkung des Kundenschutzes.

Ungeachtet der durch das TVTG eingeführten Rechtslage, sind beim öffentlichen Angebot von Security Token weiterhin die Bestimmungen nach der neuen EU-Prospektverordnung (EU) 2019/1129 zu beachten.

Der UTR e.V. bietet über seinen Liechtensteiner Vertragsanwalt ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt Kapitalmarkt und FinTech und informiert auch ausführlich über bestehende Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts.

Diese Kanzlei betreut aktuell mehrere STO-Emittenten beim öffentlichen Angebot von Anleihen und Aktien in Form von Token. Besonders stolz sind die Anwälte darauf, dass kürzlich ein Prospekt für das öffentliche Angebot von tokenisierten Aktien von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein als erstes in Liechtenstein gebilligt wurde. Der Prospekt wurde dabei als EU-Wachstumsprospekt nach der neuen EU-Prospektverordnung, die seit 21.07.2019 gilt, erstellt.

Für Unternehmen welche die Neuartigkeit der Blockchain-Technologie für eine Aktienemission in Form eines STO (Security Token Offerings) oder eine tokenisierte Schuldverschreibung auf einem angesehenen Finanzplatz nutzen möchten, erbringen diese Rechtsanwälte für Mitglieder der ESK-Fördergemeinschaft Blockchain-Technologie nachstehende Leistungen:

  • Umfassende Beratung in Sachen Blockchain und Kryptowährung
  • Ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech. 
  • Beratung von Start-Ups in Sachen Blockchain und Kryptowährung
  • Gesamtheitliche Beratung bei Security Token Offerings (STOs)
  • Erstellung von Rechtsgutachten (Legal Opinion)
  • Erstellung des Wertpapierprospekts
  • Erstellung der Basisinformationen

Die Anwälte übernehmen  die rechtliche Beratung bei der Erstellung des Token-Prospekts und erstellten das rechtliche Gutachten. Der Prospekt wird nach der neuen EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129, die seit 21. Juli 2019 gilt, als EU-Wachstumsprospekt erstellt. Diese Rechtsanwälte haben bereits  den ersten  gebilligten Token Prospekt nach der neuen EU-Prospektverordnung in Liechtenstein erstellt.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK verbundene Vertragsanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechende Anwälte. Interessierte Unternehmen können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft Blockchain-Technologie anfordern.

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Dienstag, Dezember 03, 2019

Weckruf oder Panikmache. Hart aber Fair: Braucht das Klima eine Öko-Revolution?

Immer deutlicher zeigen sich mittlerweile die Folgen jener Panikmache, dass es eigentlich um die Erde geschehen ist. »Der Mensch« heize mit seinem Handeln das »Weltklima« auf, für ihn bestünde keine Überlebenschance mehr.

»Wir« rasen auf drei Grad Erwärmung zu, donnern Klima-Obergurus wie der Generalsekretär der UN António Guterres den armen Seelen zu und rasen selbst in ihren Flugzeugen rund um die Welt – jetzt nach Madrid, wo gerade der nächste »Weltklimagipfel« begonnen hat. Ein Massenereignis, zu dem geschätzt 25.000 Personen aus aller Welt für zwei Wochen einfallen und über Wetter und Klima reden und darüber, wieviel fürs CO2 den Menschen noch abgenommen werden kann. Übrig bleiben verwirrte, verirrte Köpfe, die die Demokratie für unfähig halten und sie abgeschafft sehen wollen. Das hatten auch schon Wissenschaftler vom Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung gefordert.

Auch bei hart aber fair zeigten sich die totalitären Folgen jener Panikmache und »fünf vor zwölf«-Rufe, wie sie ein Vertreter der Organisation »Extinction Rebellion« erschreckend eindeutig ausgesprochen hat. »Die Regierung versagt und handelt nicht«. Also müssen „wir, die Guten«, handeln, Braunkohletagebaue besetzen und selbst das Abschalten der Kraftwerke in die Hand nehmen.

Der Klimanotstand wird ausgerufen.

Plasberg fragt den pensionierten Klimaforscher Hans von Storch: Wo beginnt die Vernunft, wo die Hysterie? Von Storch war bis Ende 2015 Direktor am Institut für Klimaforschung des Helmholtz Zentrums in Geesthacht und Professor an der Universität Hamburg und gehört zu den eher unaufgeregten Zeitgenossen, die sagen: »Es gibt menschengemachten Klimawandel, da sind wir uns einig – mehr aber auch nicht.« Zuwider sind ihm Lautsprecher wie Hans Joachim Schellnhuber vom Potsdamer Klimafolgenforschungsinstitut, die unter anderem auch auf grünen Parteitagen »Das Ende ist nahe« rufen.

»Wir schlittern in eine Ökodiktatur«, befürchtet Rainer Hank, Wirtschaftsredakteur der FAZ.

Bärbel Höhn, Grüne und langjährige Umweltministerin in NRW, erinnert sich an alte Zeiten, als sie noch jung war und rennen und demonstrieren konnte. Heute reicht es noch zur »Energiebeauftragten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Afrika«, für viele Langstreckenflüge nach Afrika und zur Auffassung, es müsse wieder der Druck von der Straße kommen. Sie findet es gut, dass es FFF gibt.

Eine Nummer härter, wie Moderator Plasberg hart aber fair sagt, geht Tino Pfaff ran. Der wurde 1984 in Gotha geboren, studierte nach dem Abitur »soziale Arbeit« in Erfurt bis 2018 und setzt das derzeit an der Universität Jena fort in Gesellschaftstheorie. Der ewige Student weiß: »Es braucht eine gewaltfreie Rebellion.« Denn: »Da demonstrieren wir und demonstrieren, und es tue sich nix, nix passiert.« Das Mitglied von Extinction Rebellion grenzt sich gegenüber Fridays for Future ab: Die melden ihre Demonstrationen an. Sie dagegen besetzen Tagebaue und Braunkohlebagger.

Einige eingespielte Szenen aus London zeigen, wie dort wütende Pendler sehr rasch die Proteste der britischen Extinction Rebellion-Kollegen beenden. Sie ziehen Blockierer, die auf dem Dach von U-Bahnen Wagen stehen und deren Weiterfahrt verhindern, kurzerhand herunter und zeigen ihnen deutlich, was sie von dieser Art von Protest halten. Kühn sagt Tino Pfaff frisch hinaus: »Wir überschreiten Grenzen noch gewaltfrei.« Das »noch« ist nicht zu überhören.

Die jungen Leute bringen sich einfach anders in die Demokratie ein, interpretiert Nina Kronjäger.

Die ist Schauspielerin, bemüht sich um eine »klimabewusste Lebensweise«, und leider hat ihr niemand ein Drehbuch für hart aber fair geschrieben. So sagt sie einfach, dass ihr die Institutionen zu schwerfällig sind. Das mit den Protesten, das tun die jungen Leute nicht für sich, sondern für eine Gemeinschaft, für uns alle, verkündet sie ins Studio hinein.

Für Plasberg klingt das alles sehr nach Notstand und er fragt Rainer Hank. Dem bereiten Radikalisierung und zunehmende Demokratieentfremdung Sorgen. »Diesen Empörungsradikalismus sehe ich kritisch.«
Ob er auch Notstandsgefühle habe, fragt Plasberg – hart aber fair – Hans von Storch: »Nein. Doch die Dimension des Problems wird nicht anerkannt.« Er meint damit den geringen Anteil Deutschlands. Weltweit würden 30 Gigatonnen CO2 pro Jahr in die Atmosphäre geblasen. Doch dem CO2 sei es egal, woher es kommt. Die Wissenschaft sage nur, dass diese Menge im Jahre 2050 auf null reduziert werden solle. Mehr sage sie nicht. Deutschland trage dazu nur eine Gigatonne CO2 bei. Über die 30 Gigatonnen der anderen rede keiner, konstatiert von Storch. Aber es ändere sich, darauf weist von Storch mehrfach hin, nicht wirklich etwas, wenn Deutschland mit hohem Aufwand seine Gigatonne Anteil reduziere. Der Klimawandel kümmere die Leute in anderen Ländern kaum.

Bärbel Höhn klopft sich auf die Schulter, bereits 1995 gesagt zu haben, »wir« dürften keinen neuen Braunkohletagebau mehr eröffnen. Was sie nicht dazu sagt, ist, dass ihre Grünen seinerzeit mit der SPD im Kabinett Kraft für den Braunkohletagebau Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen gestimmt haben.

Dafür predigt sie: »Wir müssen den Leuten klarmachen, es geht auch mit erneuerbaren Energien!« Niemand bei hart aber fair widerspricht, wie das denn gehen solle zum Beispiel in den vergangenen Wochen, als die üblichen herbstlichen Hochnebelwetterlagen mit wenig oder keinem Wind herrschten und weder Fotozellen noch Windräder Strom lieferten. Bärbel Höhn hätte sich bei den französischen Atomkraftwerken oder den polnischen Braunkohlekraftwerken bedanken können, die noch Strom liefern, wenn im kraftwerkfreien Deutschland wieder Mangel herrscht.

In einer ordentlichen Sendung wäre jemand wie Pfaff damit konfrontiert worden, dass preiswerte und allgemein verfügbare Energie Voraussetzung für die Weiterentwicklung von Gesellschaften ist.

Stattdessen wird bei hart aber fair das Hohelied auf die Windräder gesungen und sich am Ende der Sendung über jene lustig gemacht, die etwas gegen einen Windradpark vor ihrem Schlafzimmer haben und sich nun zu wehren beginnen. Höhn meinte sogar am Schluss, ein Windrad mehr oder weniger falle doch kaum mehr ins Gewicht, wenn man schon eine Autobahn vor der Haustür habe. Im Ruhrgebiet sei es eben nun mal lauter.

Jemand hätte hart aber fair erwähnen können, dass Windräder eine mittelalterliche Form der Energieerzeugung seien, die zu wenig und zu unsichere Energie liefere. Nicht umsonst hat sich die Menschheit davon gelöst und weiterentwickelt, als mit der Kohlekraft die nächste Stufe erreicht wurde und gleichmäßig preiswerte elektrische Energie erzeugt werden konnte.

Aber dann funktionierte ja die Geschichte vom ach so bösen CO2 nicht mehr, Menschen in Angst und Panik zu versetzen. Pfaff: Der Generalsekretär der UN habe gesagt, wir steuern auf eine drei-Grad-Welt zu. Statt einer Begründung verkündet er gläubig: „Der Herr Schellnhuber habe dies gesagt.«

Von Storch kommentiert ironisch: »Ach ja?« Wieder kam heraus, dass er den Populisten unter den Klimaaktivisten nicht mag. Für ihn begann der Sündenfall der Klimawissenschaftler, als sie glaubten, politisch aktiv werden zu müssen und politische Interessen zu verfolgen: »Als Wissenschaftler werden wir nicht beschäftigt, die Welt zu verbessern, sondern sie zu beschreiben.« Und: »Sehr viele meiner Kollegen haben die Schnauze voll von den Übertreibungen.«

Hank pflichtet bei: »Empörung hilft nicht weiter.« Man solle lieber darüber nachdenken, welchen Preis CO2 haben solle. Man müsse weg von der fünf-vor-zwölf-Uhr Panik kommen. »Das sind falsche Bilder. Apokalypse sind religiöse Bewegungen.« Wohin die Panik und Apokalypse führen, zeigt sich bei dem gläubig verwirrten Pfaff. Handeln müsse man jetzt, fordert er und die Regierung müsse befolgen, was Extinction Rebellion sagt.

Plasberg angesichts solchen Tobaks etwas verdutzt: »Bisher haben wir dafür den Bundestag. Wollen Sie wirklich Ökoräte?« »Durchaus«, beharrt Pfaff, die Bundesregierung sei nicht mehr handlungsfähig. »Wenn die Regierung nicht handelt, ist die Demokratie in Gefahr!«

Verblüffend immer wieder, wie plötzlich Demokratiefeindlichkeit und Hang zu autoritärem Handeln ausbrechen. Kräftig genährt werden solche Tendenzen durch Panikattacken aus der Ecke der „Klimaforscher“ und derjenigen, die prächtig über NGOs und die angehängte Klimapanikindustrie verdienen. Außerdem feuern flankierend auch zunehmend »Philosophen« ihre »Nieder mit der Demokratie«-Salven in die Menge und tun damit ein Übriges.
Der Extinction Rebellion-Jünger Pfaff gerät in Panik und niemand beruhigt ihn: Es gehe um eine drohende Klimakatastrophe. »Wir befinden uns im größten Massensterben seit den Dinosauriern.« Kann man ja so mal hineinwerfen – weit davon entfernt, irgendwelche Belege oder Begründungen hervorzubringen. Hans von Storch fragt mehrfach nach, Pfaff kann aber nicht antworten. Wie verwirrt erst wäre er gewesen, hätte man ihn nach solchen grundlegenden Prozessen wie der Photosynthese gefragt, und wie wichtig das CO2 als Rohstoff für das Wachstum der grünen Pflanzen ist und wie die Ozeane ganz, ganz viel CO2 speichern können – abhängig von der Temperatur.

Dass es jedoch einen beachtlichen Teil von Mitmenschen geben muss, der jener Klimapanik nicht folgt, zeigte sich vor kurzem angesichts des orkanartigen Erfolges einer Gruppe mit Namen »Fridays for Hubraum«. Binnen weniger Tage schlossen sich dieser neuen Facebook-Gruppe mehr als eine halbe Million an. Die Gruppe hatte offenbar einen Nerv getroffen. Einer der Gründer, Auto-Tuner Christopher Grau folgerte als Gast bei hart aber fair im Einzelgespräch: »Die Bevölkerung geht mit der Panik nicht mit.«

Autor: Holger Douglas
***
Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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e-mail: dokudrom@email.de


Aufgespießt: Schlittern wir in eine Ökodiktatur? Kann jetzt jeder seinen persönlichen Notstand ausrufen?

Aufgespießt: Schlittern wir in eine Ökodiktatur? Kann jetzt jeder seinen persönlichen Notstand ausrufen?

Der Ausruf des Klimanotstands durch die EU heizt die Klimahysterie  weiter an und macht die grünen NGO´s noch mächtiger, als sie es ohnehin schon sind. Der Begriff Klimanotstand  dient den grünen Frontkämpfern nunmehr als Legitimation und  Sammelbegriff für weitere Aktionen zum Thema Klimawandel.

Der Wortbestandteil „Notstand“ sorgt dafür, dass den Grünen Aktivitäten künftig nicht aufschiebbare Priorität zugeschrieben werden. Es ist also mit weiteren extrem teuren Maßnahmen zu rechnen, die der wirtschaftlichen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Europas weiterhin enorm schaden werden.

Notstand ist immer eine Gefahr für die Demokratie. Der Klimawandel hat die Gesellschaft bereits gespalten. Die einen glauben daran, dass der Klimawandel von den Menschen verursacht wird, die anderen die das nicht glauben, werden als Klimaleugner ausgegrenzt.

Einige der sogenannten Klimaaktivisten haben ihr kollektives Handeln radikalisiert und in antidemokratische Dimensionen gelenkt. Hier ist dann die Bezeichnung „Klimaaktivist“ nicht mehr angebracht. Das sind Straftäter.

Die zunehmende Polarisierung der Meinungen verstärkt den Konflikt  und die ideologische Trennung zwischen den gegensätzlichen Ansichten. Die Medien tragen dazu bei, dass den extremsten Meinungen ein unverhältnismäßiger Einfluss verliehen wird.

Der Druck der Klimademos hat dazu geführt, dass viele Bürger glauben, die Politiker würden nicht mehr oder nicht ausreichend ihre Interessen vertreten. Sie verbünden sich mit Gleichgesinnten und werden zur Bewegung. Diese Bewegungsidendität kann das Denken und Handeln von Menschen komplett auf den Kopf stellen. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch akzeptiert, was dem eigenen Weltbild entspricht.

„Jeder kann dann seinen eigenen persönlichen Notstand ausrufen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

  • Wohnungsnotstand
  • Armutsnotstand
  • Pflegenotstand
  • Niedriglohnnotstand
  • Rentennotstand
  • Energiearmutsnotstand
  • Demokratienotstand

Jeder kann diese Liste mit seinem persönlichen Notstand ergänzen.

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Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Weckruf oder Panikmache. Hart aber Fair: Braucht das Klima eine Öko-Revolution?


PIM-Gold: Gläubiger können ab sofort ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Am Montag den 02. Dezember 2019 hat das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren für den PIM Goldhändler aus Heusenstamm eröffnet.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  02.12.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Insolvenzverfahren bei PIM Gold eröffnet. Der Verdacht eines Schneeballsystems steht im Raum.

Heute hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei PIM Gold gemeldet. Den entsprechenden Beschluss hat das Amtsgericht Offenbach gefasst. Damit endet die Wartezeit der geschädigten Anleger, die ab sofort ihre Forderungen anmelden können. Praktischer Weise warten sie aber auf die in den nächsten Wochen zu verschickenden Briefe des Insolvenzverwalters, in dem entsprechende Formulare enthalten sein werden. Wie viel am Ende von dem einbezahlten Anlegerkapital übrig bleiben wird, ist noch völlig offen. Zu groß ist das Chaos, das der Insolvenzverwalter bei Aufnahme seiner Tätigkeit vorgefunden hat.

Schneeballsystem? 

Ein sehr wichtiger Hinweis zum Geschäftsmodell von PIM Gold ist der offen ausgesprochene Verdacht eines Schneeballsystems: „Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen jedoch die Zins-Zahlungen nach Art eines Schneeballsystems aus neu eingeworbenen Kundengeldern ausgezahlt worden sein.“ Anders als von PIM dargestellt, wurden die Zinsen also nicht durch den Kauf und das Recycling von Altgold erwirtschaftet. Wenn sich das bestätigt, hätte das weitreichende Konsequenzen für noch vor der Insolvenz ausgestiegene Anleger und die Vermittler. Metoja untersucht sämtliche Möglichkeiten für eine Mehrung der Insolvenzmasse. Dazu „prüft er die Geltendmachung eventueller Ansprüche gegen Vermittler oder Dritte zugunsten der Insolvenzmasse.“

Soll-Bestände? 

Zu der heutigen Presseinformation passt ein seit Tagen immer wieder im Hintergrund aufgeworfenes Thema, wonach die Goldbestände der Kunden systematisch falsch sein könnten. Angeblich gibt es eine Gruppe von über 50 Anlegern und Vermittlern, die davon überzeugt sind, dass Goldauslieferungen teilweise als –Enlieferung und Auszahlungen als Einzahlungen verbucht wurden. Damit hätten Anleger zum Teil viel zu viel Gold ausgehändigt bekommen oder die heute in den Büchern stehenden Forderungen wären systematisch zu hoch. Auch Vermittler sollen so zu hohe Provisionen erhalten haben, was ebenfalls zur Erklärung der Fehlbestände beitragen würde. Aufgrund des fehlenden Warenwirtschaftssystems wird sogar kolportiert, dass sich angeblich Mitarbeiter an den Beständen bedient haben. Die Nichtnennung eines möglichen Forderungsbetrages durch den Insolvenzverwalter spricht für diese gewagte Theorie. Investmentcheck ist der Fall einer Anlegerin bekannt, bei der ein solcher Systemfehler plausibel erscheint. Vermutlich wird Metoja deshalb bei der Forderungsanmeldung entsprechende Kopien von Einzahlungen anfordern, um die Ordnungsmäßigkeit der Ansprüche prüfen zu können.

Loipfinger’s Meinung. 

Wenn Metoja die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf ein Schneeballsystem zitiert, dann ist das ein sehr harter Vorwurf mit weitreichenden Konsequenzen. Die Möglichkeit einer Anfechtung von Zahlungen in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantragsstellung wird damit deutlich wahrscheinlicher. Das immer offenbarer werdende Chaos in der Buchhaltung und dem Warenwirtschaftssystem von PIM Gold ist für ein Kapital sammelndes Unternehmen völlig untragbar. Warum hat die Finanzaufsicht BaFin hier nichts unternommen? Schon vor Jahren gab es dort „zahlreiche Kundenbeschwerden“, die zu nichts als einem folgenlosen Schriftwechsel führten.

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NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Montag, Dezember 02, 2019

OMC Markets: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 02.12.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
OMC Markets
Personal Found LTD Sofia 1000
Geo Milev residential area
17 Andrei Nikolov Str., ap.4
Telephone: 03300271542; 03300271643; 03300271610
support@omcmarkets.com; compliance@omcmarkets.com; compliancemain@omcmarkets.com;info@omcmarkets.com
www.omcmarkets.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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