Am Montag
den 02. Dezember 2019 hat das Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren für
den PIM Goldhändler aus Heusenstamm eröffnet.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 02.12.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Insolvenzverfahren bei
PIM Gold eröffnet. Der Verdacht eines Schneeballsystems steht im Raum.
Heute hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Renald
Metoja von der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens bei PIM Gold gemeldet. Den entsprechenden Beschluss hat das
Amtsgericht Offenbach gefasst. Damit endet die Wartezeit der geschädigten
Anleger, die ab sofort ihre Forderungen anmelden können. Praktischer Weise
warten sie aber auf die in den nächsten Wochen zu verschickenden Briefe des
Insolvenzverwalters, in dem entsprechende Formulare enthalten sein werden. Wie
viel am Ende von dem einbezahlten Anlegerkapital übrig bleiben wird, ist noch
völlig offen. Zu groß ist das Chaos, das der Insolvenzverwalter bei Aufnahme
seiner Tätigkeit vorgefunden hat.
Schneeballsystem?
Ein sehr wichtiger Hinweis zum Geschäftsmodell von PIM Gold
ist der offen ausgesprochene Verdacht eines Schneeballsystems: „Nach den
Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen jedoch die Zins-Zahlungen nach Art
eines Schneeballsystems aus neu eingeworbenen Kundengeldern ausgezahlt worden
sein.“ Anders als von PIM dargestellt, wurden die Zinsen also nicht durch den
Kauf und das Recycling von Altgold erwirtschaftet. Wenn sich das bestätigt,
hätte das weitreichende Konsequenzen für noch vor der Insolvenz ausgestiegene
Anleger und die Vermittler. Metoja untersucht sämtliche Möglichkeiten für eine
Mehrung der Insolvenzmasse. Dazu „prüft er die Geltendmachung eventueller
Ansprüche gegen Vermittler oder Dritte zugunsten der Insolvenzmasse.“
Soll-Bestände?
Zu der heutigen Presseinformation passt ein seit Tagen immer
wieder im Hintergrund aufgeworfenes Thema, wonach die Goldbestände der Kunden
systematisch falsch sein könnten. Angeblich gibt es eine Gruppe von über 50
Anlegern und Vermittlern, die davon überzeugt sind, dass Goldauslieferungen
teilweise als –Enlieferung und Auszahlungen als Einzahlungen verbucht wurden.
Damit hätten Anleger zum Teil viel zu viel Gold ausgehändigt bekommen oder die
heute in den Büchern stehenden Forderungen wären systematisch zu hoch. Auch
Vermittler sollen so zu hohe Provisionen erhalten haben, was ebenfalls zur
Erklärung der Fehlbestände beitragen würde. Aufgrund des fehlenden
Warenwirtschaftssystems wird sogar kolportiert, dass sich angeblich Mitarbeiter
an den Beständen bedient haben. Die Nichtnennung eines möglichen
Forderungsbetrages durch den Insolvenzverwalter spricht für diese gewagte
Theorie. Investmentcheck ist der Fall einer Anlegerin bekannt, bei der ein
solcher Systemfehler plausibel erscheint. Vermutlich wird Metoja deshalb bei
der Forderungsanmeldung entsprechende Kopien von Einzahlungen anfordern, um die
Ordnungsmäßigkeit der Ansprüche prüfen zu können.
Loipfinger’s Meinung.
Wenn Metoja die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf ein
Schneeballsystem zitiert, dann ist das ein sehr harter Vorwurf mit
weitreichenden Konsequenzen. Die Möglichkeit einer Anfechtung von Zahlungen in
den letzten vier Jahren vor Insolvenzantragsstellung wird damit deutlich
wahrscheinlicher. Das immer offenbarer werdende Chaos in der Buchhaltung und
dem Warenwirtschaftssystem von PIM Gold ist für ein Kapital sammelndes
Unternehmen völlig untragbar. Warum hat die Finanzaufsicht BaFin hier nichts
unternommen? Schon vor Jahren gab es dort „zahlreiche Kundenbeschwerden“, die
zu nichts als einem folgenlosen Schriftwechsel führten.
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Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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