Innovative Unternehmen nutzten seit geraumer Zeit die
Neuartigkeit der Blockchain-Technologie als Mittel
zur Unternehmensfinanzierung. Diese Finanzierungsmethode wird heutzutage
unten dem Begriff Security Token Offering (STO) erfasst.
Unternehmen können dabei Eigenkapitalinstrumente (zB Aktien),
Fremdkapitalinstrumente (zB Anleihen) oder Hybridprodukte in Form von
Token emittieren. Token können als Wertrechte angesehen werden, die auf
einer dezentralen Datenbank (Blockchain) ausgegeben und dort übertragen werden.
Als erste Adresse für das Token-Geschäft hat sich das
Fürstentum Liechtenstein in Position gebracht. In Liechtenstein tritt
am 01.01.2020 das weltweit erste Gesetz über Token und
VT-Dienstleister (kurz: „TVTG“) in Kraft. Umgangssprachlich wird es auch
„Blockchain-Gesetz“ genannt. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von
Blockchain-Anwendungen bezweckt es die Schaffung von Rechtssicherheit und die
Stärkung des Kundenschutzes.
Ungeachtet der durch das TVTG eingeführten Rechtslage, sind
beim öffentlichen Angebot von Security Token weiterhin die Bestimmungen nach
der neuen EU-Prospektverordnung (EU) 2019/1129 zu beachten.
Der UTR e.V. bietet über seinen Liechtensteiner
Vertragsanwalt ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt
Kapitalmarkt und FinTech und informiert auch ausführlich über bestehende Ausnahmen
von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts.
Diese Kanzlei betreut aktuell mehrere STO-Emittenten beim
öffentlichen Angebot von Anleihen und Aktien in Form von Token. Besonders stolz
sind die Anwälte darauf, dass kürzlich ein Prospekt für das öffentliche Angebot
von tokenisierten Aktien von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein als
erstes in Liechtenstein gebilligt wurde. Der Prospekt wurde dabei
als EU-Wachstumsprospekt nach der neuen EU-Prospektverordnung, die
seit 21.07.2019 gilt, erstellt.
Für Unternehmen welche die Neuartigkeit der
Blockchain-Technologie für eine Aktienemission in Form eines STO
(Security Token Offerings) oder eine tokenisierte Schuldverschreibung auf einem
angesehenen Finanzplatz nutzen möchten, erbringen diese Rechtsanwälte für
Mitglieder der ESK-Fördergemeinschaft Blockchain-Technologie nachstehende
Leistungen:
- Umfassende
Beratung in Sachen Blockchain und Kryptowährung
- Ganzheitliche
Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.
- Beratung
von Start-Ups in Sachen Blockchain und Kryptowährung
- Gesamtheitliche
Beratung bei Security Token Offerings (STOs)
- Erstellung
von Rechtsgutachten (Legal Opinion)
- Erstellung
des Wertpapierprospekts
- Erstellung
der Basisinformationen
Die Anwälte übernehmen
die rechtliche Beratung bei der Erstellung
des Token-Prospekts und erstellten das rechtliche Gutachten. Der
Prospekt wird nach der neuen EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129,
die seit 21. Juli 2019 gilt, als EU-Wachstumsprospekt erstellt. Diese
Rechtsanwälte haben bereits den
ersten gebilligten Token Prospekt nach
der neuen EU-Prospektverordnung in Liechtenstein erstellt.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem ESK verbundene
Vertragsanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechende
Anwälte. Interessierte Unternehmen können kostenlos und unverbindlich mittels
Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das
Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft Blockchain-Technologie
anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen