Bereits im Jahr 2017 hat die deutsche Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Geschäfte mit „OneCoins“ in Deutschland
untersagt. Betroffen waren die Onecoin Ltd (Dubai), OneLife Network Ltd (Belize),
One Network Services Ltd (Sofia/Bulgarien) und die IMS International Marketing
Services GmbH.
Eine entsprechende Warnmitteilung gab es unter anderem auch
von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).
Gründerin von OneCoin (www.onecoin.eu) war die
Bulgarin Ruja Ignatova.
Wie sich nunmehr bewahrheitete, handelte es sich bei OneCoin
um ein grossangelegten Anlegerbetrug, bei dem die Anleger gesamthaft mehr
als 4 Milliarden US-Dollar verloren. Derzeit ist unbekannt, wo das
Geld der Anleger geblieben ist. Ruja Ignatova ist untergetaucht.
Tatsächlich war OneCoin keine Kryptowährung, sondern soll es
sich um ein perfides Pyramidenspiel, oder
auch Schneeballsystem genannt (in Englisch: „Ponzi Scheme“),
gehandelt haben.
Mittlerweile ermittelt bereits das amerikanische
FBI in dieser Sache.
Den Stein ins Rollen brachte der Bruder von Ruja Ignatova,
der aus Angst vor möglichen Vergeltungsmassnahmen durch Ignatova und ihr Umfeld
in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden solle.
Das Wichtigste, was Sie als Opfer nach dem Verlust ihrer
investierten Gelder tun können, ist sich Hilfe bei einem Anwalt mit ausreichend
Wissen und Erfahrung zu holen. Die hier berichtende ESK
Anlegerschutzkanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet und
unterstützt Betroffene Anleger gerne.
Die Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern:
Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das
Handwerk zu legen. So wie es der Kooperation des österreichischen
Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist,
Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von
Strafanzeigen.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen
sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene
Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit
Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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