Mittwoch, Dezember 04, 2019

OneCoin: Ein groß angelegter Anlegerbetrug.

Bereits im Jahr 2017 hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Geschäfte mit „OneCoins“ in Deutschland untersagt. Betroffen waren die Onecoin Ltd (Dubai), OneLife Network Ltd (Belize), One Network Services Ltd (Sofia/Bulgarien) und die IMS International Marketing Services GmbH.


Eine entsprechende Warnmitteilung gab es unter anderem auch von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).

Gründerin von OneCoin (www.onecoin.eu) war die Bulgarin Ruja Ignatova.

Wie sich nunmehr bewahrheitete, handelte es sich bei OneCoin um ein grossangelegten Anlegerbetrug, bei dem die Anleger gesamthaft mehr als 4 Milliarden US-Dollar verloren. Derzeit ist unbekannt, wo das Geld der Anleger geblieben ist. Ruja Ignatova ist untergetaucht.

Tatsächlich war OneCoin keine Kryptowährung, sondern soll es sich um ein perfides Pyramidenspiel, oder auch Schneeballsystem genannt (in Englisch: „Ponzi Scheme“), gehandelt haben.

Mittlerweile ermittelt bereits das amerikanische FBI in dieser Sache.

Den Stein ins Rollen brachte der Bruder von Ruja Ignatova, der aus Angst vor möglichen Vergeltungsmassnahmen durch Ignatova und ihr Umfeld in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden solle.

Das Wichtigste, was Sie als Opfer nach dem Verlust ihrer investierten Gelder tun können, ist sich Hilfe bei einem Anwalt mit ausreichend Wissen und Erfahrung zu holen. Die hier berichtende ESK Anlegerschutzkanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise auf diesem Gebiet und unterstützt Betroffene Anleger gerne.

Die Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern:  Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das Handwerk zu legen. So wie es der Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von Strafanzeigen.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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