So können sich nicht nur umweltbewusste Personen zum
Beispiel an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen.
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber
empfindliche Verluste.
Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst
auf den zweiten Blick. Vordergründig sind sie renditestark, modern,
zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte
und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden.
Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche
wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der
Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger,
zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit
geführt hätten.
Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern,
die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da
sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“ Dabei lauert nach Ansicht von
Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die
Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge
oft kaum!“
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 06.11.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
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Balsa-Investments von
ShareWood sollen geschreddert werden. Nur noch Dünger.
Eigentlich sollten Anleger der ShareWood Switzerland AG aus
Zürich Geld mit dem Anbau von Balsa-Holz in Brasilien verdienen. Jetzt wurde
ihnen allerdings offenbart, dass das Holz niemand mehr braucht. Die Nachfrage
sei eingebrochen und deshalb das Holz nichts mehr wert.
Die effizienteste und nachhaltigste Lösung würde darin
bestehen, „das Holz der geschlagenen Bäume fachgerecht zu zerkleinern und
gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten“. Weil selbst ShareWood einräumt,
dass dies eine „große Enttäuschung ist“, räumten die Schweizer aus Kulanz ein,
dafür nicht auch noch Kosten in Rechnung zu stellen und boten einen kostenlosen
Baumtausch an.
Hintergrund.
Anleger investierten seit ShareWood-Gründung in 2007 unter
anderem in die Aufforstung von Balsa-Bäumen in Brasilien. Das besonders leichte
Holz würde schnell wachsen und eine hohe Nachfrage für Propeller von
Windenergieanlagen, zum Brücken- und Flugzeugbau oder einfach nur als leichter
aber besonders stabiler Baustoff Verwendung finden. Nach fünf Jahren sollte das
Balsa-Holz erntereif sein und den Anlegern eine tolle Rendite bescheren.
ShareWood versprach den Anlegern Eigentümer der Bäume zu werden und so
zumindest eine gewisse Sicherheit zu erhalten. Ob das so funktioniert, wenn der
Grund allerdings nicht den Baumanlegern gehört, erklärte ShareWood auf
Nachfrage: „Das Eigentum von Bäumen, die mit dem Zweck einer späteren
wirtschaftlichen Verwertung gepflanzt wurden, können unabhängig von Grund und
Boden weiterverkauft und das Eigentum übertragen werden. Hierfür gibt es
mehrere Legal Opinions. Letzteres wurde durch das Max-Planck-Institut im
Auftrag eines deutschen Gerichts im Jahr 2019 erstellt und bestätigt unsere
bisherige Sichtweise, unser Vertragswerk und die bestehenden Gutachten zu 100
%. Das Eigentum der Bäume geht ganz klar über.“
Verlust.
Nachdem die Balsabäume nun schon seit mehreren Jahren
eigentlich erntereif sind, versuchte ShareWood Abnehmer für das Holz zu finden.
Da aber ein potenzieller Käufer in der brasilianischen Mato Grosso-Region
ausfiel und auch viele andere Farmer Balsa-Holz anbauten, braucht heute das
Holz niemand. Christian Marzari und Peter Möckli teilten den Anlegern deshalb
mit: „Der große Bedarf nach Balsa-Holz in Brasilien bei Pflanzung Ihrer Bäume
ist in den letzten Jahren gänzlich verebbt.“ Nicht einmal als Brennstoff sei
das Material zu gebrauchen. Der einzig sinnvolle Lösungsvorschlag sei die
Zerkleinerung des Materials und die Einarbeitung in den Boden. Damit wäre das
Kapital der Anleger komplett verloren. Allerdings beschwichtigte Nadine
Meyer-Neufeld, Head of Marketing & Communications bei ShareWood Switzerland
AG gegenüber investmentcheck: „Die Baumeigentümer erleiden aber keinen Ausfall,
da wir eine Kulanzlösung mit einem kostenlosen Baumtausch als Ersatz anbieten.“
Was sie aber nicht dazu sagte war, welche und wie viele Bäume die Anleger
bekommen sollen und wann diese wie viel bringen könnten. Auf das
Geschäftsgeheimnis berief sie sich bei der einfachen Frage, wie viele Anleger
davon überhaupt betroffen seien.
Warnung.
Im Mai diesen Jahres hat investmentcheck erstmals über
ShareWood berichtet. Kritisiert wurden die inhaltlich katastrophalen
Verkaufsunterlagen: „Außer Marketingsprüchen ist wenig zu finden, das für eine
qualifizierte Anlageentscheidung wichtig wäre.“ Zur Vorsicht mahnten auch die
nicht konsistenten Angaben von ShareWood über die bewirtschafteten Flächen im
brasilianischen Mato Grosso. Und natürlich nicht zuletzt das von der
Finanzaufsicht BaFin ausgesprochene Vertriebsverbot: „Die ShareWood Switzerland
AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-,
Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten.“
Neuer Hinweis.
Investmentcheck fragte ShareWood ganz direkt, ob sie sich an
das Verkaufsverbot der BaFin halten. Darauf antworteten die Schweizer, dass sie
zurzeit ihre Produkte nicht in Deutschland verkaufen würden, auch wenn sie die
Einschätzung der BaFin nicht teilen und deshalb Beschwerde einreichten. Darauf
weisen sie an mehreren Stellen auf ihrer Homepage hin. Allerdings ist
investmentcheck letzte Woche noch nicht über solche Hinweise gestolpert. Zufall
oder auch nicht: Nach der Anfrage sind sie nun vorhanden.
Landgericht Frankfurt.
Die Richter von der 4. Zivilkammer des Frankfurter
Landgerichts haben nun kürzlich ShareWood zu Schadensersatz gegenüber einem
Anleger verurteilt. Der Rechtsanwalt sieht darin auch für andere Anleger gute
Chancen. Das liegt daran, dass die Frage des Gerichtsstandes geklärt sei und
deutsches Recht anwendbar. Damit können die Verträge widerrufen werden, weil
nach deutschem Recht eine Widerrufsbelehrung nötig gewesen wäre. Diese gab es
allerdings nicht. Der Rechtsanwalt ist deshalb überzeugt, dass die Verträge
rückabzuwickeln sind. ShareWood sieht das ganz anders. Sie haben gegen das
nicht rechtskräftige Urteil Berufung eingelegt, weil es aus ihrer Sicht auf
einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung basiere. In ihren Augen gilt
Schweizer Recht, das ein Widerrufsrecht nicht vorsieht. Somit muss nun in
diesem Fall die nächste Instanz entscheiden. Ob aktuell andere Verfahren
anhängig sind, wollte Nadine Meyer-Neufeld nicht beantworten. Auch hier verwies
sie auf das Geschäftsgeheimnis.
Loipfinger’s Meinung.
ShareWood will Experte bei Holzinvestments sein und hat sich
bei der Einschätzung der Absatzmärkte für Balsa-Holz komplett verzockt. Selbst
in der aktuell zum Download angebotenen Sales-Broschüre beschreibt sich
ShareWood allerdings immer noch als verlässlicher Partner für „Investitionen in
Teak-, Eukalyptus- oder Balsaholz“. Für geschädigte Anleger klingt das
vermutlich wie Hohn. Daran ändert auch eine angebliche Kulanzlösung in Form
eines kostenlosen Baumtausches nichts. ShareWood hat sich selbst als
Holzexperte disqualifiziert. Die Weigerung, aussagekräftige Verkaufsprospekte
zu liefern, wirkt dagegen schon fast unbedeutend, ist aber natürlich eigentlich
auch so schon Grund genug für eine Warnung.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im
Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die
Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von
Banken und Versicherungen auf.
***
Betroffene Anleger
können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung