Ein Investor aus dem Landkreis Karlsruhe, der im Jahre 2010
sogenanntes Genussrechtskapital bei der GVM Select Vermögensmanagement AG,
vormals Göhringer Kapitalmanagement AG, gezeichnet hatte, hat nach
Klageerhebung beim Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 5 O 79/19) am 29.07.2019
ein Versäumnisurteil gegen die GVM Select Vermögensmanagement AG, nunmehr mit
Sitz in der Hansestadt Hamburg, erstritten.
Die GVM Select Vermögensmanagement AG wird hiernach zur
Zahlung von rund 18 TEUR an den Kläger verurteilt. Ebenso muss die GVM Select
Vermögensmanagement AG dem Kläger die außergerichtlichen Anwaltskosten
erstatten. Eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils liegt nach anfänglichen
Problemen bei der Zustellung des Versäumnisurteils nunmehr vor.
Der Kläger begründete seine Klage damit, dass er am Tag der
Zeichnung anhand der überlassenen Unterlagen nur unzureichend über die Risiken
des von ihm gezeichneten Genussrechtskapitals informiert worden sei.
„Anleger die in
Genussrechtskapital der GVM Select Vermögensmanagement AG, vormals Göhringer
Kapitalmanagement AG, investiert haben, können über den ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung kurzfristig
eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen“. Die Ansprüche gegen die GVM
Select Vermögensmanagement AG verjährten – unabhängig von deren Kenntnis oder
grob fahrlässigen Unkenntnis – taggenau zehn Jahre nach Zeichnung. Die
Ansprüche bestünden dann zwar noch. Sie seien aber nach Eintritt der Verjährung
nicht mehr durchsetzbar. Zudem würden Inhaber von Genussrechtskapital bei
Zahlungsstörungen der Gesellschaft gegenüber anderen Gläubigern grundsätzlich
nachrangig befriedigt. Die Rückzahlung des Genussrechtskapitals wäre damit
gefährdet. In diesem Fall bestehe dringender Handlungsbedarf.
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Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
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Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der
ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene
können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK
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