Dienstag, Mai 14, 2019

Die Energiewende ist ein typisches Produkt deutscher Besserwisserei.

Mit einer fast unerträglichen Selbstgefälligkeit erwartet Deutschland dass andere Länder seinem Beispiel der Energiewende folgen und auf „saubere“ Energieerzeugung umstellen. Ausgeblendet wird dabei, dass Deutschland keineswegs der Musterschüler in Sachen Klimaschutz ist.

Deutschland ist zur kritischen Größe im europäischen Stromverbund geworden. Die sogenannte »Energiewende« zeitigt mehr und mehr kritische Folgen in diesem Stromverbund. Ein Blackout wg. deutscher Energiewende wird mittlerweile in vielen Regierungen als eine der größten Bedrohungen angesehen.

Dazu fördert die Energiewende die soziale Ungleichheit in Deutschland. Energiearmut ist mittlerweile weiter verbreitet als man denkt.  Die Energiewende produziert höchste Energiekosten und wird für viele Bürger zur Armutsfalle. Wer seine Stromrechnung nicht bezahlen kann, wird einfach vom Netzt abgeklemmt. Das ist dann der 100% Beitrag zu Klimaschutz im schönen Neuen Energie Wunderland.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
***

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Grenzen mit Strom-Sperranlagen. Österreich macht gegen deutsche Energiewende mobil

Ein Blackout wg. deutscher Energiewende wird mittlerweile in vielen Regierungen als eine der größten Bedrohungen angesehen.

Die Sorge der Nachbarländer um die katastrophalen Folgen steigt. So versuchen sie sich, auf den Ernstfall vorzubereiten.

Aktuell probt Österreich deutsche Energiewende und ihre Folgen. 100 Vertreter von Bundesministerien, der Länder und vieler Infrastruktureinrichtungen sind beteiligt; das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat die Krisenübung geplant. »Helios« heißt die dreitägige Katastrophenübung, die klären soll, wie weit Österreich für einen Blackout gerüstet ist. Die Beteiligten sollen, so dass Ziel der Übung, erkennen, wo noch an der »Resilienz« gearbeitet werden könne, also an der Fähigkeit, Krisen zu bewältigen. Ein Blackout wird mittlerweile in vielen Regierungen als eine der größten Bedrohungen angesehen.

Unmittelbarer Anlass für die Übung war jene Beinahe-Katastrophe im europäischen Verbundnetz am 10. Januar dieses Jahres, als gegen 21 Uhr die Frequenz auf 49,8 Hertz absackte. Das ist der Grenzwert, ab dem Verbraucher abgeschaltet werden müssen. »Last abwerfen« heißt das im Jargon der Energieversorger. Europa schrammte nach Aussagen von Experten knapp an einer Katastrophe vorbei. Ein »Datenfehler an einem Netzregler« im Gebiet von Tennet löste den Störfall aus. Tennet ist einer der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, TenneT, Amprion und TransnetBW, die Deutschland mit Strom versorgen sollen.

Auf deutsch: Deutschland ist ein solch unsicherer Wackelkandidat geworden, dass den europäischen Nachbarn angst und bange wird. So hat Polen seine Grenzen zu Deutschland geschlossen, zumindest die Stromgrenzen. Es wurden Phasenschieber an den Übergabestellen eingebaut, teure und schwere Transformatoranlagen, die die Lastflüsse regeln können – ähnlich wie Wasserhähne in einer Wasserleitung. Damit kann Polen sein Leitungsnetz vor den willkürlichen Energiemengen aus deutschen Wind- und Solaranlagen schützen. Denn Strom nimmt eher selten den ideologisch vorgegebenen Weg, sondern bevorzugt den des geringsten Widerstandes. Plötzlich auftretende Ringflüsse haben schon für so manche Verwerfung in den polnischen Netzen gesorgt. Zudem kann Strom nicht gespeichert, sondern muss in dem Augenblick erzeugt werden, in dem er benötigt wird. Quer durch Europa, von Portugal bis nach Litauen, müssen alle Generatoren im gleichen Takt von exakt 50 Hertz drehen, sonst krachts.

Mittlerweile hat auch der tschechische Übertragungsnetzbetreiber CEPS eine Reihe dieser Stromsperren in Betrieb genommen, damit deutscher Windstrom nicht mehr das tschechische Netz in Gefahr bringt. Grenzen mit Sperranlagen zu schützen geht also.

Jetzt also üben die Österreicher, mit der extrem schwankenden und unkontrollierten Stromproduktion der Piefkes umzugehen. Denn die Folgen eines europaweiten Blackouts sind dramatisch. »Es gibt nahezu keinen Lebensbereich, der nicht auf Strom angewiesen ist, und wir wollen bei dieser Übung antizipieren, wie wir insbesondere auf Bundesebene bestmöglich mit einer Strommangellage umgehen können«, sagte Robert Stocker, Leiter der Abteilung »SKKM – Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement und Koordination Zivile Sicherheit« im Innenministerium gegenüber der österreichischen Zeitung Standard. Im Anschluss an die Übung, in die am Mittwoch auch die Bundesregierung eingebunden sein wird, will sich auch der Ministerrat über die Krisensituation informieren.

***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

Montag, Mai 13, 2019

Whistleblowertreff zieht die Aufmerksamkeit der „GRAUEN Finanzwelt“ auf sich.

Wie man mit geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem  Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com

Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller Absicht um ihr Geld betrügen, soll der Whistleblowertreff Insidern die Möglichkeit bieten, dass  mit entsprechenden Informationen den Abzockern das Handwerk gelegt werden kann.

Whistleblower können Anleger vor Kapitalvernichtung schützen!

Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Besucher, Betroffene und Insider der Seite https://whistleblowertreff.wordpress.com sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte zukommen lassen.

Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt, kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparenten Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden.  Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.

Der ESK glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze, Finanzwächter und „Gute Ratschläge“ vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann.

„Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Whistleblower können die Finanzbranche vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden sehr wirkungsvoll schützen“, sagt Horst Roosen vom ESK.

  • Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. Es lohnt sich also, wenn Whistleblower über schwarze Schafe der Finanzbranche dem ESK vertrauliche Informationen zukommen lassen.

Der ESK widmet seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der ESK kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des ESK werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden.

Die Anbieter von betrügerischen Anlagemodellen können mit ihrem schändlichen Handeln eine ganze Branche  in Misskredit bringen.

Die seriösen Investmentanbieter sollten also auch daran interessiert sein, dass die „unseriösen Kollegen“ vom Markt verschwinden.

  • Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker. Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  

Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen.

Diejenigen, die jetzt gegen den Blog https://whistleblowertreff.wordpress.com lauthals Stimmung machen, sollten eigentlich dem ESK den „Roten Teppich“ dafür ausrollen, dass er ein schiefes Bild wieder gerade rückt.

Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass der Finanzmarkt und die Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Wie Feuer und Sauerstoff. Der Whistleblowertreff wird auch dafür sorgen, dass die Zeiten wo sich  (Schwarz-) Geld und Zynismus fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen lagen, bald vorbei sind.

Der ESK  dient dem Gemeinwohl er nimmt aber  ganz bewusst keine staatliche Förderung durch steuerliche Gemeinnützigkeit in Anspruch und bewahrt sich dadurch seine absolute Unabhängigkeit und muss auf keine Hand die ihn füttert Rücksicht nehmen. Da der ESK offen und nicht anonym auftritt, wird er natürlich auch mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überzogen. Die „schwarzen Schafe“ wehren sich auch dann noch, wenn die Staatsanwaltschaft schon ermittelt.  Auch aus diesem Grund ist der ESK  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den ESK ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.

Für Informanten:

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.


Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

Freitag, Mai 10, 2019

Elit Property Vision LTD/ Plattform Britonprice: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. Mai 2019 gegenüber der Elit Property Vision LTD., Sofia, Bulgarien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.britonprice.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen tritt als Nachfolger für geschlossene Handelsplattformen auf und bietet einen Ausgleich der über diese Plattformen erlittenen Verluste an. Außerdem betreibt es weitere Handelsplattformen (CryptoFG, PrimeXclub, Stockstpbrokers) für die es keine Erlaubnis der BaFin hat.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.


Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.



Donnerstag, Mai 09, 2019

GENO-Vorsorge eG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an.

Die BaFin hat der GENO-Vorsorge eG, Egesheim, mit Bescheid vom 10. April 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die GENO-Vorsorge eG warb auf der Grundlage ihrer Satzung von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen ohne einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen.

Sie betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Investfinans AB: Internationaler Investmentbetrug auf dem Vormarsch.

Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  
Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.  Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.

Positive Berichte über ein Unternehmen und dessen Anlageangebot, ist keine zuverlässige Grundlage für eine Investitionsentscheidung. Diese bittere Erfahrung machen eben die Investoren, die bei dem Schwedischen Unternehmen Investfinans AB Geld angelegt haben.

Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen alle Alarmglocken läuten. Das sogenannte Cold-Calling, also der  unerwünschte telefonische Werbeanruf eines  Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung  ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.

Übrigens, können durch verbotene Telefonanrufe nach § 9 UWG Schadenersatzansprüche entstehen, die jedoch nach § 11 UWG schon nach 6 Monaten verjährt sind.

Bei dem ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel. Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit "sky-high, no risk" bis zu Phantomprojekten.

Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling - Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.

„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen, vom ESK und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv. 

Obwohl der Trend hin zu offeneren Märkten geht, gibt es zwischen den nationalen Märkten große Unterschiede bei den Verfahren, Praktiken und Regeln, und die Schwelle für betrügerische Bedingungen kann Anleger immer noch in die Irre führen. 

Es gibt auch unterschiedliche Ansichten unter den Nationen darüber, was akzeptable Marktpraktiken ausmacht. In einigen Ländern gibt es kaum Verbote gegen Insiderhandel. Andere Länder haben keine entsprechende Behörde, um die Interessen der Investoren zu wahren und sich vor Fehlverhalten des Marktes zu schützen.

Bei Auslandsinvestitionen ist Grundvoraussetzung über genügend Informationen über das entsprechende Land zu verfügen.

  • Wie werden Investitionen in dem Land in dem man sein Geld investieren will geregelt?
  • Welcher Schutz besteht in diesem Land vor Anlagebetrug?
  • Wie können eventuell entstehende Streitigkeiten gelöst werden?
  • Welche Stelle ist in diesem Land zuständig wenn es um Problemlösungen geht?
  • Was spricht dagegen in Deutschland zu investieren, zumal international nicht unbedingt besser ist?

Erste Pflicht des Anlegers sollte es sein, sich darüber zu informieren ob der Anbieter der Geldanlage in seinem Heimatland über eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Investfinans AB war dies nicht der Fall.

Die Investfinans AB-Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

  • Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Svenska Handelsbanken AB bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?

Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.

Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies  unverzüglich der Abteilung für Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Investfinans AB hat damit geworben, dass die Investments der Anleger über die Einlagensicherung geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank eigentlich bekannt sein müssen.

Der ESK stellt an die Svenska Handelsbanken AB nun die Frage:

  • Hat die Bank  bei der Eröffnung des Kontos für Investfinans AB alle Maßnahmen getroffen, die die Bank gemäß den schwedischen Rechtsvorschriften zu ergreifen hat?
  • Zu welchem Datum hat die Bank bemerkt, dass das Unternehmen die getätigten Transaktionen nicht erklären konnte?
  • Zu welchem Datum hat die Svenska Handelsbanken AB das Konto der Investfinans AB für ausgehende und eingehende Zahlungen gesperrt und welcher Betrag befindet sich derzeit noch auf dem Konto?

Übrigens, nachdem das Konto bei der Svenska Handelsbanken Investfinans AB nicht mehr zur Verfügung stand, wurde sofort ein Konto bei der Commerzbank in Deutschland eröffnet. Den Kunden wurde erzählt, man wolle ihnen die Überweisung durch nunmehr ein Deutsches Konto erleichtern.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


Mittwoch, Mai 08, 2019

Investfinans AB: Wie man bei Kapitalanlagebetrug dreimal Geld verlieren kann.

Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten Anleger  mitunter dreimal Geld, weil sie einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug  vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben.

Im Fall Invest Finans AB  wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte seine zahlreichen Mitglieder rechtzeitig vor diesem Angebot gewarnt.

Die Absender des vorgenannten Schreibens sind nämlich nur ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens, welches mit diesen Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Ein ESK-Mitglied wollte es genau wissen und hat versucht in einem persönlichen Gespräch mit einem Verantwortlichen von „Secure Trading Financial Services“ Näheres zu erfahren.

Dazu ist der von Investfinans AB um eine sehr hohe Summe geprellte Anleger an die genannte Adresse nach Luxemburg gereist. Doch an der Firmenanschrift 11 Rue Jean Origer, war nichts von  „Secure Trading Financial Services“ zu entdecken.

Das ESK-Mitglied hat daraufhin bei der Polizei in Luxemburg Strafanzeige erstattet. Positiv ist dabei aufgefallen, dass sich die Luxemburger Polizeibeamten sehr intensiv mit dem Vorfall beschäftigten und alle Einzelheiten detailliert aufnahmen. Das scheint bei deutschen Polizeibehörden, wie uns Betroffene immer wieder berichten, leider nicht immer der Fall zu sein.

Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen, ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen. Das Internet ist voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.

Erstberatung umsonst!

Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsaussichten werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat sind alle Probleme gelöst.  Das kann so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.

Wer hier ein Mandat erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in der Regel neues Ungemach.

Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun  in die Kommunikationsfalle. Anwalt ist bei Gericht, Anwalt ist in einer Besprechung, Anwalt hat einen Auswärtstermin, Anwalt ruft zurück, diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch der nichterfolgte Rückruf.

Irgendwann wird dann das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten Tatsachen untermauert ist begonnen.

Später erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.

Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse. Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon kassiert worden.  

Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr Geld  einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland – mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems – durchzuführen.

Aus diesem Grund  kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail


Dienstag, Mai 07, 2019

Funkenberg Investments Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagen- und Depotgeschäfts an.

Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagen- und Depotgeschäfts an Die BaFin hat der Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM mit Bescheid vom 16. April 2019 das Einlagen- und Depotgeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Funkenberg Investments Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.funkenberg-investments.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Des Weiteren verwaltet die Gesellschaft Aktien ihrer Kunden in bei ihr geführten Depots.

Damit betreibt die Funkenberg Investments Ltd. das Einlagen- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

pan>

Investfinans AB und Secure Trading Financial Services (Paris) : Zweite ESK Warnung!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hatte bereits vor einiger Zeit die Investfinans AB-Anleger über ein Anschreiben der Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, informiert und davor gewarnt auf die Angebote dieses Unternehmens einzugehen.

Angeblich sollten aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte informiert, dass  die Absender des vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Die Überwachungsbehörde informiert auch darüber, dass die auf der Internetseite http://securetrading-services.com/  genannten Adressen in Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich und der angebliche Hauptsitz in der 5 Avenue Kleber, 75016 Paris, Frankreich, offensichtlich falsch sind.

Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Secure Trading Financial Services in ihre Warnliste eingefügt. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass dieses Unternehmen weder für sich noch für Rechnung Dritter handeln darf, da für diese Transaktionen in Österreich eine Lizenz erforderlich ist.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit den Betrügern aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr Geld  einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland – mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems – durchzuführen. Aus diesem Grund  kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.

Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!

Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail