Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer
öfter um globale Investitionsangebote handelt.
Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden
Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf
ausländische Konten. Diese Anleger
würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht
walten zu lassen.
Positive Berichte über ein Unternehmen und dessen
Anlageangebot, ist keine zuverlässige Grundlage für eine
Investitionsentscheidung. Diese bittere Erfahrung machen eben die Investoren,
die bei dem Schwedischen Unternehmen Investfinans AB Geld angelegt haben.
Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon
zustande müssen alle Alarmglocken läuten. Das sogenannte Cold-Calling, also
der unerwünschte telefonische Werbeanruf
eines Unternehmens gegenüber einem
Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland nämlich gesetzlich
verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der
Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen
kann.
Übrigens, können durch verbotene Telefonanrufe nach § 9 UWG
Schadenersatzansprüche entstehen, die jedoch nach § 11 UWG schon nach 6 Monaten
verjährt sind.
Bei dem ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beklagen
sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel. Die Angebote reichen
von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und
spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit
"sky-high, no risk" bis zu Phantomprojekten.
Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen
Cold-Calling - Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig
mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der
verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.
„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet
in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung
Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen, vom ESK und seit 1998 im
Anlegerschutz aktiv.
Obwohl der Trend hin zu offeneren Märkten geht, gibt es
zwischen den nationalen Märkten große Unterschiede bei den Verfahren, Praktiken
und Regeln, und die Schwelle für betrügerische Bedingungen kann Anleger immer
noch in die Irre führen.
Es gibt auch unterschiedliche Ansichten unter den Nationen
darüber, was akzeptable Marktpraktiken ausmacht. In einigen Ländern gibt
es kaum Verbote gegen Insiderhandel. Andere Länder haben keine entsprechende
Behörde, um die Interessen der Investoren zu wahren und sich vor Fehlverhalten
des Marktes zu schützen.
Bei
Auslandsinvestitionen ist Grundvoraussetzung über genügend Informationen über
das entsprechende Land zu verfügen.
- Wie
werden Investitionen in dem Land in dem man sein Geld investieren will
geregelt?
- Welcher
Schutz besteht in diesem Land vor Anlagebetrug?
- Wie
können eventuell entstehende Streitigkeiten gelöst werden?
- Welche
Stelle ist in diesem Land zuständig wenn es um Problemlösungen geht?
- Was
spricht dagegen in Deutschland zu investieren, zumal international nicht
unbedingt besser ist?
Erste Pflicht des Anlegers sollte es sein, sich darüber zu
informieren ob der Anbieter der Geldanlage in seinem Heimatland über eine
entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei
Investfinans AB war dies nicht der Fall.
Die Investfinans
AB-Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen
vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung.
Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska
Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch
immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken
gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden
vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
- Für
den ESK stellt sich die Frage, hätte der Svenska Handelsbanken AB bei den
ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die
Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der
Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann
möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?
Wenn Geldgeschäfte
ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste
eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die
Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt
Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten
Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der
EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch
Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die
Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht
nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung.
Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet
werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Wenn bei der Bank der
Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies unverzüglich der Abteilung für
Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden
Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein
Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu
erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei
der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass
der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörde verfügt.
Investfinans AB hat damit geworben, dass die Investments der
Anleger über die Einlagensicherung geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank
eigentlich bekannt sein müssen.
Der ESK stellt an die
Svenska Handelsbanken AB nun die Frage:
- Hat
die Bank bei der Eröffnung des Kontos für Investfinans AB alle
Maßnahmen getroffen, die die Bank gemäß den schwedischen
Rechtsvorschriften zu ergreifen hat?
- Zu
welchem Datum hat die Bank bemerkt, dass das Unternehmen die getätigten
Transaktionen nicht erklären konnte?
- Zu
welchem Datum hat die Svenska Handelsbanken AB das Konto der Investfinans
AB für ausgehende und eingehende Zahlungen gesperrt und welcher Betrag
befindet sich derzeit noch auf dem Konto?
Übrigens, nachdem das Konto bei der Svenska Handelsbanken
Investfinans AB nicht mehr zur Verfügung stand, wurde sofort ein Konto bei der
Commerzbank in Deutschland eröffnet. Den Kunden wurde erzählt, man wolle ihnen
die Überweisung durch nunmehr ein Deutsches Konto erleichtern.
Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB
auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt,
haben die Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten
Geldes.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene
nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer
gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein
Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich
einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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