Donnerstag, Mai 09, 2019

Investfinans AB: Internationaler Investmentbetrug auf dem Vormarsch.

Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer öfter um globale Investitionsangebote handelt.  
Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische Konten.  Diese Anleger würden jedoch gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.

Positive Berichte über ein Unternehmen und dessen Anlageangebot, ist keine zuverlässige Grundlage für eine Investitionsentscheidung. Diese bittere Erfahrung machen eben die Investoren, die bei dem Schwedischen Unternehmen Investfinans AB Geld angelegt haben.

Kommt der Erstkontakt durch einen Fremden am Telefon zustande müssen alle Alarmglocken läuten. Das sogenannte Cold-Calling, also der  unerwünschte telefonische Werbeanruf eines  Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ohne dessen ausdrückliche Einwilligung  ist in Deutschland nämlich gesetzlich verboten. Unternehmen die sich nicht an bestehende Gesetze halten sind in der Regel auch keine seriösen Geschäftspartner, denen man sein Geld anvertrauen kann.

Übrigens, können durch verbotene Telefonanrufe nach § 9 UWG Schadenersatzansprüche entstehen, die jedoch nach § 11 UWG schon nach 6 Monaten verjährt sind.

Bei dem ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung beklagen sich viele Anleger über den Auslandsinvestitionsschwindel. Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit "sky-high, no risk" bis zu Phantomprojekten.

Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen Cold-Calling - Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.

„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen, vom ESK und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv. 

Obwohl der Trend hin zu offeneren Märkten geht, gibt es zwischen den nationalen Märkten große Unterschiede bei den Verfahren, Praktiken und Regeln, und die Schwelle für betrügerische Bedingungen kann Anleger immer noch in die Irre führen. 

Es gibt auch unterschiedliche Ansichten unter den Nationen darüber, was akzeptable Marktpraktiken ausmacht. In einigen Ländern gibt es kaum Verbote gegen Insiderhandel. Andere Länder haben keine entsprechende Behörde, um die Interessen der Investoren zu wahren und sich vor Fehlverhalten des Marktes zu schützen.

Bei Auslandsinvestitionen ist Grundvoraussetzung über genügend Informationen über das entsprechende Land zu verfügen.

  • Wie werden Investitionen in dem Land in dem man sein Geld investieren will geregelt?
  • Welcher Schutz besteht in diesem Land vor Anlagebetrug?
  • Wie können eventuell entstehende Streitigkeiten gelöst werden?
  • Welche Stelle ist in diesem Land zuständig wenn es um Problemlösungen geht?
  • Was spricht dagegen in Deutschland zu investieren, zumal international nicht unbedingt besser ist?

Erste Pflicht des Anlegers sollte es sein, sich darüber zu informieren ob der Anbieter der Geldanlage in seinem Heimatland über eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Investfinans AB war dies nicht der Fall.

Die Investfinans AB-Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

  • Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Svenska Handelsbanken AB bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen?

Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.

Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken. Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist dies  unverzüglich der Abteilung für Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Investfinans AB hat damit geworben, dass die Investments der Anleger über die Einlagensicherung geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank eigentlich bekannt sein müssen.

Der ESK stellt an die Svenska Handelsbanken AB nun die Frage:

  • Hat die Bank  bei der Eröffnung des Kontos für Investfinans AB alle Maßnahmen getroffen, die die Bank gemäß den schwedischen Rechtsvorschriften zu ergreifen hat?
  • Zu welchem Datum hat die Bank bemerkt, dass das Unternehmen die getätigten Transaktionen nicht erklären konnte?
  • Zu welchem Datum hat die Svenska Handelsbanken AB das Konto der Investfinans AB für ausgehende und eingehende Zahlungen gesperrt und welcher Betrag befindet sich derzeit noch auf dem Konto?

Übrigens, nachdem das Konto bei der Svenska Handelsbanken Investfinans AB nicht mehr zur Verfügung stand, wurde sofort ein Konto bei der Commerzbank in Deutschland eröffnet. Den Kunden wurde erzählt, man wolle ihnen die Überweisung durch nunmehr ein Deutsches Konto erleichtern.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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