Mittwoch, Mai 08, 2019

Investfinans AB: Wie man bei Kapitalanlagebetrug dreimal Geld verlieren kann.

Bei Kapitalanlagebetrug verlieren die geprellten Anleger  mitunter dreimal Geld, weil sie einem Investment-Angebot, einem Nachfolgebetrug  vertraut und für die Wiederbeschaffung zu viel Geld ausgegeben haben.

Im Fall Invest Finans AB  wurden die geprellten Anleger von einer Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, angeschrieben und mitgeteilt, dass aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte seine zahlreichen Mitglieder rechtzeitig vor diesem Angebot gewarnt.

Die Absender des vorgenannten Schreibens sind nämlich nur ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens, welches mit diesen Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit der Firma „Secure Trading Financial Services“ aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.

„Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden, welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich“, warnt Horst Roosen vom ESK. Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Ein ESK-Mitglied wollte es genau wissen und hat versucht in einem persönlichen Gespräch mit einem Verantwortlichen von „Secure Trading Financial Services“ Näheres zu erfahren.

Dazu ist der von Investfinans AB um eine sehr hohe Summe geprellte Anleger an die genannte Adresse nach Luxemburg gereist. Doch an der Firmenanschrift 11 Rue Jean Origer, war nichts von  „Secure Trading Financial Services“ zu entdecken.

Das ESK-Mitglied hat daraufhin bei der Polizei in Luxemburg Strafanzeige erstattet. Positiv ist dabei aufgefallen, dass sich die Luxemburger Polizeibeamten sehr intensiv mit dem Vorfall beschäftigten und alle Einzelheiten detailliert aufnahmen. Das scheint bei deutschen Polizeibehörden, wie uns Betroffene immer wieder berichten, leider nicht immer der Fall zu sein.

Wer nun versucht das verlorene Geld wieder zu beschaffen, ist in der Regel auf die Hilfe eines Rechtsanwalts angewiesen. Das Internet ist voll mit verlockenden Angeboten für die geschädigten Anleger.

Erstberatung umsonst!

Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsaussichten werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat sind alle Probleme gelöst.  Das kann so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren Mandanten beim Erstkontakt ein Wunschkonzert liefern, also nur das erzählen was der künftige Klient wahrscheinlich gerne hören will, berät den Rechtsuchenden nicht, sondern betreibt Mandantenfang. In der Regel werden die aufgestellten Behauptungen auch nicht durch Tatsachen unter Beweis gestellt.

Wer hier ein Mandat erteilt und auch schon einen stattlichen Vorschuss geleistet hat, dem droht in der Regel neues Ungemach.

Nachdem einige Zeit verstrichen ist und sich der Mandant über den Sachstand informieren will, tappt dieser nun  in die Kommunikationsfalle. Anwalt ist bei Gericht, Anwalt ist in einer Besprechung, Anwalt hat einen Auswärtstermin, Anwalt ruft zurück, diese Ausreden sind vielen Mandanten bestens vertraut, auch der nichterfolgte Rückruf.

Irgendwann wird dann das außergerichtliche Verfahren mit einem Schriftsatz der kaum mit belegten Tatsachen untermauert ist begonnen.

Später erhält der Mandant dann die Nachricht, dass die Gegenseite die Angelegenheit völlig anders sehe und man aufgrund dieser Tatsache von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit aus Kostengründen und nicht vorhandener Erfolgsausichten abrate.

Es kann aber auch passieren, dass nun gerade auf das gerichtliche Verfahren gedrängt wird. Natürlich erst dann, wenn der Mandant erneut zahlt. Diese Anwälte verlieren dann auch in der Regel ihre Prozesse. Gewinnen sie einmal ein Verfahren, muss dies dann für lange Zeit dafür als Beweis für die eigene Tüchtigkeit herhalten. Mitunter sind diese Verfahren aber noch nicht einmal rechtskräftig, oder sind in der zweiten Instanz schon kassiert worden.  

Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr Geld  einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland – mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems – durchzuführen.

Aus diesem Grund  kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail


Keine Kommentare: