Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. Mai 2019
gegenüber der Elit Property Vision LTD., Sofia, Bulgarien, die
sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm
betriebenen Handelsplattform www.britonprice.com finanzielle Differenzkontrakte
(Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Währungen
laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel
nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG).
Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis
der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Das Unternehmen tritt als Nachfolger für geschlossene
Handelsplattformen auf und bietet einen Ausgleich der über diese Plattformen
erlittenen Verluste an. Außerdem betreibt es weitere Handelsplattformen
(CryptoFG, PrimeXclub, Stockstpbrokers) für die es keine Erlaubnis
der BaFin hat.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen
Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht
der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben
bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen
internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem
veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu
unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Es gibt viele Wege die
man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.
Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten
akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden
rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen
ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug
seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält
er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten
Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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