Dienstag, September 18, 2018

P&R Container: Dinglicher Arrest gegen Heinz Roth ergangen. BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei sichert Vermögen für ihren Mandanten.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt. Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“

Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  ermöglicht. Der BSZ e.V.  freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

P&R-Unternehmenslenker Roth steht in der Verantwortung

Das Münchener Gericht bestimmt mit diesem Arrestbeschluss unseres Wissens erstmalig in Deutschland, dass ein P&R-Investor einen Anspruch auf Schadensersatz von Roth haben kann. Es bestätigt nach Erachten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  mit dem erlassenen Arrest eindeutig, dass Eile geboten ist und schließt sich damit der juristischen Argumentation dieser Anwälte vollständig an.

Vermögen muss offen gelegt werden

Neben der Möglichkeit, Vermögensgegenstände für sich zu sichern, kann der Mandant dieser Kanzlei konkrete Auskünfte von Roth zu dessen Verhältnissen verlangen, so z. B. über Konten und Firmenbeteiligungen. Und es geht noch darüber hinaus: unter Umständen muss Roth erklären, was in der Vergangenheit auf andere Personen übertragen hat. Im Ergebnis kann es unter Umständen dazu kommen, dass dem P&R-Geldgeber die Vermögenswerte von Roth eher und vollständiger bekannt werden, als allen anderen bisher am Verfahren beteiligten Personen. Ein Pluspunkt, wenn es darum geht, den Schaden effektiv, sicher und zeitnah ersetzt zu erhalten

Der BSZ e.V. gratuliert diesen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten, dass deren Arbeit der vergangenen Monate mit dem dinglichen Arrest einen greifbaren Erfolg für deren Mandanten hat. Damit besteht zwar nicht für alle 54.000 P&R-Anleger die Möglichkeit, sich Vermögenswerte bei Roth zu sichern, jedoch für diejenigen, die jetzt aktiv werden.

Damit hat der Mandant dieser Kanzlei einen Anspruch, sich wegen seines möglichen Schadens aus dem Vermögen von Heinz Roth – dem Unternehmensgründer und –Lenker – bereits jetzt zu besichern. Nicht nur der Investitionsbetrag steht zur Pfändung an, sondern darüber hinaus auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten (Gericht / Anwalt).

Die Anwälte werden im nächsten Schritt für ihren Mandanten die Sicherung umsetzen. Das bedeutet, dass der Vermögensanteil für diesen Mandanten „reserviert“ ist.

Danach kann das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem Zivilgericht gestartet werden. Die Rechtsanwälte sind der Meinung, dass es jetzt für ihren Mandanten nicht (mehr) darauf ankommt, ob der spiritus rector Roth auch strafrechtlich belangt wird.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist,  diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter:  Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Betroffene die mehr zu dem dinglichen Arrest wissen möchten und ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container  per E-Mail an: BSZ-ev@web.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Sonntag, September 16, 2018

P&R-Container: BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sichert Vermögenswerte für seine Mandanten!

Landgericht München erlässt dinglichen Arrest gegen ehemaligen P&R-Geschäftsführer. Sicherung von Vermögenswerten möglich. „Da die Vermögenswerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden, ist  zügiges Handeln sinnvoll“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
                                                                                                                                                            
Das LG München hat mit Beschluss vom 14.09.2018 einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei gleichentags beantragten dinglichen Arrest gegen Heinz Roth stattgegeben und den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 € angeordnet.

Roth kann die Vollziehung des Arrestes nur durch Hinterlegung eines entsprechenden Geldbetrages – der auch die angefallenen Rechtskosten umfasst – hemmen, andernfalls muss der die Pfändung dulden.

LG München sieht Haftung von Roth als gegeben an

Aufgrund der Ermittlungen dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist davon auszugehen, dass die Käufer von Containern in den P&R-Gesellschaften, in denen er Geschäftsführer war, Ansprüche auf Schadensersatz haben können. Daher nahm das LG München einen Sicherungsanspruch als gegeben an.

Das LG München sah auch einen Sicherungsgrund an und bejahte die Eilbedürftigkeit. Aufgrund des bisherigen Sachstandes besteht die Besorgnis, dass die Vollstreckung eines gegen Roth gerichteten Titels ohne Sicherungsmaßnahmen erheblich erschwert wäre.

Roth war in verschiedenen Gesellschaften der P&R-Unternehmensgruppe Geschäftsführer. Nach aktuellen Presseberichten befindet er sich seit kurzem in Untersuchungshaft, da die Staatsanwaltschaft München die Haftgründe der Flucht- und Verdunklungsgefahr gesehen hatte.

Anleger können Vermögenswerte für sich sichern

Der zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sieht für enttäuschte Anleger Hoffnung: „Wir freuen uns für unseren Mandanten. So sind nach den von uns durchgeführten Recherchen Werte bei Heinz Roth vorhanden.“ Denn mit dem vorliegenden Arrest ist es nun möglich, die gegenüber dem Insolvenzverwalter verweigerte Vorlage einer Vermögensauskunft zwangsweise durchzusetzen und unabhängig davon in bekannte Vermögenswerte zur Sicherung zu vollstrecken. Durch den Arrestbeschluss werden vorhandene Vermögenswerte vor einer Verschiebung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschützt. Klar ist, dass die Vermögensverwerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden; weshalb zügiges Handeln sinnvoll ist.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, September 13, 2018

Die angekündigte Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal hat mit einer Sammelklage wenig gemeinsam: Viel Lärm um nichts!

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren gibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC bekannt, dass er eine Musterfeststellungsklage durchführen will.

In dem angestrebten Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Ob der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) der richtige Initiator für eine Musterfeststellungsklage ist, müssen betroffene Autofahrer selbst entscheiden. Vielen Bürgern ist noch die Manipulation bei der Vergabe des ADAC Preises „Gelber Engel“ in böser Erinnerung.

Hat der ADAC wieder das Vertrauen der Bürger um bei einem neu eingeführten juristischen Instrument wie der Musterfeststellungsklage als Taufpate zu fungieren?

Der ehemals ehrenwerte ADAC hatte sich genau wie der VW-Konzern zu mächtig gefühlt und schlussendlich jegliches Vertrauen verspielt. Bemerkenswert ist, dass es bei dem damaligen Manipulationsfall um die Wahl des VW Golf  zum „Lieblingsauto der Deutschen 2014“ ging. So haben die Beteiligten zumindest eine Gemeinsamkeit – wenn auch eine miese!

  • Positiv bei der geplanten Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen sollen. Klagebefugt sollen nur Verbände sein.

In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde gleich von „Sammelklage für VW-Besitzer“ gesprochen. 

Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts!

Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat. Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“,

Nach Meinung  von BSZ e.V. Vertrauensanwälten sind Verbraucher aber auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen.  

  • Geht das Verfahren gewonnen, kostet den Kläger das Verfahren auch nichts. Auf jeden Fall bekommen die betroffenen Geschädigten schneller eine Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.

Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich. Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten.

Was gewinnen die Verbraucher wenn sie sich zur  Musterfeststellungsklage anmelden?

Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen  können also abwarten, wie das Gericht entscheidet.

Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt.

Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Was gewinnen die Verbraucher also durch eine Musterfeststellungsklage?

  • Außer der Verjährungshemmung ehrlich gesagt gar nichts.

  • Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit abgas-manipulierten Diesel-Fahrzeugen.

  • Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom KraftfahrtBundesamt erhält.

  • Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte.

Also viel Lärm um nichts.
Nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind alle Verbraucher - auf jeden Fall die VW-Käufer - besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Betroffene deren Ansprüche kostenlos und geben ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die sie sich verlassen können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte wollen Betroffene unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.


Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Montag, September 10, 2018

Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?

Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren. Die allermeisten Schiffsfonds sind gegenwärtig schwer in Seenot. Das liegt nicht am Meeresgott Neptun, sondern an Reedern, Fondsinitiatoren und finanzierenden Banken, die zum gemeinsamen Vorteil und zu Lasten der Anleger Schiffe bauen ließen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gebraucht wurden.

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland die reinen Steuersparmodelle vom Gesetzgeber abgeschafft. Bis dahin waren Schiffsfonds für  Anleger wegen der Steuerersparnisse aus hohen Anfangsverlusten sehr attraktiv. Auch danach wurden weiter Schiffsfonds aufgelegt und Anlegern als lukrative Geldanlage angepriesen. Wobei der Nutzen für Anleger jetzt nicht mehr aus Steuervorteilen hergeleitet wurde, sondern aus der angeblich hohen wirtschaftlichen Ertragskraft der Schifffahrtsmärkte.

Was Sie als Anleger nicht wissen konnten und Ihnen auch niemand gesagt hat: Nichts ist so unkalkulierbar wie der Schifffahrtsmarkt.

Jeder Versuch, die Entwicklung über die Dauer eines Fondslebens von 15 bis 20 Jahren zu prognostizieren, muss scheitern. Die Charterraten, auf deren Höhe es bei Schiffsfonds in erster Linie ankommt, lassen sich nicht sinnvoll vorhersagen.  Dass prognostizierte Raten nach Ablauf der Erstcharter auch nur ungefähr erreicht werden, wäre reiner Zufall.

Es reicht nicht, wenn in den Verkaufsprospekten der allermeisten Schiffsfonds darauf hingewiesen wird, zukünftige Charterraten könnten nicht „exakt“ prognostiziert werden. Sie können nämlich nicht nur nicht exakt, sondern im Grunde überhaupt nicht verlässlich prognostiziert werden.

Das einzig verlässlich auf den Schifffahrtsmärkten ist die dort herrschende Unsicherheit und das damit verbundene ständige Auf und Ab der Fracht- und Charterraten.

Fondsinitiatoren sehen das natürlich anders: Die Misere resultiere aus einer Weltwirtschaftskrise, wird behauptet, hervorgerufen durch die Pleite der Lehman-Bank im Herbst 2008 und die sogenannte Subprime-Krise in den USA. Beides führte tatsächlich dazu, dass die Banken sich untereinander vorübergehend nicht mehr vertrauten, was den internationalen Warenaustausch im Jahr 2009 vorübergehend einschränkte und zu weniger Nachfrage nach Transportraum auf Schiffen führte.

Die "Nachfrage-Delle" war aber bereits 2010 ausgebügelt, trotzdem blieben die Fracht- und Charterraten im Keller. Das überrascht Fachleute nicht, denn sie wissen, dass niedrige Charterraten nur temporär auf Krisen zurückzuführen sind, sondern schlicht dem weltweit viel zu großen Angebot an Schiffstransportraum geschuldet sind.

Bereits seit der Jahrtausendwende vertreten die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Tausende von Anlegern und Investoren in diesem Marktsegment.

Im Herbst 2016 haben sich Kreditinstitute im großen Stil von Schiffsfinanzierungen getrennt. Hintergrund sind Bilanzkorrekturen, die vor allem die erheblichen Ausfallrisiken in den Büchern der Banken reduzieren sollen, die größten Teils allein aufgrund der Schiffskrise entstanden sind.

Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren Unmut gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck.

Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen.

Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden.“

Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!“ Daher empfiehlt Roosen geschädigten Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger in einem Schiffsfonds, um mein Kapital zurück zu bekommen?

Die vorgenannten Gründe für die desaströse Entwicklung der Schiffsfonds zeigen sehr deutlich, dass sowohl in der Konzeption der Schiffsfonds eklatante Fehler gemacht wurden, als auch falsch beraten wurde.

Der Emissionsprospekt muss richtig und vollständig sein und den Anleger umfassend über die ins Auge gefasste Beteiligung informieren und insbesondere die Risiken aufzeigen, damit der Anleger selbst entscheiden kann, ob er diese Risiken eingehen möchte oder nicht. Ist der Prospekt falsch, müssen die Urheber dafür gerade stehen.

Dies gilt auch, wenn der Anleger anhand eines falschen Prospektes beraten wurde.

Eine hoch spezialisierte BSZ e,V. Anlegerschutzkanzlei bietet bei einigen Schiffsfonds die Durchführung eines Kapitalanlegermusterverfahrens an.

Das bedeutet, dass für alle Anleger gleichzeitig festgestellt wird, ob der Prospekt falsch ist. Dieses Verfahren ist kostengünstiger als eine individuelle Klage.

Die individuelle Klage gegen den Anlageberater, sei es eine Bank oder ein sog. freier Vermittler ist aber gleichwohl die richtige Möglichkeit, Schadensersatz zu erstreiten, auch wenn das Kostenrisiko größer ist.

Der Berater schuldet dem Anleger nämlich eine sog. anleger- und anlagegerechte Beratung. Er muss den Anleger so beraten, dass dieser ein auf seine persönliche Risikobereitschaft zugeschnittenes Produkt erhält. Sucht der Berater ein unpassendes Produkt aus, ist er dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet.

Dasselbe gilt, wenn der Berater es unterlässt, das Produkt, also den Schiffsfonds, auf Plausibilität zu prüfen. Auch dann bekommt der Anleger Schadensersatz. Der Anleger erhält dann sein eingesetztes Kapital zurück und muss sich nicht mehr mit seinem fehlgeschlagenen Investment herum ärgern.

  • Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds bietet diese hoch spezialisierte Anlegerschutzkanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten an, sich ihren Investments zu lösen und erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  scheuen sich auch nicht, von einem Verfahren abzuraten, wenn sie die Erfolgsaussichten als gering einstufen.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ Kontakt mit uns auf. Die hier berichtenden Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Sie prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten für Schadensersatzforderungen und auch zur Abwehr von Rückzahlungsforderungen bei Schiffsfonds.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

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Mittwoch, September 05, 2018

VW-Abgas Skandal: So schützen betroffene Autokäufer ihre Ansprüche vor der Verjährung.

Laut Medienberichten klagen bislang nur rund 30.000 von insgesamt rund 2,4 Millionen Besitzern eines betroffenen Fahrzeugs? Wenn das so bleiben sollte, dann könnten am 31. Dezember 2018 bei VW die Sektkorken knallen! Denn zu diesem Zeitpunkt haben sich die Ansprüche der VW-Geschädigten in Luft aufgelöst. Sie sind verjährt!

Die BSZ® Vertrauensanwälte vertreten Geschädigte gegen VW - und andere Hersteller -, um technischen Hardware-Lösungen oder Schadensersatz durchzusetzen. Die Konzerne haben die Kunden betrogen und müssen jetzt die Kosten für eine geeignete Abhilfe tragen.

Zum Ende eines jeden Jahres klingeln bei dem BSZ e.V. regelmäßig die Telefone  Sturm und es wird um die schnelle Auskunft gebeten, ob ein bestehender Anspruch noch geltend gemacht werden könne, oder ob er gar schon verjährt sei. Der BSZ muss die Anrufer stets darauf aufmerksam machen, dass eine schnelle Antwort mitunter auch eine falsche Antwort sein kann. Gerade im VW-Abgas-Skandal kursieren auch im Internet viele falsche Antworten.

Grundsätzlich hat jeder Kunde einen Anspruch, der noch nicht verjährt ist. Dieser Anspruch besteht nach dem sogenannten Deliktsrecht.

Das Deliktsrecht kann im Abgas-Skandal als Allzweckwaffe des Verbrauchers gegen Volkswagen angesehen werden. 

Der Anspruch richtet sich nach dem Paragrafen 826 BGB. Volkswagen hat durch seine Manipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen. Das betrifft auch Kunden anderer Hersteller, wie Skoda, Audi oder Porsche. Denn Volkswagen tritt hier als Zulieferer auf. 

Allerdings kann die Verjährung noch eintreten, so dass unbedingt eine Hemmung der Verjährungsfristen erreicht werden muss. Bei der Prüfung, ob ein Anspruch verjährt ist, kommt es auf den Einzelfall an.

Gewährleistungsrechte verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren. Allerdings gibt es im Fall des Abgasskandals eine Ausnahme.

Hat der Vertragspartner Kenntnis vom Mangel, läuft die Verjährungsfrist ab Ende des Jahres, in dem der Kunde Kenntnis erlangt hat. Das war beim "VW-Dieselgate" der Fall mit Beginn der Berichterstattung in den Medien im Jahr 2015. Somit können Betroffene des VW Abgasskandals noch bis zum Jahresende 2018 Ihre Ansprüche geltend machen.

Früher Kenntnis vom Mangel gehabt zu haben, kann voraussichtlich nur Volkswagen selbst vorgeworfen werden. Allerdings gibt es Fälle, in denen Volkswagen als Händler aufgetreten ist oder in denen ein Autohaus ein Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns ist und damit eine sogenannte Wissenszurechnung in Betracht kommt.

Ansprüche aus dem oben erwähnten Deliktsrecht verjähren, sobald der Kunde Kenntnis von der Manipulation erhielt. Ab Ende des Jahres der Kenntniserlangung beträgt die Verjährung drei Jahre.
Hier sollten Sie Ihre Ansprüche unbedingt schriftlich geltend machen, um der Verjährung entgegen zu wirken.

Wer Schadensersatzansprüche in Betracht zieht sollte unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten.

  • Betroffene des Abgas-Skandals können den Verjährungseintritt durch Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle aufhalten. 

In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden?

Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

In allen Fällen, von möglicherweise eintretender Verjährung, können Sie einen Antrag bei der von dem BSZ e.V.  empfohlenen  staatlich anerkannten Gütestelle einreichen.
  
  • Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.

Die Antragseinreichung bei der staatlich anerkannten Gütestelle bietet folgende Vorteile:

  1. Hemmung der Verjährung

Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für die Verfahrensdauer plus 6 Monate ein, wenn "demnächst" nach Antragseinreichung die Bekanntgabe des Antrags an den Schuldner erfolgt.

2. Geringere Verfahrenskosten

Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige pauschale Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.

3. Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung

Ziel des Güteverfahrens ist eine gütliche und für alle Beteiligten akzeptable Lösung.

4. Vertraulichkeit

Da das Güteverfahren nicht öffentlich ist, gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.

5. Einfache und verständliche Verfahrensordnung

Die von der Justizverwaltung anerkannte Verfahrensordnung ist einfach und verständlich. Allerdings setzt das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle die Bereitschaft der Gegenseite voraus, das Güteverfahren durchzuführen. Die Hemmung der Verjährung tritt jedoch unabhängig davon ein, ob die Antragsgegnerseite das Güteverfahren durchzuführen wünscht, und unabhängig davon, ob im Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Erfahrungsgemäß lässt sich in den meisten durchgeführten Güteverfahren eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden. Neben der Erörterung der Rechtslage können auch wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte angesprochen werden.

6. Vollstreckbarkeit

Die vor der staatlich anerkannten Gütestelle geschlossenen Vereinbarungen sind vollstreckbar. So ist wie beim Gerichtsverfahren gewährleistet, dass die Einigung auch durchgesetzt werden kann, falls sich eine der Parteien nachträglich nicht mehr an die gefundene Einigung halten will. Dies unterscheidet die Einigung vor einer staatlich anerkannten Gütestelle gleichzeitig von Vereinbarungen, die vor sonstigen Stellen im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung getroffen werden.

Es ist in der Vergangenheit leider schon vorgekommen, dass die Verjährung nicht wirksam unterbrochen wurde.

Das war der Fall, in dem Kanzleien durch massenhafte Einreichung von Güteanträgen die Verjährung verhindern wollten.  Gerade wenn es um eine Vielzahl von Verfahren geht, bietet sich dies zwar an, aber auf der anderen Seite hat der BGH mittlerweile die Hürden so hoch geschraubt, dass vielfach die Anträge nicht korrekt formuliert sind und demzufolge eine Verjährungsunterbrechung nicht eintritt.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung in 2015 festgestellt, dass die Güteanträge in dem zu entscheidenden Fall den Anforderungen nicht genügten.

Es wurden damals standardisierte Mustergüteanträge verwandt, welche lediglich die Namen der Betroffenen sowie die Bezeichnung des Anlagefonds enthalten haben. Es wurde also weder die Zeichnungssumme, der ungefähre Beratungszeitraum noch andere individualisierende Tatsachen benannt, was der Bundesgerichtshof nachdrücklich kritisierte. Auch das erstrebte Verfahrensziel sei nicht ausreichend dargelegt worden, so das Gericht.  Die missliche Konsequenz war somit der Eintritt der Verjährung, mangels wirksamer Unterbrechung derselben.

Analysiert man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, sind gewisse Voraussetzungen zwingend einzuhalten, wobei es dringend zu empfehlen ist, dazu sachkundigen Rechtsrat einzuholen.

Es wird an dieser Stelle vielfach der Einwand erhoben, man habe ohnehin schon Geld verloren und möchte nicht noch mehr investieren. Dies kann in einem solchen Fall jedoch eine falsche Entscheidung sein, denn gerade die Möglichkeit einer rechtzeitigen Unterbrechung der Verjährung sollte nicht vernachlässigt werden. Denn letztendlich geht es um die Möglichkeit der Durchsetzbarkeit der eigenen Forderung.
  
Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, September 04, 2018

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht: Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein durchaus üblicher Teil der Rechtspraxis.

Bei verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Rechtsuchende verständlicherweise mitunter sehr verärgert. Da wird dann schon mal schnell die fachliche Kompetenz des Anwalts in Frage gestellt und ihm die Schuld am verlorenen Prozess zugeschoben.

„Die meisten Rechtsanwälte führen ihre Prozesse sicher mit der notwendigen Sorgfalt und dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss, dürfte auch dem juristischen Laien klar sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 20 Jahren im Anlegerschutz aktiv.  

Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden. Wenn das Gericht zu einer anderen Auffassung gelangt ist, bedeutet dies nicht zwingend, dass der Anwalt seinen Mandanten falsch beraten hat.

„Es macht für die Betroffenen also durchaus Sinn, in solchen Fällen noch einmal das Gespräch mit ihren Rechtsanwälten zu suchen, damit sie das Geschehene auch richtig einordnen können“, rät Roosen.

Mandanten die mit ihrem Anwalt ein unsicheres Gefühl haben, kann sehr oft durch das Einholen einer zweiten Meinung geholfen werden.  Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein durchaus üblicher  Teil der Rechtspraxis.

Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für die Mandanten ist es oft nicht einfach festzustellen, ob ihr  Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen.  Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.

Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung einzuholen.

Holen Sie eine zweite Meinung ein.

Wenn Sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass ihr Fall richtig bearbeitet wird, ist es an der Zeit eine zweite Meinung einzuholen. Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.

Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.

Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas anders gemacht werden kann.

Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.

Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. 

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden


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