Dienstag, September 04, 2018

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht: Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein durchaus üblicher Teil der Rechtspraxis.

Bei verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Rechtsuchende verständlicherweise mitunter sehr verärgert. Da wird dann schon mal schnell die fachliche Kompetenz des Anwalts in Frage gestellt und ihm die Schuld am verlorenen Prozess zugeschoben.

„Die meisten Rechtsanwälte führen ihre Prozesse sicher mit der notwendigen Sorgfalt und dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss, dürfte auch dem juristischen Laien klar sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 20 Jahren im Anlegerschutz aktiv.  

Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden. Wenn das Gericht zu einer anderen Auffassung gelangt ist, bedeutet dies nicht zwingend, dass der Anwalt seinen Mandanten falsch beraten hat.

„Es macht für die Betroffenen also durchaus Sinn, in solchen Fällen noch einmal das Gespräch mit ihren Rechtsanwälten zu suchen, damit sie das Geschehene auch richtig einordnen können“, rät Roosen.

Mandanten die mit ihrem Anwalt ein unsicheres Gefühl haben, kann sehr oft durch das Einholen einer zweiten Meinung geholfen werden.  Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein durchaus üblicher  Teil der Rechtspraxis.

Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für die Mandanten ist es oft nicht einfach festzustellen, ob ihr  Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen.  Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.

Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung einzuholen.

Holen Sie eine zweite Meinung ein.

Wenn Sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass ihr Fall richtig bearbeitet wird, ist es an der Zeit eine zweite Meinung einzuholen. Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.

Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.

Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas anders gemacht werden kann.

Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.

Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. 

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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