Bei verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen sind
Rechtsuchende verständlicherweise mitunter sehr verärgert. Da wird dann schon
mal schnell die fachliche Kompetenz des Anwalts in Frage gestellt und ihm die
Schuld am verlorenen Prozess zugeschoben.
„Die meisten Rechtsanwälte führen ihre Prozesse sicher mit
der notwendigen Sorgfalt und dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss,
dürfte auch dem juristischen Laien klar sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand des
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 20 Jahren im
Anlegerschutz aktiv.
Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den
Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein
richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer
auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden. Wenn das
Gericht zu einer anderen Auffassung gelangt ist, bedeutet dies nicht zwingend,
dass der Anwalt seinen Mandanten falsch beraten hat.
„Es macht für die Betroffenen also durchaus Sinn, in solchen
Fällen noch einmal das Gespräch mit ihren Rechtsanwälten zu suchen, damit sie
das Geschehene auch richtig einordnen können“, rät Roosen.
Mandanten die mit ihrem Anwalt ein unsicheres Gefühl haben,
kann sehr oft durch das Einholen einer zweiten Meinung geholfen werden. Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein durchaus
üblicher Teil der Rechtspraxis.
Was man aus dem
Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch
nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.
Für die Mandanten ist es oft nicht einfach festzustellen, ob
ihr Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Wenn die Erwartungen des
Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld
nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen. Wer mit seinem Anwalt unzufrieden
ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das
Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.
Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer
Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu
reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine
zweite Meinung einzuholen.
Holen Sie eine zweite
Meinung ein.
Wenn Sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass ihr Fall
richtig bearbeitet wird, ist es an der Zeit eine zweite Meinung einzuholen. Zweite
Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen
Schaden relativ preiswert.
Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden
benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.
Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto
besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird
oder ob etwas anders gemacht werden kann.
Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei
Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche
handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt
werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und
keinesfalls eine umfassende Analyse.
Ein altbekannter Spruch
lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."
Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit
aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso
mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich
bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu
ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Zweite Meinung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Zweite Meinung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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