Dienstag, September 04, 2018

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht: Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein durchaus üblicher Teil der Rechtspraxis.

Bei verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Rechtsuchende verständlicherweise mitunter sehr verärgert. Da wird dann schon mal schnell die fachliche Kompetenz des Anwalts in Frage gestellt und ihm die Schuld am verlorenen Prozess zugeschoben.

„Die meisten Rechtsanwälte führen ihre Prozesse sicher mit der notwendigen Sorgfalt und dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss, dürfte auch dem juristischen Laien klar sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 20 Jahren im Anlegerschutz aktiv.  

Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden. Wenn das Gericht zu einer anderen Auffassung gelangt ist, bedeutet dies nicht zwingend, dass der Anwalt seinen Mandanten falsch beraten hat.

„Es macht für die Betroffenen also durchaus Sinn, in solchen Fällen noch einmal das Gespräch mit ihren Rechtsanwälten zu suchen, damit sie das Geschehene auch richtig einordnen können“, rät Roosen.

Mandanten die mit ihrem Anwalt ein unsicheres Gefühl haben, kann sehr oft durch das Einholen einer zweiten Meinung geholfen werden.  Eine Zweitmeinung einzuholen ist ein durchaus üblicher  Teil der Rechtspraxis.

Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Für die Mandanten ist es oft nicht einfach festzustellen, ob ihr  Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen.  Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.

Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung einzuholen.

Holen Sie eine zweite Meinung ein.

Wenn Sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass ihr Fall richtig bearbeitet wird, ist es an der Zeit eine zweite Meinung einzuholen. Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.

Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.

Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas anders gemacht werden kann.

Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.

Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. 

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Zweite Meinung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, September 03, 2018

P&R Container: Ein Wirtschaftskrimi ohne genau vorher sehbares Ende.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  erläutern P&R-Anlegern, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen. Die Betroffenen erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung der Anleger-Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte nicht vergessen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger.

Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 03. 09. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Langjährige Insolvenzverschleppung bei P&R?

Investmentcheck hat die Gutachten der Verwalter eingesehen. Die Gutachten zur Eröffnung der Insolvenzverfahren im Fall P&R lesen sich wie das erste Kapitel von einem Krimi. Ob die Täter am Ende überführt werden, muss sich allerdings noch zeigen.

Das Buch wird sehr lang, denn die Gutachten haben allein schon jeweils rund 130 Seiten. Viel Leid und etwas Hoffnung für die Anleger beschreiben die Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Philip Heinke. Ein schnelles Ende wird es nicht geben, da die Insolvenzverwalter über eine Fortführung nachdenken.

Fortführung.

Teile der auf 86 aktive Containerpools verteilten Flotte sind bis 2032 vermietet. Deshalb erscheint eine schnelle Veräußerung für Jaffé „kein gangbarer Weg“. Vielmehr arbeiten er und sein Team an einem mittel- bis langfristigem Verwertungskonzept. Sogar über die Gründung einer deutschen NewCo, die die derzeit bestehenden Verträge der P&R Equipment & Finance übernehmen könnte, wird nachgedacht. Wenn alles optimal laufen würde, könnten durch die Mieten und späteren Veräußerungserlöse rund 1,6 Milliarden Euro zusammenkommen. In seinem dem Gericht gegenüber abgegebenen Vermögensstatus stellt er grob geschätzt ein Vermögen von gut 800 Millionen Euro dar. Allerdings belaufen sich die Verbindlichkeiten mit 4,35 Milliarden Euro auf gut das Fünffache. Im Schnitt ergäbe das eine Quote von 19 Prozent, wobei die Anleger der Angebote mit BaFin-gestattetem Prospekt am schlechtesten abschneiden. Deren Quotenschätzung liegt nur knapp über zehn Prozent, ähnlich wie bei der P&R Container-Leasing mit garantierten Rückkäufen, die bei rund zwölf Prozent liegt.

Vorwürfe.

An verschiedenen Stellen wird in den Gutachten ausführlich die historische Entwicklung aufgearbeitet. Seit 2007 wurden mit den in Deutschland eingeworbenen Anlegergeldern „nur in verhältnismäßig geringem Umfang tatsächlich Container erworben“. Jaffé spricht davon, dass in einer Vielzahl von Fällen Container an Anleger verkauft wurden, „die es tatsächlich gar nicht gab“. Noch untersucht werde derzeit, ob diese Fehlbestände noch weiter zurückreichen als bisher gedacht. Doch damit nicht genug. Jaffé wirft in seinen Gutachten die Frage der Insolvenzverschleppung auf. Seit 2007 war die P&R-Gruppe nicht mehr in der Lage, „mit den Einnahmen aus der vorhandenen Container-Flotte die bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu decken“. Am Ende münden seine Ausführungen in der Feststellung, spätestens seit Ende der 2000er Jahre war „keine positive Fortführungsprognose mehr“ gegeben. Für ihn war bereits zu dieser Zeit „klar erkennbar“, dass die Einnahmen die Ausgaben „nicht ansatzweise werden decken können“. Warum es nicht schon früher krachte, lag allein an der „Explosion der Verkaufszahlen in den Jahren ab 2011“. Trotz des zu dieser Zeit schon enormen Fehlbestandes an Containern konnte P&R weiterarbeiten, „schlicht indem man die Einnahmen dazu verwendete, um Zahlungen an Anleger zu leisten“.

Heinz Roth.

Hauptverdächtiger in dem P&R-Krimi ist Heinz Roth, der im Dezember 1975 zusammen mit Heidrun Pfeifer die P&R Pfeifer und Roth GmbH gründete. Als nun nach über 40 Jahren im März dieses Jahres das Kartenhaus zusammen brach, stand Roth anfänglich zur Aufklärung krankheitsbedingt nur eingeschränkt zur Verfügung. Nach einer anschließenden kooperativen Phase änderte er sein Verhalten, nachdem er offenbar einen anwaltlichen Vertreter mandatierte. Laut Jaffé kann das Fortschreiten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch dafür verantwortlich sein, dass Roth nicht mehr kooperativ ist. Eine vor einiger Zeit erteilte Vollmacht für die P&R Equipment & Finance Corp. hat er zwischenzeitlich widerrufen. Laut Gutachten gab es sogar schon Versuche von ihm, eine Immobilie zu veräußern und eine andere in Grünwald nach Auflösung des Güterstandes auf seine Ehefrau zu übertragen. Der Aufforderung, ein Vermögensverzeichnis einzureichen, kam er nicht nach.

Geschäftsführerhaftung.

Konkret zitiert wird in den Gutachten Paragraph 64 GmbH-Gesetz, wonach der Geschäftsführer einer Gesellschaft zum Schadensersatz für Zahlungen verpflichtet ist, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden. Auch Paragraph 43 bietet eine gute Grundlage, um Schadensersatzansprüche aufgrund der fehlenden Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes geltend zu machen. Jaffé listet deshalb die fünf Geschäftsführer der letzten zehn Jahre konkret auf und stellt noch fest, dass eine D&O Versicherung leider nicht bestand und nicht besteht.

Landgericht München.

In den Gutachten ist von Jaffé auch wieder die schon mehrfach zitierte Entscheidung des Landgerichts München erwähnt. Investmentcheck hat sich diese vom Gericht schicken lassen. Dabei geht es um einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, wonach ein Anleger ohne Eigentumszertifikate sich diese nachträglich ausstellen lassen wollte. Warum dieser Anleger damit keinen Erfolg hatte, lag daran, dass er die Nummern der ihm gehörenden Container nicht nachweisen konnte. „Auch sonstige Unterlagen, aus denen sich konkret ergeben würde, auf welche Container sich die Einigungen über den Eigentumsübergang beziehen, sind weder vorgelegt noch behauptet worden.“ Damit sagen die Richter ja ganz klar, dass die Frage des Eigentumsübergangs mit klarer Benennung der Container eventuell anders beurteilt werden müsste. Laut den Gutachten liegt die Quote der Investoren mit Eigentumszertifikat bei rund acht Prozent. Einen Wert haben die Eigentumszertifikate laut Jaffé nicht.

Interessenskonflikte.

Genau lesen sollten die Investoren auch eine Passage, die den Beginn vom P&R-Ende betrifft. Darin beschreibt Jaffé die im März dieses Jahres noch gezahlten Mieten an Investoren über 54 Millionen Euro, wodurch die Konten weitgehend leer geräumt wurden. Seines Erachtens hätte die Anleger da schon leer ausgehen sollen, weil damit nur ein Teil der insgesamt 82 Millionen Euro, die eigentlich fällig waren, bezahlt wurde: „Durch diese letztlich völlig unsinnige Zahlung wurde für die Abwicklung der Verfahren an sich dringend benötigte Liquidität entzogen, was die Verfahrensbearbeitung weiterhin anspruchsvoll macht.“ Ob das die überwiegend älteren Anleger, die damals vermutlich für lange Zeit die letzten Zahlungen kassierten, wohl auch als unsinnig ansehen?

Strukturanalysen.

Rund die Hälfte der Anleger ist zwischenzeitlich in Rente. Denn auch konkrete Aussagen zu den Anleger- und Vertriebsstrukturen enthält das Gutachten. Mehr als jeder dritte Anleger ist sogar über 70 Jahre alt. Immerhin 561 Investoren sind bereits über 90 Jahre. Der Bildungsstand der Geschädigten ist überdurchschnittlich. Jeder zweite hat Hochschulreife, weitere 35 Prozent einen (Fach-) Hochschulabschluss und acht Prozent der Anleger sind promoviert beziehungsweise habilitiert. Dafür gesorgt haben in der Vergangenheit 30 Kreditinstitute, die P&R vertrieben haben. Hinzu kamen bis zu 400 weitere Vermittler, die Provisionen zwischen drei und fünf Prozent kassierten. Am aktivsten waren sie in Bayern. In 2016 kamen über 40 Prozent des Kapitals von dort. Hamburg stellte mit 15 Prozent den zweitgrößten Anlegerblock.

Loipfinger’s Meinung.

Heinz Roth hat sein Vermögen in einer Höhe angegeben, die geradezu lächerlich wirkt. Dazu passt, dass er längst nicht mehr kooperativ ist und sogar schon versucht haben soll, Vermögen zu verschieben. Warum Martin Ebben bei den genannten Gehältern als Geschäftsführer eines Milliardenkonzerns anheuerte, ist unverständlich. Er muss doch schon zu der Zeit als Prokurist gemerkt haben, auf was er sich da einlässt. Der Sohn von Heinz Roth könnte davon profitieren, dass die längst vorliegende Insolvenz jahrelang verschleppt wurde. Jaffé stellt in Frage, ob aufgrund des Ausscheidens aus den Geschäftsführungen in 2012 noch Ansprüche „bestehen und durchgesetzt werden können“. Bleiben noch die Passagen zu den Forderungen aufgrund von Anfechtungsrechten. Dieses schon mehrfach diskutierte Damoklesschwert wird nicht groß ausgeführt, aber mit einem Erinnerungswert in die Vermögensaufstellungen einbezogen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, wird noch geprüft.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Wenn Sie finanziell bei P&R engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

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Freitag, August 31, 2018

P&R-Pleite: Können strengere Gesetze Kleinanleger vor solchen Pleiten schützen?

Die Bundestagsfraktionen links der politischen Mitte fordern strengere Gesetze und eine bessere Aufsicht, damit die Kleinanleger vor dem "Grauen Kapitalmarkt" geschützt werden, heißt es auf FONDS Professionell online am 30. 8. 2018.

Den Grünen und den Linken gehen die Gesetze und mithin der Anlegerschutz demnach nicht weit genug. Das geht aus zwei parlamentarischen Anfragen der beiden Parteien hervor, die laut FONDS Professionell online an die Bundesregierung gerichtet wurden. Die Opposition fordert eine strengere Regulierung von Vermögensanlagen, einen stärkeren Kleinanlegerschutz – und gewissermaßen hellseherische Fähigkeiten der Aufsicht.

Die Bundestagsfraktion der Linken geht nach wie vor davon aus, dass ein Grauer Kapitalmarkt existiert und für die Anlegerinnen und Anleger eine große Gefahr darstellt. Sie will deshalb von der Regierung wissen, wie sie zum aktuellen Stand der Regulierung und zur Warnung von Verbraucherschützern vor dem "Grauen Kapitalmarkt" steht. Dabei rechnen die Linken "grüne, nachhaltige und Öko-Investments" ebenfalls dem kritisierten Anlagesektor hinzu, heißt es bei FONDS Professionell online.

Die Grünen hinterfragen in ihrer Kleinen Anfrage demnach die "Rolle der Finanzaufsicht im Rahmen der Insolvenz von P&R".

Sie sind der Auffassung, dass die Bafin die Prospekte von P&R zu den Container-Direktinvestments nicht hätte gestatten dürfen. Denn einerseits habe es "erhebliche Widersprüche und Ungereimtheiten innerhalb der Prospekte" gegeben. Und andererseits sei die "Tragfähigkeit des Geschäftsmodells öffentlich in Frage" gestellt gewesen.

Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.
Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und auf den Gläubigerversammlungen ist diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

  • Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, August 30, 2018

Haben Sie als Privatanleger für Investmentfonds Ausgabeaufschläge bezahlt? Jetzt zurückholen!

Von Beginn an verlieren Anleger damit bis zu 5 % ihrer Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast bisher nicht wieder aufholen konnten.

Was Anleger häufig nicht wissen: Ausgabeaufschläge (Agien) und Verwaltungsgebühren stellen nicht nur Kosten der Anlage dar, sondern dienen auch Vertriebszwecken. Um den Absatz der Anlageprodukte zu steigern, erhalten Banken und andere Finanzdienstleister bei der Vermittlung von Investmentfonds oder Zertifikaten Teile dieser Vergütungen als Provisionen (sog. Kickbacks, Rückvergütungen o.ä.). Damit sollen regelmäßig besondere Anreize für den Verkauf gesetzt werden.

BSZ e. V. Anlegerschutzanwälte  gehen für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ausgabeaufschlag  gegen diese Praxis vor und verschaffen ihnen im Erfolgsfall als "Zusatzrendite" einen Ausgleich ihrer Verluste.

  • Nach Analyse der Gesetzeslage durch die betreffenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen Aktien -, Renten -, Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung beanspruchen können.

  • Individuelle Verläufe, wie gute oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht.

  • Anspruchsbegründend ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage.

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:

Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie den Anwälten  per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie.

Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage.

  • Nach Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte.

Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“  von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Ausgabeaufschlag“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Mittwoch, August 29, 2018

BSZ e.V.-Fonds-Information "NORDCAPITAL MS E.R. Bristol Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG"


Die Zukunft des Fonds ist unsicher. Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Der Fonds, der im Jahre 2010 aufgelegt wurde, investierte in einen Massengutfrachter, einen sogenannten Bulker, der Handymax-Klasse mit einer Tragfähigkeit von 56.000 tdw und verfügte über eine fünfjährige Erstbeschäftigung.

Obwohl sich der Schifffahrtsmarkt und auch der Bulkermarkt zum Zeitpunkt der Prospekterstellung und Emission aufgrund einer bestehenden Übertonnage in einer tiefen Krise befand, die bis heute nicht ausgestanden ist, wurde im Prospekt fälschlich ein angeblich attraktives Marktumfeld dargestellt. Es erfolgte im Prospekt weder ein Hinweis auf die bereits bestehende Übertonnage, noch darauf, dass diese aufgrund der prognostizierten Wachstumsraten des Transportvolumens in Relation zum feststehenden Wachstum der Bulkerschiffsflotte weiter steigen musste. Ganz im Gegenteil werden angeblich attraktive Markterwartungen behauptet und suggeriert, dass ein Teil der bereits bestellten Schiffe aus unterschiedlichen Gründen mutmaßlich nicht abgeliefert würde und von einem vergleichsweise moderaten Flottenwachstum auszugehen sei.

  • Das waren allenfalls Wunschvorstellungen die der Realität widersprachen. Die tatsächliche Marktlage war eine sehr viel schlechtere, als der Prospekt glaubhaft machte.

  • Dass die tatsächliche Entwicklung eine völlig andere war, als im Prospekt dargestellt, ist mithin keine Überraschung, sondern war zum Zeitpunkt der Prospekterstellung klar absehbar.

WiDie hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  beraten und vertreten geschädigte Anleger, die die NORDCAPITAL MS E.R. Bristol Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gezeichnet haben nicht nur gegen die beratenden Banken, sondern auch gegen die sogenannte Gründungsgesellschafter des Fonds aufgrund der Fehlerhaftigkeit des der Zeichnung zugrundeliegenden Verkaufsprospektes.

Die Zeichnungsempfehlungen erfolgten im Jahr 2010, also einem Zeitpunkt, in dem die Übertonnage schon geraume Zeit angewachsen war und auf absehbare Zeit keine Besserung des niedrigen Charterratenniveaus absehbar war.

Gleichwohl wurde den Anlegern in zahlreichen den Rechtsanwälten bekannten Beratungssituationen mitgeteilt, dass die Beteiligung an diesem Fonds ein solides, sicheres Investment sei, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht werthaltig in das Schiff flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den Markt zu drücken“.

Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation. Für das Fondsschiff wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit völlig unrealistischen Charterraten kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der Investition hingewiesen.

Prospektfehler ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.

Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtende BSZ eV. Anlegerschutzkanzlei hat für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie entwickelt, mit der sie die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent seiner Beteiligungshöhe reduzieren kann.

Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an einem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), welches die Anwälte auf den Weg bringen wollen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits in anderen KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über 1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen Expertise haben die Oberlandesgerichte jeweils den Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis dieser Mandanten ausgewählt.

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren unwiderruflich alle Ansprüche.

Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ e,V. Anlegerschutzanwälte prüfen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Beitrag verpassen. Anmeldung zum Newsletter

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

hh 

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




P&R Anleger fragen: „Mein Anlageberater hat mir einen Anwalt empfohlen, soll ich mich an diese Empfehlung halten?“

Wir raten Ihnen sich vor Augen zu führen, dass die Interessen, die Ihr Anlageberater hat, mit den Ihrigen als P&R-Anleger diametral gegenüber stehen. Da ist es nicht günstig, wenn ein Anwalt dadurch in Zwiespalt kommt, weil er durch den Kontakt mit dem Vertrieb sich nicht 100 % für Sie als Anleger einsetzt.

  • Mit anderen Worten: Weil Ihr Anlageberater Ihnen möglicherweise zum Ersatz des insolvent gewordenen Containerinvestments verpflichtet ist, liegt es nahe, dass er Ihnen einen Anwalt empfiehlt, der ihn selbst ungeschoren davon kommen lässt.

Solche Praktiken sind zwar ungesetzlich, kommen jedoch im Einzelfall vor.

Uns ist von verschiedenen Quellen – für unseren Geschmack recht unheilvolle – Verbindungen, in die auch andere Vertriebsagenturen eine Rolle spielen, mehrfach berichtet worden.  Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine derartige Empfehlung dazu dienen kann, nicht nur Ihre Rechte zu verkürzen, sondern zusätzlich Ihnen noch Werbung und Verkauf eines anderen Kapitalinvestments schmackhaft zu machen.  

  • Solches Vorgehen nennt man Interessenwiderstreit; er führt dazu, dass Sie – ob Sie es wissen oder nicht – auf einen Teil Ihrer Rechte grundlos verzichten.

  • Wählen Sie in jedem Fall einen Anwalt, der nur auf Ihrer Seite steht und Ihnen versichert, dass er sich nicht von Vertriebsmitarbeitern beauftragen lässt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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  • Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, August 27, 2018

P&R-Anleger schließen sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft an und verlangen ihr Geld komplett zurück.

80.000 Briefe hat der Insolvenzverwalter an die Anleger des gescheiterten Direktinvestmentanbieters P&R verschicken lassen. In vorausgefüllten Forderungsanmeldungen ist aufgelistet, wie viel Geld der insolvente Containerriese jedem einzelnen Anleger schuldet.

Fachleute empfehlen, die Forderungsanmeldungen von einem Experten neu aufsetzen lassen – ohne die umstrittene Abtretungsklausel.

Die P&R Gruppe betreute rund 54.000 Anleger und verwaltet rund 1,25 Millionen Containereinheiten. Mit einem platzierten Kapital von rund 440 Millionen Euro in 2017 gilt das 1975 gegründete Unternehmen als größter Anbieter von Container-Direktinvestments. In den vergangenen zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt worden sein.

Der Insolvenzantrag von fünf deutschen P&R-Unternehmen ist Realität.
Es fehlen über 60 % der Container. Der Schaden ist für P&R Anleger nur mit professioneller Hilfe zu regeln. Professionelle Unterstützung lohnt sich im P&R-Container-Desaster in jedem Fall. Denn es geht im Insolvenzverfahren nicht (nur) um das einmalige Ausfüllen von Formularen. Deshalb ist es gut, einen etablierten Partner an der Seite zu haben. Denn seit vielen Jahren gilt das Engagement der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kapitalsicherheit.

Schutz vor Forderungen der Insolvenzverwalter.
Angesichts der unklaren Faktenlage – wie die Insolvenzverwalter selbst berichten – spricht vieles dafür, dass Anleger nochmals zur Kasse gebeten werden. Hier bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  mit ihrer Expertise den notwendigen Rückhalt.

Wir helfen Ihnen bei Steuerfragen.
Das Finanzamt ist bei den P&R Investments immer mit von der Partie. Hier ist Hilfe wichtig, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit der Qualifikation als Fachanwalt (auch für Steuerrecht) anbieten. Falsche Angaben gegenüber dem Fiskus können sich schnell als teuer erweisen.

Verlangen Sie Ihr Geld komplett zurück
Wer beim P&R Investment falsch beraten worden ist, muss auf seinen Verlusten nicht sitzen bleiben. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten Sie, ob Sie diese Option überhaupt wählen können und welcher Weg für Sie optimal ist. Verlangen Sie also Ihr Geld zurück.

Ihre Chancen in der P&R-Insolvenz
Sie können voraussichtlich Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Da sich die Rechtslage kompliziert darstellt, sind die Anforderungen an eine korrekte Anmeldung hoch. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Sie mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung!

Post vom Insolvenzverwalter – Hohe Risiken für Anleger
Trifft es zu, was der Insolvenzverwalter schreibt und was müssen Anleger beachten? Sollen die P&R-Anleger wirklich auf Rechte verzichten? Einfach unterschreiben birgt hohe Verlustrisiken für Anleger. r Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sagen, wie P&R-Anleger die Insolvenzfalle vermeiden.

War das Debakel absehbar?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte glauben, ja - und zwar leider seit Jahren. Warum? Das Geschäft blühte zu Anfang, weil mit dem steigenden Welthandel auch der Bedarf an Containern wuchs. Nicht zuletzt deshalb, weil der sogenannte Containerisierungsgrad, der Anteil der Containerladung an der Gesamtladungsmenge, ständig zunahm.

Woher kommen also die aktuellen Probleme?
Erstens nimmt der Containerisierungsgrad nicht mehr zu. Was in Containern verschifft werden kann, wird inzwischen in Containern verschickt. Mit einer Zunahme des Containerisierungsgrades ist kaum noch zu rechnen.

Anmeldung zur Insolvenztabelle und Vertretung auf Gläubigerversammlungen.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container Investment beitreten. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte melden auch Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und vertreten Sie auf der Gläubigerversammlung.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.