Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer
öfter um globale Investitionsangebote handelt. Nicht wenige Anleger
lassen sich von verlockenden Versprechungen extrem hoher Renditen mitreißen und
überweisen große Summen auf ausländische Konten. Diese Anleger würden jedoch
gut daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu
lassen.
Bei dem BSZ beklagen sich viele Anleger über den
Auslandsinvestitionsschwindel. Die Angebote reichen von Edelmetallen,
Penny-Stocks, Bergbau, Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische
Bankinstrumente wie Einlagenzertifikate mit „sky-high, no risk“ bis zu
Phantomprojekten.
Kaum jemand kennt die genaue Summe, um die jährlich Anleger in
Deutschland durch Betrug geschädigt werden.
Abkassiert wird meist
nach den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“.
Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und
überzeugende Argumente. Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer
Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe
der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e. V. und seit
1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten
Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch
zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf
einlässt hat in der Regel schon verloren.
Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind
meist nur Lockmittel, selten Realität. Natürlich ist nicht jedes dieser
Angebote ein Ponzi-System bei dem das frische Anlegergeld benutzt wird um die
früheren Investoren zu bezahlen.
Betrug ist nach
Meinung des BSZ e. V. auch bewusste Falschberatung und das Verschweigen
vorhandener Informationen.
„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet
in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher
Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen.
Anleger, die sich zum ersten Mal an ausländische
Investitionen wagen, müssen sich jedoch daran erinnern, dass erhebliche Risiken
bestehen. Ein stärker werdender Euro kann den Wert von
Auslandsinvestitionen deutscher Investoren verringern. Ein Rückgang des
Wertes einer ausländischen Währung gegenüber dem Euro um 20 Prozent hat die
gleiche Auswirkung wie ein Rückgang der Börsenkurse dieses Landes um 20
Prozent. Auf der anderen Seite, wenn der Euro schwächelt, steigen
ausländische Vermögenswerte im Wert.
In vielen Fällen wird
das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld
in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch
eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch
Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die
Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen
Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück,
ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem
Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren
in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher
diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen
Position.
Auch durch ,,seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme
Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld
gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter“
Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ
e.V.
DIE KAPITALVERNICHTUNG DURCH MIESE ANLAGEBERATUNG,
ZWEIFELHAFTE PRODUKTE UND ANLAGEBETRUG SIND IN DEUTSCHLAND ZU EINEM ERNSTEN
PROBLEM GEWORDEN
Die Bürger werden es sich wahrscheinlich nicht mehr länger
gefallen lassen, dass die Finanzindustrie quasi mit in der Regierung sitzt und
darüber entscheiden kann, wie der eigene Profit gemehrt werden kann. So lange dies
aber der Fall ist, werden die Kleinanleger auch weiterhin viel Geld in den Sand
setzen. Die massenweise Geldvernichtung ist auch dem Umstand
geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle
gemacht hat, sagt Horst Roosen. Statt das staatliche Rentensystem zu
stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien
Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch
geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge
und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.
Es ist wichtig, dass
in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz
die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt der BSZ
e.V. Vorstand.
Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:
Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können,
müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das
betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden.
In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen
Prospekt öffentlich angeboten werden.“
„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich
geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist.
Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen
Aussagen aufweist.“
„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten
Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin
überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und
tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann.
Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über
eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein
Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des
Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes
bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die
Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“
Zitat Ende
- Der
durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine
Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und
Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.
Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche
Anleger doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade
die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft
und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und
tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt
Horst Roosen. Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob
Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann
muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch
übrig bleibt.
Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den
Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen
haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Anwälte
die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten
Kreisen als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch
schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
IM KAPITALANLAGE TOLLHAUS DEUTSCHLAND WIRD WEITER ABGEZOCKT!
DER DUMME IST DER ANLEGER!
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger
Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und
klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.
Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese
These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen,
sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten
Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele
Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative
Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche Hinweis, dass das
eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig, verloren gehen kann,
unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es
möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute zweifelhafte
Anlageprodukte verkaufen, und über Jahre hinweg, sehenden Auges,
Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?
Die Berater müssen den von verschiedenen Fachpublikationen
veröffentlichten Warnhinweisen auf unseriöse Praktiken Kenntnis nehmen und ihre
Anleger darauf hinweisen! Den enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft
äußerst fragwürdige Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige
Gebühren zusätzlich reduziert werden. Bei vielen Anlageskandalen mit
tausenden Geschädigten, vermittelten die Berater ihren Kunden den
Eindruck es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und
Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die
Möglichkeit eines Totalverlustrisikos wird bewusst verschwiegen
oder klein geredet. Dabei muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer
Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend
informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer
Anlage zufließt müssten die Vermittler eigentlich merken, dass es
dabei mitunter nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
- Wenn
das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich
zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien,
jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun
um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater schon mal mit
Kundenlisten hausieren um sogenannte Geschädigtengemeinschaften zu
etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen.
Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man
ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe,
zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm
nichts holen könne.
Gerade bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten
Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V.
leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen
Interessen. Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften und geben nach
nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu
vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte
geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit
ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.
Es ist kaum zu
glauben, aber es werden immer noch Anlegergelder mit Schneeballsystemen
eingesammelt.
Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am
Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft,
entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld
gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden.
Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme
stets einige Jahre zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass
solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal
Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen
Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende
bereitet.
WETTBEWERBSRECHTLICHE ANGRIFFE VON INITIATOREN DUBIOSER
GELDANLAGEN.
Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor
finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht mit
aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter reihenweise zur
Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft
als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das
kostet! Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs
ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft. Da
oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen
Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, duckt
sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die
Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V.
findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene
Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung
zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich
Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu
verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen
keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von
den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines
florierenden Finanzmarkts.
- Der
Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die
Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger
sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer
Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt
sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit
sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der
Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die
rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und
Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ®
e.V.
Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken
Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche
Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb
des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als
Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder
ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken
können.
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele
scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen – auch ohne eigene
erstrittene Urteile.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem
„schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die
sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man
über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt
wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ
e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der
Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen
Schadens vermittelt.
Das kann in vielen Fällen der erste Schritt zur
Vermögenswiederherstellung sein.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
- Jeder
Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien
aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung
nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft
geschädigter Anleger beitreten.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den
gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden
Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt
Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.
Eine Mitgliedschaft in
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:
Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu
aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in
zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien
im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in
einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden
selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen
erledigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.07. 2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.