Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten
geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
nimmt Ihnen das Risiko ab!
Stellen Sie uns
einfach ihre Finanzierungsanfrage.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
- Sie
erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko
einzuklagen.
- Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am
Erlös.
- Sie
haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und
finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
- Wir
kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen
Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
- Für
Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres
Finanzierungsantrags.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen
und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen
und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die
Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners.
Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners
gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg
und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches
Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet
u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der
Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des
Finanzierungsvertrags.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in
diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das
geringste Risiko!
Bei folgenden
Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
- Kapitalanlageverluste
- Versicherungsstreitigkeiten
- Lebensversicherungen
- Fondsverluste
- Schadensersatz bei Personenschäden
-
Falschberatung durch Banken
- Fehlberatung durch Rechtsanwälte
Zur rechtlichen
Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen
benötigt:
Bei Versicherungen werden benötigt:
- Antrag
- Versicherungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
- Sonstige
Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
- Zeichnungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-,
Auszahlungsdatum
- Sonstige
Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Ohne Risiko sicher
gewinnen!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt
sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-,
Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im
Prozessstadium.
Für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein
„Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und von Ihnen
gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein
„Rundum Sorglos Paket“ angeboten! Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und
Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!
Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung können
Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft
Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst
bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten
werden darf.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
E-Mail: BSZ-eV@t-online.de
Internet www.sammelklagen.de
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