Freitag, Juli 06, 2018

Dr. Peters GmbH Flugzeugfonds: Erste A380-Jets werden jetzt zerlegt

Die ersten beiden A380-Flugzeuge werden noch in diesem Monat in ihre Einzelteile zerlegt. Auch zwei weitere Doppelstöcker gibt Erstkundin Singapore Airlines an den Leasing-Geber Dr. Peters zurück, meldet exklusiv am 4. 7. 2018 das Online-Portal airliners.de

Die ersten beiden an Singapore Airlines ausgelieferten Airbus A380-Maschinen werden demnach als Ersatzteillager enden. Den entsprechenden Plänen des Leasing-Spezialisten Dr. Peters Group hätten die Gesellschafter der Fonds Nr. 129 und 130 nun zugestimmt, sagte Unternehmenschef Anselm Gehling im Gespräch mit airliners.de.

Der Komponentenverkauf sei für zwei Jahre veranschlagt und soll insgesamt 45 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 38 Millionen Euro) einbringen, heißt es weiter. Die hohe Prognose resultiere aus dem Umstand, dass viele Airlines mit A380-Flotte ihre Flugzeuge nun zur Wartung geben müssten und so die Nachfrage nach Ersatzteilen zunehmen werde, ist sich die Dr. Peters Group demnach sicher. Alternativ habe das Dortmunder Unternehmen über neue Leasing-Verträge und den Verkauf der bislang an Singapore Airlines vermieteten Maschinen verhandelt. Beides wäre aber nicht zu den gewünschten Konditionen realisierbar, heißt es bei airliners.de weiter.

Neben diesen beiden Jets habe der Leasing-Spezialist zwei weitere Doppelstöcker an Singapore Airlines vermietet. "Die eine A380 ist bereits an uns zurückgegeben und nun in Tarbes in Südfrankreich geparkt", wird die Dr.-Peters-Group zitiert. Bei der zweiten Maschine ist die Rückführung für Ende August geplant. Was mit diesen beiden Jets passiere, sei noch offen. Dr. Peters Group hat sich mit aktuell 19 Flugzeugen vor allem auf den Markt für Großraumjets fokussiert.

Wenn Sie in den genannten Flugzeugfonds engagiert sind, sollten Sie umgehend Kontakt mit den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten aufnehmen.

Anleger sollten unbedingt sicherstellen, dass sie ihre etwaige Ansprüche nicht verjähren! Lassen Sie sich nicht von der Fondsgesellschaft "einlullen". Wenn die aktuellen Liquiditätsengpässe nicht behoben werden, kann Ihr Kapital teilweise verloren sein. Es gilt jetzt Ansprüche zu sichern, um später nicht leer auszugehen.

Dazu muss entweder die Fonds-Emittentin einen Verjährungsverzicht erklären oder Sie können als Anleger alternativ einen Güteantrag stellen, der die Verjährung ebenfalls hemmt.

Achtung: Wenn Sie als Anleger jetzt nichts unternehmen, verlieren Sie sämtliche Ansprüche!

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER. http://bit.ly/2zhDQnS

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds haben sich durch die Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds vornehmen lasse.

Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Juli 05, 2018

GENO eG: Amtsgericht Ludwigsburg hat am 29. Juni die vorläufige Eigenverwaltung beendet und in ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren überführt.

Auf ihrer Internetseite teilt die GENO eG per 29.Juni 2018 die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung  vom 28. Juni 2018 mit.



Wie dort zu lesen ist wurden alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sowie alle amtierenden Vorstandsmitglieder der GENO eG in ihren Ämtern bestätigt.  Die Suspendierung des Vorstandsmitglieds Jens Meier und Martin Däuber wurden aufgehoben.

Der Aufsichtsrat hat in einer der Mitgliederversammlung vorangehenden Sitzung Heribert Kailbach mit Wirkung vom 27. Juni 2018 als weiteres neues Mitglied in den Vorstand der GENO eG berufen. Der ausgebildete Bankkaufmann und Betriebswirt soll über 40 Jahre Führungserfahrung in Banken und Bausparkassen sowie in der Sanierung von Banken verfügen. Er soll die Neuausrichtung der GENO eG begleiten und aktiv vorantreiben.

Weiter teilt die GENO eG mit: „Der ausdrückliche Wunsch der Mitgliederversammlung ist es, das Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung nachhaltig zu sanieren und fortzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters mit höchster Priorität einen Kostensenkungsplan aufstellen und umsetzen. Gleichzeitig wird eine Strategie entwickelt, mit der die Genossenschaft wieder in eine erfolgreiche Zukunft geführt werden kann.“

Wie der bisherige vorläufige Sachwalter Dr. Dietmar Haffa mitteilt, hat das Amtsgericht Ludwigsburg,
auf Grund der erheblichen widerstreitenden Interessen innerhalb des von zwei auf fünf Vorstandsmitglieder angewachsenen Vorstandsgremiums, Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Nach der voraussichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang August wird die Gläbigerversammlung darüber befinden wie es mit der GENO weitergehen soll.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter mitteilt werden  wegen der ungeklärten Zukunftsaussichten derzeit auch keine neuen Genossen mehr aufgenommen oder WohnSparVerträge abgeschlossen.

Zu der Situation der GENO eG teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit:  Ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind neben den Streitigkeiten innerhalb der Genossenschaftsorgane sehr hohe Ausgaben für Vertrieb und Personal sowie hohe Kündigungszahlen bei Altmitgliedern. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG hatte in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. Die Genossenschaft kann deshalb die Auseinandersetzungsguthaben von mehr als 2000 ehemaligen Genossen voraussichtlich nicht bezahlen, wobei auf Grund mehrerer Satzungsänderungen Streit über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Auseinandersetzungsguthaben besteht.“

Der BSZ e.V. sagte in seinem Beitrag vom 04.06.2018, dass ein besserer Anleger- und Verbraucherschutz nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen ist und dass man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde macht und die Finanzindustrie gerne die Abmahnkeule schwingt.

So hatte der BSZ e.V., welcher schon seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist, in einem Bericht über die GENO Wohnbaugenossenschaft u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders zitiert. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit  keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Außerdem ist jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen: „Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt, ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.  

Das hat sie aber nicht getan. Sie hat es vorgezogen den BSZ abmahnen zu lassen.  In ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da schon seit längerer Zeit ein anderes Bild.

Unter Berücksichtigung des „Neustarts“ der GENO Wohnbaugenossenschaft EG durch ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung hatte der BSZ e.V. den zitierten Beitrag vom 04.06.2018 versöhnlich beendet:

„Wir wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im Wege der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und transparenten Partner machen kann“.

Als Dankeschön muss sich der BSZ e.V. nach wie vor mit juristischen Mitteln gegen die GENO Wohnbaugenossenschaft wehren, welche bei dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

Der BSZ e.V. wird auch weiterhin die Entwicklung im Interesse der Anleger  kritisch verfolgen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!


Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
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Fazit des BSZ e.V.:

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer zusammen zu schließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte, welche mit einem solchen Zusammenschluß zusammenarbeiten, können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Juli 02, 2018

Multi Invest: Es ist nicht alles Gold, was glänzt – Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Unterschlagung wurde eingeleitet

Zweifelhafte Kapitalanlagen – Anlegersorgen wachsen

Wer kennt das nicht. In Zeiten niedriger Zinsen suchen sowohl Anleger als auch Kapitalanlageanbieter und Vermittler möglichst lukrative Alternativen zum Sparkonto. Eine Rechnung, die oft aufgeht, zumeist aber leider nur auf Seiten der Anbieter und Vermittler.

Der Kapitalmarkt ist aktuell überfüllt von Meldungen über Schneeballsysteme, Kapitalanlagebetrug und Massenschadensfälle. Nicht zuletzt wegen der großen Betrugsskandale im Bereich des grauen Kapitalmarkts sind viele Anleger generell vorsichtig geworden. Doch der Kapitalmarkt wird weiter mit Produkten überschwemmt, deren Risiken oft undurchsichtig sind und viel zu spät erkannt werden. Ein Schaden, so Kritiker, ist oft vorprogrammiert.

Multi Invest – Schwarzes Schaf oder unberechtigt kritisiert?

Ein Anbieter auf dem Markt ist auch die Multi Invest Sachwerte GmbH bzw. die Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in der Ginnheimer Straße 4 in 65760 Eschborn. Streng genommen handelt es sich um zwei verschiedene Firmen, aber die Grenzen verschwimmen hier schon mal. Ressourcen und Personal werden offensichtlich bisweilen durchaus gemeinsam genutzt. Man vertreibt und vermittelt viele Kapitalanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit „Goldsparplänen“ und „Edelmetallen“.

Multi Invest ist zuletzt massiv in Kritik geraten. Bereits in der Vergangenheit warnten Verbraucherschützer vor den hohen Kosten, die für die Anleger bei einem Abschluss entstehen und die den wirtschaftlichen Erfolg gefährden oder zunichte machen. Auch die Produkte selbst waren vermehrt Gegenstand von Kritik, ebenso die undurchsichtigen Verträge. Die Vorwürfe reichten von der Verwendung falscher Widerrufsbelehrungen bis hin zu täuschenden Angaben in Bezug auf werbende Empfehlungen.

Anleger widerrufen Vertragsschlüsse

Zahlreiche Anleger wenden sich enttäuscht ab, es hagelte und hagelt aktuell Widerrufe und Kündigungen. Die Multi Invest Sachwerte GmbH räumte in gerichtlichen Verfahren ein, dass einige Belehrungen möglicherweise nicht ganz den rechtlichen Vorgaben entsprochen haben. Im Übrigen sieht sie sich aber als Opfer von Rechtsanwälten. Viele Anleger beklagen sich hingegen über verweigerte Auszahlungen und Täuschungen durch die Multi Invest und bangen um ihr Geld.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Anlass zur Sorge bereitet insofern vor allem der Umgang der Multi Invest Sachwerte GmbH mit den Widerrufen und Rückzahlungen von Kündigungsguthaben. Laut Angaben von verschiedenen Kunden werden Rückzahlungen durch haltlose Einwendungen verzögert oder mittlerweile ganz verweigert. Da stellt sich die Frage, ob dies auch wirtschaftliche Hintergründe haben könnte. Ist man nicht in der Lage, die einst eingeworbenen Gelder auch zurück zu zahlen?

Aufgrund einiger Strafanzeigen wurde nun auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die daraufhin unter dem Aktenzeichen 7590 Js 218439/18 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Multi Invest Sachwerte GmbH wegen Betrug und Unterschlagung eingeleitet hat. Das Verfahren wurde nach unserer Information zudem mit einem älteren Ermittlungsverfahren durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen verbunden. Möglicherweise laufen hier also bereits seit längerem Ermittlungen, auch in anderen Fällen. Auf unsere Nachfrage wollten sich die Verantwortlichen der Multi Invest Sachwerte GmbH zu den Vorwürfen und Ermittlungen nicht äußern. Es ist natürlich das gute Recht eines jeden Beschuldigten, die Aussage zu verweigern und es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Wir setzen die Multi Invest Gruppe dennoch auf unsere Warnliste.

Sofern Sie schlechte (oder auch gute) Erfahrungen mit einem Unternehmen der Multi-Invest Gruppe gemacht haben, schildern Sie uns diese bitte.



Geschädigten Anlegern, die ihre Kapitalanlagen der Multi Invest rückabwickeln wollen, empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
gill

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Freitag, Juni 29, 2018

Persönlicher Brief an geschädigte Kapitalanleger.

Sehr geehrte Anlegerin, Sehr geehrter Anleger,

Seit fast nunmehr 20 Jahren informiert Sie der BSZ e.V.  auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  über die Vorteile der BSZ e.V. Interessengemeinschaften bezüglich der unterschiedlichsten Kapitalanlagen.

Vielleicht haben auch Sie schon unsere Seite besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen.  Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen.

Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot des BSZ e.V. Solidarservice „ohne eigenes Kostenrisiko“ für Sie das Richtige.

Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Wenn Sie als Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“  ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen möchten, können Sie sich online einfach hier anmelden. https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Danach melden wir uns umgehend wieder bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Roosen
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Internet


Mittwoch, Juni 27, 2018

P&R-Pleite: Sind die Investoren der insolventen Containerfirma doch nicht Eigentümer der Container?

Ähnlich wie bei Magellan kündigt sich ein erbitterter Streit über die Frage an, wer Eigentümer der P&R-Container ist. Derweil planen die vorläufigen Insolvenzverwalter den Verkauf der Boxen und gehen dabei schon jetzt von der Zustimmung der Anleger aus, berichtet am 26. 6. 2018 FONDS Professionell online.

Eigentlich wollten sie nur ein paar Neuigkeiten kundtun und für Ruhe sorgen, erreicht haben dürften sie das Gegenteil, heißt es bei FONDS Professionell online. Denn in ihrer aktuellen Pressemitteilung würden die vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Gruppe sehr deutlich machen, dass die 54.000 Investoren der insolventen Containerfirma ihrer Meinung nach nicht Eigentümer der Container sind.

Zitat: "Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn."

Diese Ansage ist für die Geldgeber ein schwerer Schlag, heißt es bei FONDS Professionell online weiter. Die zweite Hiobsbotschaft in dem dreiseitigen Pamphlet: Unverändert sind eine Million Container, die es auf dem Papier gab, spurlos verschwunden

Fazit des Fachmagazins: Die Insolvenzverwalter wollen eine möglichst große Masse bilden, weil damit auch ihre Vergütung steigt. Wenn die Anleger aber außerhalb der Insolvenzverfahren Forderungen durchsetzen und vollstrecken, wird der Kuchen für die Insolvenzverwalter nicht nur kleiner. Es droht ihnen sogar, dass die Verantwortlichen selbst in die Insolvenz gehen. Natürlich haben Investoren das Recht, gegen die Eigentümer und handelnden Personen bei P&R vorzugehen, heißt es bei FONDS Professionell online.

Das sehen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ganz genauso:

  • Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.

  • Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

  • Handeln Sie jetzt!

  • Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss ist die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Den in Auszügen zitierten Artikel von FONDS Professionell online finden Sie  HIER. http://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/pr-pleite-neue-hiobsbotschaften-fuer-anleger-144584/ref/2

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

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Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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Dienstag, Juni 19, 2018

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank): BGH erklärt Zinscap-Prämie für unwirksam.

Bei vielen Kreditverträgen gab es früher schon Klageverfahren um die Zinscap-Gebühren. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Zinscap-Prämie der Apo-Bank für  unwirksam erklärt.

Nach dem BGH-Urteil  können nun betroffene Darlehensnehmer die an die Apo-Bank zu viel gezahlten Zinsen von dieser zurückfordern. Da dies für die letzten 10 Jahre gilt und somit entsprechende Summen im Raum stehen,  sollten Betroffene ihre Rückforderungsansprüche jetzt geltend machen.

Mit Urteil vom 05.06.2018, Az.: XI ZR 790/16 kam der für Bankrecht zuständige 11. Senat des BGH zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank) bei Darlehen mit variablen Zinssätzen für die Festlegung einer Zinsober- und Zinsuntergrenze eine unzulässige Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr verwendet.

Der BGH sieht in der maßgeblichen Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Bankkunden. Er begründet dies damit, dass diese Klausel ein zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt für die Darlehensgewährung beinhaltet, was mit dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu vereinbaren sei. Laut Gesetz sei allein ein laufzeitabhängiger Zins für die Inanspruchnahme des Darlehens vorgesehen. Der BGH hat die Klausel daher für unwirksam erklärt.

Rechtsfolge ist, dass der betroffene Darlehensnehmer die an die Apo- Bank zu viel gezahlten Zinsen von dieser zurückfordern kann.

Betroffene Darlehensnehmer haben jetzt die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Zinsen für Darlehensverträge der letzten 10 Jahre zurückzufordern. Es wurden oftmals Zinscap-Prämien von 5 % der Darlehenssumme und mehr gezahlt. Vor diesem Hintergrund sollten Bankkunden prüfen lassen, ob Ihnen ggf. Rückforderungsansprüche zustehen.“

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Apo-Bank anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Apo-Bank kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
cllb

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de



Montag, Juni 18, 2018

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen. 

  • Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

  • Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen.  In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.

  • „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

  • Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.

  • Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.


Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück - bundesweit“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

  • Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

  • Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

Versprechen von:

Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


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gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…









Dienstag, Juni 12, 2018

Achtung! Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht einlullen und "ruhigstellen".

Mit beruhigenden Schreiben des Anlagevermittlers und der Insolvenzverwalter sollen Anleger "ruhiggestellt" werden. So heißt es etwa, die aktuellen Entwicklungen bei P&R seien "leider teilweise negativ", es würden zwar eine Million Container fehlen, trotz "dieses negativen Umstandes seien noch erhebliche Werte vorhanden".

Das ist ja wohl schamlos untertrieben:

Wenn von 1,6 Millionen Containern, eine Million fehlt, bedeutet das zunächst rein rechnerisch, dass allein schon deshalb ein Verlust von über 70 Prozent entsteht. Trotz dieses negativem Umstands seien noch erheblich Werte vorhanden das ist großer Unfug, weil die insolventen Gesellschaften gar kein Eigentum haben. Genau so wenig, wie die Anleger. Wo sollen deshalb erhebliche Werte herkommen. Die Aussage soll bei den Anlegern den Eindruck erwecken bzw. verstärken, sie könnten aus dem Insolvenzverfahren Geld bekommen.

Weiter heißt es, es hätten "erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsströme ... zu Gunsten der deutschen Kunden erzielt werden" können.

Das können allenfalls Mieten für Container sein, die gegenwärtig noch im Gebrauch sind. Wenn aber gleichzeitig eine Million Container fehlen, welche Zahlungsströme sollen das sein?

Dann wird den Anlegern erklärt, nahezu alle Container befänden sich aktuell in der Vermietung. Es würden also Mieteinnahmen erzielt.

Das ist nur die halbe Wahrheit: Wenn überhaupt, dann Mieteinnahmen doch nur von 600.000 anstatt von 1,6 Millionen Containern.

Auch wenn Kunden kein Eigentumszertifikat hätten, könnten sie Ansprüche geltend machen, heißt es außerdem.

Auch das nur eine Teil-Wahrheit und - nach Meinung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei - eine bodenlose Anlegerverdummung: Wer kein Eigentumszertifikat vorweisen kann, hat bestenfalls Schadensersatzansprüche und keine Aussonderungsrechte. Ansprüche in Insolvenzverfahren werden nur minimal quotal befriedigt und das auch nur, wenn es überhaupt etwas zu holen gibt.

Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller Handlungsbedarf".

Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die Kunden nicht aufs Dach steigen…

  • Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investments

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Juni 11, 2018

Betrogen, Abgezockt, Enteignet: Abgas-Skandal, die politische Bankrotterklärung. UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück – ohne eigene Kosten“.

Am 03.04.2018  berichtete „BILD“: Gute Nachrichten für Diesel-Fahrer: Vorerst soll es in Deutschland keine Fahrverbote geben. Darin scheint sich auch die Große Koalition aus Union und SPD einig zu sein.

Umweltministerin Svenja Schulze (49, SPD) sagte zu BILD: „Höhere Dieselsteuern oder Fahrverbote würden jetzt die Falschen bestrafen. Auch die blaue Plakette ist keine Lösung. Nichts davon würde die alten Diesel sauberer machen.“

Zwei Monate später haben es die Behörden auf einmal sehr eilig, Diesel-Autos mit manipulierter Abgas-Software zwangsweise still zu legen.

Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nicht reagiert, muss nun damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Es ist ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann setzen die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihren berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer durch. Sie geben dem Verkäufer Ihr Auto zurück und er zahlt den Kaufpreis zurück.

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

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Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


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