Zweifelhafte Kapitalanlagen – Anlegersorgen wachsen
Wer kennt das nicht. In Zeiten niedriger Zinsen suchen
sowohl Anleger als auch Kapitalanlageanbieter und Vermittler möglichst
lukrative Alternativen zum Sparkonto. Eine Rechnung, die oft aufgeht, zumeist
aber leider nur auf Seiten der Anbieter und Vermittler.
Der Kapitalmarkt ist aktuell überfüllt von Meldungen über
Schneeballsysteme, Kapitalanlagebetrug und Massenschadensfälle. Nicht zuletzt
wegen der großen Betrugsskandale im Bereich des grauen Kapitalmarkts sind viele
Anleger generell vorsichtig geworden. Doch der Kapitalmarkt wird weiter mit
Produkten überschwemmt, deren Risiken oft undurchsichtig sind und viel zu spät
erkannt werden. Ein Schaden, so Kritiker, ist oft vorprogrammiert.
Multi Invest –
Schwarzes Schaf oder unberechtigt kritisiert?
Ein Anbieter auf dem Markt ist auch die Multi Invest
Sachwerte GmbH bzw. die Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH.
Beide Unternehmen haben ihren Sitz in der Ginnheimer Straße 4 in 65760
Eschborn. Streng genommen handelt es sich um zwei verschiedene Firmen, aber die
Grenzen verschwimmen hier schon mal. Ressourcen und Personal werden offensichtlich bisweilen durchaus gemeinsam genutzt. Man
vertreibt und vermittelt viele Kapitalanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit
„Goldsparplänen“ und „Edelmetallen“.
Multi Invest ist zuletzt massiv in Kritik geraten. Bereits
in der Vergangenheit warnten Verbraucherschützer vor den hohen Kosten, die für
die Anleger bei einem Abschluss entstehen und die den wirtschaftlichen Erfolg
gefährden oder zunichte machen. Auch die Produkte selbst waren vermehrt
Gegenstand von Kritik, ebenso die undurchsichtigen Verträge. Die Vorwürfe
reichten von der Verwendung falscher Widerrufsbelehrungen bis hin zu
täuschenden Angaben in Bezug auf werbende Empfehlungen.
Anleger widerrufen
Vertragsschlüsse
Zahlreiche Anleger wenden sich enttäuscht ab, es hagelte und
hagelt aktuell Widerrufe und Kündigungen. Die Multi Invest Sachwerte GmbH
räumte in gerichtlichen Verfahren ein, dass einige Belehrungen möglicherweise
nicht ganz den rechtlichen Vorgaben entsprochen haben. Im Übrigen sieht sie
sich aber als Opfer von Rechtsanwälten. Viele Anleger beklagen sich hingegen
über verweigerte Auszahlungen und Täuschungen durch die Multi Invest und bangen
um ihr Geld.
Staatsanwaltschaft
ermittelt
Anlass zur Sorge bereitet insofern vor allem der Umgang der
Multi Invest Sachwerte GmbH mit den Widerrufen und Rückzahlungen von
Kündigungsguthaben. Laut Angaben von verschiedenen Kunden werden Rückzahlungen
durch haltlose Einwendungen verzögert oder mittlerweile ganz verweigert. Da
stellt sich die Frage, ob dies auch wirtschaftliche Hintergründe haben könnte.
Ist man nicht in der Lage, die einst eingeworbenen Gelder auch zurück zu
zahlen?
Aufgrund einiger Strafanzeigen wurde nun auch die
Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die daraufhin unter dem Aktenzeichen 7590 Js
218439/18 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Multi Invest
Sachwerte GmbH wegen Betrug und Unterschlagung eingeleitet hat. Das Verfahren
wurde nach unserer Information zudem mit einem älteren Ermittlungsverfahren
durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen verbunden.
Möglicherweise laufen hier also bereits seit längerem Ermittlungen, auch in
anderen Fällen. Auf unsere Nachfrage wollten sich die Verantwortlichen der
Multi Invest Sachwerte GmbH zu den Vorwürfen und Ermittlungen nicht äußern. Es
ist natürlich das gute Recht eines jeden Beschuldigten, die Aussage zu
verweigern und es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Wir setzen die Multi
Invest Gruppe dennoch auf unsere Warnliste.
Sofern Sie schlechte (oder auch gute) Erfahrungen mit einem
Unternehmen der Multi-Invest Gruppe gemacht haben, schildern Sie uns diese
bitte.
Geschädigten Anlegern, die ihre Kapitalanlagen der Multi
Invest rückabwickeln wollen, empfehlen wir die Beratung durch einen
qualifizierten Rechtsanwalt.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
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gill
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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