Am 15.4.1998 wurde der BSZ e.V. in das Vereinsregister bei
dem Amtsgericht Dieburg eingetragen. „Wir können also am kommenden Sonntag 20 Jahre
BSZ e.V. feiern“, freut sich Vereinsvorstand Horst Roosen.
An Geburtstagen gibt es Geschenke, besonders an runden. Aus
diesem Grunde macht der BSZ e.V. allen
betroffenen Kapitalanlegern ein ganz besonderes Geschenk:
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ
e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der
Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen
Schadens vermittelt.
Das kann in vielen Fällen der erste Schritt zur
Vermögenswiederherstellung sein.
Außergerichtliche Möglichkeiten
ausloten
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die
BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte
prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor
Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle
außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben,
oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der
drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer.
Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung
verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem
Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für
Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare
anfallen.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen
oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der
Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen
sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen
besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit
der Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als nicht Rechtsschutz versichertes Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 15% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann
annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den
Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess
und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft
Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) anschließen.
Direkter Link zur
Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de