Die vielen geschädigten Kapitalanleger zeigen erschreckend
eindrucksvoll, wie die Banken wirklich funktionieren und wie viel Druck auf die
Mitarbeiter ausgeübt wird, um mit Produkten und Dienstleistungen vor allem den
Gewinn der Banken zu maximieren.
Die jährlichen hohen Verluste die Kapitalanleger hinnehmen
müssen sind der Beweis dafür, dass es immer noch keinen ausrechenden Schutz für
Kleinanleger gibt.
Immer mehr Anleger die Anlageverluste hinnehmen mussten
fragen sich, warum ist das Geld verloren, wer hat es jetzt, war das vorhersehbar,
bin ich richtig beraten worden oder bin ich eventuell Opfer eines Betrugs
geworden? Es gibt eine Reihe von
Möglichkeiten, warum investiertes Geld verloren wurde aber auch einige Möglichkeiten erlittene Verluste wieder
auszugleichen.
Bei offensichtlichen
Betrugsfällen, stehen die Chancen von den entsprechenden Initiatoren selbst das
Geld zurück zu bekommen, meist schlecht.
Die Betrüger führen oft einen aufwändigen Lebensstil und
verprassen das ergaunerte Geld, oder alle Vermögenswerte werden über
verschachtelte Wege in das Ausland verschoben und können dann in der Regel als
verloren abgehakt werden.
- In
vielen Fällen gibt es jedoch auch Helfer, die zwar nicht unmittelbar am
Betrug beteiligt sind, aber sich trotzdem den geschädigten Kapitalanlegern
gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Das können Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Anlageberater, Banken, Treuhänder usw. sein.
Bei einer Insolvenz
sollten in jedem Fall die Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend gemacht
werden.
Um hier keine Fehler zu machen ist den Anlegern zu raten,
die Forderungsanmeldung von einem Rechtsanwalt vornehmen zu lassen.
Anleger werden in letzter Zeit vermehrt durch
Rückforderungen von bereits erhaltenen Ausschüttungen überrascht. Ohne eine vorherige Prüfung der
Rechtmäßigkeit sollte hier keine Zahlung geleistet werden. Auch hier gilt:
Anwalt konsultieren!
So mancher Anleger ist auch sehr überrascht wenn sich das
Finanzamt aus heiterem Himmel mit einem Änderungsbescheid meldet. Die fälligen
Zahlungen können durchaus zum existenziellen Problem werden. Auch hier gilt:
Anwalt konsultieren. Gut beraten sind Sie, wenn Sie hier einen Fachanwalt für
Steuerrecht mit Schwerpunkt Kapitalanlagerecht konsultieren.
Für viele geschädigte Anleger kommt an erster Stelle, das
verlorene Geld oder zumindest einen Teil davon wieder zu bekommen. Der
Ratschlag kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterher zu werfen, hört sich
zunächst ganz gut an, ist aber für den geschädigten Anleger nicht sehr
hilfreich. Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Geld zu bekomm, letztendlich
davon ab, ob der Anspruchsgegner noch über genügend Geld oder Vermögenswerte verfügt
und das ist leider nicht immer der Fall.
Erste Schritte zur
Vermögenswiederherstellung
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.
Der BSZ e.V.
Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens
vermittelt.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung,
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Klagen?
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von
Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld
einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998
aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur
sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner
rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter
gesprochen hat.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ®
e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den
einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro
nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.
Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen
Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann
annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den
Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess
und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
Finanzierung und Verkauf:
Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und
gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt
an einen der Finanzierer verkaufen.
Hier können
Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.
- Anlegerschutzvereine
wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. tragen dazu bei, dass die
wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige
Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten
Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich
oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr
so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am
nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt –
mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder
Interessengemeinschaft - diese
Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich
die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und
oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften
verhindern wollen.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der
Rechtsprechung dürfte es kaum noch
Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos dem BSZ e.V. Solidarservice anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Anmeldeantrag:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die
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