Mittwoch, Oktober 04, 2017

Diesel-Klage: Jetzt klagt die Landesregierung von Baden-Württemberg also doch gegen das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

In den Räumen des Umweltbundesamtes wurde eine Studie vorbereitet, die in der Forderung gipfelt, dass nur noch zehn von 1.000 Einwohnern in Städten ein Auto haben dürfen. Zehn, das wird sogar für die Oberen knapp. Vom Volk redet sowieso niemand.

Jetzt klagt die Landesregierung von Baden-Württemberg also doch gegen das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Das hatte im Juli dieses Jahres in einem aufsehenerregenden Verfahren entschieden, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Luftwerte im Stuttgarter Talkessel zu verbessern. Fahrverbote drohen ab kommendem Jahr, wenn nicht jetzt das Bundesverwaltungsgericht etwas anderes entscheidet.

In der vergangenen Woche gab es heftigen Streit im Koalitionsausschuss, als die Frage beraten wurde, wie Baden-Württemberg vorgehen solle. Ein Weg durch die verschiedenen Instanzen hätte sicherlich einige Jahre gekostet und der Politik Zeit verschafft. Das wollten die Grünen nicht, die das Urteil annehmen wollten und am liebsten sofort die Autos aus der Innenstadt verbannen.

Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart einigte sich auf den Kompromiss »Sprungrevision«. Das ist der schnellste Weg. Das Bundesverwaltungsgericht wird ohne über Berufungsinstanzen zu gehen direkt angerufen und soll über eine Revision entscheiden. Damit ist das ab 1. Januar kommenden Jahres drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, die die Euro 5 erfüllen, hinfällig, denn die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes ist nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dürfte frühestens im kommenden Jahr fallen. Bis dahin gibt es keinerlei Einschränkungen im Verkehr.

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich nicht mehr mit inhaltlichen Fragen, sondern untersucht nur, ob der Vorgängerinstanz rechtliche Fehler unterlaufen sind. Die Frage spielt dann keine Rolle mehr, ob mit Nachrüstungen von älteren Diesel-Fahrzeugen die Grenzwert-Forderungen doch erfüllt werden könnten. Das hat die Vorgänger-Instanz in Stuttgart nicht gesehen. Sie hat gesagt, dass Fahrverbote notwendig seien.

In Leipzig muss auch geklärt werden, ob das Land selbst Fahrverbotszonen für ältere Diesel-Fahrzeuge einrichten könne, wenn der eigentlich dafür zuständige Bund dies nicht tut. Das Verwaltungsgericht sagte, das Land dürfe dies. Wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeht, ist offen.

Es gehe um »Gesundheitsschutz«, sagen die Grünen. Wohl kaum eine Aussage stimmt weniger als diese. Aus den Daten des Umweltbundesamtes geht hervor, dass der gesamte Autoverkehr nur zu 43 Prozent Stoffe zur Luftverschmutzung beiträgt, den größten Teil machen die Abgase der Heizungen aus. Wenn jetzt in der kalten Jahreszeit wieder viele Stuttgarter in Halbhöhenlage ihre Holzkamine anwerfen, verschärft das die schlechte Luftlage im Talkessel dramatisch. Politisch korrekt wäre jetzt »Kamin aus« und »Frieren gegen Feinstaub und Stickoxide«.

Das muss man sich einmal plastisch vor Augen halten: Eine höchst umstrittene Grenzwertregelung versetzt Umweltdesperados wie die von dem Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe« DUH in die Lage, großflächige wirtschaftliche Verwerfungen auszulösen. Sie verursachen einen gesamtwirtschaftlichen Schaden, der kaum zu beziffern ist. Und dies auf einer Faktenlage, die nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt ist. Heftig in der Diskussion sind die Stellplätze der Messstationen. Im Stuttgarter Gemeinderat wurde vorgeschlagen, die Messstation Neckartor ein wenig zu verschieben. Das sieht der von der EU gesetzte Rahmen ausdrücklich vor. Doch das hätte den Grünen und der DUH ihr schönes Geschäft mit dem Horror »Luftverschmutzung« verhagelt.

»Grenzwertlüge« sagt zudem Professor Helmut Greim von der Technischen Universität München. Er weist immer wieder darauf hin, dass ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft wissenschaftlich vollkommen unbegründet ist. Der Grenzwert für Büroarbeitsplätze beträgt 950 Mikrogramm, hier sitzen Büroangestellte den gesamten Tag über drin, während die Werte direkt an der Messstation am Stuttgarter Neckartor zu messen sind, ein paar Meter weiter entfernt dagegen schon deutlich niedriger sind.

Überdies sind die Werte unter anderem der Stickstoffdioxide seit 1990 um über 60 Prozent zurückgegangen, wie das die Daten des Umweltbundesamtes ergeben. Die Grundlagen für einen regelrechten Grenzwertwahn und damit das derzeitige Diesel-Desaster wurden vor langer Zeit gelegt. Die ersten Vorschriften, wie viel Abgase Autos ausstoßen dürfen, wurden 1970 erlassen. Damals war die Luft in den Städten tatsächlich teilweise zum »Schneiden«.

Seit 1990 erläßt die EU immer neue Normen, die die Werte nahezu halbierten. Ergebnis: Heute sorgen Holzöfen und Kamine in den Städten für mehr Feinstaub als Automotoren. Bei den Beratungen in Brüssel, wie die neuen Grenzwerte für Abgase auszusehen haben, zeigten sich die Industrievertreter überaus harmoniesüchtig. Werner Ressing, Ministerialdirektor a.D., der als oberster Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums bei den Grenzwert-Verhandlungen in Brüssel am Tisch saß, erinnert sich. Er kämpfte gegen die Verschärfung der Abgaswerte, die damals technisch nicht erreichbar seien: »Wir dürfen Industrie nicht überfordern!«

»Oettinger«, so erzählt er, »mit dem ich vorher nie Kontakt hatte, klopfte mir nachher auf die Schulter und sagte: »Noch nie so ein klares deutsches Statement hier gehört!« Am nächsten Tag in Berlin las Ressing in den Tickermeldungen: »VW akzeptiert die neuen Brüsseler Grenzwertvorschläge«. Er rief sofort wütend den Berliner VW-Repräsentanten an: »Wieso fallt ihr mir in den Rücken?« Der VW-Mann leitete die Beschwerde nach Wolfsburg weiter. Kurze Antwort aus Wolfsburg: »Es bleibt dabei, wir schaffen das!«

Die VW-Ingenieure in den Entwicklungsabteilungen dagegen schlugen die Hände über dem Kopf zusammen. Ihnen war bewusst, dass solche Grenzwerte mit den damaligen Technologien nicht zu stemmen waren, schon gleich gar nicht zu verkaufbaren Preisen. Ressing: »Das Ergebnis ist bekanntlich die »Schummelsoftware.« Auch Mercedes-Chef Dieter Zetsche saß mit am großen runden Tisch. Was hat er gesagt? Anwort von Werner Ressing: »Er hat geschwiegen!«

Auch Vertreter von Bosch, dem wichtigsten Hersteller von Diesel-Einspritzpumpen und damit Zulieferer der Automobilindustrie, überschlugen sich förmlich vor grüner Begeisterung. Ressing: »Nach der Sitzung in Brüssel sprachen mich Bosch-Vertreter vor dem Ratssaal an und sagten mir: ›Da steckt noch viel mehr drin bei der Emissionsminderung!‹ Und ›Wie?‹ habe ich gefragt: Keine Antwort.« Es muss eine kollektive Besoffenheit bei den Spitzen der wichtigsten deutschen Industrie geherrscht haben. Auf dem Automobilsalon in Genf prahlte der damalige VW-Chef Martin Winterkorn: Wir unterbieten die Normen um 25 bis 30 Prozent. Der 17,5 Millionen teure VW-Chef wollte ehrgeizig den Konzern grüner machen. Das war zu der Zeit, da Greenpeace VW aufs Dach kletterte und mal wieder gegen Autos protestierten.

»In meiner Zeit als Industrieabteilungsleiter habe ich der Industrie und dem BDI immer wieder gesagt: »Ihr seid zu schlapp!« Die haben mir die Bude eingerannt und meine Frau hat immer gesagt: »Warum beschweren die sich bei Dir? Schick sie zur Merkel.« »Das habe ich versucht. Zum Beispiel beim Klimapaket 2008 habe ich gesagt: »Wenn sie im Kanzleramt ist, dann kippt ihr das Tor zu mit Steinen und Zement, bis sie von ihren verrückten Plänen ablässt. Das Ergebnis ist bekannt: Nichts ist passiert.« Ressing hörte die Erklärung des Industrievertreter: »Wir können doch nicht die Kanzlerin beleidigen!« Sein Fazit: »Nicht die Regierung geht in Kumpanei mit der Regierung, sondern umgekehrt und zwar die Vorstandsebene.«

Fest steht schon jetzt, welch extrem hohen Kapitalverluste die Autohändler zu tragen haben. Bei ihnen stehen rund 300.000 Diesel-Fahrzeuge auf dem Hof, die die Euro 5 – Norm erfüllen, aber praktisch nicht verkaufbar sind. Das bedeutet für sie einen immensen Kapitalverlust. Betroffen sind auch Fahrzeuge nach der Euro 6 Norm. Deren Restwert sinkt dramatisch, damit hat das auch erhebliche Einflüsse auf das Leasinggeschäft, bei dem Restwerte ein wesentlicher Faktor in der Berechnung darstellt.

Es geht weder um begrenzte Fahrverbote für einzelne Diesel-Fahrzeuge, um Betrügereien der Automobilindustrie, noch um Gesundheit.

Am Ende steht die individuelle Mobilität in Frage – für die Allgemeinheit wohlgemerkt, nicht für diejenigen, die gleicher sein wollen. Denn selbst fahren die lautesten Akteure die fettesten Autos, DUH-Chef Jürgen Resch steigt als Vielflieger gern in Flugzeuge, die Diesel-Verbot fordernde SPD-Chefin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, fährt selbst dicke Dienstwagen. Die DUH wird von Daimler Konkurrenz Toyota fürstlich unterstützt. So geht Konkurrenzkampf.

Dahinter steht ganz klar: Hier soll die individuelle Mobilität verboten werden. Das ist auch eine Entscheidung gegen persönliche Freizügigkeit; niemand soll mehr frei bestimmen können, wann er sich wohin bewegen will. Fahrverbote stehen auf dem Wunschzettel der Grünen. Grünen-Chef Özdemir will nur dann Koalitionsverhandlungen, wenn das Ende des Verbrennungsmotors besiegelt werde. Fahren darf außer der Nomenklatura niemand mehr frei dorthin, womit, wo und wann er will. Es gilt: Wasser predigen und Wein saufen.

Bezeichnend, wie sich die bisherige Bundesumweltministerin Hendricks auf dem Berliner Kongreß zur Elektromobilität als »Elektromobilitätsministerin« in Deutschland vorstellte. Ein Tagungsteilnehmer fragte sie: »Warum steht im Fuhrpark Ihres Ministeriums kein einziges Elektrofahrzeug?« Antwort: »Die Beamten müssen ja auch mal längere Strecken fahren. Deswegen ist Elektromobilität für uns nicht geeignet!«

Das gleicht der neuen CDU-Umweltministerin Christina Schulze Föcking in Nordrhein-Westfalen, die als eine ihrer ersten Amtshandlungen den Dienst-Tesla abschaffte. Sie erfuhr erschrocken, welch geringe Reichweiten im täglichen Einsatz damit zu erreichen sind. Den Tesla hatte für teure Steuergelder ihr grüner Vorgänger Johannes Remmel (Grüne) prestigeträchtig kaufen lassen. Jetzt fährt sie in einem sündhaft teuren 422 PS starken Mercedes 500.

Nicht zufällig wurde in den Räumen des Umweltbundesamtes sogar eine Studie vorbereitet, die in der Forderung gipfelt, dass nur noch zehn von 1.000 Einwohnern in Städten ein Auto haben dürfen. Das Mittel, um diese Forderung durchzusetzen, heißt Fahrverbote. Das Umweltbundesamt gehört zum bislang SPD-geführten Umweltministerium. Was aus solchen Plänen wird, muss man sehen. Es stehen demnächst noch Landtagswahlen an.


Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist
Holger Douglas ist Autor dieses Beitrags

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Anmerkung der DAO Deutsche Außerparlamentarische Opposition

Der BSZ® e.V. fordert Autohersteller auf, betrogene Deutsche Autokäufer nach den gleichen Regeln wie US Kunden zu behandeln!

Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen. Hier lesen Sie den ganzen BSZ-Beitrag: http://bit.ly/2hLJfva 

*******
Für eine aktive Bürgergesellschaft ist es doch einfach unbefriedigend, wenn sich die demokratischen Aktivitäten darauf beschränken, alle vier Jahre zur Wahl des Bundestages und alle fünf Jahre zur Landtagswahl  ein Kreuzchen auf einen  Stimmzettel  zu setzen und sich dann auch noch der Bewertung seines Wahlverhaltens auszusetzen ob man Demokrat ist oder eben nicht.

Wenn man bedenkt, dass die beiden größten politischen Parteien SPD und CDU jede weniger als 500 000 Mitglieder haben, ergibt sich doch eine einfache Rechnung. 97% der Deutschen sind kein Parteimitglied, sind aber von den Entscheidungen dieser Parteien direkt betroffen.

Die satte Mehrheit von Bürgerinnen und Bürger sind eine starke aber bis jetzt stillschweigende Deutsche  Außerparlamentarische Opposition, die nun mit der DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition, in Form einer freien Bürgerbewegung, ihre politische und gesellschaftliche Meinung frei äußern und verbreiten kann.

Die DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition, ist ein loser nicht organisierter Zusammenschluss von Bürgern zu einer politisch ideellen Interessengruppe die sich für politische, gesellschaftliche und öffentliche Interessen einsetzt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens und für mehr soziale Gerechtigkeit  einlädt.

Die DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition fordert für die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitgestaltung an politischen Entscheidungsprozessen.

Jeder Bürger kann auf der DAO Internetplattform https://volksregierung.wordpress.com   kostenlos Beiträge einstellen. Alle Beiträge werden unter Nennung des Namens des Autors veröffentlicht. Die Beiträge werden ohne Zensur und Korrektur online gestellt.

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Montag, Oktober 02, 2017

Wir wollen 10.000.- Euro sicher und rentabel anlegen! Wo gibt es die entsprechenden Angebote!

Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. wird immer wieder von Kleinanlegern nach sicheren und lukrativen Kapitalanlagen im Bereich zwischen 5000.- und 50.000 Euro angefragt.  

Wir würden unseren Besuchern und Mitgliedern gerne solche Angebote vorstellen.  Wenn Sie Anlagen anbieten, die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit garantieren können, berichtet der BSZ® e.V. gerne darüber. Horst Roosen, Vorstand  des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz tätig freut sich über jede Kontaktaufnahme.

Wer auf diese Frage im Internet eine Antwort sucht, landet schnell bei entsprechende „Experten“ und auch Verbraucherschützern die mit einem Sack voller Ratschläge dienen können. Aber wohin nun tatsächlich mit dem Geld im speziellen Fall, diese Frage bleib meist offen.

Es stellt sich auch die Frage, wie diese Experten Anlageratschläge geben wollen, ohne überhaupt zu wissen, welche Ziele der Anleger mit einem Investment verfolgt. Die grundsätzliche Fragen, sparen investieren, oder erst vorhandene Schulden bezahlen bleiben meist ausgespart. Für den Kleinanleger ist das größte Risiko, wenn er überraschend Geld benötigt, aber nicht darüber verfügen kann. In dem Fall nutzt dann auch die schönste Rendite nichts.

Früher als es noch Zinsen gab, war die Entscheidung leichter.

Da wurde das Geld einfach auf dem Sparbuch geparkt und konnte dort, zwar langsam aber stetig wachsen, und zwar bei 100% Sicherheit. Heute dagegen wird das Geld durch die Inflation langsam aber sicher aufgefressen.

Die Vielzahl von Anlagemöglichkeiten bietet meist auch einen Weg um ein bestimmtes Anlageziel erreichen zu können. Aber da für den normalen Anleger das Marktangebot kaum überschaubar ist, scheidet meist die „Do-it-yourself-Anlageentscheidung“ aus.  Der Weg führt dann zum Anlageberater. Die Produktauswahl wird dann, genau wie die Beratung, oft eher bescheiden.

Ganz schlimm wird es für den Anleger, wenn er an den falschen Berater gerät.

Das Netz ist voll mit diesen Abzockern. Da werden Aktien mit traumhaften Renditen für den kurz bevorstehenden Börsengang angepriesen. Mit dem Börsengang wird es dann meist nichts, der Absturz der Aktie ins Bodenlose klappt aber immer. Dann beginnt des Dramas zweiter Teil: Telefonverkäufer bieten einen Aktientausch an. Die wertlos gewordenen Aktien sollen dann gegen einen ordentlichen Aufpreis gegen andere Aktien getauscht werden. Entweder die Papiere werden dann nicht geliefert oder sie entpuppen sich als Schrott.  

Nachdem den Anlegern das zweite Mal das Fell über die Ohren gezogen wurde, ist das miese Spiel noch nicht zu Ende. Die Betrüger machen sich die Erkenntnis, dass Anleger die Geld verloren haben, anfällig sind  für neue Angebote, die ihren Schaden mindern könnten, zu Nutze und verkaufen die Anlegeradressen an andere Abzocker. Solche Adressen landen mitunter auch in Anwaltsbüros, die den geschädigten Anlegern, den Bären aufbinden, dass sie Retten können was eigentlich nicht mehr zu retten ist.

Der BSZ e.V. veröffentlicht gerne Anlageangebote die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit bieten.

  • Anleger die Schiffbruch mit Ihrer Anlage erlitten haben, können sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, September 29, 2017

Bei Fremdwährungsdarlehen muss der Kunde von der Bank eindeutig auf das Wechselkursrisiko hingewiesen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2017, Az. C-186/16, entschieden, dass, wenn ein Kreditinstitut ein Fremdwährungsdarlehen vergibt, es den Kreditnehmer über das bestehende Wechselkursrisiko umfassend aufklären muss.

Der EuGH hat entschieden, dass ein Kreditinstitut verpflichtet ist, Kreditnehmern umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen und sie auch z. B. auf die Möglichkeit der Auf- oder Abwertung der jeweiligen Währung hinzuweisen.

Der Kunde muss also z. B. auf das Wechselkursrisiko eindeutig hingewiesen werden.

Auch müsse ein Gericht laut BGH die Missbräuchlichkeit der Klausel überprüfen, also ein Missverhältnis zwischen den Parteien, das sich erst im Laufe der Zeit zeigen könne.

Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und Hamburg „begrüßt diese Entscheidung des BGH, die Kreditnehmern von Fremdwährungsdarlehen in vielen Fällen die Möglichkeit geben sollte, sich bei unterbliebener Aufklärung von ihren Verlusten zu lösen.“

Denn bei unterbliebener Aufklärung des Kunden kann das laut EuGH dazu führen, dass die Bank das Wechselkursrisiko zu tragen habe, ein großer Vorteil für Kunden, die in den letzten Jahren mit diversen Fremdwährungsdarlehen wie z. B. auf den Schweizer Franken erhebliche Verluste erleiden mussten.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten in den letzten 3 Jahren ca. 200 Fälle mit Berührung zum Schweizer Franken bearbeitet, in denen Anleger durch die Kursveränderung des Schweizer Franken zum Euro erhebliche Verluste erleiden mussten.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, September 26, 2017

Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG :Rechtsanwälte erstreiten rechtskräftiges Urteil.

Die hier berichtende auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  hat für eine Anlegerin des Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen die beratende Bank in Höhe von € 47.750,00 erstritten.

Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der Rechtsanwälte vorliegenden Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit und den prognostizierten, langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen bei sinkendem Angebot an Anleger vertrieben.

Die von diesen Rechtsanwälten vertretene Anlegerin war nach ihrer Darstellung über die Risiken dieser Beteiligung sowie über das Vergütungsinteresse der beratenden Bank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Die Bank muss der Anlegerin nach dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil nunmehr ihre gesamte Einlage nebst Agio abzüglich während der Laufzeit an die Anlegerin ausgezahlte Ausschüttungen erstatten. Ferner muss die Bank die Anlegerin von etwaigen weiteren Verbindlichkeiten freistellen sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zug um Zug muss die Anlegerin der Bank die Beteiligungan der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG übertragen.

Anleger an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG sollten daher durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.
Bei geschlossenen Beteiligungen ist sowohl über die Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung derselben nur sehr erschwert und häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen.

Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ferner dazu verpflichtet, über die an sie geflossene Vergütung in Form von Rückvergütungen aufzuklären.

Rechtsfolge einer Pflichtverletzung ist, dass der Anleger Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es sind ihm also die Erwerbskosten abzüglich der seit dem Erwerb an ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Zug um Zug gegen Zahlung dieses Betrages hat der Anleger die Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.

Der hier berichtende Rechtsanwalt rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen und auch die mögliche Verjährung der Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, September 21, 2017

Wie reiche Erblasser und Erben Ungleichheit merkbar mildern könnten.

Eine gewisse Ungleichheit von Einkommen und Reichtum ist in jeder funktionierenden Wirtschaft genau so notwendig wie das Salz in der Suppe.

Wenn die Ungleichheit aber zu groß wird, ist dies eine Gefahr für die komplette Gesellschaft, da setzen wir  dann unsere Ideale von Chancengleichheit, soziale Marktwirtschaft und Demokratie aufs Spiel. Diesen Kipppunkt hat Deutschland bereits erreicht.

Wenn sich das Vermögen in den Händen nur Weniger konzentriert und die Einkommen ins uferlose auseinender driften ist das noch erträgliche Maß an Ungleichheit weit überschritten und die Demokratie gerät in Gefahr. Das ist bereits jetzt im Wahlkampf zu beobachten.  Geld fließt zu den politischen Parteien, Lobbyisten und "Experten" werden angeheuert die mit Medienkampagnen unverhältnismäßig Einfluss nehmen. Es zeigt sich, mit all dem Geld wird der demokratische Prozess offensichtlich ausgehebelt. Wenn sich Reichtum und Einkommen auf so Wenige konzentriert, wird von dort auch bald die politische Macht ausgeübt werden.

Ungleichheit korrigiert sich nicht von selbst und sie ist auch nicht von selbst entstanden. Offensichtlich fehlt aber der politische Wille korrigierend einzugreifen. Es liegt also an der Gesellschaft diesen teuflischen Trend umzukehren. Dazu wird aber zunächst die Bereitschaft einzufordern sein, dass sich der Wohlstand nicht nur in den Händen weniger konzentrieren darf, sondern dass ein gemeinsamer Wohlstand das Ziel ist.

Wir müssen uns jetzt entscheiden ob wir eine Demokratie haben möchten, oder ob wir immensen Reichtum in den Händen Weniger sehen möchten. Beides können wir nicht haben! Zu der vom Staat subventionierten Weitergabe von großen Vermögen von Generation zu Generation, kommt noch die staatliche Förderung eines skandalösen Niedriglohnsektors.

Einige „Reiche“ haben mittlerweile auch erkannt, dass sie eigentlich zu viel haben.

Sie wären durchaus bereit einen sozialen Wandel zu unterstützen. Von der Politik ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten.  Die Initiative muss aus der Gesellschaft selbst kommen.

„Arme“ könnten durch eine Erbschaft ihre Situation wesentlich verbessern.

Eigene Ideen verwirklichen, der Gesellschaft einen Beitrag leisten. Die Chancen, eine Erbschaft zu machen, waren nie größer als heute, denn die Deutschen erben wie nie zuvor!

  • Aber was tun, wenn man eigentlich gar  kein Erbe zu erwarten hat?  Ganz einfach man bewirbt sich um ein Erbe.

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen  Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung  zu einer Erbtante oder einem Erbonkel kommen?

Wer eine Erbschaft machen möchte oder einen Erben sucht, kann bei ad-infinitum online seine Kurzbewerbung einstellen. Je ausgefeilter diese Bewerbungsprofile ausfallen, desto leichter wird es den Erblassern gemacht, ihren persönlichen  Erben zu finden.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

Auch Unternehmern die Ihr Lebenswerk in gute Hände geben möchten, bietet ad-infinitum nicht nur die Vermittlung geeigneter Nachfolger, sondern auch die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung. Dabei sind viele Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Stiftung denkbar.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Wer einen Erben sucht, kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen. Anhand der auf der Homepage von ad-infinitum eingestellten Kurzbewerbungen können  Erblassern konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Hier können Sie sich die Kurzbewerbungen ansehen.

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum.online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Hier können Sie Ihre Kurzbewerbung einstellen.

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Vorstand Horst Roosen
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Internet: www.ad-infinitum.online

Dienstag, September 19, 2017

Vereinsführung des BSZ® e.V. strebt Generationswechsel an.

BSZ® e.V. bietet Sponsoren, Kooperationspartnern und neuem Vereinschef zukunftsorientierte Zusammenarbeit.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. mit Sitz im Hessischen Dieburg hat seit nahezu zwanzig Jahren eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes.

Es gab selten so viele Menschen die, bedingt durch die Politik der privaten Altersvorsorge, sich mit dem Thema Kapitalanlagen beschäftigen müssen. Durch das niedrige Rentenniveau ist auch dem Letzten klar geworden, dass er für sein Alter vorsorgen muss. Klingt einfach, ist aber schwierig  das auch wirklich erfolgreich umzusetzen.  Die Banken- und Finanzwelt verfolgt oft nur eigene Ziele und sieht die privaten Anleger mitunter nur als willkommene Umsatzbringer für die eigenen Bilanzen.

Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998 (als Marke beim Deutschen Patent und Markenamt seit 1999 eingetragen) seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. ,,Kapitalanlegerecho“www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.eu   und www.rechtsboerse.de    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Der BSZ® ist somit auch einer der,,aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Es gibt viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Der BSZ® e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger“ unermüdlich weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden. Um diese und neue Aufgaben erfolgreich meistern zu können sucht der  BSZ e.V. geeignete Sponsoren und Kooperationspartner. Der derzeitige Vorstand möchte aus Altersgründen auch die Vereinsführung in neue Hände abgeben.

Dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.    „Wer dazu beitragen möchte das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass zu viel Ungleichheit eine Gesellschaft auseinanderreißt, der ist uns als Sponsor, Partner oder als mein Nachfolger herzlich willkommen“, sagt Roosen.

Der Beginn unter einer neuen Vereinsführung wäre für den BSZ®  e.V. sicher eine große Herausforderung, würde aber auch viele neue Chancen bieten, ist sich Roosen sicher. Der neue Vereinschef sollte einerseits die Interessen der beim Verein Rat suchenden Menschen innerhalb der Interessengemeinschaften, durch Ziel führendes Handeln bestens vertreten und andererseits eine professionell-partnerschaftliche Beziehung zu den angeschlossenen Rechtsanwälten pflegen können.
Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme!

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Montag, September 18, 2017

BWF-STIFTUNG: Neu Ansatzpunkte für Anleger zur Schadenskompensation.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die bereits eine dreistellige Anzahl von geschädigten BWF Anlegern vertritt, weist darauf hin, dass vor Kurzem vier Angeklagte der BWF-Stiftung wegen Betruges vom Landgericht Berlin zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, wonach diese zwischen 5-6 Jahren ins Gefängnis müssen, unter anderem auch der Stiftungsgründer Gerhard S, der ein nachhaltiges Geständnis abgelegt haben soll. Über die Rechtskraft dieser Urteile ist den Rechtsanwälten nichts bekannt, eventuell könnten diese somit noch nicht rechtskräftig sein.

Damit eröffnet sich nach Ansicht dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die bereits zahlreiche Urteile für Anleger gegen diverse Vermittler der BWF-Anlage erstritten hatten, jedoch die Möglichkeit, auch von diesen Verantwortlichen Schadensersatz zu fordern und eventuell den Schaden nochmals zu reduzieren.

Bereits vor einiger Zeit hatten die Rechtsanwälte hier mit anderen Anwälten ein sog. kostengünstiges „Adhäsionsverfahren“ gefordert, d. h., die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren, was jedoch vom LG Berlin damals abgelehnt wurde.

Ob hier noch Gelder von den Verantwortlichen zu erwarten sind, ist zwar nicht sicher, eventuell könnten hier aber im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe doch noch Gelder von der Staatsanwaltschaft sichergestellt werden, auf die noch zugegriffen werden könnte, zumal hier teilweise auch in Vermittler- und anderen Kreisen gerade fabelhafte Gerüchte die Runde machen, dass das Gold noch „da“ sein soll oder teilweise noch „versteckt“ sein soll.

Auch wenn diese Gerüchte gegenwärtig noch in das Reich der Legenden gehören müssen, ist nicht ausgeschlossen, dass noch Gelder gefunden werden oder sogar noch erfolgreich „vollstreckt“ werden könnte.

Damit haben Anleger nach Ansicht der Rechtsanwälte einen weiteren Ansatzpunkt zur Schadenskompensation, auch wenn inzwischen für viele Anleger Schadensersatz gegen die jeweiligen Vermittler durchgesetzt werden konnte.

  • Z. B. mit einem Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017, das inzwischen rechtskräftig ist.
  • Weiter z. B. mit Urteilen der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc.
  • Auch in einem Fall, der vor einiger Zeit vor dem LG Cottbus verhandelt wurde, hat das LG Cottbus angekündigt, den dortigen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz zu verurteilen.
  • In vielen Fällen haben die Anleger auch ihr Geld von den verklagten Vermittlern zum Teil oder vollständig zurückerhalten, in den von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten Fällen Gelder zwischen 500 - 80.000,- €.
  • Auch konnten die Rechtsanwälte inzwischen zahlreiche außergerichtliche Vergleiche mit den jeweiligen Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vermittler Anlegern teilweise bereits außergerichtlich, wenigstens einen Teil ihres Schadens zurückbezahlt haben.

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hier zu: „Geschädigte haben somit mehrere Möglichkeiten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen und sollten diese meiner Meinung nach unbedingt nutzen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe Schadenskompensation möglich sein“. Geschädigte sollen aber darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist, da bei der Vollstreckung immer das Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt, „mahlt“ zuerst, auch sollte eine möglicherweise einsetzende Verjährung immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft   anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft BERLINER WIRTSCHAFTS- UND FINANZSTIFTUNG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, September 15, 2017

Kapitalanlage: Geldvernichter haben in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten!

Wenn Arbeitnehmer ihr durch harte Arbeit verdientes Geld in eine Kapitalanlage investieren, wollen Sie in der Regel nicht spekulieren, sondern mit einer sicheren Anlage für Ihr Alter vorsorgen. Das funktioniert in der Regel auch nur mit entsprechendem Konsumverzicht.

Kaum ein Anleger rechnet damit, dass er sein Geld auf diese Weise aber auch verlieren kann. Tatsächlich gehen aber Jahr für Jahr Milliarden Euros Anlegergeld verloren. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Schlecht- oder Falschberatung über miese Finanzprodukte bis zum klassischen Kapitalanlagebetrug.

Der BSZ e.V. kritisiert schon lange, dass die Geldvernichter in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten haben.

Wenn es zum Totalverlust kommt ist das für den Kleinanleger oft ein wirtschaftliches Desaster. Der Anleger ist geschockt und gibt sich in vielen Fällen selbst die Schuld an dem Verlust. Er läuft jetzt Gefahr endgültig zum Opfer zu werden!

Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte Anleger wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker ihr mieses Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.

Genau so wie sich im Finanzsektor eine ganze Kapitalanlageindustrie um das Geld der Anleger gebildet hat, ist dies auch geschehen im Bereich der „Helfer“ für die geschädigten Anleger. In beiden Lagern finden sich seriöse und weniger empfehlenswerte Angebote.

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Rechtlichen Rat einholen
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert sagt Horst Roosen.  Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg meist die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten: 
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Die Informationen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Grundsätzliches zum Schadenersatz bei Fondsanlagen:

Es hat sich heute weitgehend herumgesprochen, dass es sich in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, – Stichwort Verjährung!

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend.

Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.


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Lagerstr. 49
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Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen: