Montag, September 18, 2017

BWF-STIFTUNG: Neu Ansatzpunkte für Anleger zur Schadenskompensation.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die bereits eine dreistellige Anzahl von geschädigten BWF Anlegern vertritt, weist darauf hin, dass vor Kurzem vier Angeklagte der BWF-Stiftung wegen Betruges vom Landgericht Berlin zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, wonach diese zwischen 5-6 Jahren ins Gefängnis müssen, unter anderem auch der Stiftungsgründer Gerhard S, der ein nachhaltiges Geständnis abgelegt haben soll. Über die Rechtskraft dieser Urteile ist den Rechtsanwälten nichts bekannt, eventuell könnten diese somit noch nicht rechtskräftig sein.

Damit eröffnet sich nach Ansicht dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die bereits zahlreiche Urteile für Anleger gegen diverse Vermittler der BWF-Anlage erstritten hatten, jedoch die Möglichkeit, auch von diesen Verantwortlichen Schadensersatz zu fordern und eventuell den Schaden nochmals zu reduzieren.

Bereits vor einiger Zeit hatten die Rechtsanwälte hier mit anderen Anwälten ein sog. kostengünstiges „Adhäsionsverfahren“ gefordert, d. h., die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren, was jedoch vom LG Berlin damals abgelehnt wurde.

Ob hier noch Gelder von den Verantwortlichen zu erwarten sind, ist zwar nicht sicher, eventuell könnten hier aber im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe doch noch Gelder von der Staatsanwaltschaft sichergestellt werden, auf die noch zugegriffen werden könnte, zumal hier teilweise auch in Vermittler- und anderen Kreisen gerade fabelhafte Gerüchte die Runde machen, dass das Gold noch „da“ sein soll oder teilweise noch „versteckt“ sein soll.

Auch wenn diese Gerüchte gegenwärtig noch in das Reich der Legenden gehören müssen, ist nicht ausgeschlossen, dass noch Gelder gefunden werden oder sogar noch erfolgreich „vollstreckt“ werden könnte.

Damit haben Anleger nach Ansicht der Rechtsanwälte einen weiteren Ansatzpunkt zur Schadenskompensation, auch wenn inzwischen für viele Anleger Schadensersatz gegen die jeweiligen Vermittler durchgesetzt werden konnte.

  • Z. B. mit einem Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017, das inzwischen rechtskräftig ist.
  • Weiter z. B. mit Urteilen der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc.
  • Auch in einem Fall, der vor einiger Zeit vor dem LG Cottbus verhandelt wurde, hat das LG Cottbus angekündigt, den dortigen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz zu verurteilen.
  • In vielen Fällen haben die Anleger auch ihr Geld von den verklagten Vermittlern zum Teil oder vollständig zurückerhalten, in den von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten Fällen Gelder zwischen 500 - 80.000,- €.
  • Auch konnten die Rechtsanwälte inzwischen zahlreiche außergerichtliche Vergleiche mit den jeweiligen Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vermittler Anlegern teilweise bereits außergerichtlich, wenigstens einen Teil ihres Schadens zurückbezahlt haben.

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hier zu: „Geschädigte haben somit mehrere Möglichkeiten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen und sollten diese meiner Meinung nach unbedingt nutzen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine geringe Schadenskompensation möglich sein“. Geschädigte sollen aber darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist, da bei der Vollstreckung immer das Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt, „mahlt“ zuerst, auch sollte eine möglicherweise einsetzende Verjährung immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

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