Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die
bereits eine dreistellige Anzahl von geschädigten BWF Anlegern vertritt, weist
darauf hin, dass vor Kurzem vier Angeklagte der BWF-Stiftung wegen Betruges vom
Landgericht Berlin zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, wonach diese
zwischen 5-6 Jahren ins Gefängnis müssen, unter anderem auch der
Stiftungsgründer Gerhard S, der ein nachhaltiges Geständnis abgelegt haben
soll. Über die Rechtskraft dieser Urteile ist den Rechtsanwälten nichts
bekannt, eventuell könnten diese somit noch nicht rechtskräftig sein.
Damit eröffnet sich nach Ansicht dieser BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die bereits zahlreiche Urteile für Anleger gegen diverse
Vermittler der BWF-Anlage erstritten hatten, jedoch die Möglichkeit, auch von
diesen Verantwortlichen Schadensersatz zu fordern und eventuell den Schaden
nochmals zu reduzieren.
Bereits vor einiger Zeit hatten die Rechtsanwälte hier mit
anderen Anwälten ein sog. kostengünstiges „Adhäsionsverfahren“ gefordert, d.
h., die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Strafverfahren, was
jedoch vom LG Berlin damals abgelehnt wurde.
Ob hier noch Gelder von den Verantwortlichen zu erwarten
sind, ist zwar nicht sicher, eventuell könnten hier aber im Wege der sog.
Rückgewinnungshilfe doch noch Gelder von der Staatsanwaltschaft sichergestellt
werden, auf die noch zugegriffen werden könnte, zumal hier teilweise auch in
Vermittler- und anderen Kreisen gerade fabelhafte Gerüchte die Runde machen,
dass das Gold noch „da“ sein soll oder teilweise noch „versteckt“ sein soll.
Auch wenn diese Gerüchte gegenwärtig noch in das Reich der
Legenden gehören müssen, ist nicht ausgeschlossen, dass noch Gelder gefunden
werden oder sogar noch erfolgreich „vollstreckt“ werden könnte.
Damit haben Anleger nach Ansicht der Rechtsanwälte einen
weiteren Ansatzpunkt zur Schadenskompensation, auch wenn inzwischen für viele
Anleger Schadensersatz gegen die jeweiligen Vermittler durchgesetzt werden
konnte.
- Z.
B. mit einem Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017, das inzwischen
rechtskräftig ist.
- Weiter
z. B. mit Urteilen der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG
Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc.
- Auch
in einem Fall, der vor einiger Zeit vor dem LG Cottbus verhandelt wurde,
hat das LG Cottbus angekündigt, den dortigen Vermittler ebenfalls zum
Schadensersatz zu verurteilen.
- In
vielen Fällen haben die Anleger auch ihr Geld von den verklagten
Vermittlern zum Teil oder vollständig zurückerhalten, in den von der hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten Fällen Gelder
zwischen 500 - 80.000,- €.
- Auch
konnten die Rechtsanwälte inzwischen zahlreiche außergerichtliche
Vergleiche mit den jeweiligen Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten
erzielen, wobei die Vermittler Anlegern teilweise bereits
außergerichtlich, wenigstens einen Teil ihres Schadens zurückbezahlt
haben.
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht hier zu: „Geschädigte haben somit mehrere Möglichkeiten,
ihren Schaden ersetzt zu bekommen und sollten diese meiner Meinung nach
unbedingt nutzen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird nur eine
geringe Schadenskompensation möglich sein“. Geschädigte sollen aber darauf
hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist, da bei der
Vollstreckung immer das Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt,
„mahlt“ zuerst, auch sollte eine möglicherweise einsetzende Verjährung immer im
jeweiligen Einzelfall überprüft werden.
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