In letzter Zeit entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby
der Kapitalvernichter größer und mächtiger ist als die der Anlegerschützer. Wer
heute einen geschädigten Kapitalanleger ermuntert, sich gegen den erlittenen
finanziellen Schaden zu wehren und einen Anwalt mit der Durchsetzung von
Schadensersatz zu beauftragen, muss sich auf einiges gefasst machen.
Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung der Anlegerschutzanwälte und
Anlegerschutzvereine gehört zum eingeübten Programm. Initiiert werden diese
Kampagnen oft von der Finanzindustrie also von Kapitalvernichtern die sich in
der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen und ein in dieser Hinsicht zu liberales
Rechtssystem zum Abzocken der Anleger gnadenlos ausnutzen. Leider lassen sich
auch einige Medien und auch einige mit Steuergeldern subventionierte
Anlegerschützer vor diesem Karren spannen. „Warum manch Anwälte glauben sich
auch daran beteiligen zu müssen, ist wohl einem falsch verstandenen
Marketingverhalten geschuldet“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Die oft laxe
Rechtsverfolgung der Kapitalvernichtung trägt mit dazu bei, dass immer mehr
Anleger ihre Spargroschen verlieren.
Wer gegen dieses schändliche Treiben einschreitet, hat mit
erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den
Sachverhalt zu konterkarieren und schlussendlich den Anlegerschützer als den
Rechtsverletzer dastehen zu lassen.
Auch die Rechtsanwälte sind Unternehmer und müssen schon aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten ihre Kanzlei wie ein Unternehmen führen. Ein
Unternehmen definiert sich über seine Produkte, der Rechtsanwalt über seine
Fachgebiete. Für jedes Fachgebiet wird er eine dafür in Frage kommende
Personengruppe definieren und diese natürlich auch bewerben. Wegen dieser
betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit wurde in den letzten Jahren die bis
dahin bestehende Unmöglichkeit anwaltlicher Werbung weites gehend beseitigt.
Heute sind viele Anwaltskanzleien im Gegensatz zu früheren
Zeiten überregional manche sogar
international tätig. Gerade die Anlegerschutzanwälte bieten ihre
Beratungsleistungen flächendeckend an und möchten, wie jedes Unternehmen auch,
ihre Marktanteile ausbauen. Für den Rat- und Rechtsuchenden hat die
Spezialisierung der Anwälte den Vorteil sich nicht mehr auf den „Anwalt seiner
Wahl“ beschränken zu müssen, sondern dass er den sachbezogenen Spezialisten
beauftragen kann.
Die Rechtsanwälte machen genau dass, was die Mandanten von
ihnen erwarten, sie sind im Recht kundig, decken Rechtsfehler auf und verhelfen
ihren Auftraggebern zu ihrem Recht. Über die Güte der geleisteten
Dienstleistung von Rechtsanwälten entscheiden die Mandanten, sonst niemand! Es
liegt an jedem einzelnen Anwalt wie sein Mandant den Leistungsumfang, die
Beratungsleistung und das Honorar einschätzt. Unzufriedenen Mandanten wurde in
der Regel nicht deutlich genug der Nutzen der Beratungsleistung und die
Vorteile die sie daraus ziehen konnten
vermittelt.
Leider gibt es auch
Anwälte die mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und
Gerechtigkeit.
Die sind für ihre
Mandanten tatsächlich ein Risiko. Wegen
der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis
noch mal die Schludrigkeit manch anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der
gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden
Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig mitunter geboten wird
Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem
Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie
unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie
praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem
leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit
seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...
Viele Kapitalanleger nehmen Ihre Verluste hin, ohne
überhaupt in Erwägung zu ziehen, ihren Anspruch vor Gericht einzuklagen obwohl
sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zugesprochen zu
bekommen.
Durch Falschberatung
bei Kapitalanlagen entstehen gigantische Schadenssummen.
Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft
gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger
Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer
volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und
Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.
Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer
Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen, so dass es immer
notwendig sein wird, mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts die Rechts- und
Beweislage zu erörtern.
Aber Vorsicht! Anwälte
gibt es viele.
Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen
und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier wird
manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum
eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder
gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der
damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art
Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen
Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein
erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit
angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu
Gunsten der Betrüger geschaffen
Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig
vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie
nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen. Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren
Anspruch gerichtlich geltend mach.
Um festzustellen ob
gegen Ihren Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht, bedarf es umfangreicher
Prüfungen.
Diese Prüfung kann von BSZ® Vertragsanwälten durchgeführt
werden. Wird festgestellt, dass Sie einen Anspruch gegen Ihren Anwalt haben,
setzt sich der zuständige BSZ® Vertragsanwalt direkt mit Ihnen in Verbindung.
Er teilt Ihnen mit, worin Ihr Anspruch besteht und welche Kosten bei der
Durchsetzung desselben entstehen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, dem
Anwalt eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, oder die Sache auf sich
beruhen zu lassen.
Schildern Sie bitte schriftlich, knapp und präzise den
Vorgang. Teilen Sie uns auch mit, worin Ihrer Meinung nach der Anwaltsfehler
besteht, welcher Vermögensschaden Ihnen dadurch entstanden ist und ob der
Anwalt Sie darüber aufgeklärt hat, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung
übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft
das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg
beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne
selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt
alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im
Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes
Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell
gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess
verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten
gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger
hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ
e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter