Anlässlich einer aktuell losgetretenen Diskussion über seriöse
und unseriöse Anlegerschützer stellt Vorstand Horst Roosen vom BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) fest: „Deutschland ist und bleibt (leider) das Dorado der Kapitalvernichter“.
„Zu dieser Schussfolgerung muss man
vor dem Hintergrund der vielen Anlageskandale der letzten Jahre in
Deutschland einfach kommen. Jedes mal waren es überwiegend Kleinanleger die Ihr
Geld verloren haben. Jährlich werden Milliardenbeträge in Deutschland mit
zweifelhaften Anlageangeboten abgeschöpft.“
„Unsere französischen Nachbarn wundern sich schon lange
nicht mehr über das Kapitalanlage Tollhaus Deutschland. Ihnen kann in
Frankreich so etwas nicht passieren.“ Der französische Finanzmarkt zeichnet
sich nämlich durch eine starke Regulierung aus. Anlegerschutz ist Teil des
französischen Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht
integriert. Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein
unkontrollierter Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von
Anbeginn abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist
traditionell verboten: das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus
dem Jahre 1885 erläuterte Roosen.
In Deutschland dagegen gehören diese unzulässige
Vertriebsmethoden insbesondere das "cold calling" bei vielen
Finanzdienstleistern aber ganz
offensichtlich zum Standardvertriebskonzept. Der BSZ® e.V.
kritisiert, dass dieser Anlegerschutz in Deutschland leider nur auf dem Papier
steht. Die weit verbreitete Praxis des Telefonmarketing sieht nämlich anders
aus. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich hat sich die unaufgeforderte
telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem verbreiteten Missstand
entwickelt. Der Angerufene sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen
dass er es mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat rät Roosen.
Anleger die versuchen
im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere
Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko
geworden ist.
Vor allem finanziell. Die Anlagebetrüger dagegen, die
Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn
nicht sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und
gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen
keine Aussicht auf Entschädigung haben.
In zahllosen Fällen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern
und hohen finanziellen Schäden zeigt sich, dass es einen wirksamen
Verbraucherschutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt. Zu dieser
Erkenntnis kommen immer mehr geschädigte Kapitalanleger.
Dem Anlegerschutz wird
allerdings ein Bärendienst erwiesen,
wenn man einen ganzen Berufsstand unter den Verdacht der
Abzockerei stellt und Anlegerschutzvereine die teilweise über viele Jahre ohne
jegliche staatliche Unterstützung durch ihr Wirken im Anlegerschutz
hervorragende Arbeit leisten und vielen Anlegern wirkungsvoll helfen konnten
verunglimpft. Es sind dann auch immer
die gleichen Leute und die gleichen Institutionen, welche routiniert solche Empörungswellen
lostreten.
Wie in jeder Branche gibt es sehr gute, gute, weniger gute, seriöse und weniger seriöse
Marktteilnehmer. So ist das bei den Rechtsanwälten und bei den Anlegerschützern
auch. Und sicher auch bei denjenigen die gerne solche Empörungswellen
lostreten.
Der Anleger muss vor Kapitalverlust durch Falschberatung und
miesen Kapitalprodukten gewarnt und geschützt werden. Die Anleger sind schon
selbst in der Lage zu entscheiden wem sie ihr Vertrauen bei der Bearbeitung
einer schief gelaufenen Investition schlussendlich schenken.
Die finanziellen Schmarotzer, die auf Kosten der Anleger
leben, das sind nicht die Anlegerschützer sondern die Banken und
Finanzdienstleister die den Anlegern für sie ungeeignete Produkte unterjubeln. Ein
Finanzsystem dass politisch von der Finanzindustrie gekapert wurde und
staatlich geförderter Anlegerschutz der sich offensichtlich schon der
neoliberalen Agenda unterworfen hat wird kaum dazu beitragen, Anleger
nachhaltig vor Verlusten zu schützen.
„Ich will kein „Gutes
Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterherwerfen“,
das ist die Ausrede vieler Kapitalanleger die mit Ihrer
Investition Schiffbruch erlitten haben. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden
als in einen Gewinn zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr
eigenes bereits investiertes Geld.
Aus diesem Grund erhalten betroffene Anleger immer wieder
Post von Helfern die kostenlose Hilfe anbieten. Es ist kaum, anzunehmen, dass diese
Anbieter Tausende Euro in Briefaktionen investieren, wenn sie damit nicht ein
lukratives Geschäftsmodell verfolgen würden. Also Vorsicht! –sonst werfen Sie
tatsächlich gutes Geld dem schlechten Geld hinterher.
Gehören Sie eventuell
zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten
resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?
Dabei können die Aussichten, mit versierter anwaltlicher
Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, grundsätzlich
als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Das gilt für die Mehrheit aller
Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-, Immobilien-
oder andere Fonds. Die Zahl der für eine Rückabwicklung in Frage kommenden
Fondsbeteiligungen ist kaum noch überschaubar.
Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Grundsätzliches zum
Schadensersatz bei Fondsanlagen
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch
ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet
worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln.
Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der
Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn
zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine
Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der
aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen
sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten
über Basiszins.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt der
BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beitreten. Sie
können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes
finanzielles Risiko zu realisieren ist.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen
sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen
besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit
der Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von
der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die
BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die
Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess
und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen