Montag, Juni 26, 2017

Überprüfung ihrer Kapitalanlagen auf Beratungsfehler - falls erforderlich - klagen ohne finanzielles Risiko.

Viele Menschen nutzen Kapitalanlagen, beispielsweise investieren sie in Aktien, Immobilien und Zertifikate. Das bietet sich zur Altersvorsorge und zur Anlage ihres hart erarbeiteten Geldes an. Aber was ist, wenn sich die Kapitalanlage als fatale Fehlinvestition entpuppt? Solche wichtigen Anlage-Entscheidungen müssen im Vorhinein gut vorbereitet sein. Es ist auch eine seriöse sowie anlegergerechte Beratung nötig. Hier kann es schnell zu folgenschweren Fehlern kommen, wenn man beispielsweise von seinem Bankberater falsch beraten wird.

Eine Falschberatung kann nämlich schnell passieren, beispielsweise wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler nicht auf das Risiko eines Totalverlustes hinweist. Außerdem werden in Anlagenprospekten oft utopische Angaben zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht – besonders dann sollte man genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus angepriesene Immobilie schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele Anleger investieren so ihr Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit später pleite gehen, und müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.

Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen. Eine solche Ersteinschätzung von Kapitalanlagen nehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des BSZ e.V. kostenlos vor.

Hierzu müssen die Anleger nur ihre Vertragsunterlagen, also beispielsweise Kaufverträge einer Schrottimmobilie, Beitrittserklärungen sowie vergleichbare Unterlagen, an die entsprechende Kanzlei schicken. Sie sollten auch eine kurze Schilderung von jeweiligem Beratungs- beziehungsweise Kaufvorgang per Post, Fax oder E-Mail an die Anwälte schicken. Hier sehen sich spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Unterlagen kostenfrei an und geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung, ob bei Ihrer Kapitalanlage eine Fehlberatung vorliegt.

Ergibt die Prüfung, dass ein weiteres Vorgehen notwendig ist und es soll  ein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen, dann kann eine Finanzierungsanfrage bei der mit dem  BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft gestellt werden.

Auf Basis der dann der Prozessfinanzierungsgesellschaft übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen  unabhängige und renommierte Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit des Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist der Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung des Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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