Viele Menschen nutzen Kapitalanlagen, beispielsweise
investieren sie in Aktien, Immobilien und Zertifikate. Das bietet sich zur
Altersvorsorge und zur Anlage ihres hart erarbeiteten Geldes an. Aber was ist,
wenn sich die Kapitalanlage als fatale Fehlinvestition entpuppt? Solche
wichtigen Anlage-Entscheidungen müssen im Vorhinein gut vorbereitet sein. Es
ist auch eine seriöse sowie anlegergerechte Beratung nötig. Hier kann es
schnell zu folgenschweren Fehlern kommen, wenn man beispielsweise von seinem
Bankberater falsch beraten wird.
Eine Falschberatung kann nämlich schnell passieren,
beispielsweise wenn ein Anlageberater oder Anlagevermittler nicht auf das
Risiko eines Totalverlustes hinweist. Außerdem werden in Anlagenprospekten oft
utopische Angaben zu erwarteten Gewinnen einer Kapitalanlage gemacht –
besonders dann sollte man genauer hinsehen. Auch kann sich eine als Traumhaus
angepriesene Immobilie schnell als Schrottimmobilie herausstellen. Viele
Anleger investieren so ihr Kapital in Gesellschaften, welche schon kurze Zeit
später pleite gehen, und müssen in so einem Fall um ihr Erspartes fürchten.
Hier lohnt es sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte
Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche einschätzen zu lassen. Eine
solche Ersteinschätzung von Kapitalanlagen nehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des BSZ e.V. kostenlos vor.
Hierzu müssen die Anleger nur ihre Vertragsunterlagen, also
beispielsweise Kaufverträge einer Schrottimmobilie, Beitrittserklärungen sowie
vergleichbare Unterlagen, an die entsprechende Kanzlei schicken. Sie sollten
auch eine kurze Schilderung von jeweiligem Beratungs- beziehungsweise
Kaufvorgang per Post, Fax oder E-Mail an die Anwälte schicken. Hier sehen sich
spezialisierte Rechtsanwälte Ihre Unterlagen kostenfrei an und geben Ihnen eine
unverbindliche Ersteinschätzung, ob bei Ihrer Kapitalanlage eine Fehlberatung
vorliegt.
Ergibt die Prüfung, dass ein weiteres Vorgehen notwendig ist
und es soll ein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend gemacht
werden, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen, dann kann eine
Finanzierungsanfrage bei der mit dem BSZ
e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft gestellt werden.
Auf Basis der dann der Prozessfinanzierungsgesellschaft übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unabhängige und renommierte Anwälte
fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die
Erfolgswahrscheinlichkeit des Rechtsanspruchs sowie die Bonität des
Anspruchsgegners. Ist der Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des
Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung des Prozesses
nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein
verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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