Montag, Januar 30, 2017

Kapitalanlage: Sekt oder Selters?

Eine konservative Anlage mit niedriger Verzinsung muss nicht automatisch besser oder sicherer sein als eine hoch verzinste vielleicht etwas spekulativ erscheinende Anlage. Es ist auch immer eine Frage des Risikos welches Sie bereit sind zu tragen. Wobei auch zu bedenken ist, dass sowohl Risikobereitschaft als auch Investitionen im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sind.

Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte. Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.

Die meisten Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“.  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden.   Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Das Internet hat Verbrauchern scheinbar  umfassenden Zugang zu finanziellen Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft.  

Jedoch scheint  das Internet  mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße auch finanzielle Betrügereien zu unterstützen.  Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in falscher Sicherheit wiegen.

Da werden zum Beispiel Aktien in on-line-Rundschreiben, Internetforen und auf diversen Homepages betrügerisch gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und abstürzen lassen. Die Abkassierer sind in der Anonymität des Weltweiten Netzes meist nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien hereinfallen. 

Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist. Das Netz ist voller Klatsch und unsubstantierter Gerüchte.      

Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte niemals verzichtet werden

Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch  für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist  eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.

Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden.  Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Kritik ist immer gut! Auch der BSZ e.V. ist trotz aller Recherchen nicht vor Fehlern und Desinformation gefeit. Helfen Sie mit, dieses Informationsangebot zu optimieren!

Wir bieten Ihnen für Ihren Bericht  die kostenlose medienrechtlich unangreifbare Publikation Ihres Falles auf dieser Website. Sie bleiben in jedem Fall anonym.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Januar 28, 2017

Aufklärungspflichtverletzungen bezüglich des Totalverlustrisikos werden von Anlegern mitunter nicht erkannt oder rechtlich falsch eingeschätzt.

Der BSZ e.V. widmet sich seit 1998 aktiv dem Anlegerschutz. Da die Arbeit des Vereins breite Anerkennung findet, werden ihm auch immer wieder teilweise brisante Informationen übermittelt.

So wurden im Lauf der Jahre hunderte BSZ e.V. Interessengemeinschaften auf Anregung von Geschädigten initiiert. Anlegerinteressen lassen sich immer nur dann optimal durchsetzen, wenn sich eine größere Interessengemeinschaft bildet. Nur so lässt sich auch der Druck auf die Beteiligten weiter erhöhen. Grundsätzlich haben die Geschädigten den Vorteil, dass der BSZ e.V. mit sehr spezialisierten und ausgewiesenen Kanzleien in diesem Bereich zusammen arbeitet.

Viele Kapitalanleger erleiden aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oft einen  erheblichen finanziellen Schaden. Bei rechtzeitiger und kompetenter rechtlicher Beratung hätten sie sich eventuell schadlos halten können.

Aufklärungspflichtverletzungen bezüglich des Totalverlustrisikos werden von Anlegern mitunter nicht erkannt oder rechtlich falsch bewertet, insbesondere da es immer auch darauf ankommt welche Erklärungen der Berater konkret abgegeben hat.  Tatsache ist aber, wie wir aus unserer Erfahrung wissen, dass Anlegern von Beratern nicht gerade selten Produkte empfohlen wurden, ohne dass die Berater die Anleger auf die Risiken ordnungsgemäß aufmerksam gemacht haben.  Auch ist es nicht selten der Fall, dass schriftliche Unterlagen, wie beispielsweise Prospekte nicht oder erst verspätet ausgehändigt wurden. Aufgrund der Empfehlungen des Beraters wurden oft hohe Geldbeträge investiert, für die die Anleger lange arbeiten mussten und nun – zum Teil - vor den Scherben ihrer finanziellen Existenz stehen.

Es kann sicherlich nicht im Sinn eines funktionierenden Kapitalmarkts sein, dass Anlageberater, die aus eigenem Provisionsinteresse Anlagen vermitteln und die Anleger nicht über die Risiken aufklären, anschließend nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil Anleger die ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen können. Bei Beratungspflichtverletzungen ist es so, dass der Anleger die Darlegungs- und Beweislast für eine fehlerhafte Anlageberatung hat und die Rechtsfragen oft nicht einfach zu beantworten sind.  Die Motivation des BSZ e. V. besteht darin, Anlegern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit anzubieten, ihr Anliegen, mit dem sie oft alleine dastehen, vorbringen und von ausgewiesenen Fachleuten – in der Regel Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -  rechtlich bewerten lassen zu können.

Da der Schweizer Finanzplatz für Deutsche Kapitalanleger nach wie vor ein Magnet ist, bietet der BSZ e.V. selbstverständlich auch hier Hilfe an. Die Reputation des Finanzplatzes Schweiz beruht nicht zuletzt auch auf der Präsenz und dem Erfolg der Auslandsbanken in der Schweiz, die vor allem im Private Banking eine gewichtige Rolle spielen.

Wo viel Licht ist gibt es jedoch auch viel Schatten:

Das seriöse Image des Finanzplatzes Schweiz  wird gerne von Drahtziehern unseriöser Kapitalgeschäfte ausgenützt. Zu den Hochburgen unseriöser Kapitalanlagen gehören seit jeher Deutschland und die Schweiz. Deutschland stellt dabei den in Europa mit Abstand größten Markt für Kapitalanleger dar, während in der Schweiz auffällig viele Anbieter, Treuhänder oder involvierte Kreditinstitute ihren Sitz unterhalten.  Kurioserweise bringen Schweizer Anleger dem deutschen Kapitalmarkt besonderes Vertrauen entgegen, während umgekehrt deutsche Anleger Schweizer Angebote für besonders seriös und unverdächtig halten. Anbieter von Kapitalanlagen werben daher gerne Anleger im jeweils anderen Land an.

In vielen Fällen wurde auch die Erfahrung gemacht, dass deutsche Anleger eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung in der Schweiz mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems durchzuführen.  Schweizer Anbieter nutzen gerne Abschreckungskonzepte wie die Vereinbarung von Schiedsverfahren, die Sitzwahl im französischsprachigen Teil der Schweiz und Ähnliches. Genauso geht es Schweizer Anlegern, die damit überfordert sind, Rechtsrat in Deutschland einzuholen.

Angesichts der Komplexität und der oft verschachtelten Strukturen der Betrugsfälle ist es für  Geschädigte kaum möglich ohne  Rechtsbeistand  in der Schweiz etwas zu erreichen. Hier steht der BSZ® e.V. als  Anlegerschutzverein betroffenen Anlegern hilfreich zur Seite. 

Immer öfter werden Kapitalanleger durch ihr eigenes soziales Netzwerk Opfer eines Kapitalanlagebetrugs.

Wie genau funktioniert diese perfide Masche? Das Konzept ist einfach, wie es aber zum Betrug kommt  eher komplex.

Jeder Mensch ist  in irgendeiner Weise vernetzt, z.B. durch Vereinszugehörigkeit, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte usw. Schon aus diesem Umstand können Schlüsse gezogen werden wie zum Beispiel: Interessen, Bedürfnisse, religiöse Überzeugung, politische Standpunkte, wirtschaftliche Situation usw. Das Vertrauen das wir unserem „Netzwerk“ schenken, gereicht uns mitunter jedoch zu unserem eigenen Nachteil! Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es darum geht, Geld zu investieren. Dazu muss man wissen, dass die Finanzunternehmen und deren Verkäufer äußerst gierig sind, nach Informationen über Ihre möglichen Kunden. Hier hat man die Ausforschung möglicher Kapitalanleger perfektioniert.

Der Anleger wird somit zum Opfer seines eigenen Netzwerkes. Logisch, denn wenn der heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man kein Misstrauen. Die Anlageberatung besteht aus diesem Grunde mitunter auch nur aus diesem einen Satz: „Mach mal, "Du kannst mir vertrauen"!

Die Finanzgangster wissen ganz genau, sobald die Verbindung zu dem Netzwerk des Kunden hergestellt ist, ist auch die natürliche Skepsis des Kunden überwunden, und damit kann ein weiteres Opfer  der Statistik Kapitalanlageverluste hinzugefügt werden. 

Wenn der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen wurde macht er oft den zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb seines eigenen Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes Netzwerk war, welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist dann also auch logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem Satz: „Ich würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“!

Geschädigte Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den betroffenen Anleger keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Die Anleger haben nicht das geringste Risiko!

Betroffene Kapitalanleger können einer bereits bestehenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten oder wenn nötig eine solche vom BSZ e.V. einrichten lassen.

Voraussetzung dafür ist, dass an den BSZ e.V. ein einmaliger Förderbeitrag, den jeder selbst bestimmen kann, aber 75.- Euro nicht unterschreiten soll, geleistet wird. Diese Fördermitglieder können dann ohne weiteren Kosten sich der gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Als Mitglied einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten die Betroffenen das, was Sie  in dieser Situation am nötigsten brauchen: nämlich eine kostenlose anwaltliche Information die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen  offen stehen um Ihren Anspruch durchzusetzen, gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann, wie die Erfolgsausichten sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist auch die Anfrage bezüglich der Deckungszusage enthalten.

Die Anwälte führen Klagen primär für rechtsschutzversicherte Mandanten durch, sodass alle weiteren Mandanten mittelbar bei etwaigen Erfolgen partizipieren. (Rechtschutzversicherung greift, wenn zum Zeitpunkt der Falschberatung bzw. der Zeichnung der Beteiligung ein Versicherungsverhältnis mit Familien- und Vertragsrechtsschutz oder nur Vertragsrechtsschutz bereits bestanden hat.)

Ob und inwieweit im jeweiligen  Fall Chancen bestehen, wird durch die Anwälte individuell geprüft.  Jeder geschädigte Anleger sollte zumindest die Chance nutzen und eine Erstbewertung durchführen lassen.   Damit hat er zunächst einmal die notwendigen Informationen die ihm bei seiner Entscheidung, wie er nun weiter verfahren möchte, behilflich sind.

Insoweit ist es für jeden einzelnen Anleger von Vorteil, wenn die Interessen gebündelt werden und er Informationen von Rechtsanwälten bekommt, die über jahrelange Erfahrung und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Der BSZ e. V. arbeitet mit Rechtsanwälten zusammen, die sich als Experten auf diesem Gebiet hervorgetan haben und bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz für geschädigte Anleger erreichen konnten.

Immer wieder erreichen den BSZ® e.V. Informationen die uns bestätigen, dass unsere Arbeit hilfreich ist, dass wir mit den Informationen auf unserer Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  aber oft nur an der Oberfläche kratzen. Tatsächlich sei die Situation viel schlimmer als dort beschrieben und wir eigentlich wissen könnten.  Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin mit seiner Berichterstattung dazu beitragen, dass  Anleger vor Kapitalverlust geschützt werden und die breite Öffentlichkeiit erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden durch teilweise auch kriminelle Geldanlagemodelle angerichtet werden.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Freitag, Januar 27, 2017

MBB CLEAN ENERGY AG: LANDGERICHT VERURTEILT BANK ZUR ZAHLUNG

Mit Urteil vom 26.01.2017 wurde einem Anleger der MBB Clean Energy AG jetzt die gesamte Investitionssumme von rund € 25.000 zugesprochen.


In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren verlangte der Anleger € 25.092,61 von der beteiligten Bank. Das Landgericht folgte nun der Auffassung der Kanzlei CLLB und verurteilte die Bank in Höhe des gesamten Betrages. Außerdem muss die Bank auch die Kosten des Verfahrens tragen.

„Nachdem ein von uns vertretener Anleger bereits letztes Jahr seine gesamte Investitionssumme von einer der beteiligten Banken beinahe freiwillig erstattet bekommen hatte, stellt dieses Urteil nun den nächsten Erfolg dar. Die Entscheidung belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG – auch wenn sie nicht beraten wurden – ihre Investition regelmäßig in voller Höhe zurückgezahlt bekommen können.“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Franz Braun.

Die Kanzlei führt vor Gerichten in ganz Deutschland bereits eine Vielzahl von Klageverfahren gegen beteiligte Banken in Zusammenhang mit den Vorgängen bei MBB Clean Energy AG. Rechtsanwalt Braun rechnet nach dem erfreulichen Urteil vom 26.01.2017 in Kürze mit weiteren positiven Ergebnissen. Er ist fest davon überzeugt, dass „die meisten Anleger trotz des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht zwangsläufig einen Zahlungsausfall hinnehmen müssen.“

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB rät allen betroffenen Anlegern daher, sich unverzüglich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine Erstattung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB CLEAN ENERGY AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Donnerstag, Januar 26, 2017

Falschberatung bei Swap - und CAP – Geschäften - Zinsbegrenzungsgeschäfte, Leveraged - Ladder – Swap.

Schadensersatzforderungen wegen Beratungsfehlleistungen von Kreditinstituten sind eines der zentralen Themen der Tätigkeit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte. Diese Kanzlei  verfügt über langjährige Erfahrung in der Beurteilung solcher Fallgestaltungen und ist auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf dem Verhandlungswege, wie vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren, spezialisiert. Sie ist unabhängig, zugelassen an allen Land - und Oberlandesgerichten und steht in Kontakt mit namhaften Prozessfinanzierern.

Die Erfahrungen der Klientel dieser Kanzlei mit sog. Zinsbegrenzungsgeschäften lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Unternehmen und Kommunen nehmen auf den Kapitalmärkten  umfangreich Kredite in Anspruch. Banken und Sparkassen empfahlen ihnen Finanztermingeschäfte, wie Swap - und CAP - Geschäfte in unterschiedlicher Ausgestaltung.

Die in der Erwartung einer Verringerung der Zinsbelastung und Begrenzung von Risiken eingegangenen Zinsswaps und CAPs führen in der gegenwärtigen Zinssituation aber oft zu exorbitanten Verlusten. Zinsbegrenzungsgeschäfte sind für den nicht ständig mit ihnen befassten Entscheidungsträger nicht ohne eingehende Detailinformationen zu überblicken. Daher gehen diese Transaktionen regelmäßig einher mit einem erhöhten Informations- und Beratungsbedarf.

Viele Unternehmen und Verwaltungen werden erst jetzt darauf aufmerksam, zu welch riskanten Spekulation sie unfreiwillig verleitet wurden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach Schadensersatzpflichten der beteiligten Kreditinstitute, die oft die Hausbanken waren und über intime Kenntnisse des wirklichen Bedarfs der Vertragspartner verfügten. Nach einem Urteil des OLG Naumburg und einem Beschluss des BGH wird es für die Beurteilung, ob Regressmöglichkeiten gegeben sind, auf eine genaue Betrachtung des Einzelfalls ankommen.

In Streitfällen wird zu prüfen sein, ob einem beratenden Kreditinstitut ein Fehler unterlaufen ist, der für den Schaden ursächlich gewesen ist. Eine Falschberatung wird vorliegen, wenn in diesen Gestaltungen wenig erfahrene Vertragspartner von der Bank nicht ausreichend über den spekulativen Charakter des konkreten Zinsbegrenzungsgeschäfts aufgeklärt wurden.

Versetzt nämlich ein Kreditinstitut den oder die Verantwortlichen des Kunden, die selbst nicht über ausreichende Vorkenntnisse verfügen, nicht in die Lage, verantwortlich und im Bewusstsein aller wesentlichen mit dem in Rede stehenden Zinsbegrenzungsgeschäft verbundenen Risiken und Probleme über Abschluss oder Nichtabschluss des empfohlenen Produktes zu entscheiden, macht es sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.

Das kann etwa anzunehmen sein, wenn mit dem Wechselkursrisiko oder Zinssatzveränderungen zusammenhängende Auswirkungen in den Beratungsgesprächen vom Kreditinstitut nicht so deutlich herausgestellt wurden, wie es im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung geboten ist. Bei der Empfehlung zum Abschluss etwa von Spread Ladder Swaps wurde häufig die fehlende Risikobereitschaft der Kunden ignoriert. Oft war eine Zinsverbilligung objektiv nicht erforderlich und das Eingehen einer unbegrenzten Risikoposition nicht im Interesse des Kreditnehmers.

Selbst wenn Risiken thematisiert wurden, dann nicht ausreichend. Die Angaben blieben vage und hinter der Betonung der Beherrschbarkeit dank ständiger Betreuung durch das Kreditinstitut zurück. Im Gegensatz dazu sicherten sich Banken und Sparkassen vertraglich weitgehende Risikobegrenzungen und einseitige Kündigungsrechte ohne Ausgleichszahlung. Die Folge war bei nur noch theoretischer Gewinnerwartung des Kunden, aber unbeschränktem Verlustrisiko, eine völlig unausgewogene Verschiebung der Nach - und Vorteile der Vertragsparteien einseitig zu Gunsten der Bank, oft einhergehend mit gänzlich fehlenden oder undurchschaubaren Angaben zu Gebühren und Provisionen.

Ob Schadensersatzansprüche gegeben sind, kann der Betroffene meist nicht selbst beurteilen. Es empfiehlt sich, spätestens beim Auftreten von Verlusten externen Rat von auf das Kapitalanlagenrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen, zumal die kurze Verjährungsfist des § 37 a WpHG von lediglich drei Jahren ab Beratungssituation einschlägig sein kann. Sollten betroffene Anleger annehmen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Swapverträgen schlecht oder gar falsch beraten worden zu sein, stehen ihnen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine erste Einschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadenersatz gerne zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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jg

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Montag, Januar 23, 2017

Farm Capital Management meldet Insolvenz an! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Firma meldet Insolvenz an! Forderungen anmelden + Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.


Über das Vermögen der FCM Farm Capital Management GmbH mit Sitz in Kleve wurde inzwischen vor dem Amtsgericht Kleve, HRB 13739, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Her Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Dies sind schlechte Neuigkeiten für die Anleger, die schon zu befürchten waren, nachdem die Firma in der letzten Zeit nicht mehr telefonisch erreichbar war, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.

So wurden den Anlegern auch in der Vergangenheit bereits mitgeteilt, dass die Ausschüttungen zunächst ausgesetzt werden. So rissen die Hiobsbotschaften für die Anleger auch nicht ab, denn die BaFin hatte der damaligen Agrofinanz bereits die Rückabwicklung der Verträge aufgegeben und die weitere Tätigkeit untersagt wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Daraufhin wurden Anleger von Farm Capital dann kontaktiert und diesen vorgeschlagen, ihre bisherigen Verträge zu kündigen und neue Verträge mit Farm Capital Management abzuschließen. Der Insolvenzantrag ist nun die „Krönung“ der Hiobsbotschaften für die Anleger.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth empfiehlt allen betroffenen Anlegern, „ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird, um über eine eventuelle Insolvenzquote wenigstens noch einen Teil des angelegten Geldes zurück zu erhalten. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein, so dass Geschädigte sich noch nach anderen Wegen umsehen sollten, um ihren Schaden zu kompensieren. Dazu gehört z.B. die Prüfung einer möglichen Haftung der Geschäftsführung, aber auch z.B. der Vermittler der Anlage.“

So schulden z.B. die Vermittler der Anlage eine anleger- und objektgerechte Beratung sowie auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage, in vielen Fällen, in denen dies die Vermittler nicht ordnungsgemäß durchführten, was selbstverständlich immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, könnten sie den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sein. Eile ist hierbei nach Ansicht  der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner geboten, denn bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Betroffene Anleger von Farm Capital Management können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Farm Capital Management“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Sonntag, Januar 22, 2017

LIGNUM SACHWERT EDELHOLZ AG: INSOLVENZVERFAHREN + SCHADENSERSATZKLAGEN; BSZ e.V. ANLEGERSCHUTZANWÄLTE INFORMIEREN!

Im Fall der insolventen Lignum Sachwert Edelholz AG teilen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner betroffenen Anlegern aus aktuellem Anlass mit, dass am 10. Januar 2017 nun das reguläre Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az. 361 IN 1853/16) eröffnet wurde.


Die Forderungen können bis zum 01.04.2017 angemeldet werden. Der Berichtstermin wird aber bereits am 01.03.2017 stattfinden. Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte Anfang April 2016 Insolvenz angemeldet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, auf jeden Fall die form- und fristgerechte Forderungsanmeldung, um über eine eventuelle Insolvenzquote wenigstens noch einen Teil des investierten Geldes zurück zu erhalten.

Allerdings wird, worauf die Rechtanwälte ausdrücklich hinweisen, alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein, es steht zu befürchten, dass Anleger alleine über das Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil ihres Schadens ersetzt erhalten.

Aus diesem Grunde sollten Anleger nach Ansicht von den Rechtsanwälten nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation suchen, d.h., z.B. prüfen, ob nicht die Unternehmensverantwortlichen, Treuhänder, aber auch die Vermittler der Anlage sich eventuell schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind z.B. der Ansicht, dass sich in vielen Fällen – was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss –, die jeweiligen Vermittler der einzelnen Lignum-Anlagen schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten, aus diesem Grunde haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB auch bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen Lignum-Vermittler eingereicht, z.B. vor den Landgerichten Stuttgart und Neuruppin.

So ist nach Ansicht dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei z.B. in diversen Fällen fraglich, ob die Berater ihrer Pflicht zur Prüfung der Plausibilität dieser Anlage nachgekommen sind. Die teilweise prognostizierten Renditen zwischen 7 und 13 % über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren gaben jedenfalls nach Ansicht der Anwälte Anlass zur genauen Hinterfragung des Anlagemodells.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu.: „Wir sind z.B. der Auffassung, dass die Lignum-Produkte keineswegs, wie von diversen Vermittlern dargestellt, die sicheren Sachwert-Investitionen waren, als die sie oftmals beworben wurden, sondern in Wirklichkeit durchaus riskante, wenn nicht sogar spekulative Kapitalanlagen darstellten.“ Inwieweit die Berater und Vermittler dieser Produkte hierauf hingewiesen haben, bleibt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Hinzu kommt, dass Anleger teilweise mit einem Sicherheitskonzept gelockt wurden, das nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zweifelhaft ist bzw. war. Auch hieraus könnten sich in diversen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler ergeben, sofern das Sicherheitenkonzept dem Anleger werthaltiger dargestellt wurde, als es tatsächlich war oder hierzu falsche Angaben gemacht wurden.

Die Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ein Vorgehen gegen die Berater und Vermittler in diversen Fällen sinnvoll ist, da Beratungspflichten – vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall – offenbar in diversen Fällen verletzt wurden und die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung in vielen Fällen als gut erscheinen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Freitag, Januar 20, 2017

Primus Finance (NY): BSZ e.V. gründet Interessengemeinschaft betroffener Anleger.

Bei dem BSZ e.V. hat sich ein Anleger gemeldet der auf übelste Weise von Betrügern  abgezockt wurde und nun andere Menschen vor dieser Masche warnen möchte und auch über die von dem BSZ e.V. initiierte Interessengemeinschaft Kontakt zu anderen Geschädigten sucht.


Zitat:

„Ende März/Anfang April wurde ich von der Fa. Primus Finance (NY), Herrn Di Marco angerufen um mir den Umtausch meiner UC (United Commodity)-Aktien (181.818 Stück) in Rio Tinto-Aktien zu tauschen, wenn ich bereit wäre weitere 69.000 St. für 234.000 € zu bezahlen. Danach erhielt ich einen ,,Depotauszug'.

ln weiteren Gesprächen wurde mir ein Kauf und Tausch von 45.000 Aktien für 153.000 € angeboten und auch bis Oktober abgewickelt und bezahlt.

Weil ich mit der Zahlung relativ lange gebraucht hatte und zwei Zahlungstermine verschoben hatte, wurde mir gesagt: jetzt nehmen sie auch den letzten Posten (65.000 St. zu 221.000 €) mit einem Sondertausch 1:4 ,,das Depot wird zum 25.Nov.geschossen, da wir(PF) mit 53% die Mehrheit bei UC erreicht haben.

Dann kam der CLOU:

,,Wir transferieren das Depot wenn Sie weitere 218.853 € als Garantie für die zu zahlende Quellensteuer bezahlen ,, Leider wurde ich erst jetzt wach!!! lch verhandelte um die Summe, da nicht mehr zahlungsfähig war, und erhielt eine Reduzierung, die ich dann nicht mehr zahlte.

Eine Auskunft bei der amerikanisch/deutschen Handelskammer in NY leitete mich auf den Betrug.- So war am Ende des Jahres mein Geld weg, ohne die Primus Finance und einen der folgenden Namen wieder erreichen zu können: Di Marco, von de Bourg, Witkins , Kekenberg, von Dassel, Jonson, Joachim Schindler.-

Zitat Ende

Bei dem BSZ e.V. ist der Eindruck entstanden, dass die von Primus Finance, verwendete Adresse.  1 North End Ave, 10282 New York, eine reine Postadresse ist, und die Beteiligten von Deutschland aus handelten.

Offensichtlich sind mehrere Anleger, teils mit sehr hohen Beträgen, auf den Schwindel hereingefallen. Eine Kontaktaufnahme mit Primus Finance ist offensichtlich keinem der Opfer gelungen.

Auch hier zeigt sich wieder, dass solche Betrügereien in den meisten Fällen international organisiert sind und meist telefonisch angebahnt werden. Wahrscheinlich ist das Ausmaß des Aktienbetruges viel größer als allgemein angenommen wird, da viele Geschädigte keine Anzeige erstatten und auch sonst keine Maßnahmen einleiten. Die Dunkelziffer, also der Prozentsatz jener Delikte, die weder angezeigt noch in irgend einer Art und Weise der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bekannt werden, liegt hier Schätzungen zufolge bei ca. 90%.

Fazit des BSZ e.V.:

Als Anleger sollten Sie zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Denken Sie daran, nicht alle was Sie da lesen und sehen ist so wie es scheint! Ihre Investitions-Entscheidungen sollten Sie auf der Grundlage von Unternehmens-Daten  und fernab jeglicher Spekulation treffen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Primus Finance anschließen.

„Auf den richtigen Anwalt kommt es an“. Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Primus Finance können Sie Ihren Fall kostenlos von einem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt prüfen lassen.  Hier empfehlen wir Ihnen einen Spezialist für Bank und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt, Certified European Financial Analyst und Bankkaufmann welcher selbst u.a. als Finanzanalyst und Vermögensverwalter früher mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen gearbeitet und solche Umstände genau kennt.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Primus Finance kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:


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Telefon: 06071-9816810



ERSTE ODERFELDER/LOMBARD: ANLEGER KLAGEN AUF SCHADENSERSATZ GEGEN VERMITTLER! BSZ® e.V. ANLEGERSCHUTZANWÄLTE INFORMIEREN!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner möchte betroffene Anleger aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass sie für betroffene Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 bereits erste Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht hat.


Die Anleger mussten im letzten Jahr 2016 schlimme Nachrichten verkraften, so hatte die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bereits am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet und das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.

Vor kurzem wurden die Anleger der Ersten Oderfelder bzw. Lombard Classic 2 auch vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, wozu den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt wurde.

Während die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle empfehlen, um über das Insolvenzverfahren eventuell noch einen Teil des Geldes zurückzuerhalten, sollten sich Anleger nach Ansicht der Anwälte nicht zu große Hoffnungen machen, allein über das Insolvenzverfahren ihr angelegtes Geld in voller Höhe zurückzuerhalten.

So wurde den Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Aus dieser Liste ergab sich jedoch, dass die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert gewesen sein sollen als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen hatten. Somit besteht nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die große Gefahr, dass alleine über das Insolvenzverfahren die Anleger ihren Schaden zum Großteil nicht kompensieren können, sodass Anleger nach anderen Wegen suchen müssen, um ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte die bereits seit vielen Monaten mit dem Fall Erste Oderfelder/Lombardium betraut sind, haben daher auch inzwischen die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, sodass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend machen können.

Viele Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft bzw. Lombard Classic 2 und 3 wollten eine sichere Anlage, und sie wurde ihnen auch als sichere Anlage von den Vermittlern dargestellt, was tatsächlich nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte nicht der Fall war.

Auch dürften diverse Vermittler teilweise pflichtwidrig schon nicht geprüft haben, dass ein erlaubnispflichtiges Geschäft vorliegt sowie, dass gerade mit einer stillen Beteiligung erhebliche Risiken einhergehen, die aufklärungsbedürftig gewesen wären.

Auch dürften diverse Vermittler ihrer Plausibilitätsprüfungspflicht hinsichtlich der Weitergabe der Anlegergelder mit Entgegennahme von Pfandgegenständen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sein.

Betroffene Anleger dürften somit in vielen Fällen also diverse Ansatzpunkte haben, um gegen die beteiligten Vermittler vorzugehen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen

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