Donnerstag, Januar 05, 2017

Erste Oderfelder: Insolvenzverfahren eröffnet

Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.01.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Anleger sollten nun zeitnah handeln.



Das Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht Chemnitz unter dem Az. 15 IN 840/16 geführt. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Die Insolvenzgläubiger werden im Beschluss vom 02.01.2017 aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.03.2017 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dieser Aufforderung sollten Anleger fristgerecht nachkommen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Zudem wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, bei dem der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz als Mitglied benannt wurde. Herr Rechtsanwalt Dr. Leitz wird auch an der ersten und konstituierenden Gläubigerausschusssitzung am 11.01.2017 teilnehmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  vertreten bereits mehrere Anleger. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei unterstützt Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung und vertritt Anleger im laufenden Insolvenzverfahren. Gerne kümmern sich die Rechtsanwälte auch um die Einholung einer Kostendeckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung für die Forderungsanmeldung.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren raten die Rechtsanwälte dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Mittwoch, Januar 04, 2017

„Ich klebe mir doch keinen Sticker an meinen Bentley.“ Warum eigentlich nicht?

Kann man eine gesellschaftspolitische Veränderung mit einem 15 x 10 cm großen Autosticker anstoßen? Das BSZ® e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror sagt: „Das geht!“



Man braucht nur endlich einmal die erste Person die aufsteht und klar und deutlich sagt, dass „wir schaffen das“ eine leere politische Worthülse ist. Von anderem Kaliber ist da die Aussage: „Weltoffen, Gewaltfrei, Tolerant“. Bei twitter oder facebook fällt so ein Statement leicht. Wenn man sich die Botschaft ans eigene Auto kleben soll, fehlt vielen leider  der Mut.

Dabei kann der Autoaufkleber in das Bewusstsein einer ganzen Nation dringen. „Es ist Krieg… und keiner geht hin“, „ein Herz für Kinder“, „ich bremse auch für Tiere“  diese Aufkleber kennt jeder und hat sich auch seine Gedanken darüber gemacht. Der Autoaufkleber hat zu sozialen und politischen Veränderungen oft  beigetragen.

Der Autoaufkleber ist weder ein aus der Zeit gefallenes Relikt noch ist er spießig. Er ist der Beweis, dafür dass man komplexe Sachverhalte mit nur 3 Worten erfassbar machen kann. Als Deutschland noch eine lebendige Opposition hatte, da war die Blütezeit der Autoaufkleber. Das wäre nie der Fall gewesen wenn die Sticker unwirksam gewesen wären.    

Autoaufkleber gibt es schon seit es Autos gibt und in der Tat sind sie vielseitiger und intelligenter geworden. Der Autoaufkleber kann sich als rasender Botschafter mit 250 Stunden Kilometern präsentieren, er kann als interessante Lektüre im Autobahnstau dienen, er kann auf dem Parkplatz zum kurzen Verweilen einladen.

Die Autofahrer sitzen in ihren Autos wie in einer anderen Welt, abgeriegelt von sozialen Kontakten mit ihrer Umwelt. Der Aufkleber bietet die Einladung mit der Außenwelt zu interagieren. Erreicht man das mit dem Sylt-Aufkleber am Heck intelligenter als mit der Botschaft, dass man für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz steht? Ersteres zeigt den Stolz, dass man irgendwo gewesen ist. Zweiteres ist die Botschaft, dass man für eine lebenswerte Welt für alle Menschen eintritt!

Kennen Sie die Aussage eines Hollywoodstars: „Ich klebe mir doch keinen Sticker an meinen Bentley.“ Dann eben nicht, es gibt noch viele andere schöne teure Autos wie zum Beispiel:  Porsche 918 Spyder, Hennessey Venom GT,  Ferrari LaFerrari, McLaren P1, Koenigsegg, Bugatti, Lamborghini usw.

Auch für die Fahrer solch edler Fahrzeuge ist der BSZ .V. Sticker die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren und mit den Fahrern von Opel, Ford, Dacia, BMW, Mercedes und vieler anderer Automarken eine gesellschaftliche Allianz für „Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und  Toleranz“ zu bilden.

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen..........aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jederman seinen Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Der BSZ- Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag bei dem BSZ e.V. bestellt werden. 

Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. 

Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. https://www.ad-infinitum.online/ad-infinitum-unterstuetzen

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
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Dienstag, Januar 03, 2017

Widerspruch von Lebensversicherungen: BGH öffnet die Tür

Die vor Jahren abgeschlossene Lebensversicherung passt nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation. Die vorzeitige Kündigung ist aber unrentabel, da der Verbraucher dann nur den Rückkaufswert erhält. Dieses Dilemma vieler Versicherungsnehmer hat der Bundesgerichtshof vor rund drei Jahren beendet.
 

Mit Urteil vom 7. Mai 2014 entschied der BGH, dass der Widerspruch der Lebensversicherung auch Jahre nach Abschluss noch möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde oder die Versicherungsbedingungen und / oder Verbraucherinformationen nicht vollständig erhalten hat (Az.: IV ZR 76/11). „Denn dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Versicherungsnehmer kann sein Widerspruchsrecht immer noch ausüben – selbst dann, wenn er die Versicherungspolice bereits gekündigt hat“, erklärt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.


Das Urteil des BGH aus dem Mai 2014 hatte aber noch aus einem weiteren Grund wegweisenden Charakter. Denn die Karlsruher Richter erklärten eine Klausel bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen worden waren, für unwirksam, da sie gegen europäisches Recht verstößt. Diese Klausel besagte, dass das Widerspruchsrecht unabhängig von einer ordnungsgemäßen Aufklärung spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. „Auch bei diesen Verträgen wurde die Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten informiert wurde. So ist der Widerspruch auch in diesen Fällen häufig noch möglich und der ist in der Regel finanziell deutlich interessanter als die Kündigung der Lebensversicherung“, so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Denn: Nach einem erfolgreichen Widerspruch wird die Police komplett rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher erhält seine gezahlten Prämien zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abschlag gefallen lassen. Darüber hinaus kann er noch einen Nutzungsersatz für die Gewinne, die der Versicherer mit den gezahlten Prämien erwirtschaftet hat, verlangen. Cäsar-Preller: „Durch den Widerspruch kann der Versicherungsnehmer schnell um einige tausend Euro bessergestellt werden, als wenn er nur den Rückkaufswert erhält. Verbraucher können daher prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für einen Widerspruch vorliegen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bundesweit Verbraucher beim Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuerrecht  stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  kompetent und engagiert zur Seite. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  anschließen.

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Samstag, Dezember 31, 2016

Mit Aufkleber für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz

 „Weltoffen, Gewaltfrei, Tolerant“ das ist die Botschaft die der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  jetzt über das von ihm ins Leben gerufene Bündnis gegen Gewalt und Terror    mit einem Autoaufkleber millionenfach verbreiten möchte.

Kein Tag vergeht ohne Gewalttaten gegenüber Menschen anderer Hautfarbe und fremder Herkunft, Andersdenkenden und -Gläubigen, vermeintlich Schwächeren. Rassismus, und Gewalt ist ein ziemlich verbreitetes Verhalten, ja es ist  leider so alltäglich geworden, dass es vielen Menschen schon gar nicht mehr auffällt. Rassistisches Verhalten besteht darin, anderen Menschen zu misstrauen, sie zu verachten und ungerecht zu behandeln und dies nur weil sie anders aussehen, eine andere Sprache sprechen, eine andere Religion haben oder aus einer anderen Kultur stammen als wir. Wenn dann auch noch vermeintliche Vorbilder, z.B. politische Parteien, die in Wahlkampfzeiten am rechten Rand nach Wählerstimmen fischen, diesen latenten Rassismus für ihre Zwecke instrumentalisieren, ist schnell der Boden für Hass und Gewalt bereitet.



Gesucht werden Menschen die immer wieder und bei allen Gelegenheiten, für zivilisierte, gewaltfreie, friedliche, gerechte Lösungen eintreten und Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror ächten und stattdessen täglich die Botschaft transportieren: weltoffen, gewaltfrei und tolerant!

Der Autoaufkleber ist ein oft unterschätztes Phänomen unserer Werbegesellschaft, denn er vermittelt Botschaften und liefert Denkanstösse.  Er ist ein sehr geeignetes Mittel um Gewalt und Terror zu ächten. Die Bekämpfung von Unrechtsbewusstsein,  Rechtsradikalismus und Terror.

Gewalt und Terror dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind eingebettet in ein gesellschaftliches Klima, haben ihre Basis in Einstellungen von Teilen der Bevölkerung, sind bewusst gewollte oder zumindest in Kauf genommene Konsequenzen von Strategien und sind schließlich Teil weitergehender Handlungsmuster. Ungerechtigkeit und Gewalt können  nicht durch Kerzen im Fenster oder Sonntagsreden eingedämmt werden kann.

Soziale und politische Veränderungen sind stets nur mit einer breiten Öffentlichkeit zu erreichen.  Trends und Volkes Meinung lassen sich oft  an den Aufklebern ablesen.

Die Aufkleber werden öfter gelesen als man zu denken geneigt ist. Im Autobahnstau, an der roten Ampel, versuchen gelangweilte Fahrer die Aufkleber der Fahrzeuge vor Ihnen zu entziffern.

Da sich Trends wie eine Epidemie verbreiten wird es sehr schnell „mega cool“ sein, Gewalt und Terror zu ächten.  Das Logo als Symbol für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz . Je öfter die Menschen lesen, dass es mega in ist, weltoffen, gewaltfrei und tolerant zu sein, desto schneller werden wir uns von Gewalt und Terror befreien können.

Wenn viele Menschen diesem Aufkleber  an dem Auto, der Haustür, dem Büro, der Werkstatt, in der Fabrik oder bei der Behörde begegnen, entsteht Solidarität  und es ist kein Raum mehr für rassistische und faschistische Gesinnung.

Sie können dazu beitragen, dass Gewalt, Terror, Fremdenhass, Rassismus, Intoleranz und Antisemitismus geächtet werden. Sie müssen nur das tun, was Sie sonst – manchmal ganz unbewusst – sowieso mehrmals am Tage tun: Sie geben Weiterempfehlungen für Dienstleistungen und Produkte die Sie selbst als gut empfinden! 

Empfehlen oder schenken Sie den BSZ-Autoaufkleber Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten.

So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz. Nicht zusehen..........aktiv mitmachen!

Ab sofort kann jedermann seinen Mitmenschen mit einem BSZ – Aufkleber signalisieren, dass er für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz steht. Der BSZ- Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger runder Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbetrag bei dem BSZ e.V. bestellt werden.

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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Projekte bei.  Danke!


Für Ihre Zuwendung unter dem Stichwort „Aufkleber“ können Sie den „bitte zahlen“ Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz. 



Sie können unter dem Stichwort "BSZ Aufkleber" auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:

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Freitag, Dezember 30, 2016

Ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!


Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!



In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Betroffene können gegen illegale Machenschaften nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen Erfolge erreichen.

Die Partner des BSZ e.V. sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, lassen wir gerne von unserem Prozessfinanzierer prüfen ob er das Kostenrisiko für Sie übernehmen kann.  Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen unsere Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht  und erfolgreich durchgesetzt werden können.

In diesen Fällen prüfen wir mit unseren Partnern gerne, ob wir einen Prozess für Sie finanzieren können:

  • Kapitalanlageverluste
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Lebensversicherungen
  • Fondsverluste
  • Schadenersatz bei Personenschäden
  • Falschberatung durch Banken
  • Fehlberatung durch Anwälte

Wenn Sie als Anleger  glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Donnerstag, Dezember 29, 2016

BSZ® e.V. erklärt "Ausschüttungsrückforderung“ zum Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2016.

"Ausschüttungsrückforderung“  wurde vom BSZ e.V. zum Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2016 gekürt. Viele Anleger sind nicht nur mit dem Verlust ihrer Kapitalanlage sondern auch noch mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert. Auch das Jahr 2016 geht damit als trauriges Jahr in die Finanz Geschichte ein.



Vielen Menschen die eine individuelle Altersvorsorge gesucht haben, wurden von ihrer Bank Schiffsfonds als sichere Anlage verkauft.  Oft erweisen sich jedoch Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern als leere Versprechungen. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele  Zeichner dieser und  diverser vergleichbarer geschlossener Fonds, die sich eher heute als morgen wünschen, ihre Beteiligungen wieder los zu sein.

Viele Schiffsfonds-Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten.

Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.  Im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen sehen sich Anleger vielfach mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert. Die Anleger sind durch die Bank weg überrascht, wenn sie mit den Rückforderungsansprüchen erhaltener Ausschüttungen konfrontiert werden. Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Die Darstellung in vielen Beratungsgesprächen, dass Schiffsfonds sichere und renditestarke Kapitalanlagen sind, verkehrt sich in der Realität häufig ins Gegenteil.  Beteiligungen an Schiffsfonds sind  spekulative Geldanlagen, die sich nur für Anleger eignen, die bereit sind, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Als Altersvorsorge sind  sie generell ungeeignet. Die Banken und Anlageberater haben die Anleger über diese bestehenden Risiken oft nicht umfassend aufgeklärt.

Dieses traurige Ergebnis hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2017 zum "Jahr des Kapitalanlageschutzes" werden kann.

Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2017 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2017 -auch- zum Jahr des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, miese Kapitalanlagemodelle und Falschberatung etc., erspart bleiben können.

Zu dieser positiven Aussicht tragen nicht zuletzt auch die zahlreichen anlegerfreundlichen Urteile vieler Gerichte bei!

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden. Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden."

Wirtschaftlich angeschlagene Fondsgesellschaften versuchen mit der Rückforderung der Ausschüttungen häufig, sich aus der Schieflage zu befreien. Auch wenn sich das zunächst plausibel anhört und die Anleger ggfs. vor höheren Verlusten bewahren soll, ist doch Vorsicht geboten. Denn es ist keineswegs gesagt, dass dann eine nachhaltige Sanierung des Fonds gelingt. Für viele Schiffsfonds gab es Sanierungsversuche und am Ende musste doch Insolvenz angemeldet werden. Die Rückforderung von Ausschüttungen kann auch durchaus als Warnsignal gesehen werden, dass der Fonds in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Um das investierte Kapital nicht zu verlieren, sollten die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Dienstag, Dezember 20, 2016

Ich hätte da mal eine Frage? Soll man ,,gutes Geld" dem „schlechten Geld“ hinterherwerfen?

Viele Kapitalanleger haben Angst, nach einer gescheiterten Kapitalanlage gerichtliche Hilfe bzw. die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Manche Anleger meinen, man würde auf diese Weise nur gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen.

Ihre Fragen haben wir hier beantwortet:

Frage:
Erleben Sie es häufig, dass Anleger eine gewisse Scheu davor haben, zum Rechtsanwalt zu gehen, weil sie bereits Geld verloren haben?
Antwort:
Dies kommt vor, jedoch ist diese Scheu vollkommen unbegründet. Wer sich beispielsweise dem BSZ anschließt, bekommt von einer renommierten Kanzlei, nämlich von den Vertrauensanwälten der BSZ eine fachlich fundierte Erstberatung von einem Rechtsanwalt.

Frage:
Wie verhält es sich bezüglich der Kosten, wenn man einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt?
Antwort:
Die Erstberatung von einem rechtlich versierten Anwalt ist über einen einmaligen Förderbeitrag abgedeckt. Falls die Anwälte feststellen, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, so werden die Rechtsanwälte die Gebühren für das weitere Vorgehen dem Mandanten mitteilen.  Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, so ist es gängige Praxis, vor der Ergreifung weiterer Maßnahmen die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Auf diese Art und Weise ist der Mandant über die anstehenden Kosten bzw. über deren Übernahme durch eine evtl. Rechtsschutzversicherung jederzeit im Bilde.

Frage:
Haben manche Anleger Angst, dass mit der Erteilung des Mandats sie einen ,,Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können?
Antwort:
Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage einholen.

Frage
Macht es Sinn, zunächst eine außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit zu versuchen?
Antwort:
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch ungenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Frage:
Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten. Ist diese Furcht begründet?
Antwort:
Diese Furcht ist größtenteils unbegründet. Die Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es viele Mandanten aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung der Anleger im Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung schildern, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen diesbezüglich auch keine Angst zu haben, da sie die versierten Vertrauensanwälte der BSZ vor Gericht vertreten und diesen zur Seite stehen.

Frage:
Was ist, wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht?
Antwort:
Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen die BSZ Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit, auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.

Frage:
Was passiert, wenn die Anlage, an der ich mich beteiligt habe, bereits insolvent wurde?
Antwort:
Auch in diesen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt Sie der Anwalt auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Frage:
Was machen Mandanten, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, aber gleichzeitig nicht finanzstark sind?
Antwort:
Auch diese Personen sollten den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Zum Einen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft können Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht. 

Frage:
Was ist zu tun, wenn Zweifel an der Anlage aufkommen?
Antwort:
Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind bei den Vertrauensanwälten der BSZ bestens aufgehoben und bekommen für einen moderaten einmal Beitrag eine erste fundierte Einschätzung.  Der Mandant muss auch keine Angst haben, dass er von dem Rechtsanwalt in sinnlose Prozesse gezogen wird. Falls die Befürchtungen der Anleger unzutreffend sind, so werden die BSZ Anwälte den Anleger hierauf hinweisen, was für diesen dann auch eine Beruhigung bedeutet.

Frage:
Ist es sinnvoll einer Interessengemeinschaft beizutreten?
Antwort:
Der Zusammenschluss von Geschädigten kann im Bereich des Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen, wenn diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die Interessen der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und zum anderen sich Zusammenschlüsse wegen der zugrunde liegenden (Rechts-) Probleme nicht als sinnvoll erweisen. Oftmals bieten solche Vereine nur eine Rechtsanwaltskanzlei als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar nicht über entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies anders, hier gibt es eine größere Anzahl spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ für unterschiedliche Bereiche gezielt empfohlen werden.

Frage:
Bekanntlich ist auch die Qualität der Beabreitung durch Rechtsanwälte unterschiedlich. Welche Empfehlung können Sie hier geben?
Antwort:
Ein Laie kann die Qualität der Arbeit des Rechtsanwaltes kaum beurteilen. Daher ist es für die Geschädigten immer sehr schwierig, hier eine sinnvolle Auswahl zu treffen, zumal es praktisch keine Anlaufstelle gibt, die eine wirklich objektive Empfehlung abgibt beziehungsweise überhaupt abgeben kann. Für die Qualität der Arbeit von Rechtsanwaltskanzleien gibt es aber Indizien. Dazu gehören insbesondere erfolgreich geführte Gerichtsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof. Natürlich ist es auch hilfreich, wenn eine Kanzlei von neutraler Seite anerkannt wird. So ist eine Nennung im Juve-Handbuch als spezialisierte Kanzlei für den Bereich des Kapitalanlagerechts ein Indiz dafür, dass die Kanzlei über Erfahrung verfügt. Ein weiteres Indiz kann die Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sein, denn der Fachanwaltstitel kann nur erworben werden, wenn neben theoretischen Kenntnissen und eine größere Anzahl von Fällen von dem Rechtsanwalt nachgewiesen ist. Schließlich muss der Mandant das Gefühl haben, daß sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine Kanzlei das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder ob seriöse Arbeit geleistet wird.

Frage:
Sind denn die Fälle Falschberatung nicht alle gleichgelagert?
Antwort:
Nein, auf keinen Fall. Es bestehen hier sehr große Unterschiede. Denn letztlich geht es fast immer um die Frage, ob bei der konkreten Beratung des jeweiligen Anlegers durch seine Bank Fehler gemacht wurden. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, ob die Bank ihrer Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten Beratung nachgekommen ist. Dabei steht insbesondere die anlegerrechte Beratung im Vordergrund, nach der der Bankberater die persönlichen Umstände des Anlageinteressenten erfragen muß, so z.B. dessen Wissenstand über das Anlagegeschäft oder auch die Frage seiner Risikobereitschaft und der Fähigkeit, die Risiken, die er einzugehen bereit ist, wirtschaftlich zu tragen. Außerdem muss der Berater dem Kunden auch ein Produkt empfohlen haben, welches den vom Kunden gewünschten Kriterien entspricht. Ist beispielsweise der Anleger nicht risikobereit, sondern möchte sein Geld konservativ anlegen, so wird sich ein riskantes Zertifikat als Anlage verbieten.

Frage:
Ist bei den Anlageprodukten auch die Rechtslage unterschiedlich? Welche Chancen bestehen rechtlich überhaupt, erfolgreich vorzugehen?
Antwort:
Das Grundgerüst bei der Beurteilung der Frage, ob die Beratung anleger- und anlagegerecht war, ist im wesentlichen bei jeder Anlageberatung identisch. Allerdings kommen bei den unterschiedlichen Produkten immer produktspezifische Aspekte und Fragestellungen hinzu, die man bei der rechtlichen Beurteilung einer Beratungssituation ebenfalls berücksichtigen muss (z.B. die Frage, ob und welche Kenntnisse der Bank über eine z.B. bevorstehende Insolvenz bestanden, denn das kann eine zusätzliche Verpflichtung der Bank begründen, Ihre Kunden auf derartige Umstände rechtzeitig hinzuweisen, um diese vor Verlusten zu schützen). Man kann also die Ansprüche eines Mandanten grundsätzlich nur dann zutreffend beurteilen, wenn man sich seinen Einzelfall ansieht. Schematische Lösungen verbieten sich da bis auf wenige Ausnahmefälle. Die Chancen in einem Gerichtsverfahren sind dementsprechend sehr unterschiedlich zu beurteilen, Risiken bestehen meist für beide Seiten, also auch für die Banken.

Frage:
Wenn die Rechtslage unterschiedlich ist, welchen Sinn macht dann der Zusammenschluss von Geschädigten?
Antwort:
Es ist immer ein Vorteil, wenn ein spezialisierter Anwalt mehrere Fälle vertritt, so dass in jedem Fall ein Spezialist aufgesucht werden sollte. Dabei sollte der Anleger ruhig nachfragen, seit wann und wie viele Rechtsanwälte in der Kanzlei im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes tätig sind.

Frage:
Ist es denn sinnvoll, sofort eine Klage einzureichen?
Antwort:
Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an. Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter. Wenn keine Verjährung droht, raten wir in vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage teilweise ein erhebliches Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, viele Fälle außergerichtlich einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch hier gilt, daß man natürlich nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, die wir stets für unsere Mandanten im Auge haben.

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ®  e.V. wurde am 15.04.1998 in das Vereinsregister eingetragen. Er ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei  Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben.  Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Vorteile der  BSZ®  e.V. Interessengemeinschaften:
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:

·                eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen stehen um    den Anspruch durchzusetzen.
·                Gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
  •     wie die Erfolgsausichten sind,
  •     mit welchen Kosten zu rechnen ist,
  •     ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.

Der BSZ®  e.V. konnte in seiner langjährigen Tätigkeit viele Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt

Der BSZ® e.V. ist seit nunmehr 18 Jahren einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, seit 18 Jahren nimmt der BSZ® e.V. damit eine wegbereitende Stellung im Anlegerschutz ein und konnte hervorragende Ergebnisse für den Anlegerschutz in ganz Deutschland erzielen.

Einmaliges Aufklärungs- und Informationssystem des BSZ® e.V. für Anleger- und Verbraucher:

Der BSZ® e.V. bietet ein in Deutschland immer noch einmaliges und unerreichtes Informationsportal, in dem mehrmals wöchentlich neue Berichte zu aktuellen Themen aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Diese hochaktuellen Informationen sind kostenlos und somit für alle zugänglich - von ihnen profitieren somit alle Anleger und Verbraucher und können sich somit wertvolle Informationen zu ihrem speziellen Fall aus dem Bereich Anleger- und Verbraucherschutz einholen.

Der BSZ® e.V. und die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden oft in führenden (Print-)Medien zu aktuellen Themen des Anlegerschutzes gefragt, und sind somit in der Lage, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Position des Anlegerschutzes in Deutschland deutlich zu verbessern.

Erheblicher Informationsvorsprung durch die BSZ® e.V.-Interessengemeinschaften

Ein weiterer Grund für die beeindruckende Erfolgsbilanz des BSZ® e.V. liegt darin, dass sich die Bündelung der Anleger und Verbraucher in einer der zahlreichen BSZ® eV.-Interessengemeinschaften voll bewährt hat. Durch diese Bündelung der Anlegerinteressen ist auch ein Informationsvorsprung möglich, der andernfalls nicht möglich wäre, denn durch die Auswertung der Informationen der geschädigten Anleger und der Unterlagen ist es oftmals möglich, neue, werthaltige Informationen ans Tageslicht zu fördern, die allen Anlegern in der Interessengemeinschaft zugute kommen.

Teilweise Möglichkeit der Bündelung der Geschädigten in Streitgenossenschaften

Teilweise besteht auch die Möglichkeit, die Geschädigten bei Gerichtsverfahren in Streitgenossenschaften (im Volksmund auch als sog. ,,Sammelklagen" bezeichnet) zusammen zu führen, wie es aktuell bei einigen Fällen des BSZ® e.V. praktiziert wird, mit der Möglichkeit der Kostenersparnis für die Betroffenen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                 www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.



Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.