Der Widerruf eines teuren Altkredits kann einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für Immobilieneigentümer bringen. Als Folge des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen gegenseitig zurückzugewähren. Dadurch wird der Weg frei für einen günstigen neuen Immobilienkredit.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die in den meisten
Darlehensverträgen für Fälle der Kündigung vereinbart wird, ist im Falle des
Widerrufs nicht zu entrichten. Durch die niedrigeren Zinsen können vier- bis
fünfstellige Summen eingespart werden.
Worauf kommt es an? Die Widerrufsbelehrung vorzuprüfen: Das
sind die big Points:
A. Abweichung von gesetzlichem Muster
als unabdingbare Voraussetzung für Fehlerzurechnung
Unabdingbare Voraussetzung für eine Zurechnung von Fehlern
der Widerrufsbelehrungen an das Kreditinstitut ist, dass dieses in seinen
Widerrufsbelehrungen von der jeweils gültigen gesetzlichen
Musterwiderrufsbelehrung abgewichen ist. Sollte das nicht der Fall sein,
genießt das Kreditinstitut einen sogenannten „Vertrauensschutz“ in die
Fehlerfreiheit der vom Gesetzgeber erstellten Musterbelehrung. Die Abweichungen
dürfen dabei nicht völlig unbeachtlich sein. In der Regel wird eine gewisse
inhaltliche Abweichung gefordert. Oftmals liegen Abweichungen durch Ergänzungen
von Wortgruppen oder das Kreditinstitut hat Überschriften entfernt oder
ergänzt.
B. Fehlerhafte Information über
Widerrufsfristen einer der häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen der Banken
Einer der häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen der
Banken und anderen Kreditinstitute ist, dass nicht ordnungsgemäß und
einwandfrei über die Widerrufsfrist informiert wird. So enthalten viele dieser
Widerrufsbelehrungen Formulierungen wie „die Frist beginnt frühestens“ oder
„die Frist beginnt einen Tag nachdem ... jedoch nicht bevor“. Der Verbraucher
kann in diesen Fällen nicht genau bestimmen, wann die Frist tatsächlich
beginnt, weil er nicht alle Umstände kennt, von denen der Fristbeginn tatsächlich
abhängen soll. Insoweit wird er daher nur unzureichend über sein Widerrufsrecht
informiert.
C Neben Fehlern im Hinblick auf den
Fristbeginn auch oftmals Mängel in der äußeren Form der Widerrufsbelehrungen
Neben diesen Fehlern im Hinblick auf den Fristbeginn
bestehen auch oftmals Mängel im Hinblick auf die äußere Form der
Widerrufsbelehrungen. So wird die Widerrufsbelehrung ganz oft nicht besonders
hervorgehoben (etwa durch einen Rahmen, Fettdruck, andere Schriftgröße o.ä.),
regelmäßig werden im Muster vorgesehene Zwischenüberschriften nicht verwendet.
Die Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung besonders hervorzuheben ist und
auf das Widerrufsrecht und seine Folgen explizit hinzuweisen ist, wird in
diesen Fällen nicht erfüllt.
Diese Fehler sind z.B. zu finden in Widerrufsbelehrungen
folgender Kreditinstitute:
Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden, Belehrung von 2006
Allianz Lebensversicherung, Belehrung von 2007
AXA Lebensversicherung, Belehrung von 2009
Berliner Sparkasse, Belehrung von 2008
BHW Bausparkasse, Belehrung von 2007
Commerzbank Belehrung von 2002
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Belehrung von 2007
Deutsche Kreditbank AG - DKB, Belehrung von 2005
DSL Bank, Belehrung von
2004 bis 2006
ING DiBa, Belehrung von 2004 und folgende
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den
Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der
konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von
einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung
ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button
verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V.
Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!