Dienstag, Dezember 23, 2014

SHB Altersvorsorgefonds: Risiko statt Rente

Der SHB Altersvorsorgefonds steckt in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Müssen Anleger noch Jahre Geld in diesen Fonds investieren, ohne Garantie für einen wirtschaftlichen Erfolg? Es gibt Alternativen.


Der Fonds

Die Rente ist sicher! Das gilt nicht für die ,,Immorente" bei dem SHB Altersvorsorgefonds. Der Fonds mit dem plakativen und vertrauenserweckenden Namen wurde 2006 aufgelegt. Mehr als 5.000 Anleger haben ein Kommanditkapital in Höhe von über 120 Mio. Euro gezeichnet. Nach den Angaben im Prospekt sollte dieser Renditefonds durch Investitionen in mehrere wertbeständige Immobilienobjekte eine ideale Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge darstellen.

Für Personen, die die Einlage nicht auf einmal bezahlen konnten, bot die Fondsgesellschaft eine Ratensparvariante an. Danach konnten auch einkommensschwache Anleger die Einlage verteilt über einen Zeitraum von ca. 13 Jahren in kleinen monatlichen Raten aufbringen. Das nannte sich dann ,,Immorente" oder sogar ,,Immorente Plus".

Aktuelle Situation

Dem Fonds geht langsam das Geld aus. So muss er beispielsweise für eine Immobilienbeteiligung in München Dornach Geld zur Bedienung von Krediten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern, die ihre Beteiligung gekündigt haben. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München haben diese Gesellschafter einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Wenn es jedoch in der nächsten Instanz durch den Bundesgerichtshof bestätigt wird, hätte der Fonds nicht genügend Geld um diese Ansprüche vollständig zu erfüllen. Belastet wird der Fonds außerdem durch zu hohe nicht marktgerechte Zinsverpflichtungen gegenüber den stillen Gesellschaftern.

Demgegenüber werden aus den Immobilienbeteiligungen des Fonds momentan und in absehbarer Zukunft keine Einnahmen erzielt. Außerdem wurden dem Fonds durch die vormalige Geschäftsführung ca. EUR 2,5 Mio. entzogen. Die Einnahmen des Fonds stammen weitgehend aus den Ratenzahlungen der Anleger, die die Einzahlungsarten Immorente und Immorente Plus gewählt haben. Ein Teil dieser Anleger hat die Zahlungen eingestellt, so dass dem Fonds dringend benötigte Einnahmen fehlen.

Sanierungskonzept

Die Fondsverwaltung hat jetzt zur Rettung des Fonds ein Sanierungsprogramm aufgelegt. Dieses sieht vor, dass die stillen Gesellschafter finanzielle Zugeständnisse machen sollen. Daneben sollen die Ratensparer, die die Zahlungen eingestellt haben, durch verschiedene Maßnahmen motiviert werden, ihre Zahlungen wieder aufzunehmen. Mit dem Geld der Ratensparer sollen dann nach und nach die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den stillen Gesellschaftern erfüllt werden.

Mit anderen Worten: Das Geld der Ratensparer wandert in die Taschen der stillen Gesellschafter. Am Ende haben die stillen Gesellschafter ihre Einlage zurückerhalten und die Ratensparer und die anderen Treugeber-Kommanditisten stehen mit einer maroden Anlage alleine da.

Wegen dieser einseitigen Risikoverteilung, wegen der unsicheren Perspektiven und wegen der heterogenen Anlegerstruktur sind wir skeptisch, dass genügend Ratensparer die Sanierung mittragen. Unter den Ratensparern gibt es nach unseren Erkenntnissen viele, die wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und anderer Gründe wirtschaftlich gar nicht mehr in der Lage sind, ihre Raten zu bezahlen. Unter denjenigen, die zwar grundsätzlich zahlungsfähig sind, gibt es nach wie vor viele, die nicht mehr bereit sind, ,,dem schlechten Geld noch Gutes hinterherzuwerfen".

Insolvenz

Wenn das Sanierungskonzept nicht umgesetzt wird, droht nach Angaben der Geschäftsführung 2015 die Insolvenz. Wenn das Sanierungskonzept wenigstens noch die Chance auf einen Rückfluss am Ende der Fondslaufzeit eröffnet, so muss man im Insolvenzfall damit rechnen, dass die bislang gezahlten Gelder komplett verloren sind. Außerdem wird der Insolvenzverwalter die ausstehenden Einlagen einfordern, soweit er sie zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens benötigt.

Widerruf

Inzwischen haben wir für zufriedene Mandanten erfolgreich den Ausstieg aus verschiedenen SHB-Fonds bewirken können. Ausgangspunkt dabei ist der Widerruf der Fondsbeteiligung. Wenn ein Widerrufsrecht heute noch besteht, führt der Widerruf dazu, dass der Anleger keine weiteren Einlageleistungen mehr erbringen muss. Zusätzlich zu dem Wegfall dieser Verbindlichkeiten besteht ein Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben zum Zeitpunkt des Widerrufs. Das Auseinandersetzungsguthaben spiegelt den Wert des Fondsanteils wieder, welcher im schlimmsten Fall auch negativ sein kann.

Fazit

Sowohl bei einer Sanierung als auch bei einer Insolvenz müssen Anleger damit rechnen, die komplette noch ausstehende Einlage zahlen zu müssen. Im Insolvenzfall dürften diese Zahlungen verloren sein. Wie groß die Chance ist, dass die Sanierung gelingt und dass die Anleger am Ende der Fondslaufzeit wenigstens einen Teil des investierten Geldes zurückerhalten, können die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte wegen der vielen Unwägbarkeiten nicht zuverlässig beurteilen. Wer aber aufgrund eines wirksamen Widerrufs aus dem Fonds aussteigt, bewahrt sich die Chance am Ende ohne weitere Zahlungen oder mit einer überschaubaren Restzahlung aus dem Fonds herauszukommen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB-Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
vb

Freitag, Dezember 19, 2014

UBS Euroinvest Immobilien geschlossen - Schadensersatzansprüche der Anleger

Der offene Immobilienfonds UBS Euroinvest Immobilien setzte im Juli 2014 bereits zum zweiten Mal die Rücknahme der Anteilsscheine aus und ist seitdem geschlossen. Die Aussetzung ist zunächst auf zwölf Monate befristet.


,,Ob der UBS Euroinvest Immobilien im Juli 2015 aber tatsächlich wieder öffnet, ist keineswegs gesagt. Auch andere offene Immobilienfonds haben nach einer vorübergehenden Schließung nicht wieder geöffnet und werden inzwischen abgewickelt", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Anleger des UBS Euroinvest Immobilen haben bereits 2008 die Schließung des Fonds erlebt. Im Zuge der Finanzkrise setzte der Fonds damals wie viele andere offene Immobilienfonds auch, die Rücknahme und Ausgabe der Anteilsscheine aus. Allerdings öffnete er später wieder. Die erneute Aussetzung hat nach Angaben des Fondsmanagements im Wesentlichen zwei Gründe: Einerseits seien einige Fondsimmobilien abgewertet worden und andererseits werde der Fonds durch eine zu hohe Fremdkapitalquote belastet. Diese lag im Juli noch bei rund 41 Prozent. Ab dem 1. Januar wird die gesetzlich zulässige Fremdkapitalquote allerdings von derzeit 50 auf 30 Prozent gesenkt.

,,Die Lage ist nicht einfach. Für die Anleger kann es durchaus ratsam sein, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Die Chancen auf Schadensersatz dürften nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestiegen sein. ,,Der BGH bezog im April zu einem bis dahin umstrittenen Thema eindeutig und anlegerfreundlich Stellung: Er entschied, dass die Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen, da die Anleger nicht frei über ihr Geld verfügen könnten, wenn die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist. Blieb diese Aufklärung aus, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht", erklärt der Fachanwalt. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Banken gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft UBS Euroinvest Immobilien.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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cp

DBV ÖR Berechtigungsscheine: Anspruch auf Einlösung der Coupons

,,Meiner Meinung nach haben die Inhaber der DBV ÖR Berechtigungsscheine nach wie vor den Anspruch auf Auszahlung. Auch wenn die Frist zur Vorlage der Coupons verstrichen ist", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Daher sollten sich die Berechtigten von einer Verweigerung der Auszahlung durch die DBV Öffentlich-Rechtliche Anstalt für Beteiligungen (DBV ÖR) auch nicht entmutigen lassen, meint der Fachanwalt. ,,Die Argumente der DBV überzeugen mich nicht", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Zum Hintergrund: Die damalige Deutsche Beamten Versicherung (DBV) ging 1990 an die Börse. Dabei wurde ein Viertel der Aktien an die DBV ÖR übertragen. Dieses Paket wurde 2006 an eine Schweizer Versicherung verkauft. Erlös rund 340 Millionen Euro. Diese Einnahmen stehen den ehemaligen Lebens- und Rentenversicherten der DBV zu. Um die Auszahlung zu erhalten, sollten sie innerhalb einer Frist ihre Berechtigungsscheine vorlegen. Das Problem: Viele Berechtige haben offenbar gar nicht erfahren, dass sie zur Vorlage der Coupons innerhalb einer gesetzten Frist aufgefordert wurden. Diese ist inzwischen abgelaufen und die Berechtigten kommen nicht an ihr Geld.

Die DBV ÖR verweist auf die Berechtigungsbedingungen und darauf, dass die Aufforderung zur Vorlage der Coupons im Bundesanzeiger, in überregionalen Zeitungen und im Internet veröffentlicht worden sei. Cäsar-Preller: ,,Es kann doch nicht ernsthaft verlangt werden, dass ein gewöhnlicher Verbraucher sich im Bundesanzeiger informiert, überregionale Zeitungen regelmäßig liest oder auf gut Glück im Internet recherchiert. Das ist meines Erachtens völlig realitätsfremd. Zumal die DBV ÖR die Berechtigten ohne Probleme persönlich hätte anschreiben können. Daher dürfte der Anspruch auf Auszahlung immer noch bestehen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Das gilt auch, wenn der Berechtigte inzwischen verstorben ist. ,,Dann dürften die Erben die Zahlung beanspruchen. Von ihnen konnte auch niemand erwarten, dass sie die Frist zur Vorlage der Coupons kennen. Vielleicht wussten sie ja noch nicht einmal etwas von der Existenz der Berechtigungsscheine", ergänzt der Fachanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "DBV ÖR Berechtigungsscheine". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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cp

Donnerstag, Dezember 18, 2014

Nordcapital MS E.R. Bremerhaven: Insolvenzantrag - Verjährung droht

Kurz vor Weihnachten erreicht die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. Bremerhaven eine schlechte Nachricht: Über die Schiffsgesellschaft wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67b IN 391/14).


Anleger müssen nun den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten. Möglicherweise werden sie auch mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. ,,Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen. Das bekamen die Anleger des Fonds Nordcapital MS E.R. Bremerhaven bereits zu spüren, als es 2010 und 2012 wirtschaftliche Schwierigkeiten gab. Dennoch wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt ohne auf die Risiken hinzuweisen", so der Fachanwalt. Aber genau in dieser fehlerhaften Darstellung liege jetzt die Chance für die Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Denn eine umfassende Aufklärung über die Risiken gehört zu den Anforderungen, die eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllen muss. Dazu zählt auch, dass die Geldanlage zum Profil des Anlegers passen muss, also spekulative Kapitalanlagen nicht an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt werden dürfen. ,,Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings ist Eile geboten. Da Nordcapital den Fonds bereits im Jahr 2002 aufgelegt hat, könnten Schadensersatzansprüche bereits verjährt sein oder in Kürze verjähren.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Nordcapital MS E.R. Bremerhaven". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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CFB Fonds 142: Anleger müssen mit Verlusten rechnen

Dem Management des geschlossenen Immobilienfonds CFB 142 ist es gelungen, neue Mietverträge für das Bürogebäude im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen abzuschließen. Das steigert zwar die Verkaufsaussichten, Gewinne dürfen die Anleger aber wohl trotzdem nicht erwarten.


Schon seit 2011 befindet sich der geschlossene Immobilienfonds CFB 142 in Schwierigkeiten und die Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten. Gründe waren in erster Linie zu niedrige Mieteinnahmen und ein Darlehen in Schweizer Franken. Nun wird ein Verkauf der Immobilie im kommenden Jahr angestrebt. Aber selbst wenn ein ordentlicher Verkaufserlös erzielt werden kann, müssen die Anleger immer noch mit finanziellen Verlusten rechnen. Wie ,,Fonds professionell online" berichtet, stehen Verluste von rund einem Drittel des eingesetzten Kapitals im Raum.

,,Investitionen in Immobilien oder Immobilienfonds sind keine sicheren Geldanlagen - auch wenn Immobilienfonds in der Anlageberatung häufig so beworben werden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. ,,Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände, erhöhter Sanierungsbedarf oder auch Fremdwährungsdarlehen können die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds beeinträchtigen. Für die Anleger kann das schließlich sogar im Totalverlust des investierten Kapitals enden. Über diese Risiken müssen die Anleger umfassend aufgeklärt werden. Bleibt diese Aufklärung aus, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten allerdings umgehend handeln, da schon bald Verjährung drohen könnte.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  CFB-Fonds 142. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Penell GmbH: Anleihe nicht so besichert wie angenommen

Wieder sorgt eine Mittelstandsanleihe für Unruhe bei den Anlegern. Die Anleihe des Elektro-Großhändlers Penell GmbH ist offenbar bei weitem nicht so gut abgesichert wie prospektiert. Daher wird in Kürze eine Gläubigerversammlung einberufen.


Die Penell GmbH hatte vor etwa einem halben Jahr eine Anleihe (WKN / ISIN A11QQ8 / DE000A11QQ82) mit einen Volumen von 5 Millionen Euro begeben. Die Schuldverschreibung ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis 2019. Besichert ist die Anleihe mit dem Warenlager. Doch das ist offenbar weitaus weniger wert als angenommen, wie verschiedene Medien berichten. Statt der prospektierten neun Millionen Euro beträgt der Wert der Waren im Lager offenbar nur rund 5,5 Millionen Euro. Aus diesem Grund wird auch in Kürze eine Gläubigerversammlung einberufen.

,,Das ist ein herber Schlag für die Anleger und das Unternehmen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,Die Folgen sind noch gar nicht komplett absehbar" Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Anlegern, frühzeitig alle rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. ,,In den vergangenen Monaten gab es bei verschiedenen Mittelstandsanleihen erhebliche Probleme, die auch oft genug mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden sind. Daher ist es nur ratsam, frühzeitig zu handeln", so der Fachanwalt.

In Betracht kommt zum Beispiel die Rückabwicklung des Vertrags. ,,Wahrscheinlich liegen hier Prospektfehler vor und dann kann das Geschäft komplett rückabgewickelt werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geprüft werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Penell GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Medico Nr. 41: Landesbank Rheinland-Pfalz fordert Ausschüttungen zurück - was tun?

Anleger des Medico Fonds Nr. 41, der in der 2. Hälfte der 90er-Jahre gezeichnet worden ist, werden derzeit von den Rechtsanwälten Hannemann, Eckl & Moersch aufgefordert,  die Summe der Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzuzahlen. Auftraggeber ist wohl die Landesbank Rheinland-Pfalz.


Als betroffener Anleger sollten Sie nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Der Bundesgerichtshof hat nämlich zuletzt mit Urteil vom 01. Juli 2014 entschieden:

"Gewinnunabhängige Auszahlungen an Kommanditisten eines Publikumsfonds sind nur dann an die Gesellschaft zurückzuzahlen, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich vorsieht."
(Urteil vom 01.07.2014, Az.: II ZR 73/12).

Im Emissionsprospekt des Medico 41 findet sich eine solche Formulierung nicht, so dass davon auszugehen ist, dass die Rückforderungsansprüche unberechtigt sind.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beschäftigen sich seit Jahren mit den Medico Fonds und haben erfolgreich in vielen Fällen Schadensersatzansprüche für ihre Mandanten vor verschiedenen Gerichten in der Bundesrepublik durchgesetzt!

Wenn Sie zur Rückzahlung aufgefordert werden, können Sie sich  für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico Nr. 41 anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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driröt

Vermögensverwaltung. Santander muss geschädigten Kapitalprotekt-Kunden EUR 1,8 Mio. zahlen

Das Hamburger Landgericht stellte klar, dass die Bank den beiden Kunden aus einer sicherheitsorientierten Vermögensverwaltung die Schäden ersetzen und das Portfolio auffüllen muss. Die Betroffenen erhalten rund EUR 1,8 Mio. Das Urteil wurde von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten erstritten.


Das Ehepaar hatte aus einem Hausverkauf Liquidität und wollte das Geld möglichst sicher anlegen. Sie sagten dem Berater der SEB Bank AG, dass sie nichts verlieren wollen. Das war ihnen wichtig, weil sie das Geld im Ruhestand für den Kauf eines kleinen Weinguts nutzen wollten. Der Berater empfahl eine Vermögensverwaltung des Typs Kapitalerhalt und sicherte den beiden Betroffenen zu, dass die Bank das eingesetzte Kapital und die zwischenzeitlichen Gewinne aus der Veranlagung des Vermögens erhält und und sofort auszahlt, wenn die Kunden das Geld benötigen.

Daraufhin schlossen sie die Vermögensverwaltungsverträge ab. Sie wählten das Portfolio Kapitalerhalt, vereinbarten in den Anlagerichtlinien zu den Verträgen, dass die Gelder ausschließlich in Rentenwerte investiert werden sollen. Das Geld wurde von der Bank aber nur geparkt. Sie kaufte eine paar Anteile an offenen Immobilienfonds und ließ sie liegen; die Marktentwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Einige der Fonds wurde wegen des dramatischen Preisverfalls ausländischer Immobilien durch die Subprime-Krise geschlossen und erst zwei Jahre später mit drastischen Verlusten wieder gehandelt. Und ganz brisant: Einer der Fonds war ein Hausprodukt, der schon geschlossen worden war, als die Bank den für die Anleger kaufte.

Das ahnten die Eheleute nicht. Nachdem sie das passende Objekt gefunden hatten und kaufen wollten, kündigten sie die Verträge und forderten von der Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG, der Santander Bank als Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG (Santander) das Geld. Aber die Santander zahlte nicht. Sie ignorierte die Kündigung und wollte die Verluste aus den Liquidationen der Immobilienfonds auf das Ehepaar abwälzen.

Das ließen sie nicht zu. Sie wandten sich an den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Ich fand das Verhalten der Bank dreist. Die Sache war klar. Die Bank musste zahlen. Und hat sich mit scheinheiligen Argumenten verteidigt." Der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt klagte die Forderungen der Anleger, rund EUR 1,8 Mio., ein. Jetzt bekamen die Anleger Recht. Das Hamburger Landgericht verurteilte die Bank. Die Richterin ging davon aus, dass die Bank den Anlegern eine Kapitalerhaltgarantie zugesichert hatte. Sie musste ihnen alles, auch die Buchgewinne, zurückzahlen.

Das scheint kein Einzelfall zu sein. In den letzten Monaten haben sich mehrere betroffene Kunden bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten.  Die BSZ e.V. Anlegeranwälte raten deshalb allen Santander Kunden, die Verträge durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Santander SEB Kapitalprotekt". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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gröpköp

Dienstag, Dezember 16, 2014

Atlantic MS Clara Schulte steht vor dem Verkauf - Sanierungskonzept gescheitert

Das Sanierungskonzept für den Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte ist offenbar gescheitert. Nun steht das Schiff voraussichtlich vor dem Verkauf, berichtet das ,,fondstelegramm". Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen.


Mit einer Finanzspritze sollte der angeschlagene Schiffsfonds Atlantic MS Clara Schulte wieder auf Kurs gebracht werden. Doch offenbar waren weder die Anleger bereit noch einmal Geld in den Fonds zu stecken, noch wurden neue Investoren gefunden. Die wahrscheinliche Konsequenz ist, dass das Schiff verkauft wird. Dabei müssen sich die Anleger jedoch auf finanzielle Verluste einstellen.

Um den Schaden abzuwenden, empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. ,,Unserer Erfahrung nach wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen oft genug nicht über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. Daraus kann der Anspruch auf Schadensersatz resultieren", erklärt der Fachanwalt, der bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertritt.

Denn Schiffsfonds sind keineswegs eine sichere Kapitalanlage, sondern hoch spekulativ. Mit ihrer Beteiligung gehen die Anleger einige Risiken ein, die schließlich zum Totalverlust ihrer Investition führen können. Zu diesen Risiken zählen u.a. die konjunkturelle Entwicklung, die meist langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. ,,Trotz der Risiken wurden Schiffsfonds aber auch an Anleger vermittelt, die nach einer sicheren Kapitalanlage für die Altersvorsorge gesucht haben. Das nennt man eine klassische Falschberatung, bei der auch das Provisionsinteresse der Banken eine Rolle gespielt haben könnte", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher sind die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch verpflichtet, ihre Rückvergütungen offen zu legen. Wurden zudem noch weitere unverhältnismäßig hohe Provisionen gezahlt, müssen auch diese dem Anleger gegenüber offen gelegt werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft /Schiffsfonds - Atlantic MS Clara Schulte". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Montag, Dezember 15, 2014

Skandal! Kreditgebühren: Banken wollen Ihre Kunden in die Verjährungsfalle tappen lassen.

BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten. Der BSZ e.V. fordert die Kreditinstitute auf, nicht darauf zu warten, dass betroffene Kreditnehmer die zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, sondern die Rückerstattung freiwillig und ohne Aufforderung automatisch den Betroffenen überweisen! Das wäre ein guter Anfang um verlorenes Vertrauen wieder zurückzuholen.


Bei verjährten Forderungen könnten die Kreditinstitute auch einmal auf den Verjährungseinspruch verzichten. Die Forderung des Kunden besteht ja zu Recht! Sie kann nur nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Banken die das tun, können dann zu Recht von sich sagen: Wir haben verstanden!"

Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass Banker und Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Banker und Zynismus hingegen haben ein gleichsam symbiotisches Verhältnis.  Der Eine kann ohne den Anderen nicht. Wie Feuer und Sauerstoff. Das wissen wir nicht erst seit Hilmar Koppers Erdnüssen, vulgo: Peanuts, und seit Josef Ackermanns Siegeszeichen. Ja, es drängt sich der Eindruck auf, dass sich bei den Banken Geld und Zynismus fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen liegen.

Der Rat an betroffene Bankkunden die auf diese Unverbesserlichen treffen:

Aufgrund der aktuellen Entscheidungen des BGH vom 28.10.2014 ist nunmehr Eile geboten, denn es besteht die Gefahr, dass etwaige Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren.  In dem angesprochenen Urteil entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 begonnen hat zu laufen. Damit laufen die Verjährungsfristen für Darlehen, welche zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, Ende dieses Jahres aus.

Um die drohende Verjährung zu verhindern reicht die schriftliche Geltendmachung bei den betroffenen Kreditinstituten nicht aus, vielmehr sind verjährungshemmende Maßnahmen wie der Erlass eines Mahnbescheides, die Einreichung eines Güteverfahren oder die Erhebung einer Klage nötig, erläutert der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage stehen die Chancen für die Darlehensnehmer durchaus gut, ihre Bearbeitungsgebühren zurückzubekommen, soweit die genannte Verjährungsproblematik beachtet wird. Jedoch stellen sich einige Banken quer oder versuchen die fordernden Kunden in die Verjährung zu treiben. Im Falle dieser Strategie der Banken empfiehlt der Fachanwalt die unmittelbare Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes.

In den Fällen drohender Verjährung kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen  lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Freitag, Dezember 12, 2014

Schrottimmobilien: Möglichkeiten, sich gegen die Betrüger zu wehren.

Immobilien sind gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen eine beliebte Form der Altersvorsorge. Genau das machen sich aber auch nach wie vor Betrüger zu Nutze und drehen den Verbrauchern quasi wertlose Schrottimmobilien an.


,,Dem Einfallsreichtum der Betrüger sind dabei leider keine Grenzen gesetzt. Und statt der Altersvorsorge steht für die Opfer am Ende nur ein Schuldenberg. Doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Masche mit den Schrottimmobilien ist nicht neu. Aber sie funktioniert immer noch. Eins ist dabei fast immer gleich. Es gibt ein angeblich sehr lukratives Angebot und praktisch keine Zeit zum Nachdenken, schon gar nicht für eine Wohnungsbesichtigung. Es gilt das Motto: ,,Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!" Und da es angeblich immer viele Interessenten gibt, muss der Kaufvertrag möglichst schnell unterschrieben werden. Praktischerweise liefern die Betrüger ein passendes Finanzierungsangebot und auch den Notar oft genug gleich mit. Cäsar-Preller: ,,Solche Angebote sind noch nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Grundsätzlich sollte eine Immobilie niemals ohne vorherige Besichtigung, am besten mit einem Sachverständigen, gekauft werden. Das böse Erwachen ist dann praktisch schon vorprogrammiert."

Für die Opfer bedeutet das dann, dass sie eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben, dass nur einen Bruchteil des gezahlten Kaufpreises wert ist. Anschießend drücken die Schulden oder die Existenz ist bedroht. ,,Allerdings müssen die Opfer nicht zwangsläufig auf den Schulden sitzen bleiben. Es gibt Mittel, sich zu wehren", so der Anwalt.

Der eleganteste Weg ist dabei die Rückabwicklung des Kaufs. Dazu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss den Anbietern z.B. eine Falschberatung nachzuweisen sein und die Immobilie muss als Kapitalanlage gekauft worden sein. ,,Dann hätte der Käufer nach Rechtsprechung des BGH auch umfassend über alle Risiken, wie erhöhter Sanierungsbedarf, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstand, aufgeklärt werden müssen. Er darf auch nicht über den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie getäuscht worden sein", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Shedlin Middle East Health Care 2: Anleger in Sorge

Der Immobilienfonds Shedlin Middle East Health Care (MEHC) 2 steckt in Schwierigkeiten. Grund: Der geplante Bau eines großen Klinikums in Abu Dhabi kommt nicht voran. Nachdem vor einigen Tagen das Mutterhaus, die Shedlin Capital AG, Insolvenzantrag gestellt hat, dürften die Sorgen der Anleger wachsen.


Die Gesellschaft des Immobilienfonds Middle East Health Care 2 ist zwar unabhängig und insofern nicht unmittelbar von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen. Dennoch könnten sich die Probleme dadurch verschärfen. ,,Es ist nicht auszuschließen, dass auch Shedlin-Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden müssen", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Daher empfiehlt er den betroffenen Anlegern, frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen. ,,Es ist besser, schon jetzt die rechtlichen Möglichkeiten abzuwägen und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich den Anlegern finanzielle Verluste bis zum Totalverlust drohen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt . Der Fachanwalt sieht durchaus Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Diese können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. ,,Bei so einem Projekt gibt es natürlich einige Risiken. Darüber hinaus sind Immobilienfonds grundsätzlich spekulative Anlagen und nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Darüber müssen die Anleger informiert werden. Schließlich können sie am Ende auch ihr Geld verlieren", erklärt der Anwalt.

Außerdem können auch die Emissionsprospekte unter die Lupe genommen werden. Falls die Prospektangaben unvollständig oder falsch sind, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. ,,Dazu reichen auch schon irreführenden Angaben aus, die den Anlegern z.B. mit viel zu hohen Erwartungen die Anlage schmackhaft machen sollen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

Golden Gate GmbH: Zweite Gläubigerversammlung am 12. Januar 2015

Für die Anleger der Golden Gate-Anleihe steht ein unruhiger Jahreswechsel bevor. Nachdem die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig war, findet am 12. Januar 2015 eine zweite statt. Dort sollen wichtige Beschlüsse gefasst werden.


So strebt der vorläufige Insolvenzverwalter eine freihändige Verwertung der Immobilien an. Dadurch soll ein höherer Preis erzielt werden als bei einer Zwangsversteigerung. Nach derzeitigem Stand geht der vorläufige Insolvenzverwalter zudem davon aus, dass die Anleihe-Gläubiger mit einer Rückzahlung zwischen 53 bis 78 Prozent ihrer Forderungen aus den Schuldverschreibungen rechnen können. ,,Anders ausgedrückt heißt das aber auch, dass die Anleihe-Gläubiger fast die Hälfte ihres Kapitals verlieren könnten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Daher rät er den betroffenen Anlegern, auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ansatzpunkte dafür könnten eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. Cäsar-Preller: ,,Die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch die Prospektangaben müssen ein vollständiges und wahrheitsgetreues Bild von der Anleihe zeichnen. Vor diesem Hintergrund kann geprüft werden, ob der Zinskupon von 6,5 Prozent p.a. überhaupt realistisch war oder die Anleger damit nur gelockt werden sollten. Das mussten auch schon die Anleger anderer Mittelstandsanleihen schmerzhaft erfahren."

Die Golden Gate GmbH hatte 2011 eine Anleihe mit einem Volumen von rund 30 Millionen Euro begeben. Diese wäre im Oktober 2014 zur Rückzahlung fällig gewesen. Dazu war das Unternehmen jedoch nicht in der Lage und stellte Insolvenzantrag.

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MPC Rendite - Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG - Schadensersatzforderungen gegen Commerzbank AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, hat die Vertretung von Gesellschaftern des Fonds MPC Rendite - Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG übernommen. Sie sehen sich angesichts des enttäuschenden Verlaufs dieser Beteiligung geschädigt.


Im rechtlichen Sinne wird schon dann von einem Schaden gesprochen, wenn der Anleger die Beteiligung beim heutigen Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte. In dieser Lage dürften sich die meisten Gesellschafter dieses Fonds befinden und sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend. Beim Vertrieb dieser Beteiligung gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich um einen ,,klassischen Fall" für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse, wie der Commerzbank AG, handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen seinerzeit regelmäßig verheimlichter Provisionen gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurde die Anlage den Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf oft unzutreffend als ,,sicher" beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MPC Rendite Fonds Leben plus" beizutreten.

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jg

MPC Rendite - Fonds VI Schadensersatzansprüche sichern

Vollständige Rückabwicklung und Erstattung der ursprünglichen Investition. Aktuell wird den Anlegern des gefloppten Fonds MPC Rendite - Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG der Verkauf ihrer Beteiligung zu ca. 23 % ihrer ursprünglichen Beteiligungssumme angeboten. Doch Vorsicht ist angezeigt.


Wer den vorgegebenen Vertrag abschließt, akzeptiert in § 5 u. a., dass Ansprüche wegen ... fehlerhafter Anlageberatung ... auf den Käufer übergehen. Das dürfte insbesondere auf Forderungen gegen beratende Kreditinstitute gemünzt sein.

Dabei sind die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung gerade gegen diese erfolgreich Schadensersatzansprüche in voller Höhe der ursprünglichen Beteiligung durchzusetzen, oft überdurchschnittlich gut. Informieren Sie sich gern darüber vermittels unserer Pressemitteilung MPC Rendite - Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG, Schadensersatzforderungen gegen Commerzbank AG.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Senden Sie der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.

Die Informationen, die die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Rechtsanwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die die Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie unsere Rechtsanwälte gern entsprechend, damit diese Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MPC Rendite Fonds Leben plus" beizutreten.

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jg

Donnerstag, Dezember 11, 2014

Lloyd Fonds MS Samaria im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über den Lloyd Schiffsfonds MS Samaria wurde am Amtsgericht Hamburg nach Angaben des ,,fondstelegramm" das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 528/14). Anleger müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.


Die Containerschifffahrt befindet sich inzwischen seit einigen Jahren in einer immer noch anhaltenden Krise, die u.a. durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten ausgelöst wurde. Dadurch sind etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten geraten und mussten inzwischen zum Teil Insolvenz anmelden. Für die Anleger bedeutet das in der Regel hohe finanzielle Verluste. Nun hat es auch die Anleger des Lloyd Schiffsfonds MS Samaria getroffen.

,,Allerdings sind die Anleger auch nicht schutzlos gestellt. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn Schiffsfonds wurden in Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Die Realität sah dann allerdings aus.

Bei vielen Schiffsfonds blieben nicht nur die erhofften Renditen aus, sondern die Anleger mussten finanzielle Verluste verkraften. Da sie mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben haben, sind sie auch den Risiken der Kapitalanlage ausgesetzt, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können. ,,Genau über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass diese Aufklärung oft genug ausgeblieben ist. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger, die eine Altersvorsorge aufbauen wollten, vermittelt. Bei so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese verschwiegen, kann das ebenfalls ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Da bei dem Schiffsfonds MS Samaria bereits die Verjährung der Ansprüche eingetreten sein könnte oder demnächst droht, sollten Anleger, die ihre Forderungen geltend machen wollen, umgehend handeln.

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Mittwoch, Dezember 10, 2014

Vom eigenen Anwalt geschädigt?

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht!


Immer mehr Mandanten beklagen sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die anwaltliche Tätigkeit führen dazu, dass der durchschnittliche Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist, schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.

Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht.

Auch der Hinweis eines Gerichts auf eine Fristversäumung löst nicht den Beginn der Verjährungsfrist aus. Mit der Entscheidung vom 6.2.2014 (AZ IX ZR 245/12) hat der BGH die Latte für den Verjährungsbeginn beim Anwaltsregress hoch gelegt.  Es führt zu einem späteren Beginn der Verjährung. Der anwaltlich vertretene Mandant darf seinem Rechtsberater vertrauen und muss nicht dessen Tätigkeit laufend rechtlich prüfen lassen. Daher beginnt die Verjährung nicht schon dann zu laufen, wenn ein Gericht auf einen möglichen Anwaltsfehler hinweist. Solange der Anwalt zur Fortsetzung eines Rechtsstreits rät, beginnt die Verjährung nicht zu laufen, es sei denn, der Mandant hat aus anderer Quelle sichere Kenntnis der Pflichtverletzung. Das dürfte aber der Ausnahmefall sein.

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen - gerade gegen den eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Sie scheuen sich aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich,  der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass  vom eigenen Anwalt geschädigte Mandanten  nicht mehr auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Der Prozessfinanzierer des BSZ e.V. übernimmt nach erfolgreicher Prüfung der Durchsetzbarkeit des Anspruchs für die Betroffenen das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich und im Berufsrecht für Anwälte wissen diese Spezialisten wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte usw. geltend gemacht werden können.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

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Dienstag, Dezember 09, 2014

Vorläufiges Insolvenzverfahren über Shedlin Capital AG - Sorge um Middle East Health Care

Über die Shedlin Capital AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (9 IN 174/14). Am 26. November 2014 um 14:10 Uhr wurde vor dem Amtsgericht Nürnberg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, Verfügungen der Shedlin Capital AG sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Schott bestellt.


Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft aber keineswegs. Denn die Shedlin Capital AG ist Emittentin zahlreicher geschlossener Fonds. Hierzu gehören auch die Middle East Health Care Fonds I und II. Beide Fonds befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bereits seit dem Jahr 2011 sind Fehlbeträge in den Bilanzen zu verzeichnen.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise mittelbar für die Anleger zum Verlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt.

,,Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Die  BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei  CLLB  kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von diesen Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von diesen Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Fonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. ,,Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber abschließend.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Shedlin Capital AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllblub

Macquarie Nr. 4: Verlust von Schadensersatzansprüchen droht

Vollständige Rückabwicklung und Erstattung der ursprünglichen Investition.

Aktuell wird den Anlegern des gefloppten Fonds Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 GmbH & Co. KG der Verkauf ihrer Beteiligung zu ca. 10 % ihrer ursprünglichen Gesamtinvestition und der vagen Aussicht auf - wenn überhaupt - einen geringen zukünftigen Nachschlag angeboten. Doch Vorsicht ist angezeigt.

Wer den vorgegebenen Vertrag abschließt, akzeptiert in § 7 u. a. die Abgeltungsklausel, dass Ansprüche ... gegen Personen, die an dem Verkauf der Kommanditbeteiligung an den Verkäufer beteiligt waren, abgegolten und erledigt ... sein sollen. Das dürfte insbesondere auf Forderungen gegen beratende Kreditinstitute gemünzt sein.

Dabei sind die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung gerade gegen diese erfolgreich Schadensersatzansprüche in voller Höhe der ursprünglichen Beteiligung durchzusetzen, oft überdurchschnittlich gut. Informieren Sie sich gern darüber vermittels unserer Pressemitteilung Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 GmbH & Co. KG, Schadensersatzforderungen gegen MERCK FINCK & CO Privatbankiers, die Sie hier finden.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Senden Sie dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Für Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" entstehen Kosten erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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jg

Samstag, Dezember 06, 2014

HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Alle Schiffsgesellschaften insolvent

Der 2009 aufgelegte Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett ist von den Insolvenzen der Schiffsgesellschaften, in die der Fonds investiert hat, betroffen. Über sämtliche Schiffsgesellschaften wurde inzwischen das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Die Insolvenzanträge waren bereits im März gestellt worden.


Im Insolvenzverfahren befinden sich jetzt die Gesellschaften Erste MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 118/14), Zweite MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 100/14), Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67a IN 120/14) und Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG (Az.: 67g IN 101/14) eröffnet. Davon sind wiederum die Schiffe Joerg N., Christoph M., Tim B. und Rene A. betroffen.

„Für die Anleger des Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose kann die aktuelle Entwicklung den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Daher kann ich nur empfehlen, jetzt die Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen“ sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Gerade bei Schiffsfonds seien die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht schlecht. Denn: „Immer wieder ist es schon bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. So wurden beispielsweise Schiffsfonds auch an ausdrücklich sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, obwohl Schiffsfonds riskante und spekulative Geldanlagen sind. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der Fachanwalt.

Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Da Schiffsfonds stark von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind, sind die Anleger einigen Risiken ausgesetzt. Lange Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit zählen u.a. auch noch dazu. „Darüber hätten die Anleger zwingend aufgeklärt werden müssen. Zumal sich 2009 die Krise der Containerschifffahrt und damit auch vieler Schiffsfonds bereits abgezeichnet hat“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Haben die Banken nicht nur die Risiken verschwiegen, sondern auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) ist das ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche.

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cp

Freitag, Dezember 05, 2014

Wölbern Frankreich 04: Verkauf oder Insolvenz drohen

Die Anleger sind offenbar nicht mehr bereit, dem angeschlagenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 mit frischem Kapital zu unterstützen. Das berichtete das Handelsblatt. Nun wird die Büroimmobilie in Paris wahrscheinlich verkauft.


Den rund 3300 Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 waren vor einigen Wochen Pläne für eine Sanierung des angeschlagenen Fonds vorgelegt wurden. Dabei boten sich den Anlegern grob skizziert drei Alternativen. Die erste Möglichkeit war, dem Fonds eine Finanzspritze zu geben, um die Büroimmobilie zu sanieren und dann zu verkaufen. Optionen waren der Verkauf des Gebäudes ohne vorherige Sanierung oder der Insolvenzantrag. Offenbar sind die Anleger aber nicht mehr bereit, weiteres Geld zu investieren, auch wenn das Abstimmungsergebnis nach Handelsblatt-Informationen noch nicht endgültig feststand. Die Folge wird dann voraussichtlich der Verkauf oder ggfs. auch der Insolvenzantrag sein.

,,Die Anleger müssen in jedem Fall mit Verlusten rechnen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Jetzt gehe es darum, die Verluste so gering wie möglich zu halten. Daher rät der erfahrene Rechtsanwalt den Anlegern, unabhängig von der weiteren Entwicklung auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Denn geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern Frankreich 04 seien keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf zählen u.a. dazu. ,,Nun wurden wahrscheinlich aus dem Fonds auch Gelder veruntreut. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Anleger über diese Risiken umfassend im Beratungsgespräch hätten aufgeklärt werden müssen. Schließlich droht ihnen der Totalverlust ihres Geldes. Ist die Risiko-Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

OwnerShip I: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Mabuhay

Schlechte Nachrichten für die Anleger des Schiffsfonds OwnerShip I: Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Mabuhay eröffnet (Az.: 514 IN 52/14).

OwnerShip I: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Mabuhay


Damit ist auch das letzte Schiff, in das der 2004 aufgelegte Dachfonds OwnerShip I investierte, aus dem Rennen. Denn die Frachter MS Lilia und MS CEC Culembourg wurden schon vor längerer Zeit verkauft. Für das Feederschiff MS OS Rize wurde bereits 2013 Insolvenzantrag gestellt.

,,Für die Anleger des Dachfonds OwnerShip I wird es eng. Von den vier Schiffen kann keines mehr die prognostizierten Renditen einfahren. Somit müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. ,,Die Probleme bei Schiffsfonds sind nicht neu. Allerdings wurden sie im Rahmen der Anlageberatung häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt. Das sind sie eindeutig nicht. Daher könnten Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, was viele Anleger seit der Finanzkrise 2008 schon schmerzlich erfahren mussten. Zu diesen Risiken zählen nicht nur die globale konjunkturelle Entwicklung, sondern auch die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder Wechselkursverluste. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn für sie kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. ,,Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds aber auch immer wieder an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die beispielsweise an einer sicheren Altersvorsorge interessiert waren. In Fällen solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt  der Fachanwalt.

Das gilt auch, wenn die Banken im Beratungsgespräch nicht über ihre Rückvergütungen aufgeklärt haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Aufklärung über diese so genannten Kick-Backs zwingend erforderlich. Wurden sie verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden

Da der Schiffsfonds OwnerShip I bereits im Jahr 2004 aufgelegt wurde, könnten die Forderungen allerdings demnächst verjähren. Daher sollten betroffene Anleger umgehend handeln, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche noch durchsetzen wollen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ OwnerShip I beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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