Donnerstag, Dezember 18, 2014

Nordcapital MS E.R. Bremerhaven: Insolvenzantrag - Verjährung droht

Kurz vor Weihnachten erreicht die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. Bremerhaven eine schlechte Nachricht: Über die Schiffsgesellschaft wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67b IN 391/14).


Anleger müssen nun den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten. Möglicherweise werden sie auch mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. ,,Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen. Das bekamen die Anleger des Fonds Nordcapital MS E.R. Bremerhaven bereits zu spüren, als es 2010 und 2012 wirtschaftliche Schwierigkeiten gab. Dennoch wurden Schiffsfonds in der Anlageberatung häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt ohne auf die Risiken hinzuweisen", so der Fachanwalt. Aber genau in dieser fehlerhaften Darstellung liege jetzt die Chance für die Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Denn eine umfassende Aufklärung über die Risiken gehört zu den Anforderungen, die eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllen muss. Dazu zählt auch, dass die Geldanlage zum Profil des Anlegers passen muss, also spekulative Kapitalanlagen nicht an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt werden dürfen. ,,Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings ist Eile geboten. Da Nordcapital den Fonds bereits im Jahr 2002 aufgelegt hat, könnten Schadensersatzansprüche bereits verjährt sein oder in Kürze verjähren.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Nordcapital MS E.R. Bremerhaven". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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 Bildquelle: © Thomas Max Müller / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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