Dienstag, Dezember 09, 2014

Macquarie Nr. 4: Verlust von Schadensersatzansprüchen droht

Vollständige Rückabwicklung und Erstattung der ursprünglichen Investition.

Aktuell wird den Anlegern des gefloppten Fonds Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 GmbH & Co. KG der Verkauf ihrer Beteiligung zu ca. 10 % ihrer ursprünglichen Gesamtinvestition und der vagen Aussicht auf - wenn überhaupt - einen geringen zukünftigen Nachschlag angeboten. Doch Vorsicht ist angezeigt.

Wer den vorgegebenen Vertrag abschließt, akzeptiert in § 7 u. a. die Abgeltungsklausel, dass Ansprüche ... gegen Personen, die an dem Verkauf der Kommanditbeteiligung an den Verkäufer beteiligt waren, abgegolten und erledigt ... sein sollen. Das dürfte insbesondere auf Forderungen gegen beratende Kreditinstitute gemünzt sein.

Dabei sind die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung gerade gegen diese erfolgreich Schadensersatzansprüche in voller Höhe der ursprünglichen Beteiligung durchzusetzen, oft überdurchschnittlich gut. Informieren Sie sich gern darüber vermittels unserer Pressemitteilung Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 GmbH & Co. KG, Schadensersatzforderungen gegen MERCK FINCK & CO Privatbankiers, die Sie hier finden.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Senden Sie dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Für Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" entstehen Kosten erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 GmbH & Co.KG" beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:


Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
jg

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