Donnerstag, Dezember 11, 2014

Lloyd Fonds MS Samaria im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über den Lloyd Schiffsfonds MS Samaria wurde am Amtsgericht Hamburg nach Angaben des ,,fondstelegramm" das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 528/14). Anleger müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.


Die Containerschifffahrt befindet sich inzwischen seit einigen Jahren in einer immer noch anhaltenden Krise, die u.a. durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten ausgelöst wurde. Dadurch sind etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten geraten und mussten inzwischen zum Teil Insolvenz anmelden. Für die Anleger bedeutet das in der Regel hohe finanzielle Verluste. Nun hat es auch die Anleger des Lloyd Schiffsfonds MS Samaria getroffen.

,,Allerdings sind die Anleger auch nicht schutzlos gestellt. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn Schiffsfonds wurden in Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Die Realität sah dann allerdings aus.

Bei vielen Schiffsfonds blieben nicht nur die erhofften Renditen aus, sondern die Anleger mussten finanzielle Verluste verkraften. Da sie mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben haben, sind sie auch den Risiken der Kapitalanlage ausgesetzt, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können. ,,Genau über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass diese Aufklärung oft genug ausgeblieben ist. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger, die eine Altersvorsorge aufbauen wollten, vermittelt. Bei so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese verschwiegen, kann das ebenfalls ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Da bei dem Schiffsfonds MS Samaria bereits die Verjährung der Ansprüche eingetreten sein könnte oder demnächst droht, sollten Anleger, die ihre Forderungen geltend machen wollen, umgehend handeln.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Fonds MS Samaria beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:


Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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